Protokoll der Sitzung vom 16.11.2017

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:55 Uhr

(Vizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Keine Tagesmaut auf den Inseln und Halligen

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/311

Herr Präsident! Um es gleich vorweg zu sagen: Wir wünschen uns ein Kurtaxe-freies Schleswig-Holstein. Langfristig. Die Wirklichkeit ist noch eine andere. Wir wissen, was die Kommunen für den Tourismus leisten. Sie halten die touristische Infrastruktur in Schuss. Sie säubern Strände und öffentliche Toiletten. Sie investieren, renovieren, annoncieren. Deshalb ist die Kurtaxe dort zu rechtfertigen, wo Kommunen eben diese touristische Infrastruktur und ihre Attraktivität als Tourismusort steigern - wie auch auf den nordfriesischen Inseln und Halligen.

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dann eine solche Kurabgabe nicht nur von Übernachtungsgästen - die sich nicht wehren können, sondern die Abgabe auf ihrer Hotelrechnung finden -, sondern auch von Tagestouristen zu kassieren. Abgabepflichtig sind beide Gruppen. Das ist an den Ostseestränden so und auch auf Hallig Hooge. Würde die Abgabe nicht von jedem Gast eingezogen, würde man hier also Unterschiede zwischen Tages- und Übernachtungsgästen machen, dann wäre es bis zum Beklagen einer Abgabesatzung nicht mehr weit. Hier würde mich die Einschätzung des Innenministers interessieren.

Die Insel- und Halligkonferenz fordert nun eine Rechtsgrundlage, um die Erhebung der Kurabgabe von Tagesgästen denjenigen Verkehrsträgern aufzuerlegen, die geschäftsmäßig Tagesgäste zu den Inseln und Halligen befördern. Diesen Wunsch kann ich nachvollziehen, zumal beispielswiese in Niedersachsen bereits so verfahren wird. In Niedersachsen sieht das Kommunalabgabengesetz vor, dass Reedereien und Betreiber von Fluglinien, die geschäftsmäßig Passagiere in die jeweilige Tourismusgemeinde befördern, per Satzung verpflichtet werden können, die Kurabgabe über den Fahrpreis einzuziehen. In einer perfekten Welt würden wir uns diese Frage nicht stellen. In einer perfekten Welt wäre Schleswig-Holstein kurtaxefrei. Noch aber leben wir nicht in einer solchen Welt. Ich schlage daher vor, dieses Thema und die Möglichkeiten beim Kurabgabeeinzug im Wirtschaftsausschuss mit den Inseln und Halligen, den Tourismus

verbänden, aber auch mit der Landesregierung auszuloten.

Meine Damen und Herren! Der Nationalpark Wattenmeer ist als hochwertiges Schutzgebiet und Weltnaturerbe von herausragender Bedeutung für den nachhaltigen Tourismus in Schleswig-Holstein. Genau in dieser hochsensiblen Region befinden sich die Halligen. Sie sind touristische Juwelen, die einer besonderen Betrachtung bedürfen.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich dafür ausgesprochen, die „langfristige Bewohnbarkeit der nordfriesischen Halligen in Zeiten des Klimawandels zu gewährleisten“. Das ist ohne Frage sinnvoll. Damit diese aber auch gelingen kann, gilt es, auch die touristische Attraktivität dieser Region nachhaltig zu unterstützen.

Allein die Hallig Hooge hat durchschnittlich 90.000 Tagesgäste im Jahr. Das erfordert zusätzliche Papierkörbe und Toiletten sowie Wege und Beschilderungen. Das kostet Investitionen und Wartung. Die Kurabgabe ist eine lang praktizierte Möglichkeit für touristisch genutzte Gemeinden, eine Refinanzierung ihrer zum Teil enormen Aufwendungen zu bekommen.

Dazu werden auf den Halligen Kurabgaben unterschiedlich, je nach Haupt- oder Nebensaison, berechnet. Sie lagen 2014 zwischen 1,10 € und 1,60 € pro erwachsener Person und Tag, ermäßigt sogar noch weniger. Diese vordergründig geringen Beträge liefern aber durch die hohe Gästezahl einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Sicherung der Infrastruktur. Um diese aber auch einnehmen zu können, braucht es Personal, Menschen, die jeden einzelnen vom Schiff kommenden Tagesgast ansprechen und gegebenenfalls die Ermäßigungsausweise überprüfen sowie den Beitrag im 1-€-Bereich kassieren.

