Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Ein zweiter Punkt. Ich wundere mich schon über die zunehmende Fixierung der GRÜNEN auf das Thema Ziffernnoten. Ich habe die GRÜNEN da pädagogisch schon weiter gesehen. Ich sage Ihnen etwas zum Thema Grundschulen: Ja, die Mellinschule macht das im Rahmen des Schulversuchs Selbstständige Schule, das haben Sie richtig gesagt. In der Tat muss man überlegen, ob man ständig irgendwas ändert,

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Schulfrieden)

(Abg. Rink (CDU) )

ob wir deswegen vielleicht darüber nachdenken sollten, eine Optionslösung an den Schulen anzubieten, die das bisher im Rahmen dieses Schulversuchs eingeführt haben. Das hat aber nicht die allerhöchste Priorität. Wir haben wirklich wichtigere Dinge zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Was allerdings nicht geht, ist, dass wir einem Antrag zustimmen, in dem völlig undifferenziert die Einführung -

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Herr Kollege Ulrich, äußern Sie sich nicht dazu. Ich glaube, Sie verstehen es nicht, weil Sie den Antrag nicht gelesen haben. Lesen Sie erst mal den Antrag.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Danke, Herr Lehrer. Kriege ich jetzt eine schlechte Note?)

Ich bin schon froh, dass ich wenigstens mit dem Kollegen Kessler darüber diskutieren kann, der weiß wenigstens, wovon er redet.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herr Kessler, Sie schlagen hier eine völlig undifferenzierte Einführung des 15-Punkte-Systems an der Grundschule vor. Das halte ich nicht für den sachgerechten Weg. Wir sind zurzeit im Ministerium in einem Diskussionsverfahren, in dem wir darüber nachdenken, was die Konsequenzen aus dem Schulversuch Selbstständige Schule sind. Da muss man in der Tat über solche Optionsregelungen für die Grundschulen nachdenken. Aber eine pauschale, undifferenzierte Einführung von Grundschulnoten nach dem 15-Punkte-System halte ich schlichtweg nicht für den richtigen Weg.

Liebe Kollegin Maurer, Sie haben gesagt: „Man wird doch darüber nachdenken dürfen.“ Ja, genau, nachdenken darf man. In diesem Antrag steht aber nichts von „nachdenken“, sondern da steht „einführen“. Wir müssen aber nachdenken. Dafür muss man sich ein bisschen Zeit nehmen. In der Tat, wir haben im Moment wichtigere Dinge zu entscheiden. Von daher hat das im Moment nicht die allerhöchste Priorität. Ich glaube, das wird den Schülerinnen und Schülern gerecht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein wichtiger Punkt zu den Grundschulen. Ich wundere mich vor allem, wenn über die Vergleichbarkeit in den Grundschulen gesprochen wird.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Ich habe von Förderschulen gesprochen.)

Doch, Sie haben auch von Vergleichbarkeit in den Grundschulen gesprochen, meinetwegen auch in den Förderschulen. Ich sage Ihnen eins: Ich will Schülerinnen und Schüler in den Grund- und Förderschulen überhaupt nicht miteinander vergleichen. Ich will sie fördern! Das ist der Punkt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zu den beruflichen Schulen. Darüber kann man noch mal reden. Wir haben in den beruflichen Schulen völlig unterschiedliche Systeme, in Wahrheit sind es drei verschiedene Systeme. Die beruflichen Vollzeitschulen bewerten derzeit Leistungen mit den herkömmlichen Noten von Sehr gut bis Ungenügend, an den Oberstufengymnasien haben wir das 15-Punkte-System, allerdings nach einer anderen Bewertung als an anderer Stelle. Und bei den Berufsschülerinnen und Berufsschülern wird dann in Klammern noch mal ein anderer Bewertungsschlüssel herangezogen. In der Tat muss man darüber nachdenken, ob das der Weisheit letzter Schluss ist. Das wird zurzeit im Bildungsministerium insbesondere von der Abteilung für berufliche Schulen diskutiert. Da wird es keine Schnellschüsse geben. Man muss sich überlegen, ob nicht die Konsequenz der Einführung in den weiterführenden Schulen, also auch im Gymnasium von Klassenstufe 5 an, sein könnte, irgendwann in den nächsten Jahren auch an den beruflichen Schulen ein vereinheitlichtes System einzuführen. Aber auch da, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler, egal in welcher Schulart sie sind, haben ganz andere Herausforderungen, mit denen sie jeden Tag zu kämpfen haben. Ich bin der Auffassung, wir sollten uns künftig über diese Dinge unterhalten und nicht nur über Ziffernnoten. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages der Drucksache 15/866 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/866 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PIRATEN-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Deutsche Meister für ein starkes Europa - Nachhaltiges Unternehmertum sichern (Drucksa- che 15/870)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Stefan Krutten das Wort.

