Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/41. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/41 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/41 mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen, bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen, abgelehnt ist.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten 23. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, der Frau Abgeordneten Petra Berg, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Soeben wurde die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten im Jahr 2012 zum 01. Juli 2012 beschlossen. Der genannte Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde vom Plenum in seiner vierten Sitzung am 23. Mai 2012 einstimmig beschlossen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Entschädigung und der Unkostenpauschale für die Mitglieder des Landtages ab dem 01. Juli 2012 um linear 1,9 Prozent vor. Dieser Gesetzentwurf entspricht damit dem Grundsatzbeschluss der Mitglieder des Landtages aus dem Jahre 1993. Damals wurde einstimmig beschlossen, die Erhöhung der Abgeordne
tenentschädigung an die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten anzupassen. Damit wurde ein transparenter Maßstab für die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung festgelegt. Die Erhöhung um 1,9 Prozent wird nicht nur für Beamte, sondern auch für Abgeordnete erst zum 01.07.2012 wirksam, für die Tarifbeschäftigten wurde dies bereits zum 01.01.2012 wirksam.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen vom 31. Mai und 14. Juni 2012 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/19 im Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen, der Fraktion B 90/GRÜNE und der Fraktion DIE LINKE sowie der PIRATEN Neyses und Hilberer angenommen ist, bei Gegenstimme der Abgeordneten Maurer von den PIRATEN und bei Enthaltung des Abgeordneten Augustin von der Fraktion der PIRATEN.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zu dem Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 04. Dezember 2006
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den als Drucksache 15/14 vorliegenden Gesetzentwurf über die Zustimmung zu dem Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in
Perl am 04. Dezember 2006, in seiner vierten Sitzung am 23. Mai 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient der Zustimmung des Landtages zu einer Änderung am deutsch-luxemburgischen Abkommen zur Errichtung des Schengen-Lyzeums in Perl. Die Änderung betrifft den beruflichen Bildungsgang, den das Schengen-Lyzeum nach luxemburgischem Recht anbietet. Aufgrund einer Reform des beruflichen Bildungswesens im Großherzogtum wird der Diplomabschluss, zu dem der berufliche Bildungsgang der Perler Schule führt, neu gefasst. Damit wird sichergestellt, dass in Perl auch künftig ein beruflicher Bildungsgang nach Luxemburger Recht zur Verfügung steht.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf zu dem Änderungsabkommen in zwei Sitzungen beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, unter Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/14 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zuständigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung (Drucksache 15/11)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Bernd Wegner, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zuständigkeiten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung, Drucksache 15/11, wurde vom Plenum in seiner vierten Sitzung am 23. Mai 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit überwiesen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellte im Rahmen eines Normenscreenings fest, dass § 5 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten von der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 berührt ist. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestimmte Standards bei der Abwicklung von Verfahren und Formalitäten einzuführen, unter anderem auch die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners.
Der Gesetzentwurf legt in § 1 das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Behörde für die Bestätigung von sachverständigen Stellen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung fest. Bislang gab es im Saarland keine diesbezügliche Regelung zur Behördenzuständigkeit. Seit Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung am 05. April 1984 wurde noch kein entsprechender Antrag bekannt. Die praktische Relevanz der Vorschrift dürfte daher auch zukünftig gering bleiben. Ferner trifft der Gesetzentwurf in § 2 die Anordnung des Verfahrenstyps „Einheitliche Stelle" und legt eine Entscheidungsfrist von drei Monaten fest.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss am 31. Mai 2012 gelesen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, auf eine Anhörung zu verzichten und empfiehlt dem Plenum einstimmig - ohne Enthaltungen - die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/11 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/11 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (Drucksache 15/16)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneten Petra Berg, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der genannte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner vierten Sitzung am 23. Mai 2012 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Dieser Gesetzentwurf befasst sich mit der organisatorischen Umsetzung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung verurteilter Straftäter nach Anordnung durch die Gerichte, der sogenannten elektronischen Fußfessel. Diese Maßnahme kann nach dem bereits am 01. Januar 2011 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ angeordnet werden. Das Strafgesetzbuch schafft seit diesem Zeitpunkt in § 68 b Abs.1 Satz 1 Nr. 12 die Möglichkeit, im Rahmen der Führungsaufsicht der verurteilten Person die Weisung zu erteilen, ein solches Gerät mit sich zu führen.
Den Ländern obliegt es, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Bundesgesetzes zu schaffen. Das bedeutet, dass eine Stelle eingerichtet und vorgehalten werden muss, die die eingehenden Daten kontrolliert, speichert und auf Verstöße reagiert. Vier große Bundesländer haben einen Staatsvertrag zur Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle geschlossen. Mit diesem Staatsvertrag übertragen die Länder die Aufgaben, die eingehenden Ereignismeldungen entgegenzunehmen, zu bewerten und in Abhängigkeit von dieser Bewertung an die Polizei oder Führungsaufsichtsstelle weiterzuleiten, auf diese gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder. Das Saarland soll sich nach dem beratenen Entwurf hieran beteiligen, da eine länderübergreifende Zusammenarbeit sowohl unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten als auch aus Gründen der Qualitätsoptimierung gerade für das Saarland von Vorteil ist.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen vom 31. Mai und 06. Juni 2012 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/16 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/16 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist, bei Zustimmung aller Fraktionen.
