Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Ich komme zu einem anderen Beispiel, der Stimmengewichtung. Kommen kleinere Parteien mit in die politische Verantwortung spielen verschiedene Kriterien wie die Stimmengewichtung, Wahlergebnisse, Mandatsverteilung bei der Posten- und Positionsvergabe - ich denke hier beispielsweise an Beigeordnete oder Aufsichtsratsmandate - keine so große Rolle mehr. Hier werden kleinere Koalitionspartner oft überproportional berücksichtigt. Es gibt also keinen Hinweis auf ein demokratisches Auswahlverfahren oder Spiegelung des Wahlverhaltens, vielmehr geht es um Verhandlungen. Ich finde, das gehört zur Demokratie. Wenn man gut verhandelt, gehört das auch dazu. Aber darauf wird hier nicht verwiesen.

Aus meiner Sicht ist nach der Sommerpause der Zeitpunkt gekommen, dass wir uns einmal ausführlich mit den Erfahrungen der letzten fünf Jahre beschäftigen. Es haben zwei Wahlen stattgefunden unter diesem Kriterium. Es hat in verschiedenen Gremien auch Koalitionsbildungen mit fünf Parteien gegeben, die in den letzten fünf Jahren gehalten haben, querbeet. Ich bin der Meinung, dass wir die Landesregierung über diese Erfahrung berichten lassen sollten, natürlich unter Hinzuziehung der beiden kommunalen Spitzenverbände. CDU und SPD werden eine entsprechende Berichterstattung im Ausschuss auf die Tagesordnung setzen. Ich denke, dass das ein Weg wäre, um sich einmal einen Überblick zu verschaffen. Wir sollten hier nicht einzelne Themen und Orte heraussuchen, sondern wir könnten uns dann landesweit darüber informieren, wie es in den Kreistagen, in den Gemeinderäten und in den Ortsräten aussieht. Dazu gehören auch Fragen der Durchführung, die Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, sind die Stimmzettel in Ordnung gewesen und so weiter. Ich denke, so eine Berichterstattung wäre wichtig.

Wir können Ihrem Gesetzesvorhaben also nicht zustimmen und werden den Antrag stellen, das nach der Sommerpause im Ausschuss zu beraten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat der Vorsitzende der B 90/GRÜNE-Fraktion, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Redebeiträgen eben, insbesondere bei dem Redebeitrag von Ihnen, Frau Meyer, sind eine ganze Reihe von Argumenten mit Blick auf unterschiedliche Auszählungsverfahren, auf Einheitlichkeit, saarlandspezifische Aspekte, auf die Gesamtschau und so weiter ins Feld geführt worden.

Ich habe mir das alles aufgeschrieben. Ich glaube aber, Frau Meyer, Sie diskutieren um den heißen Brei herum. Wir wissen doch alle, worum es bei der Frage des Auszählungsverfahrens geht. Ob HareNiemeyer, ob d‘Hondt, ob Sainte-Laguë, die großen Parteien werden durch d‘Hondt bessergestellt. Das ist so und deshalb werden die großen Parteien dort, wo sie die Möglichkeit haben - und das ist in allen Großen Koalitionen so und natürlich auch bei absoluten Mehrheiten -, d‘Hondt durchsetzen. Und überall dort, wo kleinere Partner mitregieren, oh Wunder, oh Wunder, hatten wir in der Vergangenheit HareNiemeyer oder heute Sainte-Laguë. So ist es auf der Bundesebene, auf Europaebene und auf der Landesebene.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Die Unterschiede sind augenfällig. Ich nenne einmal ein Beispiel aus den 80er-Jahren. Ich habe das noch gut in Erinnerung. Wir zogen als GRÜNE in meiner Heimatstadt Saarlouis 1984 zum ersten Mal ein, mit 5,1 Prozent. Damals hatten wir hier eine schwarzgelbe Landesregierung, Hare-Niemeyer war das Auszählungsverfahren, drei Sitze. Fünf Jahre später hatten wir zugelegt, wir hatten 5,6 Prozent. Inzwischen hatte die CDU die absolute Mehrheit, hat d‘Hondt eingeführt, und wir hatten nur noch zwei Sitze. Das ist die Realität. Es geht einfach darum, das zu ändern. In dem Koalitionsvertrag, den wir mit der CDU verhandelt hatten, stand drin, dass das Auszählverfahren geändert wird. Das war Ende 2011 in Erster Lesung auch schon durch, aber leider Gottes kam es nicht mehr zur Zweiten Lesung. Die Folge wäre, dass wir als GRÜNE mit unserem Wahlergebnis hier nicht mit zwei Personen sitzen würden, nein, wir würden hier mit drei Personen sitzen und wären arbeitsfähiger und die Große Koalition hätte trotzdem ihre übergroße Mehrheit. Das würde daran gar nichts ändern. So sieht es einfach aus. Das ist eine Frage der demokratischen Beteiligung der kleinen Parteien. Die Großen wollen es nicht. Sie wollen es immer nur dann, wo kleine Partner sie dazu zwingen. Und ich befürchte, das wird sich leider Gottes auch hier im Saarland in Zukunft nicht ändern. So viel demokratisches Entgegenkommen, da bin ich jetzt einmal ganz ehrlich, erwarte ich gar nicht von den großen Parteien, weil ich weiß, dass sie es nicht machen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.