(Minister Commerçon)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die EU-Staaten sollen nach dem Willen der EUKommission in den kommenden Monaten ihre Berufsbildung auf den Prüfstand stellen und wenn nötig modernisieren. Damit gerät natürlich auch wieder einmal der Meisterbrief ins Visier der Brüsseler Behörden. So sollen Zugangsbeschränkungen aufgehoben werden, um den Berufszugang zu erleichtern.

Ziel dieser Maßnahme soll es also sein, Eintrittsbarrieren in den Arbeitsmarkt abzuschaffen, um die Arbeitslosigkeit, vor allem bei jungen Menschen, zu reduzieren. Außerdem sollen dadurch auch Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Hintergrund der Pläne ist, dass die EU-Kommission alle reglementierten Berufe in Europa unter die Lupe nehmen will. Diese Überprüfung bezieht sich nicht nur auf Handwerksberufe, sondern auch auf andere Dienstleister, beispielweise aus dem Bildungs- und Gesundheitsbereich. Dazu zählen etwa Sozialassistenten, Erzieher, Apotheker oder Physiotherapeuten. Grundlage dafür ist die sogenannte Berufsanerkennungsrichtlinie, die seit dem 17. Januar dieses Jahres in Kraft ist. Diese Richtlinie regelt die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen in der EU. Die Evaluierung hat laut Europäischer Kommission folgendes Ziel: Die Erleichterung des Berufszugangs, insbesondere durch einen flexibleren und transparenten rechtlichen Rahmen in den Mitgliedsstaaten, würde die Mobilität qualifizierter Fachkräfte innerhalb des Binnenmarktes und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen der freien Berufe erleichtern.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es: Wir wollen ein starkes Handwerk. Daher ist es für uns ein wichtiges Signal, dass zum Beispiel der Meisterbrief nicht durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigt wird. Daher wehrt sich die Bundesregierung auch gegen Brüsseler Pläne, die den Meisterbrief in der Handwerksbranche aufweichen könnten. Wir hatten ja heute Morgen schon das Thema Fachkräftesicherung auf der Tagesordnung und dazu gehört für mich auch die hohe Qualität der dualen Ausbildung und unseres gesamten Ausbildungssystems, das ja innerhalb von Europa immer wieder positiv erwähnt und anerkannt wird.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das deutsche Handwerk stellt mit mehr als einer Million Betriebe eine wichtige Säule der deutschen Wirtschaft dar. Es beschäftigt 5,35 Millionen Menschen und setzte zuletzt mehr als eine halbe Billion Euro im Jahr um. Zudem entfällt auf das Handwerk mehr als ein Viertel der Auszubildenden in Deutschland, circa 140.000 jedes Jahr, von denen es teilweise jetzt schon zu wenige gibt.

Wenn man die eben genannten Zahlen auf das Saarland herunterbricht, sieht das Ganze folgendermaßen aus: Ende 2013 gab es 11.786 Betriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen waren, mit rund 66.000 Beschäftigten. Der geschätzte Umsatz lag bei 5,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2012 wurden im Handwerk 2.445 Ausbildungsverträge geschlossen, insgesamt waren es im Saarland 8.379. Damit liegt die Quote im Saarland bei 29,2 Prozent. Aktuell befinden sich im Handwerk insgesamt 6.220 junge Menschen in Ausbildung.

