Protokoll der Sitzung vom 15.02.2012

(Beifall bei der CDU.)

Ich will ein Weiteres sagen. Wichtig ist - und das hätte ich mir heute auch von den GRÜNEN gewünscht -, weiterhin zu vermitteln, auch wenn sich politische Konstellationen verändert haben, dass dieser Landtag es hinbekommen hat, eine Schulstruktur auf den Weg zu bringen, die für die Menschen folgende Botschaft hat: Schulfrieden, Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9, zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium sowie zwischen Gebundener Ganztagsschule, Freiwilliger Ganztagsschule oder Halbtagsschule. Es ist ein glaubwürdiges und demokratiefestes Konzept für unser Land. Das soll heute die Botschaft bleiben, wir wollen Wahlfreiheit und Schulfrieden auf Dauer, die Grundlage dafür ist geschaffen.

(Beifall von der CDU und der Abgeordneten Will- ger (B 90/GRÜNE).)

Nun ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen, verführerisch, jetzt in einer anderen politischen Rolle ein bisschen den Eindruck zu erwecken, dass alles nicht mehr so rund läuft, seitdem man es nicht mehr in der Hand hat.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : So sieht es aber aus!)

Herr Ullrich, Sie waren bei der Bildungsdebatte nicht dabei, insofern wäre es vielleicht ganz klug, in dem Punkt etwas zurückhaltend zu sein.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich habe aber zugehört!)

Ich will in der Sache noch Folgendes sagen - auch das hat mit Glaubwürdigkeit zu tun, 22 Arbeitstage vor der Wahl -, wir alle wissen, dass in diesem Land eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass es eine neue politische Konstellation geben wird. Deshalb wissen wir auch alle, nur das ist reell, dass dann Details diskutiert werden. Insofern ist es klug, diese Details einer Beratung vorzubehalten, für die dann genügend Zeit sein wird. Wir werden im Ausschuss, mit allen Verbänden und mit allen Fraktionen sicherlich auch in neuer Konstellation die Dinge beraten. Das ist die politische Lebenswirklichkeit. Und nur deshalb fragen wir heute, ob es noch Sinn macht, ein Gesetz und die darauf gründenden Verordnungen zu verabschieden, wohl wissend, dass es die eine oder andere Veränderung geben wird. Gemeinsames Ziel bleibt - das sage ich, glaube ich, für alle Fraktionen im Haus -, in einer neuen Ordnung unserer Schulen mit Schulfrieden und Wahl

freiheit Qualitätsverbesserungen herbeizuführen, natürlich im Rahmen dessen, was dieses Land schultern kann.

Das wird eine entscheidende Diskussion sein. Alle sind sich einig: Bildung wird Priorität haben, Bildung wird Vorrang im Haushalt haben. Alle wissen aber auch, wir haben einen Haushalt, bei dem wir bei Verhandlungen bezüglich der Frage, wie die Bildungslandschaft gestaltet werden kann, hinschauen müssen, was geht und was nicht geht. Dass wir Qualitätsverbesserungen gemeinsam wollen, steht ebenfalls außer Frage. Frau Kollegin Willger, Sie haben in der Koalition miterlebt, wie wir darum gerungen haben, diesem Ziel Rechnung zu tragen, ohne dass im Lande viele andere Dinge auf der Strecke bleiben. Das ist eine schwierige Aufgabe, das will ich den Wählerinnen und Wählern auch vor der Wahl sagen, nicht erst nach der Wahl. Lassen Sie uns dieses Ziel - Schulfrieden, Wahlfreiheit und Qualitätsverbesserungen - in unserem Bildungssystem angehen. Lassen Sie uns die Eltern, die Schüler und die Lehrer nicht verunsichern, sondern deutlich machen, es wird nach den Wahlen - in welcher politischen Konstellation auch immer - in diesem Hause zügig dafür gesorgt, dass zum neuen Schuljahr alle Schulformen stehen und dass wir in der Bildungslandschaft das anbieten, was wir den Menschen versprochen haben. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Es ist beantragt worden, beide Anträge an den zuständigen Ausschuss für Bildung und Medien zu überweisen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer für die Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass das Haus einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, die Anträge an den zuständigen Ausschuss für Bildung und Medien überwiesen hat.

Wir treten damit in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.00 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 11.58 Uhr bis 13.04 Uhr unterbrochen.)

Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere Sitzung fort und kommen zu den Punkten 4, 5, 8 und 9 der Tagesordnung:

(Abg. Meiser (CDU) )

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Begrenzung und Regulierung von Leiharbeit und Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen (Drucksache 14/694 - neu)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Dumping von Löhnen und Arbeitsbedingungen einschränken - Missbrauch von Werkverträgen verhindern, Verbesserungen für Leiharbeitskräfte herbeiführen und allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einführen (Drucksache 14/ 691)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sozialpartnerschaft zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern stärken (Druck- sache 14/697)

Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Saarland braucht gute Arbeit (Drucksache 14/699)

Zur Begründung des Antrages der Landtagsfraktion DIE LINKE, Drucksache 14/694 - neu -, erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Themen Leiharbeit, prekäre Arbeit und Missbrauch von Werkverträgen werden inzwischen sehr breit diskutiert. Dementsprechend liegen auch von allen Fraktionen Anträge vor, die zum Teil sehr weit gehen. Ich denke, das schlechte Beispiel der Firma Höll, wo die Stammbelegschaft durch Personal mit Werkverträgen zu miserablen Bedingungen ersetzt wird, hat uns parteiübergreifend alle aufgeschreckt. Der Fall Höll zeigt uns dreierlei. Erstens, dass es nach wie vor in bestimmten Bereichen prekäre Arbeit gibt, das heißt Arbeit zu Bedingungen, die eigentlich nicht zu akzeptieren sind. Das zeigt uns, unter welchen schlechten Bedingungen, welchen Unsicherheiten und welchen schlechten Einkommensverhältnissen hier Menschen gezwungen sind zu arbeiten. Deswegen begrüßen wir es, dass etwas Bewegung reingekommen ist, indem ein Gipfel des Fleischerhandwerks stattfinden soll, bei dem über die Bedingungen gesprochen wird, die in dieser Branche herrschen. Es ist nicht nur ein Problem der Firma Höll, sondern es betrifft die Branche insgesamt und geht über die Branche weit hinaus. Deswegen ist es be

grüßenswert, dass überhaupt Bewegung reinkommen ist, dass man sich überhaupt dieser Arbeitsbedingungen annimmt.

Zweitens ist der Einsatz von Werkverträgen damit begründet worden, dass das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens damit gesichert werden soll. Auch da müssen wir Einverständnis erzielen, dass auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen eine Sanierung zum Ziel haben muss, die Weiterexistenz eines Unternehmens zu ermöglichen, bei der die durchschnittlichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Man kann im Sanierungsfall durchaus einmal von geltenden Regelungen abweichen, wie wir das von Sanierungstarifverträgen kennen, aber es kann nicht sein, dass die Sanierung von Unternehmen auf Lohndumping und schlechten Arbeitsbedingungen aufbaut.

(Beifall bei der LINKEN.)

Der dritte Punkt hängt eng mit dem zweiten zusammen. Damit dies möglich wird, brauchen wir gesetzliche Regelungen. Wir brauchen auch deshalb gesetzliche Regelungen, weil das alleine über Tarifverträge nicht gehen wird, weil gerade in diesen Bereichen viele Dinge von den Tarifverträgen überhaupt nicht erfasst werden. Deswegen ist es sinnvoll - das ist auch ein Punkt, der am Beispiel Höll deutlich gemacht werden kann -, dass insbesondere dort, wo öffentliche Gelder eingesetzt werden, dies an entsprechende Bedingungen gebunden wird. Das ist der Punkt, warum wir schon zu einem früheren Zeitpunkt den Antrag eingebracht haben, der in Thüringen verabschiedet worden ist, wonach die Vergabe öffentlicher Gelder an bestimmte Bedingungen gebunden wird. Dieser Antrag ist damals leider abgelehnt worden, auch das muss hier gesagt werden.

Gerade beim Thema Höll - egal, ob das in direktem Zusammenhang steht oder nicht - wird in der Öffentlichkeit auf jeden Fall ein Zusammenhang hergestellt zwischen den 4,5 Millionen Euro Hilfe und den konkreten Arbeitsbedingungen. Das geht nicht, das ist ein Widerspruch, das können wir so nicht akzeptieren. Dort, wo staatliche Gelder eingesetzt werden, unter welchen Bedingungen auch immer, brauchen wir anständige Arbeitsbedingungen!

(Beifall bei der LINKEN.)

