Protokoll der Sitzung vom 16.03.2006

Fraktion war und ist ein leidenschaftlicher Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft.

(Beifall des Abg. Frank Kupfer, CDU)

Wir legen großen Wert auf die Vielfalt im Bildungsbereich, auf die hohe Qualität – mein Kollege Dulig hat das heute Morgen angesprochen –, die gerade von Schulen in freier Trägerschaft erbracht wird.

Der Herr Minister hat heute Morgen ausgeführt, wie wir uns im Freistaat Sachsen entwickelt haben. 11 % der Schüler sind in Schulen in freier Trägerschaft im Moment im Freistaat Sachsen beschult. Ich glaube, gerade vor diesem Hintergrund müssen wir so schnell wie möglich alle politischen Ungereimtheiten ausräumen und ein gutes Gesetz im Sinne unserer Schulen in freier Trägerschaft auf den Weg bringen.

Es bleibt darauf hinzuweisen, dass es die verfassungsrechtliche Lage nicht gebietet, Herr Herbst, Schulen in freier Trägerschaft entsprechend den Kosten öffentlicher Schulen zu finanzieren. Die Ausgestaltung des Finanzsystems obliegt ganz einfach dem Gesetzgeber. Von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Dulig, SPD)

Die Linksfraktion.PDS. Bitte, Frau Abg. Bonk.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was kostet ein Schüler? Das wollen viele gern wissen. Es ist auch notwendig, das zu errechnen, um verantwortungsvoll finanzplanerisch im Schulbereich tätig zu sein.

Es kommt dabei sehr darauf an, wie man rechnet, ein bisschen für wen und ein bisschen wofür. Sollte man die Kosten pro Schülerin und Schüler nur errechnen, um dann an ein paar Stellschrauben drehen zu können, wäre das fraglich. Praktisch Kennziffern zu variieren, sodass einfacher gespart und die chronische Unterfinanzierung von Schule fortgesetzt werden kann, wäre eine problematische Zielsetzung, die nicht im Sinne verantwortungsvoller Bildungspolitik wäre.

Im vorliegenden Antrag aber geht es einfach um die Bestimmung der Kosten der öffentlichen Schulen, um im Anschluss die Zuschusshöhe für die Schulen in freier Trägerschaft besser bestimmen zu können. So weit erst einmal nicht schlecht.

Gehen wir chronologisch vor. Die Kostenberechnungen müssen her. Schülerkosten zu berechnen ist keine so einfache Angelegenheit. Bei der Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen wurde durch die Vorträge verschiedener Experten vor allem eines deutlich: Entscheidend ist der Rechenweg. Aber auch auf den konnte man in der Schule schon ab und zu Punkte bekommen.

Das ist schwierig, denn die Kosten für Schulen sind auf die unterschiedlichsten Ebenen verteilt. Allein schon die Einteilung in Sachkosten – die der Schulträger trägt – und Personalkosten – die der Freistaat trägt – erschwert die einfache Berechnung; zumal gerade im investiven Bereich Schulhausbauausgaben in großer Höhe einmalig getätigt werden, die auf die verschiedenen Haushaltsjahre umgelegt werden müssen.

Nur einmal dazu. Das Gutachten des SteinbeinTransferzentrums für Sozial- und Wirtschaftsmanagement legte zur Berechnung der Gebäudekosten einfach einmal Mieten vergleichbarer Bürogebäude zugrunde. Der Gutachter Rüdiger Haut bezieht in einem Gutachten für das Bischöfliche Ordinariat des Bistums Meißen nur Personalkosten und Sachkosten ein, weil die anderen Kosten so schwer zu fassen sind. Es gibt nämlich, wie hier auch schon erwähnt, bereits die drei Gutachten. Es zeigt sich: drei Gutachten – drei Ergebnisse.

Eines dieser Gutachten ist sogar vom Kultusministerium bei der TU Dresden in Auftrag gegeben worden. Was die FDP hier fordert, ist eigentlich schon realisiert. Aber sei es drum! Aktuelle Zahlen sind nicht schlecht. Auch die periodische Neuerstellung ist im Interesse der Betroffenen.