Ganz so pessimistisch wie der Kollege Ulrich bin ich jetzt doch nicht. Schließlich hat es in Bayern, glaube ich, zehn Jahre gedauert, bis das umgestellt worden

ist. Ich habe hier auch kein kategorisches Nein gehört. Für heute schon, aber ich habe auch gehört, was der Kollege gesagt hat, dass es eventuell ja doch zu einer Änderung kommen könnte. Ich möchte aber trotzdem noch einmal auf die Einwände der Kollegin Meyer eingehen. Sie sprach davon, dass das stabile Mehrheiten bringen würde. Es geht hier ja wohl um die stabile Mehrheit einer Großen Koalition von SPD und CDU! Warum es im Bundestag nicht bei d‘Hondt geblieben ist, erschließt sich mir nicht. Von daher finde ich die Argumentation überhaupt nicht stringent.

Kollege Waluga, Sie haben darüber gesprochen, dass nicht überall kreative Bündnisse geschlossen worden seien. Das ist sehr wohl auch ein Nachteil von d‘Hondt. Sie wissen, dass wir sehr viele neue Mitglieder in den kommunalen Parlamenten haben. Und wenn Sie von „leider Gottes“ sprechen, dann haben Sie eigentlich schon die Antwort vorweggenommen, dass es hier unbedingt eine Änderung geben sollte.

Ich möchte aber noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam machen. Ich denke, dass zu einer lebendigen Demokratie auch vielfältige Meinungen von unterschiedlichen Parteien und Gruppierungen gehören. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD und von der CDU: Ich bitte Sie, auch im Namen der anderen Gruppierungen, die hier im Landtag ihre Meinung nicht sagen können, auch wenn Sie das heute ablehnen: Achten und respektieren Sie die Vielfalt der anderen Meinungen! Die unterschiedlichen Gruppierungen und die unterschiedliche Couleur von Parteien und Wählervereinigungen führen dazu, dass unsere Demokratie lebendiger wird, dass wir einen intensiveren Erfahrungsaustausch haben. Und das hätte ich mir auch für das Saarland gewünscht. Aber, wie gesagt, in Bayern hat das auch länger gedauert. Ich gebe ja die Hoffnung nicht auf.

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes, Drucksache 15/994 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/994 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Wir kommen zu den Punkten 6 und 13 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/957) (Abän- derungsanträge Drucksachen 15/999 und 15/1003)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKELandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rahmenbedingungen für eine ökologische, effiziente und kostengünstige Abfallentsorgung schaffen - Herstellen von mehr Transparenz und Kontrolle beim EVS (Druck- sache 15/995 - neu 2)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/957, wurde vom Plenum in seiner 27. Sitzung am 25. Juni 2014 in Erster Lesung mehrheitlich angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen - und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Gesetzentwurf hat in Artikel 1 Änderungen des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes und in Artikel 2 Änderungen des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar zum Inhalt. Beide Gesetze werden an die neuen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angepasst. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des EVS werden in die Aufzählung unter B 5 der Anlage zum Saarländischen Besoldungsgesetz aufgenommen. Weiterhin wird dem EVS die Grünschnittverwertung übertragen und es werden Anpassungen der Regelungen zur Verbandsversammlung des EVS vorgenommen. So weit in Kürze zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfs. Hinsichtlich der Details, die ich jetzt nicht wiederholen möchte, verweise ich auf die Einbringungsreden der Koalitionsfraktionen am 25. Juni.

(Vizepräsidentin Spaniol übernimmt den Vorsitz.)

In der Ausschusssitzung am 27. Juni wurde der Gesetzentwurf gelesen und es wurde mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, beschlossen, am Mittwoch, 9. Juli 2014, eine Anhörung sowie am Freitag, 11. Juli, die Auswertung der Anhörung und die Abstimmung im Ausschuss durchzuführen.

Seitens der Oppositionsfraktionen wurde insbesondere moniert, dass nicht ausreichend Zeit zur Verfügung stünde, um den Gesetzentwurf sachgerecht beraten zu können. Neben dem EVS sowie den kommunalen Spitzenverbänden und einzelnen Kommunen wurden an der Anhörung auch die Kammern, Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft beziehungsweise Landwirtschaft beteiligt. Im Rahmen der Anhörung wurden insbesondere diskutiert die Übernahme der Grünschnittentsorgung und -verwertung durch den EVS, die Erweiterung des EVS-Aufsichtsrates sowie dessen Besetzung insgesamt, die mögliche Verbeamtung der Geschäftsführer, die Überprüfung des imperativen Mandats der Gemeinderäte gegenüber den Bürgermeistern, die Forderung nach mehr Transparenz bei den Entscheidungsprozessen des EVS sowie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des EVS durch den Rechnungshof.

In der Sitzung am 11. Juli wurde einstimmig, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Nichtbeteiligung der Oppositionsfraktionen, der Ihnen als Drucksache 15/999 vorliegende Abänderungsantrag beschlossen. Der Abstimmung über diesen Abänderungsantrag vorausgegangen war ein Antrag der Oppositionsfraktionen, die Abstimmung zu vertagen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller, abgelehnt. In Konsequenz dessen beteiligten sich die Oppositionsfraktionen nicht an den darauf folgenden Abstimmungen.

Auf die wesentlichen Inhalte des Abänderungsantrages will ich wie folgt eingehen: Artikel 1 Ziffer 2 steht in Zusammenhang mit der vorgesehenen Regelung, wonach die Gemeinden ab 2018 nur noch für das Sammeln von Grünschnitt und nicht mehr für dessen Verwertung zuständig sein sollen. Um eine flexible Übergangszeit zu gewährleisten, sind die Gemeinden nur bis zur Übernahme der Verwertungsaufgaben durch den EVS zur Verwertung verpflichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass auch eine sukzessive Aufgabenübernahme durch den EVS, angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse der Gemeinden, ermöglicht wird.

Artikel 2 Ziffer 1 bietet dem EVS die Möglichkeit, seine organisatorisch-administrative sowie technischoperative Kompetenz in Beratungstätigkeiten auch über das Verbandsgebiet hinaus zu nutzen, solange die Beratungstätigkeit in einem engen inhaltlichen

(Vizepräsidentin Ries)

Zusammenhang mit den Kernaufgaben des EVS steht.

Die Änderung in Ziffer 2 hat zur Folge, dass in Fällen, in denen der Erlass oder die Änderung einer Satzung durch Gesetz vorgeschrieben ist, § 114 Abs. 4 KSVG nicht anwendbar ist. Damit sollen Beschlüsse, deren Erlass aufgrund der Gesetzeslage zwingend vorgegeben ist, schneller und flexibler getroffen werden können.

Die Änderung in Ziffer 3 hat zur Folge, dass die Koppelung der Gremienbesetzung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des EVS an die stimmberechtigten Mitglieder des EVS nur noch für die Hälfte der Mitglieder der Aufsichtsgremien gilt. Damit soll einer Selbstentlastungsproblematik vorgebeugt und die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien gestärkt werden.

Die Änderung in Ziffer 4 dient der Verdeutlichung. In Ziffer 5 wird klargestellt, dass das Teilnahmerecht der Rechtsaufsicht nur für die unmittelbaren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des EVS gilt.

