getroffen worden ist, liegen. Sie wissen ganz genau, dass der Durchschnitt bei zirka 65 % der Beschäftigung liegt.
Warum solche Behauptungen? Ich muss wirklich hinterfragen: Wie kommen Sie zu solchen Darstellungen? Was haben Sie damit für eine Absicht?
Oder Frau Kollegin Günther-Schmidt, Sie haben von Stundenausfall gesprochen. Sie werden in mir keinen finden, der das negiert oder klein redet. Natürlich haben wir Probleme mit dem Stundenausfall. Aber, bitte schön, warum betrachten wir die Situation nicht differenziert? Warum akzeptieren Sie nicht oder stellen nicht dar, dass im Gymnasialbereich und im Mittelschulbereich der Grundbereich weitestgehend zu 100 % ausgerichtet ist? Dass der Ergänzungsbereich bedient werden kann?
Wir haben natürlich Probleme. Die gestehe ich auch ein. Darüber werden wir im Haushalt sprechen müssen. Im Förderschulbereich liegt der Unterricht bei 90 %, im Berufsschulbereich genauso. Da müssen wir natürlich handeln. Da werden wir auch im Haushalt handeln. Aber warum nicht eine differenzierte Sicht der Dinge?
Lassen Sie uns eine kontroverse Diskussion trotzdem ehrlich führen. Diskutieren wir darüber, was wirklich Fakt ist. Dann finden wir auch ein Stück weit zueinander, besser, als wenn wir nur gegenseitig pauschale Vorwürfe austauschen, die uns nicht weiterbringen.
Sie haben von der Anerkennung der Lehrer gesprochen. Die Vorwürfe sorgen letztlich in der Außendarstellung zu mehr Verunsicherung, als dass sie zur Befriedung der Situation beitragen. Das sollte doch unser gemeinsames Ziel sein.
Sie haben mit Zahlen agiert. Ich will das zum Schluss auch noch einmal tun. Wenn es denn so wäre, wie Sie es dargestellt haben, dieses düstere Szenario – davon war auch die Rede bei Herrn Paul und Frau Schüßler, dass die Bildung als Sanierung für den Haushalt herhalten muss –, dann würden folgende Zahlen, die ich Ihnen jetzt noch einmal nenne, nicht Realität im Land sein.
Ich beziehe mich zunächst einmal auf die Klassengrößen. Sie kennen die Zahlen, ich will sie aber trotzdem noch einmal wiederholen.
Zur Klassengrößen an Grundschulen: Der Bundesdurchschnitt, meine Damen und Herren, liegt bei 22. Im reichen Bayern beträgt die Klassenstärke an Grundschulen 24. Und 2002 lag sie in Sachsen bei 19 Schülern. Das war vor der Schulgesetznovelle, bevor wir die 15 gesetzlich fixiert haben.
Bei Gymnasien: Bundesdurchschnitt 26,7; im reichen Bayern 27,0; in Sachsen 25,6. Meine Damen und Herren, diese Zahlen braucht man nicht zu interpretieren, die sprechen für sich!
Ich will es noch ein Stück weiter deutlich machen, weil über Stellenabbau gesprochen worden ist. Ich will Ihnen
einmal die aktuellen Schüler-Lehrer-Relationen aufzeigen. Sie beziehen sich auf das Jahr 2002 und haben sich inzwischen noch weiter optimiert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 17,3 Schülern pro Lehrer. Die Relation in Sachsen beträgt 14,8 Schüler pro Lehrer. Bei den Grundschulen liegt Sachsen mit 13,8 deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 19,9.
Bei Gymnasien: Sachsen 13,8 und der Bundesdurchschnitt 15,9. Bei den Förderschulen beträgt der Bundesdurchschnitt 7,0 und in Sachsen 6,1.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen sollten Sie sich einmal verinnerlichen, ehe Sie davon sprechen, dass wir eine nicht ausreichende Finanzierung unserer Schullandschaft vorgenommen haben!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Colditz, Zahlen sind immer etwas Schwieriges. Die Frage ist stets: Wo habe ich meine Zahlen her und wie setzen sie sich zusammen? Ich denke, Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Schüler-Lehrer-Relation von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich berechnet wird. Ich meine, da geht es doch schon los. Welche Berechnungsgrundlagen gibt es eigentlich? Welche haben Sie wirklich angewandt? So einfach lässt sich das nicht wirklich vergleichen.