Trotz Abhängigkeit jedes Gutachtens von Rechenmethode und Auftraggeber im Hinterkopf zeigt die Vielzahl der Gutachten doch eine Größenordnung der Kosten. Selbst wenn man es genau beziffern würde, kommt am Ende – weiter gedacht – aber der Abschlag des Betrages, den man den freien Schulen setzt. Welchen Prozentsatz der Kosten der öffentlichen Schulen geben wir an die freien Schulen? Der ist verhältnismäßig willkürlich festgesetzt: 80 %, 90 % oder 100 %? Hier muss die Politik nach einer vorher definierten Zielstellung verantwortlich agieren. Es muss vorher klar sein: Welche Schularten, welche freien Träger, welche Konzepte sollen gefördert werden?

Förderschulen erhalten die vollen Kosten. Das ist klar. Berufsbildende Schulen haben im Grunde sogar einen erhöhten Ausstattungsbedarf, wobei man sehen muss, wie man damit umgeht. Man könnte differenziert fördern, zum Beispiel nach der Fragestellung, ob die Schulen tatsächlich einen alternativen methodischen und inhaltlichen Ansatz haben. Wenn man sich für die Konzepte entschieden hat, die man fördern will, dann muss man es auch richtig tun.

Keineswegs kann eine Finanzierung infrage kommen, die von der Anlage her schon Unterfinanzierung ist. Das hätte eine schlechte Ausstattung, eine Schlechterstellung der freien Schulen im Vergleich zu den öffentlichen Schulen, die verfassungsmäßig verboten ist, und zudem höhere Schulgelder und damit eine stärkere soziale Selektion zur Folge. Das ist aber auszuhandeln, wenn das Gutachten vorliegt.

Gegen die Festlegung einer periodischen Erstellung haben wir nichts einzuwenden. Im Gegenteil. Darum stimmen wir dem Antrag zu.

Nur auf einen Zungenschlag im Antrag sei dabei noch eingegangen. Wenn das Kultusministerium in Absprache mit Vertretern der freien Schulen ein Gutachten über die Kosten der öffentlichen Schulen erarbeiten soll, erweckt das den Eindruck, als wollte man die öffentlichen und die privaten Schulen gegeneinander ausspielen. Das kann für uns kein Ansatzpunkt für Politik sein.

Danke.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die SPD-Fraktion. Herr Abg. Dulig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist sicher gut gemeint und wir unterstützen die Intention des Antragstellers. Das wird niemanden nach der morgendlichen Aktuellen Stunde verwundern. Aber das Problem liegt doch nicht so sehr in der Ermittlung der Kosten als vielmehr darin, was man als Kosten anerkennt und was man bereit ist zu zahlen.

Wir haben drei Gutachten für Sachsen für annähernd den gleichen Zeitraum. Die Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft hat glücklicherweise die Gutachten im Vergleich vorgestellt. Wir wissen, dass einige Kosten nur mit hohem Aufwand und einige Kosten gar nicht exakt ermittelt werden können. Das hängt einfach damit zusammen, dass eine Schule Kosten verursacht, die im kommunalen Haushalt an ganz verschiedenen Stellen verbucht werden, nicht selten undifferenziert mit anderen Kosten.

Wir müssten die Kommunen verpflichten, eine Kosten-Leistungs-Rechnung oder ein ähnliches Controlling einzuführen, um dann sicher sagen zu können, dass der Bauhof so und so viele Minuten an der Schule war usw.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen aber auch, dass die Sachkosten bei 35 % der Personalkosten beginnen und bei Berücksichtigung des Gebäudeunterhaltes nicht unter 40 % liegen. Dies wussten wir 1991 noch nicht, als wir diese mit 20 % pauschaliert haben. Es bleibt am Ende eine politische Entscheidung zu bestimmen, welche Anteile freie Träger selbst aufbringen sollen. Dabei kann kein Gutachten helfen. Dieses kostet nur wieder mehr Geld, und genau das ist knapp.