Das ist ein Aufwand, der unkomplizierter und auch für die Touristinnen und Touristen „glatter“ abgewickelt werden könnte. Beispiele aus Niedersachsen und den ostfriesischen Inseln belegen erfolgreich, wie die Reedereien völlig problemlos mit der Erhebung ihrer Fahrtkosten auch die Kurabgabe für die Inseln und Halligen mit erheben und die Kurtaxenanteile an die Gemeinden weitergeben.

Das ist doppelt vorteilhaft für die Gäste. Sie müssen nur einmal ihr Portemonnaie und Ermäßigungsausweise zücken, was sie beim Fahrkartenkauf ohnehin müssen. Zudem können sich die Halligbewohnerinnen und Halligbewohner mehr um die Bedarfe der Besucherinnen und Besucher kümmern, anstatt ihnen bei der Begrüßung erst mal erneut Geld abknüpfen zu müssen.

An dieser Stelle gibt es Synergieeffekte, die nicht genutzt werden, und damit deutliche Einsparpotentiale. Das kommt letztlich auch den Tagesgästen zugute, weil unter dem Strich mehr Geld dort landet, wo es sinnvoll eingesetzt werden kann und tatsächlich gebraucht wird: auf den Inseln und Halligen, unserem kostbaren Naturerbe.

Damit die Kommunen dieses Potenzial nutzen dürfen, aber nicht müssen, ist die Novellierung des kommunalen Abgabengesetzes notwendig. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass die Reedereien einerseits sowie die Inseln und Halligen andererseits künftig eine sinnvolle und praktikable Lösung finden.

Lassen Sie uns dieses Thema im Wirtschaftsausschuss diskutieren und auf einen guten Weg bringen. - Vielen Dank.

Herr Präsident! Die Inseln und Halligen SchleswigHolsteins sind touristische Perlen im echten Norden. Sie locken jedes Jahr tausende von Tages- sowie Übernachtungsgäste an. Für die Unterhaltung und Verwaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen kann laut KAG eine Kurabgabe erhoben werden. Auf diese Einnahmen sind die meisten Kommunen auch definitiv angewiesen. Auf Föhr beispielsweise klafft die Schere zwischen Einnahmen aus der Kurabgabe und den deutlich höheren Aufwendungen für den Tourismus weit auseinander.

Der SSW hat nun einen Antrag eingereicht, der auf einen Beschluss der Insel- und Halligkonferenz beruht. Der SSW will, dass sich der Landtag gegen etwas ausspricht, was die Konferenz beschlossen hat. Die Landesregierung plant aktuell keine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, und im Koalitionsvertrag findet sich dazu auch nichts. Dieser Aktionismus des SSW mit dem heutigen Antrag ist daher schon ein bemerkenswerter Vorgang.

Zur Sache: Hinsichtlich des Vorschlags der Inselund Halligkonferenz gibt es mehrere Punkte, über die man durchaus im Wirtschaftsausschuss disku

tieren sollte. Zum einen geht es um die Praktikabilität dieser Idee. Wie lassen sich Tagestouristen, Übernachtungsgäste und Geschäftsreisende unterscheiden?

Zum anderen geht es um die Tatsache, dass womöglich viele Reisende die Entrichtung der Kurabgabe auf den Fähren als Erhöhung der Ticketpreise interpretieren könnten. Die Frage ist, ob das zu einem Besucherrückgang führen könnte. Hier sollte man sich einmal die Erfahrungen aus Niedersachsen anhören, wo es seit einiger Zeit eine wie von der Insel- und Halligkonferenz geforderte Regelung gibt.

Darüber sollten wir, wie gesagt, im Wirtschaftsausschuss diskutieren, gern auch mit Vertretern der Inseln und Halligen sowie der Reedereien. Ich will aber bereits jetzt betonen, dass wir keiner Regelung zustimmen werden, die zu unzumutbaren Belastungen für die Reedereien führen würden. Einer freiwilligen Lösung zwischen Reedereien und den Kommunen stehen wir selbstverständlich aufgeschlossen gegenüber.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können nicht erkennen, dass ein Beschluss des Landtages zu einer bisher noch gar nicht zur Diskussion stehenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes hier und jetzt notwendig ist. Wie wir der öffentlichen Berichterstattung entnehmen, befindet sich die Landesregierung zum Thema Tagesmaut noch in Sondierungsgesprächen mit den Kommunen; es besteht also keine Veranlassung, dieser Debatte heute mit einer inhaltlichen Festlegung vonseiten des Landesparlaments vorzugreifen.

