- Man kann sie auch selbst backen, aber ich möchte lieber die Leute unterstützen, die derzeit keine Arbeit haben. Deshalb ist es für mich ganz wichtig, die Restaurants zu unterstützen. Ich bestelle dort regelmäßig. Das kann man mir auch ansehen.
Allen Ernstes: Wir müssen die kleinen Betriebe unterstützen. Die kämpfen um ihr Überleben. Das ist unser Job. Wir müssen uns selbst zurücknehmen, damit wir Menschen, die gefährdet sind, schützen können. Deswegen haben wir in der Tat den Schlüssel in der Hand. Wir werden irgendwann im neuen Jahr die Tür für ein normales Leben wieder aufstoßen. Das ist richtig so. Jetzt geht es erst einmal darum - das tragen wir solidarisch mit -, dass wir uns zurückhalten, dass wir versuchen, die große Welle zu vermeiden, um dann ab 2021 wieder umso besser leben zu können.
In dem Sinne wünschen wir uns alle einen schönen Advent. Schöne Weihnachten will ich noch nicht wünschen, denn wir haben noch eine Plenartagung vor uns. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute vor genau fünf Tagen forderten Sie, Herr Günther, Coronamaßnahmen in Abhängigkeit von den Infektionszahlen. Es brauche bundeseinheitliche Regeln, aber Unterschiede je nach Infektionsgeschehen. Sie betonten, Schleswig-Holstein bewege sich bei den Infektionszahlen auf einem deutlich niedrigeren Niveau als Deutschland insgesamt und sagten - ich zitiere -:
„Da wollen wir schon in unserem Land Möglichkeiten haben, angemessen und sachgerecht darauf zu reagieren.“
Außerdem sagten Sie, dass Sie es auch nicht ausschlössen, innerhalb des Landes zu differenzieren. Das ist genau das, was wir als AfD in unserer ExitStrategie schon seit April fordern, nämlich eine regionale und lokale Differenzierung je nach Infektionsgeschehen. Aber ganze zwei Tage später sagten Sie dann: Es ist nicht Zeit für große Lockerungsschritte.
Kurz gesagt, Herr Günther: Sie eiern herum und machen am Ende doch alles, was Frau Merkel im fernen Berlin fordert.
Jetzt tragen Sie die Verlängerung des Lockdowns bis zum 20. Dezember 2020, vermutlich weiter darüber hinaus, mit, sind also wieder einmal eingeknickt. In weiten Teilen des Landes haben wir aber kein signifikantes Infektionsgeschehen. Im Kreis Schleswig-Flensburg haben wir momentan eine Sieben-Tage-Inzidenz von 10,9 - Stand heute Morgen. Da ist die Coronaampel im absolut dunkelgrünen Bereich. Ähnlich sieht es in Nordfriesland, in Rendsburg-Eckernförde und in Plön aus. Betrachtet man Schleswig-Holstein in Gänze, so liegt die Inzidenz bei 47,6. Das bedeutet, eine Verlängerung des Lockdown bis zum 20. Dezember 2020 ist für Schleswig-Holstein als Ganzes nicht angemessen.
Regional gibt es allerdings tatsächlich erste Differenzierungen. Der Kreis Pinneberg mit einem momentanen Inzidenzwert von über 100 lässt ab der kommenden Woche nur noch Zusammenkünfte von fünf anstatt von zehn Personen zu. Lassen wir einmal kurz beiseite, ob diese Maßnahme wirklich geeignet ist, um das Infektionsgeschehen in Pinneberg zu senken. Grundsätzlich wird hier die Entscheidung aber auf der Ebene getroffen, auf die sie auch hingehört, nämlich vor Ort, auf der Kreisebene. Härtere Maßnahmen sind also möglich. Entscheidend ist nun aber, dass Sie den Kreisen diese Möglichkeiten nicht nur geben, wenn es um Verschärfungen geht, sondern auch dann, wenn es um Lockerungen geht. Und das verhindert derzeit Ihre Landesverordnung.
Ich fordere Sie daher auf: Nehmen Sie nicht länger das ganze Land in Mithaftung, lassen Sie sich nicht länger von Ihren Kollegen Ministerpräsidenten und Ihrer Kanzlerin treiben, lassen Sie Subsidiarität zu, bekämpfen Sie das Virus vor Ort und vor allem mit Augenmaß. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der November-Teil-Lockdown hat sein Ziel verfehlt. Dennoch wird er verlängert und in großen Teilen sogar noch verschärft. Dabei ist schon das Wort Teil-Lockdown ein reiner Euphemismus, ein Euphemismus dafür, dass Tausende von Menschen um ihre Existenzgrundlage gebracht werden, dafür, dass unsere Kinder mit enormen Schulden belastet werden, und auch dafür, dass uns weiterhin gravierende Grundrechtseingriffe zugemutet werden.
