Protokoll der Sitzung vom 01.12.2015

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 15/1609 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags des Ausschusses ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1609 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion der PIRATEN und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Die Koalitionsfraktionen haben mit der Drucksache 15/1616 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen ist.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1615 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass

(Abg. Schmitt (CDU) )

der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und B 90/GRÜNE. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1508 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, enthalten haben sich die Fraktionen der PIRATEN sowie B 90/GRÜNE.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten 2. Gesetzes zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts (Drucksache 15/1535)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts, Drucksache 15/1535, wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 13. Oktober 2015 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATENLandtagsfraktion sowie Enthaltung der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Sowohl das Saarländische Verwaltungsvollstreckungsgesetz als auch das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr enthalten derzeit eine Befristung zum 31. Dezember 2015. Für beide Gesetze gilt aber, dass ihre Fortdauer landesrechtlich nicht verzichtbar ist. Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, dessen Änderungsgesetz sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, soll daher entfristet werden. Die Befristung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr soll im Hinblick auf eine geplante Novellierung um ein Jahr auf den 31.12.2016 verlängert werden. Aus Anlass der Entfristung beziehungsweise der Verlän

gerung der Befristung der Gesetze erfolgt gleichzeitig eine organisatorische Anpassung der geänderten Stammgesetze an die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen im Bereich der obersten Landesbehörden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum das Gesetz einstimmig, bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der Fraktion B 90/GRÜNE, zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1535. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE, enthalten haben sich die Fraktionen der PIRATEN und B 90/GRÜNE.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) (Drucksa- che 15/1525)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Bierbaum, das Wort.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir etwas peinlich, aber ich habe meinen Bericht in meinem Büro liegen lassen, er wird mir gebracht. Sollen wir zwei Minuten warten oder sollen wir den Tagesordnungspunkt auf morgen früh verschieben?

(Zurufe.)

Ich gebe die Rede zu Protokoll (siehe Anlage 5).

(Beifall des Hauses.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter für diesen konstruktiven Vorschlag und eröffne die Aussprache.

(Vizepräsidentin Spaniol)

Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1525. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Wahl der/des Fünften Schriftführerin/Schriftführers gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes, § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 11 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages

Wegen der Wahl von Herrn Abgeordneten Tobias Hans zum Fraktionsvorsitzenden ist das Amt des Fünften Schriftführers neu zu besetzen.

Wir kommen zur Wahl. Die CDU-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Roland Theis vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Ergeben sich Bedenken gegen die Wahl durch Handaufheben? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Wer für die Wahl von Herrn Abgeordneten Roland Theis zum Fünften Schriftführer ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Herr Abgeordneter Roland Theis einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, zum Fünften Schriftführer gewählt ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herr Abgeordneter Roland Theis, nehmen Sie die Wahl zum Fünften Schriftführer an?

Ich bedanke mich für das Vertrauen und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Ich nehme die Wahl an.

Ich spreche Ihnen im Namen des Hauses die herzlichsten Glückwünsche aus.

(Beifall von den Regierungsfraktionen, PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages (Drucksache 15/1612)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1612 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 8) (Drucksache 15/1582)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend einer Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf ein Streitverfahren zum baden-württembergischen Kitagesetz. Gegenstand des Verfahrens ist eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen § 7 des baden-württembergischen Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) richtet. Danach ist es Erziehungspersonen untersagt, in den Einrichtungen, für die das Gesetz gilt, politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität der Einrichtung und damit den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu beeinträchtigen. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine Abmahnung, die aufgrund dieses Gesetzes gegen sie ausgesprochen wurde, weil sie aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch trägt, und rügt, dass sie hierdurch in ihrem Grundrecht Religionsfreiheit verletzt würde. Der Verfassungsbeschwerde ging der arbeitsgerichtliche Verfahrensgang voraus. Die Beschwerdeführerin unterlag vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht mit ihrem Vorbringen.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 19. November 2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben.

(Vizepräsidentin Spaniol)

Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/1582 die Zustimmung zu erteilen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1582 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Wir müssen diese Abstimmung wiederholen, weil das Ergebnis nicht eindeutig ist.