Zusammenhänge darzustellen und zu deuten, das will ich jetzt einmal versuchen. Wenn Sie diesen Stellenabbau im Lehrerbereich wirklich durchsetzen, der derzeit vorgesehen ist, dann müssen Sie auch bitte konsequent sein. Ich erwarte dann, dass Sie eine neue Novellierung Ihres Schulgesetzes einbringen, weil Sie die wenigen Qualitätsverbesserungen, die dort und in den Lehrplänen stecken, wieder streichen müssen. Sie funktionieren dann nicht mehr.
Ich möchte es nur an zwei Beispielen ganz kurz darstellen. Wir wollen, Herr Dulig – und darüber waren wir uns sogar in diesem Hause schon einmal einig –, eine andere Lernkultur an unseren Schulen. Die kommt doch aber, bitte, nicht von allein. Wir müssen doch etwas dafür tun, und zwar insbesondere bei unseren Lehrern. Das ist doch ganz klar.
Wir haben die neuen Lehrpläne fächerübergreifend, fächerverbindend. Sie geben den ersten Ansatz, um genau dieses Ziel zu erreichen. Aber um diese Lehrpläne wirklich umzusetzen, müssen wir auch den Lehrern die Möglichkeit geben, sich einmal darüber zu verständigen, wie sie denn nun diese Lehrpläne umsetzen können. Keine einzige Stunde gibt es an den Schulen für die Lehrer, um diese Aufgabe zu erfüllen. Wir reden im Haushalt noch einmal darüber. Wir haben nachgerechnet, wie viel wir dafür brauchen.
Aber jetzt komme ich zu unserem tollen Wunderkind Schuleingangsphase. Die PDS-Fraktion unterstützt das ausdrücklich. Das wissen Sie. Das ist eine ganz tolle
Sache, diese Schuleingangsphase. Unsere Sozialministerin – schade, jetzt ist sie leider nicht da – hat in der letzten Woche in der Presse erklärt, dass die Zurückstellungen für die Einschulungen im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen sind. Wir sind nur noch bei 4 %. Alle Kinder wurden eingeschult, die nicht ein besonderes gesundheitliches Problem hatten. Das ist klasse, prima, das sehen wir auch so.
Aber unter welchen Bedingungen wird denn an der Schule die Schuleingangsphase nun umgesetzt? Wir haben – bitte, schauen Sie sich das vor Ort an – wöchentlich zwei Unterrichtsstunden, um genau dieses große weite Feld, das dort für unsere Kinder zu bedienen ist, um die Entwicklung voranzuführen. Ich mache Ihnen eine Liste, Herr Flath, wie viele Schulen in der Stadt Leipzig zurzeit überhaupt noch diese zwei Stunden zur Verfügung haben. Die sind nämlich in diesem ganzen Wust von Stellenstreichungen wieder weg.
Zur ersten Klasse. Wir brauchen für die Schuleingangsphase wenigstens die Bedingungen wie in den Probeschulen. 20 Probeschulen hat es damals im Freistaat gegeben. Diese sind von der Universität Leipzig begleitet worden. Die Universität hat im Abschlussbericht damals erklärt: Schuleingangsphase sehr gut, aber unter bestimmten Bedingungen.
Wir hatten damals einen zweiten Lehrer in diesen Klassen. Den haben wir nicht mehr. Wir haben zwei Stunden. Ich habe es Ihnen gerade erklärt. Wir hatten damals eine Höchstschülerzahl von 20 Kindern. Herr Colditz, es ist zwar toll, wenn wir durchschnittlich möglicherweise 19 Schüler haben. Aber in Leipzig kenne ich fast gar keine Schule, auf die das zutrifft.
Wir brauchen auch Stunden für die Lehrer, die in diesen Klassen arbeiten, um alles sauber und ordentlich vorund nachzubereiten, um sich wirklich inhaltlich mit diesen neuen Methoden auseinander zu setzen.