Durchsetzbar ist all das nur, weil in der Tat ein Großteil der Bevölkerung in einem andauernden Angstmodus lebt und sich viele Politiker geradezu darin gefallen, den strengen, aber weisen und gütigen Volkserzieher zu spielen: Wenn ihr euch an die Regeln haltet, dann gibt es auch Weihnachten. Und sogar über das Silvester-Feuerwerk reden wir dann einmal.
Diese Vorgehensweise, die Angst der Leute auszunutzen und die Menschen zum Teil wie kleine Kinder zu behandeln, ist vollkommen unangebracht; denn Covid-19 - das habe ich in dieser Runde schon oft gesagt - ist kein Killervirus. Es ist wissenschaftlich betrachtet vollkommener Unsinn, davon zu reden, dass Corona ausgerottet oder besiegt werden kann. Wir werden mit Corona leben müssen wie mit vielen anderen Infektionskrankheiten auch, die zum Teil aber eine hundertmal so hohe Sterblichkeitsrate haben wie Corona.
Meine Damen und Herren, mit der Überschrift „Wir sind der Schlüssel“ versuchen Sie heute den Eindruck zu erwecken, es gehe Ihnen darum, die Bürger nun stärker als bislang einzubeziehen. Meinten Sie es damit aber ernst, dann wäre ein allererster, unbedingt notwendiger Schritt die Erstellung und die Kommunikation verlässlicher Zahlen und Informationen, etwa darüber, dass der PCR-Test für sich allein genommen keine Aussagekraft hat, dass Ansteckungen nicht gleich krank bedeutet, dass die Zahlen des RKI über Neuinfizierte eine nur sehr beschränkte Aussagekraft haben, weil schlicht der Vergleichswert fehlt, wie viele Personen denn getestet worden sind, dass die Infektionen im Frühjahr in Europa bereits vor den europaweiten LockdownMaßnahmen zurückgegangen waren, ganz gleich, ob die Maßnahmen milde oder streng waren, dass
die Belegung der vorhandenen Intensivbetten mit Covid-19-Patienten Gott sei Dank noch sehr gering ist. In Schleswig-Holstein, Stand heute, waren von 852 Betten lediglich 22 mit Covid-19-Patienten belegt. Richtig ist auch, dass es keine Übersterblichkeit gibt - zumindest in der sogenannten zweiten Welle. Im Frühling sah das in der Tat noch etwas anders aus.
An diesen Fakten führt nun einmal kein Weg vorbei. Und das muss bedeuten: Für Corona sollte das gleiche gelten wie für andere Infektionskrankheiten auch. Entscheidend ist die Stärkung der Eigenverantwortung der Menschen und nicht deren Bevormundung.
Die Frage, wie wir insbesondere Risikopatienten, vor allen Dingen in Pflegeheimen und Intensivabteilungen, schützen können, entscheidet sich dort vor Ort. Dort gab es bekanntlich die mit Abstand höchsten Opferzahlen, und dort gab es auch - das ist bei Frau von Kalben angeklungen - eine zumindest punktuell starke Überforderung von Pflegern und Ärzten. Deswegen muss die Energie für eine Coronastrategie genau dorthin fokussiert werden. Statt also von einem Teil-Lockdown zum nächsten zu stolpern, muss endlich umgedacht werden. Das wäre die beste Medizin. - Vielen Dank.
Das Wort im Rahmen der Restredezeit für den Zusammenschluss der AfD-Abgeordneten hat der Abgeordnete Volker Schnurrbusch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Schleswig-Holstein geht einen Sonderweg“ - So lautete eine der Schlagzeilen von gestern. So erfreulich es ist, dass Nagel- und Kosmetikstudios ab Montag öffnen dürfen, so inkonsequent ist das übrige Handeln oder besser Nichthandeln der Landesregierung. Denn es sind nicht Nagel- und Kosmetikstudios, die unsere Wirtschaft hier im Land stützen, sondern es sind die Hotellerie und die Gastronomie, denen langsam, aber sicher die Luft zum Atmen abgedrückt wird.
Zu Recht haben Vertreter dieser Branchen bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen, dass von Restaurants oder Bäckereicafés keine erhöhte Infektionsgefahr ausgeht. Warum sie jetzt genauso streng bestraft werden wie Bars oder Diskotheken, ist nicht nachvollziehbar.
konstruktive Vorschläge zur sicheren Öffnung touristischer Angebote gemacht. Leider ohne Erfolg. Das ist ein schwerer Rückschlag für unsere Wirtschaft und ein gravierender Eingriff in die Berufsfreiheit.
