Protokoll der Sitzung vom 01.12.2015

Diese Stärke zeigt aber auch, wie wichtig die Kommunen in diesem Land sind. Nicht nur in diesem Bereich sind die Kommunen unverzichtbar für die Leistungsfähigkeit unseres Landes, sondern in vielen anderen Bereichen auch. Deshalb ist das Thema Kommunalfinanzen für uns Sozialdemokraten in der Großen Koalition so außerordentlich wichtig. Wenn man sich ansieht, wie die Entwicklung in den letzten Jahren war, stellt man fest, dass beispielsweise Ende des Jahres 2011 die Kommunen im Saarland einen Kassenkreditbestand hatten von rund 1,8 Milliarden Euro und langfristige Schulden in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Am Ende des letzten Jahres waren die Kassenkredite angestiegen auf 2 Milliarden, die langfristigen Schulden auf 1,3 Milliarden. Das sind im Vergleich zu den dramatischen Anstiegen im Zeitraum der Wirtschaftskrise doch gemäßigte Anstiege gewesen.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

Man kann auch feststellen, dass in den letzten Jahren die Zuwendungen des Landes aus der Schlüsselmasse an die Kommunen ganz dramatisch gestiegen sind, von rund 420 Millionen Euro im Jahr 2010 auf rund 525 Millionen Euro im letzten Jahr. In diesem Jahr lag die Schlüsselmasse bei rund 550 Millionen Euro. Im nächsten Jahr wird sie auf 580 Millionen Euro ansteigen, im Jahr 2017 zum ersten Mal die Marke von 600 Millionen Euro erreichen. Das zeigt: Diese Große Koalition ist bemüht, die Finanzlage der Kommunen deutlich zu verbessern. Sie ist nicht nur bemüht, sie hat es auch geschafft, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ein weiteres Beispiel sind die 17 Millionen Euro pro Jahr, die wir aus dem kommunalen Entlastungsfonds den Kommunen zur Verfügung stellen, beginnend im Jahr 2013. Auch 2016, 2017 und so weiter wird es diese Mittel geben. Wir haben ebenfalls erheblichen Anteil daran, dass es zusätzliche Bundeshilfen gibt. Das darf man nicht vergessen. Alleine bei der Grundsicherung für Ältere sind die Kommunen im Land mit rund 70 Millionen Euro in den letzten Jahren entlastet worden. Wir haben jetzt das Bundesinvestitionsförderungsgesetz, mit dem die saarländischen Kommunen in 2015, 2016 und 2017 jeweils 25 Millionen Euro zusätzlich kriegen, um den kommunalen Investitionsstau abzulösen. Wir sind in Berlin derzeit dabei, die im Koalitionsvertrag verabredete Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro gesetzlich vorzubereiten. Deshalb kann man zusammenfassen, dass sich die Situation der Kommunen im Land in den letzten Jahren ganz deutlich verbessert hat.

Und wenn man auf das Jahr 2014 schaut, das ist das letzte Jahr, für das abgeschlossene Zahlen vorliegen, dann sieht man, dass die Kassenkredite aller Kommunen im Land insgesamt nur noch um 33 Millionen Euro gestiegen sind. Das ist im Vergleich zu den Vorjahren ein deutlicher Rückgang und das steht im Übrigen in einem ganz krassen Gegensatz zu der Zahl 160 Millionen Euro strukturelles Defizit. Es wird nicht bestritten, dass es dieses strukturelle Defizit gibt, aber das kassenbezogene Defizit ist bereits deutlich geringer. Und nach der Logik der Doppik‘schen Haushaltsrechnung ist es so, dass man kassenbezogen Überschüsse erwirtschaften kann und gleichzeitig noch ein strukturelles bilanzielles Defizit hat. Man muss also sehen, auf welche Abrechnungsart man sich bezieht, und dann stellt man fest, dass sich die Situation deutlich verbessert hat. Viele Kommunen bauen ihre Schulden wieder ab, sie haben die Trendwende geschafft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist das Ziel des Weges aber noch lange nicht erreicht. Es liegt vielmehr noch ein harter und steiniger Weg vor uns, und das gilt sowohl für die Kommunen

