Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

Herr Kollege Dolger, falsch ist vor allem auch, dass die Telekommunikationsunternehmen nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung irgendetwas an ihrer betrieblichen Einspeicherpraxis ändern würden. Während der gesamten Vorratsdatenspeicherung haben diese weiter betrieblich Daten gesammelt. Sie haben nur eine zusätzliche Datenbank aufgebaut. Deshalb ist es völlig falsch, zu befürchten, dass dann, wenn wir den Zugriff auf die betrieblichen Daten offen halten, unsere Polizei oder der Verfassungsschutz in irgendeiner Weise geringere Erkenntnismöglichkeiten hätten als heute. Das Gegenteil ist der Fall. Es könnten nach unserem Gesetzentwurf wie bisher Menschenleben gerettet werden. Mit dem Verfassungsschutz hat die Gefahrenabwehr schon gar nichts zu tun.

Deshalb muss ich nach der heutigen Debatte leider feststellen:

(Zurufe SPD)

Was Ihre Redebeiträge angeht, so muss ich feststellen, dass sich die Koalitionsfraktionen öffentlich gegen Vorratsdatenspeicherung aussprechen, dass aber zumindest die SPD und der SSW der Nutzung dieser Vorratsdaten das Wort reden. Das ist scheinheilig. Ich hätte von den Grünen gern ein Antwort darauf, ob sie diesen Weg mitgehen, indem sie dann, wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt, den Zugriff auf diese Daten erlauben wollen.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich glaube nicht, dass die vielen Menschen, die eine Vorratsdatenspeicherung ablehnen, wollen, dass die Daten dann doch genutzt werden.

(Beifall PIRATEN)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Axel Bernstein das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigen Sie, dass ich in der Mittagspause noch einmal an das Rednerpult gehe. Der letzte Punkt, den der Kollege Breyer angesprochen hat, ist aber nicht ganz unerheblich. Wenn wir alle davon ausgehen, dass die Einführung von Höchstspeicherfristen auf Bundesebene kommt, und wenn wir aus den Reihen der Regierungsfraktionen unterschiedliche Einschätzungen darüber hören, wie wir damit umgehen sollen, ob wir sie nutzen oder ob wir in der fundamentalen Ablehnung bleiben, wie sie bisher formuliert wurde, und wenn wir versuchen, die Nutzung für Schleswig-Holstein zu unterbinden, was ich für richtig halte, was Sie alle wissen, dann ist doch die Information an dieser Stelle wichtig. Daher ist die Aufforderung an die Regierungsfraktionen der eine Punkt. Ich hätte zumindest vom Innenminister erwartet, dass er einmal deutlich macht, was die Landesregierung an dieser Stelle tun möchte, und dass er nicht nur darauf verweist, was die Regierungsfraktionen sagen.

(Beifall CDU)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit kein falscher Zungenschlag in die Debatte kommt: Es ist bei allen Rednern der Koalition so gewesen, dass wir darauf hingewiesen haben, dass der Schritt jetzt noch zu früh kommt. Wir müssen abwarten, was bei der Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene beschlossen wird, wenn überhaupt etwas beschlossen wird. Daran ist das Landesrecht entsprechend anzupassen. Dann werden wir über diese Themen sprechen können, über die der Oberpirat Breyer heute schon sprechen will,

(Dr. Patrick Breyer)

damit er seine Pressemitteilung loswird. Das ist aber nicht die Art der Politik, die wir machen. Wir warten ab, was kommt. Dann gucken wir uns die Sachlage an, und dann werden wir anhand der Sachlage eine entsprechende Entscheidung zu treffen haben. Die werden wir dann auch treffen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Kai Dolgner das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Herr Breyer in seiner unnachahmlichen Art versucht, einen Hauptwiderspruch im eigenen Antrag zu verwischen. Der massenhafte Grundrechtseingriff, den Sie gegen das Abhören einer einzelnen Telekommunikation abwägen, findet gar nicht auf den gleichen Ebenen statt. Wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt, dann hat der massenhafte Grundrechtseingriff bereits stattgefunden. Das können Sie nicht mehr verhindern. Da können Sie tausendmal den Kopf schütteln, das war dann schlicht und ergreifend so.

Wenn man Ihrem Gesetzentwurf in der Logik folgen würde, dann würde man bei dem Einzelgrundrechtseingriff zwar Telekommunikationsdaten von einem Einzelnen nicht auswerten können, aber man würde von einem Einzelnen, und nichts anderes sagt § 185 LVerwG aus, die Inhalte abhören.