Das Handwerk ist innovativ, arbeitet europäisch und international und ist zugleich örtlich und regional verankert. Nach der Staatsschuldenkrise im Euroraum haben die Unternehmen des Handwerks maßgeblich zur Stabilisierung in Deutschland beigetragen. Die rein formale Betrachtung des Meistervorbehalts lässt auch die vielfachen Ausnahmeregelungen des geltenden Berufsrechts unberücksichtigt. So gibt es zum Beispiel die vereinfachte Meisterprüfung nach § 7a der Handwerksordnung oder die Anerkennung von sogenannten Altgesellen nach § 7b. Solche Ausnahmeregelungen eröffnen einen breiten Berufszugang, auch wenn bei formaler Betrachtung eine Regulierung besteht. So haben im Handwerk nur noch 38 Prozent der Gründer eine Meisterprüfung absolviert. Weniger Reglementierung von Berufen, so das Kalkül in Brüssel, würde zu mehr Wettbewerb, zu niedrigeren Preisen für die Verbraucher, zu mehr Arbeitsplätzen und damit letztlich auch zu höherem Wirtschaftswachstum führen.

Die Praxis in Deutschland hat gezeigt, dass das nicht der Fall ist. So konnten durch die Novelle der Handwerksordnung im Jahre 2003, durch die 53 bis dahin zulassungspflichtige Handwerksberufe zulassungsfrei wurden, keine Wachstumsgewinne erreicht werden. Der Umsatz des Handwerks hat sich seit dieser Novelle in seiner Gesamtheit nicht maßgeblich verändert. Auch das zulassungsfreie Handwerk hat sich nach den Umsätzen im Vergleich mit dem zulassungspflichtigen nicht wesentlich verbessert. Ferner blieb die Beschäftigung im zulassungsfreien Handwerk mehr oder weniger nur stabil. Dagegen ging die Ausbildung im Handwerk weiter zurück. Die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im zulassungsfreien Handwerk verringerte sich seit dem Jahr 2003 um 24,1 Prozent auf rund 17.100 im Jahr 2012, was darauf zurückzuführen ist, dass in den Kleinstrukturen weniger ausgebildet werden kann.

Sowohl die Vertreter des Handwerks als auch der DGB sehen es so, dass diese Novelle keine Verbesserungen gebracht hat, sondern in den betroffenen Berufen eher die Solo- und Scheinselbstständigkeit befördert hat. Die Ausbildung dringend benötigter Nachwuchskräfte hat sie hingegen eher erschwert. Die Reglementierung von Berufen in der Handwerksordnung dient vorrangig der Abwehr hand

werksspezifischer Gefahren. Der Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter wie die Gesundheit und das Leben Dritter stehen dabei im Vordergrund und genießen innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung eine herausragende Bedeutung. Dies erfordert ein besonders hohes Schutzniveau und eine präventive Gefahrenabwehr. Demgegenüber ist das Freiheitsinteresse des Einzelnen an einer uneingeschränkten Berufsausübung grundsätzlich nachrangig.

Eine einfachere Möglichkeit zum Schutz der Bevölkerung gibt es nicht, da eine repressive Gefahrenabwehr in Form einer ständigen Überwachung von Handwerksbetrieben aus praktischen Gesichtspunkten nicht realisierbar wäre. Deshalb ist eine Präventivkontrolle durch eine gute Berufsqualifikation die effektivste und sicherste Form der Gefahrenabwehr. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht halten mit ihren Entscheidungen vom 5. Dezember 2012 und vom 31. August 2011 die Regelungen der Handwerksordnung mit Blick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG für gerechtfertigt und für verhältnismäßig.

All das zeigt, dass dieses Ausbildungs- und Qualifizierungsmodell hohe Ausbildungsquoten gewährleistet und damit auch zu wachsender Beschäftigung und zu unserer Nachwuchskräftesicherung beiträgt. Aus diesen eben aufgezeigten Gründen ergibt sich für uns, dass der Meisterbrief ein Qualitätsgarant unserer beruflichen Bildung ist und daher aus unserer Sicht erhalten bleiben muss. Vor diesem Hintergrund würden wir gerne beschließen, dass sich die saarländische Landesregierung beim Bund und der EU dafür einsetzt, das existierende duale Ausbildungs- und Qualifizierungsmodell mitsamt seinen zugrundeliegenden Strukturen weiter nachdrücklich im In- und Ausland zu fördern und den Zusammenhang zwischen dualer Ausbildung und Reglementierung sowie die überwiegenden Vorteile des Meisterbriefs als Eintrittsvoraussetzung in den Arbeitsmarkt und in die berufliche Selbstständigkeit endgültig und verbindlich anzuerkennen und so einem sinkenden Qualitätsniveau entschieden entgegenzutreten. Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete EnschEngel von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag fordern die Koalitionsparteien unter anderem, das existierende duale Aus