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - Bau des Vierten Museumspavillons“ (Drucksache 15/38)
Zur Begründung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Einsetzungsantrages erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Michael Hilberer das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Unser Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses zum Vierten Museumspavillon liegt Ihnen vor. Es handelt sich in weiten Teilen um den ursprünglichen Antrag aus der letzten Wahlperiode. Wie wir alle wissen, wurde der Ausschuss beendet, ohne dass ein Abschlussbericht vorliegt. Von daher spreche ich eher aus der Sicht der Öffentlichkeit und nicht aus der Sicht eines Abgeordneten, der einen gewissen Wissensvorsprung in der Sache hat. In der Öffentlichkeit wird es mit Wut aufgenommen, dass mit diesem Projekt Vierter Museumspavillon Geld verschwendet wurde. Es ist der Eindruck entstanden, dass in öffentlichen Projekten Geld verprasst wird. Ich möchte nur ganz kurz noch einmal die Kennzahlen nennen: Bei Planungsbeginn sprachen wir von 9 Millionen Euro. Im Jahr 2009 sprachen wir von 14,5 Millionen Euro. Im Juni 2011 war die Rede von 18,7 Millionen, im November 2011 von 26,2 Millionen und im Februar 2012 schließlich von 29,4 Millionen Euro. Wir können auf die andere Saarseite schauen und sehen dann, dass wir immer noch keinen fertigen Museumspavillon dort stehen haben. Angesichts der noch offenen Baumängel kann man davon ausgehen, dass es weit über 30 Millionen Euro an Kosten werden, bis wir ein abgeschlossenes Bauprojekt haben. Das bedeutet im Vergleich zur ursprünglichen Planung über 20 Millionen Euro Mehrkosten. Um das in ein Verhältnis zu setzen: Mit diesem Geld hätten wir die Erhöhung der Beamtenbesoldung, über die wir vorhin gesprochen haben, nicht wie von uns gefordert zum 01.01. diesen Jahres, sondern zum 01.07. des letzten Jahres möglich machen können. Die Saarländer wurden um diesen Betrag betrogen.
Es gab einen Untersuchungsausschuss, aber keinen Abschlussbericht, es ist also eine unaufgearbeitete Sache. Es gibt daher auch keine klare Benennung der politischen Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit. Herr Melcher wurde juristisch belangt, aber es bleiben Fragen offen: Wieso können solche Strukturen überhaupt entstehen? Wieso ist es möglich, dass die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz in dieser Form gewirtschaftet hat? Darüber hinaus stellen sich zwei grundsätzliche Fragen: Wieso ist es möglich, dass man eine Planung so fern der Realität macht? Es ist leider bezeichnend für Projekte der öffentlichen Hand, dass die Planungen sehr von der Realisierung abweichen. Hier müssen wir die strukturellen Probleme aufzeigen, um für die Zukunft aus diesen Problemen lernen zu können. Wie konnte man politisch zulassen, dass Leistungen doppelt abgerechnet wurden? Wie konnte man zulassen, dass total überzogene Kostensätze herangezogen wurden? Der Rechnungshof hat zu Recht gesagt, dass bei der Realisierung des Baus alle Kontrollinstanzen versagt haben. Ich erwarte vom Abschlussbericht dieses Untersuchungsausschusses, dass diese Frage umfassend beantwortet wird. Wie kann das sein und wie kann man das in Zukunft verhindern?
Ich selbst habe etwas Projekterfahrung aus dem Software-Bereich. Wir kennen dort überzogene Budgets, wir sehen das als normal an. Wir kennen auch doppelte Budgets, das ist keine Seltenheit. Ich habe persönlich auch schon erlebt, dass bei laufenden Projekten dreifache Budgets herausgekommen sind. Projekte sind nicht einfach. Ein Projekt hat immer den Charakter, dass es eine einmalige Sache ist, deshalb gibt es auch Unwägbarkeiten. Aber, und das ist auch der große Unterschied zu diesem Museumsprojekt, bei keinem Projekt, bei dem ich bisher gearbeitet habe, wusste der Lenkungskreis nicht schon sehr früh darüber Bescheid, dass die Kosten davonlaufen und dass wir ein Problem haben. Die Frage ist: Warum konnte das nicht früh erkannt und warum konnte nicht gegengesteuert werden? Bei anderen Projekten ist es oft so, dass es von Anfang an bekannt ist, es wird aber ignoriert oder in Kauf genommen aus den unterschiedlichsten Gründen: Weil man ein gewisses Budget hat und nicht kundtun möchte, dass man noch überlegt, weil es eine Image-Frage ist oder weil vielleicht der eine oder andere seine eigene Agenda vertritt. Deshalb auch die Frage: Wer hat davon gewusst und das in Kauf genommen?
Am Ende dieses Untersuchungsausschusses erwarte ich einen lückenlosen Abschlussbericht, eine lückenlose Aufklärung. Dies verlangt die Öffentlichkeit und dies verdient die Öffentlichkeit auch. Wir reden manchmal über die Würde dieses Hohen Hauses, deshalb rate ich jetzt auch jedem Abgeordneten in diesem Hohen Haus, für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zu stimmen und