Wenn es dann um die Tiefe des Grundrechteingriffs bei einem Einzelnen geht, dann ist schon der Abruf von bereits vorhandenen Telekommunikationsdaten für mich geringer als das Überwachen seiner Inhalte. Das mag durchaus von den Inhalten abhängen, und das mag bei Ihnen anders sein als bei mir. Aber für mich wäre das der tiefere Grundrechtseingriff.

Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Herr Kollege, meine erste Frage lautet: Haben Sie das

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gelesen?

Zweite Frage: Können Sie bestätigen, dass darin festgehalten ist, dass der Zugriff auf die anlasslos gespeicherten Daten eine Vertiefung des Grundrechtseingriffs ist?

- Herr Kollege Breyer, ich habe es gelesen und kann bestätigen, dass das eine Vertiefung des Eingriffs ist. Ich kann auch bestätigen, dass das Bundesverfassungsgericht für die IP-Daten noch nicht einmal einen Richtervorbehalt vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht mit dem Thema Abhören von Inhalten beschäftigt. Das steht übrigens auch in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das differenziert ja zwischen den verschiedenen abzurufenden Daten. Da war die IP-Datenabfrage der geringste Grundrechtseingriff.

Deshalb hilft es Ihnen nicht, hier aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu zitieren. Für die Einzelmaßnahme bleibt es in der Abwägung der einzelnen Nummern, die Sie ja offensichtlich nicht streichen wollen, so. Wenn man dem Gedanken Ihres Gesetzentwurfs folgen würde, dann würde das immer noch bedeuten, dass man die Inhalte von jemandem, den man retten möchte, vielleicht den Herrn Kollegen Kubicki, abhören darf. Aber man darf die schon vorhandenen Verkehrsdaten nicht abrufen. Es geht ja hier darum, jemanden zu retten.

Wenn Sie diesen Widerspruch nicht sehen, dann gibt es gute Gründe dafür, dass wir in verschiedenen Parteien sind, was hoffentlich noch lange so bleibt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Herr Abgeordnete König.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Unruhe)

Lassen wir bitte jetzt dem Herrn Abgeordneten Uli König die Chance, das zu sagen, was er vortragen möchte.

(Lars Harms)

Ich werde auch versuchen, es kurz zu machen.

Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass die Vorratsdatenspeicherung ein weitreichender Grundrechtseingriff ist und dass wir in der Abwägung unterschiedliche Meinungen haben. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion sagen, das sei in Ordnung. Aber der Rest dieses Hohen Hauses sagt, das sei nicht in Ordnung.

Bemerkenswert finde ich jedoch, dass sich plötzlich die Kollegen Breyer und Bernstein in der Frage der Vorratsdatenspeicherung, zumindest in einem Teilbereich, gerade einig waren. Das ist wohl ein Highlight. Ich weiß gar nicht, ob Sie das alle mitbekommen haben.

Es geht nämlich um die Frage, ob klar geregelt ist, dass man diese Vorratsdatenspeicherungsdaten, wenn die Speicherung denn wieder in Kraft gesetzt werden darf, sofort nutzen kann. Ich finde, dieses Thema ist zumindest so wichtig, dass wir diese Frage gleich in den Ausschuss überweisen sollten, um darüber noch einmal zu reden. Dann können Herr Dr. Breyer und Herr Dr. Dolgner auch gern noch einmal in der Tiefe darüber diskutieren. Ich wette, das wird eine sehr interessante Diskussion werden, die ich mir dann auch gern anhören würde. Deshalb werbe ich dafür. Lassen Sie uns das also an den Rechtsausschuss überweisen.

Die neue Vorratsdatenspeicherung ist ja noch gar nicht in Kraft. Deshalb steht es dem Innen- und Rechtsausschuss doch komplett frei, zu sagen: Wir lassen diese Thematik so lange liegen, bis das Bundesgesetz in Kraft getreten ist, und schieben sie dann weiter. Man kann das auch modifizieren. Von daher haben wir alle Freiheiten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN - Zuruf SPD)

Vielen Dank für diesen wichtigen Beitrag.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/3193 (neu) an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig der Fall.

Ich unterbreche die Sitzung und erinnere die Ausschussvorsitzenden daran, dass wir gleich noch eine Besprechung haben werden. Vor der Currywurst und dem, was anschließend auf Sie zukommen

wird, liegt also noch die Besprechung beim Landtagspräsidenten.

Ich unterbreche die Sitzung und wünsche einen guten Appetit.

(Unterbrechung 13:24 bis 15:02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne unsere Nachmittagssitzung. Begrüßen Sie gemeinsam mit mir Schülerinnen und Schüler der Dänischen Schule aus Süderbrarup und Angehörige des taktischen Luftwaffengeschwaders 51 „Immelmann“ aus der Gemeinde Kropp. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3156

Bundesratsinitiative zur Stärkung der Hochschulen