bildungssystem und Qualifizierungsmodell mitsamt seinen zugrunde liegenden Strukturen weiter zu fördern. Das ist für mich nachvollziehbar, aber widersprüchlich, zum Beispiel zu unseren Beratungen im Europaausschuss. Dort wurden deutliche Erleichterungen bei Erwerb und Anerkennung von Gesellenbriefen zwischen Deutschland und Frankreich angekündigt. Unsere Bedenken bezüglich der immer noch unterschiedlichen DIN-Normen und Richtlinien in den verschiedenen Gewerken innerhalb Europas und der daraus resultierenden Ausbildungswege wurden als marginal abgetan. Offensichtlich gilt das für Meisterbriefe nun nicht mehr.

Aus unserer Sicht ist eine Meisterqualifikation sehr sinnvoll. Sie steht für Qualität und garantiert hohe Sicherheitsstandards bei Handwerkerleistungen. Gleichwohl gilt die Meisterprüfung als zwangsweise Zulassungsbedingung zum Eintrag in die Handwerksrolle auch als Hindernis auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Gerade in der Grenzregion wird oft bemängelt, dass im benachbarten Ausland die Zulassungsbedingungen zur Führung eines Betriebes deutlich niedriger angesiedelt sind und so nicht unerhebliche Wettbewerbsnachteile entstünden. Bei vielen Gewerken, wie zum Beispiel dem Frisörhandwerk, wird oft moniert, dass ein Meisterzwang besteht. Manch einer mag dieser Argumentation folgen. Nach unserer Meinung gibt es jedoch andere Gewerke, etwa in den technischen Bereichen, für die hohe Qualifikationen und insbesondere Befähigungsnachweise unabdingbar sind, wie zum Beispiel bei Gas- und Wasserinstallateuren.

Andererseits fällt es uns sehr schwer zu verstehen, wieso das Backen von Brötchen eine Gefahr für Leib und Leben Dritter darstellen könnte, die Zubereitung von Hackfleischbrötchen in einer Imbissbude jedoch nicht.

(Beifall bei der LINKEN.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt viele Ungereimtheiten. Deshalb sind wir der Meinung, dass die zurzeit geltende Meisterpflicht auf den Prüfstand gestellt werden muss. Wir würden eine umfassende Evaluierung der Handwerksrolle begrüßen, die es uns ermöglichen würde zu entscheiden, ob und welche Gewerke der Meisterpflicht unterliegen sollten beziehungsweise in welchen Bereichen eine Lockerung möglich wäre.

Die Meisterpflicht ohne genaue Prüfung abzuschalten, wäre ebenso wenig hilfreich wie ein starres Beibehalten der derzeitigen Regelung. Letztendlich können wir nicht alle Gewerke über einen Kamm scheren. Der vorliegende Antrag ist ein guter Ansatz im Eigeninteresse der Handwerker und Verbraucher. Uns geht er jedoch nicht weit genug. Wichtige Probleme sind nicht angesprochen. Deshalb werden wir

(Abg. Krutten (SPD) )

uns heute enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Neyses von der Fraktion der PIRATEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Handwerkerinnen und Handwerker! Das deutsche Handwerk genießt weltweit einen guten Ruf, und das vollkommen zu Recht. Heute Morgen fiel mir in der Sonderveröffentlichung in der Saarbrücker Zeitung direkt eine Werbeanzeige vom deutschen Handwerk ins Auge: Ohne uns wäre Deutschland ein riesiger Schreibtisch voll mit tollen Plänen.

Im Handwerk hat sich das duale System bewährt. Die EU-Kommission befasst sich zurzeit mit der Überprüfung der nationalen Reglementierung des Berufszwangs. Es geht um die Berufsanerkennungsrichtlinie. Die Richtlinie regelt die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen in der EU. Oder anders: Wie steht es um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor?