Ich will Ihnen einmal sagen: Angesichts der steigenden Lebensmittelpreise sollte sich hier niemand mit dem nicht aktuellen Datensatz irgendwie rühmen. Es ist sehr notwendig, das neu zu berechnen, gerade angesichts der steigenden Lebensmittelpreise.
Ich möchte von Ihrer Bundesregierung und von Ihrer Fraktion hier im Landtag erst einmal sehen, dass Sie sich für eine Neuberechnung des Satzes für Kinder und Jugendliche aussprechen.
Das Entscheidende ist, dass sich Politik nicht hinstellt und sagt, die Einzelnen sollen die Verantwortung übernehmen, wo strukturelle Defizite einfach auszugleichen sind. Politik hat die Möglichkeit, soziale Strukturen zu gestalten.
Da möchte ich auf ein weiteres Beispiel von Ihnen eingehen, um Ihnen das zu verdeutlichen. Meiner Meinung nach sind Mangelerscheinungen und Ernährungskrankheiten nicht das Gleiche wie grundsätzlich die Frage einer Bewusstseinsänderung zur gesunden Ernährung. Aber, Frau Schöne-Firmenich, Spanien zum Beispiel hat zum Thema Magersucht, Schönheitsideale und Ernährung Gesetze gemacht. Sie haben festgelegt, dass Models nicht weniger wiegen dürfen, als der Bodymaßindex vorsieht. Sie haben festgelegt, dass Schaufensterpuppen mindestens den Körperumfang der durchschnittlichen spanischen Frau haben müssen. Das können Sie sich wahrscheinlich gar nicht vorstellen. Aber mit solchen Gesetzen kann man auch Politik machen. Auf diese Art und Weise kann man die Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft gestalten und in gleicher Weise bei der Ernährung, indem man das mit entsprechenden Strukturen unterstützt, und zwar nicht mit einem Flyer und nicht ab und zu, sondern jeden Tag, ausgewogen und gesund für jedes Kind in der Schule.
Bitte. 3. Vizepräsident Gunther Hatzsch: Danke. Frau Ministerin, möchten Sie noch einmal reagieren? Sie haben auch noch Zeit. – Nein. Iris Schöne-Firmenich, CDU: Frau Bonk, ich wollte Sie fragen, ob Sie in meiner zweiten Runde zur Kenntnis genommen haben, dass ich ausgeführt habe, dass derzeit der Bedarf für Heranwachsende neu ermittelt wird, dass es eben nicht bei diesem geringen oder niedrigen Betrag bleiben muss, sondern dass die spezifischen Bedarfe für Kinder und Heranwachsende für die Hartz-IV-Regelsätze gegenwärtig neu ermittelt werden.
Meine Damen und Herren, damit ist die 2. Aktuelle Debatte abgeschlossen und die Aktuelle Stunde beendet.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 4/12341 vor. Diese Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt. Auch die Reihenfolge wurde festgelegt.
Er ist nicht anwesend. Also kommen wir zur zweiten Anfrage, noch einmal eine Anfrage des Abg. Winfried Petzold.
Pardon, ich habe eine andere Reihenfolge. Frau Simon, Sie standen bereits richtig. Sie dürfen Ihre Frage stellen, Frage Nr. 3.
1. Wann und aus welchen Gründen sollen die Tageskliniken des Fachkrankenhauses Großschweidnitz in Hoyerswerda und Weißwasser geschlossen werden?
2. In welcher Weise werden im Falle der Schließung die bisher durch die Tageskliniken wahrgenommenen Aufgaben abgesichert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Simon, der Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates Sachsen hat in seiner Sitzung am 20. Mai dieses Jahres einvernehmlich beschlossen, die tagesklinischen Kapazitäten in Hoyerswerda und Weißwasser für die Jahre 2009 und 2010 mit der Option der Verlängerung bis 2011 fortzuschreiben.
Zur zweiten Frage: Aufgrund der Entscheidung der Krankenhausplanung zur weiteren tagesklinischen Versorgung von Patienten in Hoyerswerda und Weißwasser ist damit, glaube ich, die Beantwortung der Frage 2 entbehrlich.
Ihre Frage war, ob die Tageskliniken geschlossen werden. Ich habe Ihnen gesagt, dass der Krankenhausplanungsausschuss beschlossen hat, dass sie weitergeführt werden. Von daher verstehe ich jetzt Ihre Nachfrage nicht.
1. In welchem Umfang sind seit dem 1. September 2007 in den von der Kommunalisierung betroffenen Behörden und Behördenteilen Um- und Versetzungen erfolgt?
2. In welchem Umfang gehen zulasten der fachlichen Spezialisierung des zu kommunalisierenden Personals auch solche Personen auf die kommunale Ebene über, die zum Zeitpunkt des Übergangs ihren jetzigen, zur Kommunalisierung vorgesehenen Aufgabenbereich noch keine sechs Monate betreut haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Weihnert, Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten.
Zur Frage 1: Die nachfolgenden Daten beruhen auf einem anonymisierten, mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgestimmten Berichtswesen. Danach teilt das SMI alle zwei Monate dem SSG und dem SLKT die Personalveränderungen in den von der Kommunalisierung betroffenen Bereichen mit. Ich darf Ihnen als Übersicht Folgendes geben:
Aus dem Bereich des SMI, aus den Regierungspräsidien erfolgten vier Umsetzungen und eine Versetzung, im Bereich SMUL beim Staatsbetrieb Sachsenforst sechs Umsetzungen und zwei Versetzungen, bei den Ämtern für ländliche Entwicklung vier Umsetzungen, im Bereich des Sozialministeriums im Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales eine Umsetzung und eine Versetzung, in den Ämtern für Familie und Soziales drei Umsetzungen
Zu Ihrer zweiten Frage: Solche Personen gehen nicht auf die kommunalen Gebietskörperschaften über. Der maßgebliche Zeitraum, in dem zu kommunalisierende Aufgaben wahrgenommen sein müssen, ist das zweite Halbjahr 2007.
Ich darf Ihnen die Antworten schriftlich übergeben, weil die Zahlen sicherlich nicht vollständig mitzuschreiben waren.
Bitte schön. Die Frage Nr. 3 würde Herr Petzold stellen, er ist aber heute Morgen als krank gemeldet worden. Das war mir entgangen. – Die Frage Nr. 5 war von Herrn Günther. – Die Nr. 4 ist schriftlich beantwortet worden.
Das Regierungspräsidium Leipzig lehnt in einem Schreiben an den Landkreis Delitzsch vom 22. August 2007 einen förderunschädlichen Maßnahmebeginn zur Sanierung der Deponie Spröda (Landkreis Delitzsch) ab. Der Grund für die Ablehnung wird in dem Nichtvorhandensein von Eigenanteilen durch den Sanierungsträger, die Kreiswerke Delitzsch (KWD), gesehen. Insbesondere werden notwendige Rücklagen für Deponiesanierung und -rekultivierung, zu deren Bildung die KWD verpflichtet sind, als nicht ausreichend bezeichnet.