selbst als auch für die Landespolitik. Deshalb haben wir in diesem Jahr einen Kommunalpakt geschlossen. Das Land und die Städte und Gemeinden haben sich gemeinsam auf das sogenannte Lückenschlussmodell verständigt, mit dem wir den Abbau des strukturellen Defizits bis zum Jahr 2024 schaffen wollen. Wir haben den Kommunen versprochen, dass wir das strikte Konnexitätsprinzip in der Verfassung einführen werden. Das war bereits in der Ersten Lesung im Landtag. Wir haben schon gemeinsame Projekte begonnen, zum Beispiel beim Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. Ich erinnere an das Bertelsmann-Projekt in meinem Landkreis St. Wendel. Aber auch in vielen anderen Kommunen gibt es konkrete Kooperationsprojekte, an denen auch das Land beteiligt ist. Ich erinnere auch daran, dass wir beim Ausführungsgesetz zum KELF die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen auf Augenhöhe im Gesetz festgeschrieben haben. Deshalb kann ich festhalten, dass wir an dieser Stelle Wort halten.

Wir müssen aber auch als Land weiterhin unsere Hausaufgaben machen. Wir müssen auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen eingehen, aber auch Versäumnisse der Vergangenheit aufarbeiten und Fehlentscheidungen korrigieren. Da hat uns Professor Junkernheinrich einiges ins Stammbuch geschrieben. Deshalb werden die Kommunen die Gebühren weiter anpassen müssen. Die Kommunen werden in der Pflicht sein, im Bereich der Grundsteuer B weiter an der Steuerschraube zu drehen. Ich empfehle auch, auf die Gewerbesteuer zu schauen, denn seit dem Gewerbesteuersenkungsprogramm 2000/2001 haben die saarländischen Hebesätze nicht mehr das Niveau erreicht, das sie schon einmal hatten. Und die Kommunen werden sicherlich im Bereich der Personal- und Sachkosten noch ihre eigenen Sanierungsbeiträge bringen müssen. Das Land muss seinen Beitrag ebenso leisten. Das heißt, dass wir die Kommunalaufsicht weiter stärken müssen. Wir sind froh, dass die überörtliche Prüfung wieder reaktiviert worden ist, dass hier wieder Personal zur Verfügung steht. Auch dies ist ja ein dringender Hinweis des Gutachters. Wir begrüßen, dass es jetzt eine vergleichende Untersuchung der Landkreise geben soll, aus der auch Potenziale zur Senkung der Kreisumlage abgeleitet werden können. Wir begrüßen ebenfalls, dass das Land an vielen Stellen konkrete Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit begleitet und Unterstützung für die nächsten Jahre zugesagt hat. Es ist gut, dass in diesen Bereichen in den letzten Jahren vieles vorangegangen ist, dass wir angefangen haben, das umzusetzen, was wir vor drei Jahren schon im Koalitionsvertrag miteinander verabredet haben. Aber da ist sicherlich noch vieles zu tun. Deshalb sollten wir die Zeit, die dieser Großen Koalition noch bleibt, dafür nutzen noch möglichst viele Reformen in diesem

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Bereich umzusetzen. Die Haushaltslage der Kommunen im Land duldet keinen Aufschub.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Konsolidierung ist absolut notwendig, aber auch Investitionen sind notwendig. Man muss versuchen, beides gleichzeitig zu organisieren. Es ist doch nicht zu bestreiten, was Herr Kirch in der Saarbrücker Zeitung aufgegriffen hat, dass es einen Investitionsstau und eine Lücke gibt. Aber das liegt nicht daran, dass man heute nicht mehr investieren wollte, sondern es gibt einen Zusammenhang zwischen den Schulden, die schon da sind, und den Investitionen, die man heute noch tätigen kann. Wer hohe Schulden hat, der muss viele Zinsen bezahlen und der muss viel tilgen. Deshalb können wir an dieser Stelle heute weniger investieren als wir gerne würden und deshalb müssen wir erst unsere Haushaltslage insgesamt sanieren, damit wir mittel- und langfristig neue Mittel für Investitionen bereitstellen können. Ich kann also darauf hinweisen, dass trotz allem die Investitionen im Landeshaushalt in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Das zeigt auch die amtliche Statistik. Die Bauinvestitionen sind von 127 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 167 Millionen Euro im Jahr 2014 gestiegen; das sind nur die kommunalen Mittel. Die Landesregierung unterstützt kommunale Investitionen nicht nur aus dem Innenministerium, sondern auch aus dem Wirtschaftsministerium, dem Umweltministerium oder aus dem Bildungsministerium, allein das Haus von Ulrich Commerçon gibt rund 12 Millionen Euro im nächsten Jahr. Das, meine Damen und Herren, sind sehr gute Argumente, dem Einzelplan 03 zuzustimmen. Darum bitte ich Sie ganz herzlich.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich möchte noch einen Hinweis geben, weil es schon Irritationen gegeben hat: Wenn die rote Lampe aufleuchtet, bedeutet das noch eine Minute Redezeit. - Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport, Klaus Bouillon.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die rote Lampe bei mir nicht aufleuchten wird. Ich bin als Pragmatiker bekannt. Ich habe mir die Debatte jetzt seit einigen Stunden angehört. Ich respektiere die Meinung eines jeden, aber ich habe natürlich auch meine Meinung.