Die Überlegungen der Insel- und Halligkonferenz über eine Kurabgabe auch für Tagestouristen sind sicher nicht allein der „Geographie“ geschuldet, wie es in der Antragsbegründung des SSW heißt. Vielmehr ist doch unstreitig, dass die Vorhaltung der für Touristen benötigten Infrastruktur sehr kostenintensiv ist und auch den Tagesbesuchern zugutekommt.

Das Ansinnen der Inselverwaltungen, eine Tagesmaut zu erheben, ist für uns daher grundsätzlich nachvollziehbar, zumal sich die Frage stellt, ob Tagesbesucher hier weiterhin gegenüber Kurtaxe zahlenden Übernachtungsgästen privilegiert werden sollten. Hier ist zunächst zu klären, um welche finanziellen Größenordnungen es überhaupt geht. Dabei darf auch nicht außer Acht bleiben, dass die

(Dr. Andreas Tietze)

Erhebung einer Tagesmaut auf den ostfriesischen Inseln bereits gängige Praxis ist.

Wenn daher das Anliegen der Insel- und Halligkonferenz grundsätzlich nachvollziehbar ist, sollte konsequenterweise auch die Erhebung einer Tagesmaut durch die Gemeindeverwaltungen selbst erfolgen. Hier ist darüber hinaus eine Differenzierung zwischen Tagestouristen und Berufspendlern notwendig. Wir halten nichts davon, diese Aufgabe auf die Reedereibetriebe abzuwälzen. Dort würde es zu einem erhöhten Aufwand führen, außerdem befürchten die Betriebe, dass sich Tagestouristen von vornherein von einer Überfahrt abschrecken lassen.

Es wird im weiteren Verlauf des Verfahrens also darauf ankommen, dass durch die zuständigen Inselverwaltungen ein gutes organisatorisches Konzept vorgelegt wird. Aber es besteht aus unserer Sicht keine Veranlassung für den Landtag, das Anliegen einer Tagesmaut heute pauschal zurückzuweisen.

Die AfD-Fraktion lehnt diesen Antrag daher ab und wird die weitere Entwicklung vor Ort aufmerksam beobachten. - Vielen Dank.

Herr Präsident! Viele haben es bereits gehört oder gelesen: Die Insel- und Halligkonferenz hat kürzlich eine Resolution verabschiedet, die eine durch die Reedereien erhobene Kurabgabe von Tagesgästen auf den nordfriesischen Inseln und Halligen fordert. Wir sind der Meinung, dass sich der Landtag in dieser Hinsicht in Position bringen sollte. Schließlich geht es um das Kommunalabgabegesetz. Was der Wirtschaftsminister dazu meint, konnten wir ja bereits in der Zeitung lesen.

Nur kurz vorweg: Auch uns als SSW ist durchaus bewusst, dass es ein solches Modell bereits in Niedersachsen gibt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir als SSW das Prinzip der Kurtaxe unkritisch sehen. Natürlich haben Orte, die durch den Tourismus sehr stark nachgefragt sind, höhere Kosten als Orte, die weniger stark nachgeragt sind. Und ja, diese Kosten können bisweilen sehr hoch ausfallen. Allerdings ist der Tourismus auch eine enorme Einnahmequelle für die jeweiligen Städte und Gemeinden. Man erzielt Parkgebühren, Steuereinnahmen, und man hat viele zahlende Gäste im öffentlichen Nahverkehr und in den kulturellen Einrichtungen, und auch in den öffentlichen Schwimmbädern wird natürlich Eintritt gezahlt.

In all diesen Situationen wird Geld eingenommen, durch den Tourismus - und das nicht zu knapp. Da braucht es eigentlich keine Kurabgabe mehr und erst Recht darf es dann kein Eintrittsgeld für das Betreten einer Gemeinde oder Insel geben.

Dabei gibt es durchaus Alternativen. Dazu braucht man nur einmal den Blick auf das Festland werfen, nach Husum. Mit mehr als 200.000 Übernachtungen pro Jahr und einer bedeutenden Anzahl an Tagesgästen müssen diese Gäste keine Tagesmaut zahlen, um eine schöne Zeit an der Nordsee verbringen zu können. Es gibt also auch andere Möglichkeiten, eine solche Aufgabe zu bewältigen - und das ohne, dass sich eine Stadt oder eine Gemeinde in den Ruin stürzen muss.

Andere Gemeinden erheben eine Tourismusabgabe, welches bedeutet, dass diejenigen, die direkt vom Tourismus profitieren, sprich die Unternehmen, seinen Anteil zahlt. Auch dies ist eine Möglichkeit, die derzeit bereits erfolgreich praktiziert wird.