Die Firma Höll ist nur das Symbol, die Spitze des Eisbergs für eine Entwicklung, die in den letzten Jahren in erschreckendem Maße zugenommen hat. Wir erleben in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme der prekären Arbeit, das wird sehr häufig vergessen bei den Zahlen des Arbeitsmarktes, die veröffentlicht werden. Dass es besser geworden ist, ist nach der offiziellen Statistik sicherlich richtig. Aber auf der anderen Seite ist diese Zunahme sehr häufig Arbeitsverhältnissen geschuldet, die schlecht und prekär sind. Prekär heißt: schlecht bezahlt,

(Vizepräsidentin Ries)

schlechte Sicherheit, schlechte Arbeitsbedingungen. Das ist eine Entwicklung, die in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland wirklich skandalös ist. Es gibt in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme, das gilt auch für das Saarland. Nach Angaben der Arbeitskammer des Saarlandes sind etwa ein Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt.

Man mag über den ein oder anderen Fall streiten, aber das ist eine Tatsache, die wir nicht hinnehmen können. Dazu zählen der Niedriglohnbereich, der stark gewachsen ist, die Minijobs sowie die Frage der Leiharbeit. Gerade die Leiharbeit ist ein Thema, das uns weiter beschäftigen muss. Insgesamt gesehen ist die Leiharbeit quantitativ nicht so stark ausgeprägt, besorgniserregend ist jedoch, dass ihr Anteil sehr stark zugenommen hat. Das ist der Punkt. Häufig sind Leiharbeiter sehr viel schlechter bezahlt, der Grundsatz „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“ wird verletzt. Sie befinden sich selbst dort in einer unsicheren Lage, wo bestimmte andere Bedingungen geregelt sind. Ich verweise etwa auf das zum Teil durchaus positive Beispiel von Ford, wo wir dank des Einsatzes des Betriebsrates und der IG Metall Equal Pay erreicht haben. Dann lese ich aber in der Saarbrücker Zeitung, dass die Leiharbeiter dort wieder diejenigen sind, die als erste entlassen werden. Das heißt, selbst unter relativ komfortablen Bedingungen sind sie nach wie vor Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse, die schlechter gestellt sind als die Stammbelegschaft. Deswegen fordert DIE LINKE grundsätzlich ein Verbot der Leiharbeit; sie befindet sich damit auch im Einklang mit den Forderungen der IG Metall.

Ich komme nun zu unserem Antrag, in dem wir fordern, dass Maßnahmen zur Begrenzung und Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung ergriffen werden. Wir wollen uns insbesondere an die Richtlinie des Freistaates Thüringen anlehnen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Wir fordern weiter eine Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen, wie er am Beispiel Höll besonders plastisch geworden ist.

Wir konzentrieren uns auf die Forderungen in dieser Form, weil wir meinen, in diesem Bereich als saarländischer Landtag etwas tun zu können. Bei aller Empörung darüber, wie schlecht das alles ist - da finden wir sehr viele Mitstreiter, wie die Anträge zeigen -, müssen wir jedoch schauen, wo wir konkret etwas machen können. Deswegen haben wir uns auf diesen Antrag konzentriert. Es liegen weitergehende Anträge vor, beispielsweise der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD, der sehr weit geht und sogar die Frauenquote in Aufsichtsräten mit berücksichtigt. Das sind alles Punkte, über die man diskutieren muss, auch das Thema öffentlich

geförderter Beschäftigungssektor, überhaupt gar keine Frage. Es ist nicht so, dass wir etwas gegen diese Forderungen hätten. Das sind Punkte, die diskutiert werden müssen, aber wir wollten uns speziell auf das Thema Leiharbeit und Werkverträge konzentrieren.

Es steht ein Satz im Antrag der CDU-Fraktion, den ich sehr begrüße - nicht den Antrag, sondern diesen Satz - und den ich jetzt vorlesen möchte: „Das unbefristete Arbeitsverhältnis mit tariflicher Wochenarbeitszeit und existenzsichernden Erwerbseinkommen ist und bleibt Maßstab der Arbeitsmarktpolitik im saarländischen Landtag und der intensiven erfolgreichen Anstrengungen der saarländischen Landesregierung.“ - Ich muss sagen, das ist im Gegensatz zur früheren Politik offensichtlich ein Sinneswandel, den wir nur begrüßen können.

(Beifall bei der LINKEN.)