Ich bin froh, was zwei ganz wesentliche Punkte angeht. Das Eine ist, dass wir das Sicherheitspaket durchbekommen, weil das aus meiner Sicht alternativlos ist und ganz kurzfristig dafür Sorge tragen wird, dass eine Verstärkung des Sicherheitsappara

tes eintreten wird. Ich bin auch froh, dass wir die schwierige Situation in Lebach nach wir vor im Griff haben. Ich kann Ihnen sagen: Machen Sie sich keine Sorgen. Obwohl die Zugangszahlen exorbitant gestiegen sind, haben wir die Lage im Griff. Wir sind gewappnet und haben einen Plan A, einen Plan B und einen Plan C. Ich bedanke mich im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die guten Wünsche. Ohne die Menschen, die dort nach wie vor arbeiten, geht es nicht. Das gilt für die Hauptamtlichen und für die Ehrenamtlichen. In diesem Sinne noch einmal Danke. Ich gehe davon aus, dass Sie einverstanden sind. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 03 einen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 15/1597 vorliegt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1597 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1597 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen in diesem Hause, angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 17 Kapitel 17 03. Wer für die Annahme des Einzelplans 17 Kapitel 17 03 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 17 Kapitel 17 03 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben SPD und CDU, dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 20 Kapitel 20 03 und 20 31. Wer für die Annahme des Einzelplanes 20 Kapitel 20 03 und Kapitel 20 31 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 20 Kapitel 20 03 und Kapitel 20 31 mit Stimmenmehrheit angenommen sind. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Es ist über Kapitel 03 01 Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme des Kapitels 03 01 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Kapitel 03 01 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 03 im Übrigen. Wer für die Annahme des Einzelplans 03 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Einzelplan 03 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Wir unterbrechen nun die Haushaltsberatung und kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Amtsblattgesetzes (Drucksache 15/1514)

(Die Abgeordneten Maurer (PIRATEN) und Spaniol (DIE LINKE) eilen in den Sitzungssaal.)

Da wird jetzt aber das Sitzungsgeld gestrichen!

(Heiterkeit.)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Christiane Blatt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 14. Oktober 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.

(Vizepräsidentin Spaniol übernimmt die Sitzungs- leitung.)

Die aktuellen E-Government-Gesetze des Bundes erlauben in weiteren Rechtsbereichen die zusätzliche oder ausschließliche Veröffentlichung von Bekanntmachungen in einem elektronisch herausgegebenen Amtsblatt. Das vorliegende Gesetz soll diese Entwicklung im E-Government-Bereich nachvollziehen und die betroffenen Gebiete in den elektronischen Teil des Amtsblattes überführen.

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2015 das Gesetz einstimmig und ohne Enthaltung zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen. Vielen Dank.

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1514. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1514 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1514 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (Drucksache 15/1508) (Abänderungsanträge: Drucksachen 15/1609, 15/1615 und 15/1616)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes, der uns als Drucksache 15/1508 vorliegt, in seiner 40. Sitzung am 23. September dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf dient der Fortentwicklung des Saarländischen Medienrechts vor dem Hintergrund eines diesbezüglich in den vergangenen Jahren vielfach geänderten Anforderungsprofils. Neben einer Reihe von Einzelregelungen zu unterschiedlichen Fragen enthält der Entwurf Vorschriften zur Umsetzung bestimmter Vorgaben aus Rechtsprechung und Politik. Dies betrifft zum einen die Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne der Aufsichtsgremien in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Es betrifft zum anderen die Verfolgung landespolitischer Ziele zugunsten von Menschen mit Behinderungen, zugunsten der Gleichstellung von Männern und Frauen und zugunsten der deutsch-französischen Zusammenarbeit, der Frankreichstrategie, auch im Medienbereich.