Ferner ist da noch eine Frage, nämlich die rein praktische Frage: Warum müssen per Gesetz private Reedereien eine kommunale Abgabe eintreiben? Wie beziehungsweise wodurch können diese Unternehmen ihren Mehraufwand abdecken? Wie soll dies in der Praxis vonstattengehen? Zudem wäre da die Frage, wie werden Gäste erreicht, die mit dem Privatboot anlegen. In welcher Weise werden die Segler in dieser Angelegenheit berücksichtigt? Für mich tut sich da jedenfalls ein großes Fragezeichen auf.

Was mir jedoch die größte Sorge bereitet, ist, dass dieses Vorhaben die Menschen zwischen Inseln, Halligen und Festland weiter auseinanderbringt. Eine solche Abgabe ist nur praktikabel, wenn alle sie zahlen. Dies würde auch bedeuten, dass ein Enkel eine solche Abgabe entrichten muss, wenn er zum Geburtstag der eigenen Großmutter fahren will. Außerdem müssten zahlreiche Arbeitnehmer diese Abgabe zahlen, wenn sie zum Arbeiten auf die Inseln oder Halligen fahren. Wie das mit Aus- und Weiterbildung aussieht, ist ebenfalls unklar.

Fest steht, dass Familienmitglieder und Freunde eine Gebühr zahlen müssen, um ihre Angehörigen und Freunde auf den Inseln und Halligen zu besuchen, und das, obwohl sie sich wahrscheinlich zum größten Teil im privaten Bereich aufhalten werden, ohne die klassischen Touristenangebote zu beanspruchen. Eine solche Vorstellung tut mir als Nordfriese schon weh!

Ich kann daher an dieser Stelle den Landtag nur dazu auffordern, von einer Änderung des Kommunal

(Volker Schnurrbusch)

abgabegesetzes abzusehen. Wir wollen keine Tagesmaut auf den nordfriesischen Inseln und Halligen! Wir wollen nicht, dass die Menschen, egal auf welcher Seite des Wassers sie ihren Alltag bestreiten, zunehmend auseinandergetrieben werden! Deshalb muss der Landtag hier auch klar Nein zu einem solchen Ansinnen sagen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht erst heute bewegt das Thema „Kurabgabe“ die Gemüter! Bereits in den 50er-Jahren berichtete der „Spiegel“ darüber. Ein empörter Bürger beschwerte sich darüber, dass, kaum habe er die Handbremse angezogen und sei in die Badehose geschlüpft, ein Mensch mit Schirmmütze, Armbinde und Billetts angerannt käme, um die Kurtaxe von 60 Pf zu kassieren. Selbstverständlich weigerte sich der Mann, diese empörende halsabschneiderische Summe zu bezahlen, schließlich sei doch die Natur für jeden da und sei nicht verkäuflich!

Meine Damen und Herren, heute sind wir ein wenig weiter. Dass auch Strände und Radwege der Pflege bedürften, die Kosten verursacht, ist heute allgemein bekannt. Doch wird auch heute noch die Debatte um die Kurabgabe häufig sehr emotional geführt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle zunächst auf die gesetzliche Regelung im Kommunalabgabengesetz verweisen.

Demnach haben die Gemeinden gemäß § 10 Absatz 3 KAG prinzipiell die Möglichkeit, von ortsfremden Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken in einem Gemeindegebiet aufhalten, eine Kurabgabe zu erheben. Der Gesetzgeber hat - diese Regelung besteht in diesem Punkt seit Jahrzehnten unverändert - ausdrücklich darauf verzichtet, zwischen Tages- und Übernachtungsgästen zu unterscheiden. Eine solche Unterscheidung wäre überaus künstlich. Denn sowohl die Tages- als auch die Übernachtungsgäste auf Amrum oder Föhr nutzen gleichermaßen tagsüber die Radwege, die Promenaden, die Seebrücken, den Kurpark und die Musikveranstaltungen.

Auch mit dem Gedanken der Gleichbehandlung von Gästen lässt sich nicht erklären, weshalb der

Übernachtungsgast seinen Obolus bezahlen soll, der Tagesgast hingegen verschont bleibt. Hinzu kommt, dass wir über eine Summe von durchschnittlich 2 € sprechen.

Die rechtliche Lage ist insofern deutlich. Etwas anderes ist das Vollzugsproblem, das sich in diesem Zusammenhang stellt. Wie kann die Erhebung der Kurabgabe ganz praktisch erfolgen? Hier gibt es eine große Vielfalt in den Gemeinden SchleswigHolsteins, die den konkreten örtlichen Verhältnissen geschuldet ist. Die unterschiedlichen Möglichkeiten dazu sind ebenfalls im Kommunalabgabengesetz geregelt.