Wir sind also gehalten, mit den vorliegenden Daten verantwortlich umzugehen und nicht noch mehr Zeit mit der Erstellung immer neuer Gutachten verstreichen zu lassen. Diese können uns, so gut sie auch sein mögen, die politische Verantwortung und Entscheidung nicht abnehmen.

Deshalb stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Die NPDFraktion; Frau Abg. Schüßler, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Punkt 1 des Antrages ist ja praktisch schon erfüllt, denn der Referentenentwurf wurde zurückgezogen. Zu unseren grundsätzlichen Ansichten zu Schulen in freier Trägerschaft hat sich mein Kollege Gansel heute Morgen bereits geäußert, also kann ich mich kurz fassen. Ich muss mich wegen unserer Redezeit auch kurz fassen.

In Sachsen liegen drei Gutachten vor, dies haben wir heute bereits mehrmals gehört. Wir wären sehr daran interessiert, noch ein weiteres Gutachten unter Einbeziehung von Schulen in freier Trägerschaft zu sehen, und werden deshalb diesem Antrag zustimmen. – Das war mein kurzer Redebeitrag.

Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die Fraktion der GRÜNEN, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegen der FDP-Fraktion haben hier offenbar selbst in den Antragswühltisch gegriffen und dort ein vermeintlich wichtiges Thema gefunden.

Lieber Herr Herbst! Wollten Sie und die FDP-Fraktion tatsächlich einen „kundenfreundlichen“ Landtag, hätten Sie uns diesen Antrag erspart. Ihr Anliegen wurde heute Morgen behandelt. Sie hätten es dort gut unterbringen können.

(Beifall bei den GRÜNEN – Peter Wilhelm Patt, CDU: Das Murmeltier!)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Herbst, bitte sehr.

Liebe Frau Kollegin, wir haben schöne Drucksachen mit entsprechenden Daten über den Eingang der Anträge. Würden Sie mir Recht geben, dass unser Antrag deutlich vor der Beantragung der Aktuellen Debatte, die wir heute Früh geführt haben, eingereicht wurde?

Neben dem Rechtgeben würde ich Ihnen sogar empfehlen, den Antrag zurückzuziehen.

(Allgemeine Heiterkeit – Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Möchten Sie noch eine Zwischenfrage stellen? – Nein. Gut.

Es wurde bereits mehrfach angesprochen: Es gibt drei Gutachten zum Thema, und alle drei Gutachten kommen, so unterschied

lich sie sind, zum gleichen Ergebnis: Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen sind chronisch unterfinanziert und, Frau Henke, darin haben Sie mit Ihren Äußerungen eben nicht Recht, es gab am 01.03. eine Fachtagung zum Thema –, die FDP glänzte komplett durch Abwesenheit –, dort konnte man sich ausführlich informieren. Ich hätte es begrüßt, wenn die FDP bestimmte Teilaspekte, die nach wie vor wichtig sind, aufgegriffen hätte, was die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft anbelangt, beispielsweise im berufsbildenden Bereich, der Ihnen und uns sehr am Herzen liegt, mit einer branchenspezifischen Differenzierung der finanziellen Zuwendung.

Wichtig erscheint mir festzustellen, dass die vorliegenden Gutachten eine bestimmte Datenbasis präsentieren, dass jedoch die politische Aufgabe darin besteht, diese Daten zu interpretieren und Schlüsse daraus zu ziehen. Ich würde gern auf einen Teilaspekt zu sprechen kommen, der heute Morgen zu kurz gekommen ist. Es geht um die Frage der Vorfinanzierungsfrist. Mit großem Befremden erfüllt mich immer wieder die Rechenart, wenn sich SPD und CDU zusammentun und einen Kompromiss finden müssen. Der eine sagt: zwei, der nächste sagt: null, und das arithmetische Mittel ergibt immer drei. Das ist sehr kurios. Ich hoffe, dass wir hier in der nächsten Vorlage des neuen Gesetzes eine andere Zahl sehen, vielleicht null oder zwei.

Wie gesagt, der FDP-Antrag ist sinnlos. Wir haben die Zahlen. Meine Fraktion wird sich enthalten.