Wir haben einmal gerechnet. Ab dem kommenden Schuljahr ist es ja nicht mehr nur eine Klasse, die Eins. Ab dem kommenden Schuljahr sind es die Eins und die Zwei. Wir haben – ich sage es ausdrücklich – nicht das Maximum genommen. Ich kann mir noch viel mehr vorstellen. Wir kommen auf 1 500 zusätzliche Stellen im Grundschulbereich, die ab dem kommenden Schuljahr notwendig wären. Wenn wir von 800 Stellen sprechen, wobei wir alle wissen, dass es gerade 400 Stellen wirklich sind zum 01.08.2005, wird es wieder vorn und hinten nicht reichen. Oh, meine Zeit …
Entschuldigung! – Da habe ich noch gar nicht das Vorschuljahr betrachtet. Das Vorschuljahr, was ja auch ganz toll im Koalitionsvertrag drinsteht, sieht nämlich in der Planungsgröße im kommenden Jahr so aus – und da nehme ich einmal meine Schule als Beispiel –:
Ich will niemanden verärgern. Ich will nach dem Redebeitrag von Frau Falken kurz zwei Dinge sagen. Worüber Sie jetzt hier so lange und ausführlich lamentiert haben, dazu will ich nur eines richtig stellen: Das betrifft etwas, was uns bevorsteht, also was noch gar nicht eingetreten ist. Das, meine ich, ist nicht in Ordnung. Es waren alles Befürchtungen, die Sie hier angesprochen haben. Die zweite Sache: Das Schüler-Lehrer-Verhältnis wird nach KMK, also nach Kultusministerkonferenz, in den Ländern einheitlich berechnet. Deshalb war Ihre Aussage hier nicht richtig.
Ich frage noch einmal die Fraktionen, ob sie Redebedarf haben. – Dies ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, bevor ich diese Aktuelle Stunde schließe, möchte ich Sie nochmals auf die Geschäftsordnung des Hauses hinweisen, die wir am 19. Oktober 2004 verabschiedet haben. Dort gibt es ausdrücklich den § 59 für die Aktuelle Stunde. Die Aktuelle Stunde besteht aus sechs Absätzen, und im Abs. 5 lautet der Satz 3: „Erklärungen und Reden dürfen nicht verlesen werden.“ – Ich bitte Sie nochmals, das zu beherzigen, vielleicht schon morgen. Danke schön. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 aufrufe und wir in die allgemeine Antragsberatung zurückkehren, gebe ich Ihnen nochmals Ihre Restredezeiten bekannt, die Ihnen heute zur Verfügung stehen: CDU 92 Minuten, PDS 57 Minuten, SPD 41 Minuten, NPD 36 Minuten, FDP 24 Minuten und GRÜNE 16 Minuten. Die Staatsregierung hat bisher 36 Minuten verbraucht, sie hat noch viel vor sich.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile dem Sprecher der CDU-Fraktion das Wort. Herr Heinz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Einführung der GAP-Reform im Jahr 2005 haben wir es mit einem brachialen Systemwechsel zu tun: weg vom bisherigen Leistungsprinzip, das heißt, von der mehr oder weniger angemessenen Honorierung landwirtschaftlicher Erzeugungsleistungen, hin zu einer vollständigen Entkopplung der Preisausgleichszahlung von der Produktion.
Vom Landwirt wird lediglich noch verlangt, die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten. Auf die Umwandlung der jetzigen Preisausgleichszahlungen hin zu Zahlungsansprüchen möchte ich aus Zeitgründen nicht weiter eingehen. Diese Zahlungsansprüche werden nach Zuteilung an den Bewirtschafter jedoch zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut, was im Klartext bedeutet, dass der Handel und die Übertragung von Zahlungsansprüchen sicher ein neues Kapitel in der deutschen Rechtsgeschichte eröffnen werden.
Wie bei jedem Systemwechsel, so bieten sich auch bei der GAP-Reform Chancen und Risiken für die Landwirte. Als Chance kann ich nur erkennen, dass in Zukunft die Produktion ohne Schielen auf Prämien stärker am Markt ausgerichtet werden kann. Inwieweit sich jeder einzelne Landwirt für Produktion oder Landschaftspflege entscheidet, ist derzeit nicht abzusehen. Auf alle
Fälle kann das von uns nicht gewünschte „Weg von Mähdrescher und Melkmaschine, hin zum Mulchgerät“ dramatische Auswirkungen auf die Wertschöpfung im ländlichen Raum bis hin zu einem Rohstoffmangel in unserer gut aufgestellten Ernährungswirtschaft haben. Die Entscheidung, ob Mähdrescher und Melkmaschine oder Mulchgerät, wird dem Landwirt auch nicht gerade leicht gemacht und damit, meine Damen und Herren, bin ich beim Thema „Cross Compliance“ angelangt. Auf Deutsch bedeutet dies, dass die Gewährung der Direktzahlungen ab dem Jahr 2005 an die Einhaltung von 19 EU-Richtlinien und -Verordnungen in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft ist.