Er kontrastiert allerdings etwas mit dem realen Verhalten. Wenn ich daran denke, dass beispielsweise letzten Freitag in der Sitzung des Bundesrates sich die Ministerpräsidentin dieses Landes gegen den gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn ausgesprochen hat,

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Hört, hört!)

dann sehe ich bestimmte Widersprüche. Ich sehe auch sonstige Widersprüche, insbesondere was die Deregulierung des Arbeitsmarktes und der Arbeitsverhältnisse angeht. Aber sei es, wie es sei. Ich finde es auf jeden Fall richtig, dass wir hier das unbefristete Arbeitverhältnis zum Maßstab machen, ein Arbeitsverhältnis, das so angelegt ist, dass wir anständige Bedingungen haben, und das ein Einkommen ermöglicht, von dem man leben kann. Das ist unsere Zielsetzung. Deswegen glaube ich, ist es ganz wichtig, dass wir uns darin einig sind, dass prekäre Arbeit bekämpft wird, dass prekäre Arbeit eingedämmt wird. Das muss die Zielrichtung sein. Wir werden alle politischen Kräfte daran messen, wie weit hier Taten und Worte übereinstimmen. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bierbaum. - Das Wort zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Drucksache 14/691 hat nun Frau Abgeordnete Claudia Willger.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist es gerade die jüngste Entwicklung bei der Firma Höll, die hier, weil es so ein drastisches Beispiel ist, Anlass zur Besorgnis, zu heftigen Diskussionen in der Öffentlichkeit und zu völli

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

gem Unverständnis gibt. Aber obwohl dieses Beispiel so drastisch ist, glaube ich nicht, dass ein derartiges Vorgehen nur in Sanierungsfällen stattfindet, sondern dass es weit darüber hinaus geht. Von daher gehen wir auch davon aus, dass es wichtig ist, dass es zu umfassenden Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik insgesamt kommen muss.

Es ist sehr bedauerlich, dass in der letzten Woche im Ausschuss auf unseren Antrag auf Berichterstattung über die Situation der Leiharbeitsbranche im Saarland die saarländische Landesregierung nur lapidar geantwortet hat, dass eine Studie in Auftrag gegeben worden sei, und dass sie vor August nichts über diese Situation sagen kann. Ich denke, das geht so nicht, denn wir haben als Jamaika-Bündnis noch im Mai des letzten Jahres beschlossen, dass es eine Analyse geben soll, die insbesondere nach Branchen, Berufsgruppen, den unterschiedlichen Einsatzbereichen, nach Qualifikation, Geschlecht und Befristungen von Leiharbeitsverhältnissen erfolgen soll. Wenn diese Dinge erst im kommenden August vorliegen sollen, dann ist das eine Situation, die ich sehr bedauere. Ich denke, so wird man der Verantwortung nicht gerecht.

Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass insbesondere die Frage des Lohndumpings sich immer weiter zuspitzt. Es gibt hierzu einen ganz interessanten Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 12. Februar dieses Jahres, aus dem ich mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren möchte. Er hat den Titel: „Manager lernen Lohndumping. Leiharbeit war gestern - jetzt lernen Unternehmer, wie sie Gehälter drücken können trotz Mindestlohn und Tarifvertrag. (...) Dabei sind rechtliche Bestimmungen kein Hindernis. Die vorgeschriebenen ‚getrennten Arbeitsbereiche’ werden mittels gestrichelter Linien in der Werkhalle markiert (...)“. Das sind Beispiele, die genannt werden. „Aus allen Teilen der Republik melden Gewerkschaften eine Zunahme dieser Werkverträge“. Dazu auch die Mitteilung: „Im BMW-Werk Regensburg wurden in den vergangenen vier Jahren Leiharbeiter mit knapp 12 Euro pro Stunde entlohnt. Am Fließband aber standen ebenso Werkvertragler mit einem Stundenlohn von 7,81 Euro“.

(Zuruf des Abgeordneten Lafontaine (DIE LIN- KE).)

Das sind konkrete Beispiele, die hier noch einmal genannt werden und die deutlich machen, dass wir uns mit sehr viel mehr zu beschäftigen haben als gerade mit dieser Situation der Leiharbeit, dass es eigentlich darüber hinaus gehen muss, und dass wir dazu wissen müssen, wie sich die Situation konkret im Saarland darstellt. Da hilft es auch nichts, wenn wir allein über Leiharbeitsquoten diskutieren, wenn der Missbrauch über die Werkverträge läuft und dieser Missbrauch über die Werkverträge wesentlich gefährlicher ist als das, was sich in der Leiharbeits

branche darlegt, weil es sich um die verdeckte Leiharbeit handelt.