Selbst die ansonsten sehr regierungsfreundliche „Süddeutsche Zeitung“ warnt - ich zitiere mit Erlaubnis -:
„Wenn wirklich jedes Restaurant und jedes Café schließen muss, unabhängig vom Hygienekonzept, so wirkt dies zerstörerisch. … So zerstört man Motivation, Existenzen und Innenstädte.“
Das gilt eben nicht nur für den Hotel- und Gastronomiebereich, sondern zum Beispiel auch für die Reisebusunternehmen.
Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist nicht durch Bürger gefährdet, die sich gegen die Einschränkung unserer Grundrechte wehren, sondern durch überzogene Maßnahmen, die kaum noch jemand nachvollziehen kann. Die bisherigen Maßnahmen haben nicht die versprochene Wirkung erzielt.
Von daher plädieren wir heute erneut und nachdrücklich für eine Politik mit Augenmaß. Es kann nicht sein, dass in Ostholstein dieselben Maßnahmen angewendet werden sollen wie im Ostallgäu.
Die Aufgabe der Landesregierung ist es, Politik für unser Land zu machen und nicht alles mitzutragen, was in Berlin an Verschärfungen ausgeheckt wird. Unsere Selbstständigen, unsere mittelständischen Unternehmer, unsere Arbeitnehmer und unsere kulturinteressierten Bürger dürfen nicht weiter unter den ungeeigneten Einschränkungen leiden.
Lassen Sie uns gemeinsam zu einer Politik mit Augenmaß zurückkehren, lassen Sie uns unsere Landgasthöfe wieder öffnen, sodass unsere Bürger dort verantwortungsvoll wieder einkehren und so dieser Branche bei ihrem Existenzkampf unter die Arme greifen können. Denn schon jetzt verlautet aus Berlin, dass die Bundeshilfen nicht ewig verlängert werden können. Daher ist es besser, wenn die Hotels und Gaststätten, die Cafés und die Theater wieder eigene Einnahmen erwirtschaften können, statt auf immer neue Hilfen angewiesen zu sein, die dann noch nicht einmal unbürokratisch und schnell bereitstehen.
Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Da Tierparks, Zoos und Wildgehege ab Montag wieder öffnen dürfen, können wir diese Bereiche herausnehmen. Ansonsten: Stimmen Sie bitte zu, damit es für die Leute in Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hörten heute schon einiges zum Thema parlamentarische Beteiligung.
Offenbar müssen Ihnen am 18. November 2020 ganz schön die Ohren geklungen haben, als namhafte Verfassungsrechtler hier in der Expertenanhörung unmissverständlich und deutlich erklärten, dass die Zeiten vorbei sein müssen, in denen 16 Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin weitreichende Grundrechtseingriffe beschließen, vorbei an Parlamenten, vorbei an gewählten Parlamentariern, vorbei an den Menschen und damit vorbei am Souverän.
Was in einer ersten Pandemiephase nachvollziehbar war, einer unübersichtlichen Lage geschuldet war und in Eile folgte, gilt in einer zweiten Phase bei Weitem nicht mehr. Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftliche Dienste in Parlamenten, Richter oder auch die Experten für Staats- und Verfassungsrecht. Es war längst Zeit genug, das Infektionsschutzgesetz zweimal zu novellieren. Da war wohl auch Zeit genug - das haben die drei Experten hier gesagt -, Maßnahmen auf Landesebene in einer Form zu regeln, die der legislativen Idee, den Mindestansprüchen genügt. Damit ist parlamentarische Beteiligung gemeint.
In Schleswig-Holstein hat Jamaika das nicht so gesehen. Da wurde eine Allgemeinverfügung nach der anderen beschlossen, wann immer in Berlin dazu eine Beschlusslage und die Order nach SchleswigHolstein erfolgte. Parlamentarische Beteiligung ist das nicht.
Das wäre es, wenn wir uns an dieser Stelle vorher mit den Beschlüssen und Ergebnissen einer Allgemeinverfügung auseinandersetzen, sie debattierten und die Grundrechtseinschränkungen für die Menschen gemeinsam berieten und beschlössen. Das würde für Akzeptanz und die notwendige Transparenz sorgen. Das ist genau das, was auch wir wol
len. Dann können wir hier gemeinsam klären, was 3 Millionen Menschen in Schleswig-Holstein künftig zu tun oder zu lassen haben. Wir wollen, dass vorher darüber geredet wird, bevor das beschlossen wird.