In Ziffer 6 wird in Absatz 2 des neu gefassten § 18 die Übergangsfrist für die Übernahme der Grünschnittverwertung flexibilisiert. Grundsätzlich soll eine Übergangsfrist bis 2018 gelten. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, diese Frist bis zum 01. Januar 2020 zu verlängern, wenn dies für eine ordnungsgemäße Übertragung der Aufgaben erforderlich ist. So kann, im Gegensatz zu einer starren Regelung des Inkrafttretens, bei der Umsetzung des Grünschnittkonzepts noch individueller auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Gemeinden eingegangen werden.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin und betone ausdrücklich, dass der Willensbildungsprozess betreffend die Andienung von Grüngut und die Einbeziehung der kommunalen Infrastruktur zum Sammeln und Verwerten von Grüngut in das Entsorgungskonzept des EVS im vorliegenden Gesetzentwurf so angelegt ist, dass bezüglich der faktischen Umsetzung des Gesetzes eine einvernehmliche Regelung zwischen den Kommunen und dem EVS anzustreben ist.

Der Abänderungsantrag Drucksache 15/1003 wurde zur Klarstellung und zur Vermeidung von Missverständnissen in Bezug auf die zukünftige Besoldung der Geschäftsführerpersonen dem Plenum heute nachgereicht. Durch die Änderung des § 10 Abs. 2 EVSG soll klargestellt werden, dass das gegebenenfalls zu begründende Beamtenverhältnis ein Beamtenverhältnis auf Zeit ist. § 7 Abs.7 EVSG legt hierfür die Dauer von fünf Jahren fest.

Dies zu den wesentlichen Inhalten der vorliegenden Abänderungsanträge. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, mit den Stimmen der Koalitions

fraktionen bei Nichtbeteiligung der Oppositionsfraktionen an den Abstimmungen, die Annahme des Gesetzes zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/957, unter Berücksichtigung der Ihnen als Drucksache 15/999 sowie Drucksache 15/ 1003 vorliegenden Abänderungsanträge in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Zur Begründung des gemeinsamen Antrages der Oppositionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordnetem Klaus Kessler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute einen Antrag eingebracht mit dem Titel „Rahmenbedingungen für eine ökologische, effiziente und kostengünstige Abfallentsorgung schaffen“, weil wir der Auffassung sind, dass der Gesetzentwurf, der heute hier in Zweiter Lesung verabschiedet werden soll, dies nicht leistet. Diesem Gesetzentwurf fehlen die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine ökologische, effiziente und insbesondere kostengünstige und transparente Abfallentsorgung.

Zunächst einmal kritisieren wir aber dieses Gesetz vom Verfahren her. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss man sich einmal vorstellen: Zwischen der Ersten Lesung und der Zweiten Lesung heute sind sage und schreibe lediglich 14 Tage vergangen! Ein solches Vorgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, nenne ich ein Durchpeitschen im Schweinsgalopp. Das dient nicht dazu, Kostentransparenz und insgesamt eine Beteiligung der Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Deshalb werden wir uns auch heute an dieser Abstimmung nicht beteiligen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Besonderheiten sind ja auch, dass am gleichen Tage die Auswertung der Anhörung und die Abstimmung erfolgt sind und dass zwischen der Anhörung nach der Ersten Lesung und der Auswertung und Abstimmung im entsprechenden Ausschuss sage und schreibe nur zwei Tage vergangen sind. Angesichts der Art und Weise, mit der dieses Gesetz man könnte es auch Turbogesetz nennen - im Schweinsgalopp durchgebracht werden soll, komme ich zum Ergebnis, dass dieses Gesetzgebungsverfahren jegliche parlamentarische Spielregel verletzt. Und ich komme, meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts dieser Geschwindigkeit zur Vermutung, dass andere Gesichtspunkte, sogenannte übergeordnete Gesichtspunkte, etwa die im September anstehende Personalentscheidung in der Ge

(Abg. Heinrich (CDU) )

schäftsführung des EVS, hierfür handlungsleitend sind.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Und ich komme, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Schlussfolgerung, dass es sich hierbei eigentlich nicht um ein Abfallentsorgungsgesetz handelt, sondern doch eher um ein Bürgermeisterversorgungsgesetz.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Beim Inhalt ist natürlich auch noch einiges zu kritisieren. Wir kritisieren die mangelnde Transparenz der Kostenausweisung in der Abfallentsorgung. Es ist künftig nicht mehr vorgesehen, dass die Kosten der örtlichen Abfallentsorgung gemeindebezogen ausgewiesen werden. Dadurch wird die notwendige Kostentransparenz, auch die Transparenz durch den Vergleich zwischen den Kommunen, verhindert, und ohne Kostentransparenz gibt es natürlich auch keine Gebührentransparenz. Wir fordern die Verpflichtung des EVS zur Herstellung von Kostentransparenz.