Ein Beispiel für viele: Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks soll um je ein Mitglied aus dem Saarländischen Integrationsrat, aus dem Interregionalen Parlamentarierrat und aus dem saarländischen Lesben- und Schwulenverband erweitert werden.

(Vizepräsidentin Ries)

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich mit dem Gesetzentwurf in vier Sitzungen eingehend auseinandergesetzt. Er hat eine umfangreiche Anhörung durchgeführt und dazu Organisationen und Experten mit allen relevanten Bezügen zur Materie des Entwurfs eingeladen. An der Anhörung mitgewirkt haben insgesamt 28 Adressaten, davon 16 sowohl in mündlicher wie in schriftlicher Form und zwölf, die sich auf eine schriftliche Stellungnahme beschränkt haben.

Die Fülle der dem Ausschuss unterbreiteten Anmerkungen und Anregungen lässt sich an dieser Stelle nicht erschöpfend vermitteln. Eine ganze Reihe von Vorschlägen, die der Ausschuss zur Kenntnis genommen hat, findet sich allerdings in zwei Abänderungsanträgen wieder, die dem Ausschuss nach Auswertung der Anhörung vorgelegt worden sind. Eine dieser Vorlagen stammt von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD, die andere von der Oppositionsfraktion DIE LINKE. Drei Anregungen haben in beiden Abänderungsanträgen ihren Niederschlag gefunden: erstens der Wunsch des Saarländischen Integrationsrates, anstelle eines ausländischen auch ein eingebürgertes Mitglied in den Rundfunkrat entsenden zu dürfen, zweitens die von Gremienvertretern des Saarländischen Rundfunks gewünschte Beschränkung auf drei vom Rundfunkrat auf Vorschlag der Betroffenen zu wählende Mitglieder des Programmbeirates, die aus dem Kreis deutsch-französischer Organisationen stammen, drittens die vom Personalrat des Saarländischen Rundfunks erhobene Forderung, für dessen Mitglied im Verwaltungsrat im Falle einer Inkompatibilität ein Ersatzmitglied selbst benennen zu dürfen.

Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD bringt aufgrund der in der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse zusätzlich folgenden Änderungsbedarf zum Ausdruck: Es wird darin eine Anregung von Deutschlandradio aufgegriffen. Die hiervon betroffene Gesetzesvorschrift hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass zwischen dieser Sendeanstalt und dem Medienausschuss des Landtags Rechtsstreitigkeiten im Wege der Klage ausgefochten werden mussten. Es geht dabei um die Entscheidung über die Zuteilung technischer Übertragungskapazitäten an konkurrierende Rundfunkanbieter, dies nur für den Fall, dass zwischen den Beteiligten keine Verständigung zustande kommt. Der nun vorliegende Änderungsvorschlag sieht vor, diese Entscheidung dem für Medienfragen zuständigen Ausschuss des Landtages zu entziehen und sie stattdessen auf eine Schiedsstelle zu übertragen.

Die nachfolgenden Punkte sind ebenfalls Gegenstand des Abänderungsantrages der Koalitionsfraktionen geworden: eine rechtssichere Abgrenzung der Personenkreise, die von einer Mitgliedschaft im Rundfunkrat oder Verwaltungsrat des Saarländi

schen Rundfunks oder im Medienrat der Landesmedienanstalt ausgeschlossen sind; die Sicherstellung der verfassungsgerichtlichen Drittelvorgabe für staatsnahe Mitglieder in Rundfunkgremien, die Anpassung privatwirtschaftlicher Berichtspflichten gegenüber der Medienaufsicht an die Erfordernisse kleiner und mittelständischer Medienunternehmen, schließlich auch die Anforderungen an den Bericht, den die Landesmedienanstalt alle drei Jahre über die Entwicklung der Medienvielfalt im Saarland erstatten soll.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 den von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD eingebrachten Abänderungsantrag ohne Gegenstimmen angenommen. Der Abänderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, soweit dieser über die genannten Inhaltsüberschneidungen mit dem Koalitionsantrag hinausgeht, ist vom Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen im Übrigen die Annahme des Gesetzentwurfs. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache.