Frau Präsidentin, vielen Dank. – Die Antragstellerin sagt, der Freistaat Sachsen möge sich für die Aufhebung des Kooperationsverbots einsetzen. Es gab viele gewichtige Gründe – diese teilt die SPD. Deswegen hat die SPD auch diese Bundesratsinitiative aus vielen Ländern heraus unterstützt.
Es gibt seit mehr als 50 Jahren in allen Bundesländern das erprobte Verfahren: Wenn in einer Koalition der eine dafür ist und der andere dagegen, dann erfolgt in Bundesratsabstimmungen eine Enthaltung. So wird es auch der Freistaat Sachsen handhaben. Daher gibt es keinen Grund mehr, über diesen Antrag abzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird den Antrag der Fraktion DIE LINKE „,Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufheben’ – Länderinitiative im Bundesrat unterstützen“ ablehnen.
Die AfD-Fraktion sieht bei einer Beteiligung des Bundes an einer Finanzierung des Bildungsbereiches die konkrete Gefahr, dass die Länder nicht mehr frei über den Bildungssektor entscheiden und ihn gestalten können.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Bund mit seinem Geld in den Bildungsbereich der Länder einkauft
und sich Mitsprache- oder gar Mitbestimmungsrechte sichert, analog dem Sprichwort: Wer bezahlt, der bestimmt auch die Musik.
Die dem Antrag zugrunde liegende Bundesratsinitiative listet pauschal die Probleme im Bildungsbereich auf. Die antragstellenden Länder fordern daher Geld vom Bund. Wieso eigentlich?
Die geschilderten Probleme betreffen alle Bundesländer. Ein Teil der Länder geht die Probleme aktiv an und versucht, sie in eigener Verantwortung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu lösen. Das ist Teil des Föderalismus, Dinge in eigener Verantwortung zu regeln.
Die antragstellenden Länder hingegen reagieren passiv. Sie fordern Geld, zeigen aber nicht, wie sie es einsetzen wollen, um die beschriebenen Probleme zu lösen. Das kommt dem Gießkannenprinzip gleich. Das Geld wird planlos verschüttet und verpufft wirkungslos.
Im Übrigen halten wir fest: Die Länder, die sich an der Initiative beteiligt haben, erhalten zum Teil sehr viele Mittel aus dem Länderfinanzausgleich. Sachsen ist ebenfalls eines der Nehmerländer, doch wir stehen im Bereich der Bildung deutlich besser da als die antragstellenden Länder der Bundesratsinitiative.
Der Bildungsföderalismus trägt hier Früchte. Die Aufgabe der alleinigen Kompetenz der Bundesländer im Bildungsbereich wäre eine Bankrotterklärung und würde zugleich den Erfolg des sächsischen Bildungssystems gefährden; denn die Bundesratsinitiative der antragstellenden Länder folgt ganz offensichtlich dem Wunsch nach einer Gleichmacherei der Bildung in Deutschland.
Das ist aber nicht die Zukunft der Bildung, wie wir sie in Sachsen anstreben. Wir orientieren uns an den besten Angeboten für unsere Kinder und nicht an dem kleinsten gemeinsamen, womöglich noch ideologisch verbrämten Nenner. Das ist Sinn und Zweck der uns verbrieften Kulturhoheit. Sie nützt nicht nur uns Sachsen, sondern langfristig auch den Ländern auf den hinteren Plätzen des Bildungsrankings; denn so wissen sie zumindest, wo sie stehen. Nur wollen diese linksregierten Länder mit ihrem Antrag den Bund in ihre Verantwortungslosigkeit einbeziehen. Das kann und darf nicht passieren. Das ist nicht Sinn des Föderalismus, wie wir ihn verstehen. Daher müssen wir den Antrag ablehnen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will es kurz machen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt selbstverständlich den Antrag der Linksfraktion. Auch auf Bundesebene unterstützt unsere Partei die längst fällige Aufhebung des Kooperationsverbots.
Lieber Herr Kollege Bienst, wenn Sie sich wirklich hier hinstellen und behaupten, es gebe dieses Kooperations
verbot nicht, dann ist das eine blanke Lüge; denn 2006 waren es die CDU und die FDP, die dieses Kooperationsverbot sozusagen aufgenommen hatten, die das geregelt hatten, um Abgrenzung deutlich zu machen. Allerdings haben Sie damals verpasst, auch die finanzielle Verantwortung zu klären; das ist ausgeblieben. Insofern bitten auch wir Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Ein Wort muss ich doch noch zum Kollegen Bienst sagen, der sich hier hinstellt und mit Verweis auf die IGLUStudie behauptet, wie super die föderalen Systeme in der Bildung seien: Wer die aktuelle IGLU-Studie beim Thema Lesekompetenz richtig liest, dem wird nämlich deutlich, dass die deutschen Grundschulkinder bei der Lesekompetenz vom oberen Drittel ins untere Mittelfeld abgesackt sind. Das hat etwas mit verpassten Strukturreformen im System Bildung in Deutschland zu tun.
Ansonsten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich den Rest meines Redebeitrags zu Protokoll geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, eigentlich wollte ich keine zweite Runde eröffnen, aber auf solche Äußerungen wie die Ihrigen, Herr Bienst, muss man schon noch einmal eingehen.
Erstens. Herr Bienst, wir warten nicht, bis alles im Bund beschlossen ist, und kommen dann mit einem Antrag, der genau ein Thema behandelt, das gerade auf Bundesebene diskutiert und noch nicht beschlossen ist; denn wenn wir das machen würden, dann würden wir von Ihnen den Vorwurf bekommen: Sie warten ja ab, bis alles vorbei ist, und dann kommen Sie mit Ihrem Antrag; jetzt ist es sowieso viel zu spät. Das heißt, genau jetzt ist die richtige Zeit, da es darum geht, neue Koalitionen auf Bundesebene zu gestalten, da es darum geht, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, da wir uns im Freistaat Sachsen klar und deutlich positionieren müssen. Dies ist der richtige Zeitpunkt für ein solches Thema.
Zweitens. Herr Bienst, bei aller Freundschaft: Im Grundgesetz im Art. 104 b ist das Kooperationsverbot klar fixiert. Der Bund darf in Ländern für Bereiche, in denen sie selber Gesetzgebungsverfahren haben und Gesetzgeber sind, keine Förderung durchführen. Schauen Sie sich das bitte noch einmal genau an. – Wo ist er denn eigentlich? Ach, er ist nicht mehr da, na gut. – Hier zu behaupten, es gebe so etwas gar nicht, ist schon einmal äußerst problematisch, Meine Kollegin hat es gesagt: Das ist eine glatte Lüge.
Die Argumentation, es wäre jetzt keine Zeit dafür oder die Zeit sei noch nicht reif dafür, trifft nicht zu. Ich bitte Sie: Wir haben 16 Bundesländer, und in 16 Bundesländern haben wir 16 unterschiedliche Schulsysteme. Wir haben 16 unterschiedliche Lehrpläne. Wir haben mehr als 16
unterschiedliche Ausbildungen im Lehramt. Das ist die absolute Katastrophe. Wir haben in 16 Bundesländern unterschiedliche Bezahlungen von Lehrerinnen und Lehrern. Das ist eine Kleinstaaterei, die noch aus dem wievielten Jahrhundert auch immer existiert. Das muss endlich einmal angefasst werden. Wenn man dieses Kooperationsverbot anfasste, hätten wir einen ersten Schritt getan, um hier auch wirklich Veränderungen vorzunehmen.
Wir hören in unseren Diskussionsrunden im Land, mit den Schülern, mit den Lehrern, immer wieder die Frage: Warum müssen alle Bundesländer im Bildungsbereich unterschiedlich sein? Das schaffen wir auch nicht mit irgendwelchen Standards, die in einer Kultusministerkonferenz festgelegt werden. Das werden wir darüber nicht schaffen, sondern wir müssen darangehen, wirklich ernsthafte Änderungen durchzuführen.
Das kennen Sie alles schon? Dann weiß ich ja, dass Sie heute zustimmen. Da brauche ich ja gar nicht weiter zu reden. Das ist ja einmal eine coole Sache.
Ich habe vorhin Frau Kersten vergessen. Das tut mir leid. Das ist noch ein bisschen ungewohnt, wenn das hier nicht mit darunter steht.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt werde ich auch noch ausgegrenzt, wahrscheinlich deshalb, weil ich heute einmal das Wort „hetzen“ im Mund führte und auch noch falsch verstanden worden bin.
Meine Damen und Herren, um das Kooperationsverbot aufzuheben, bedarf es einer Grundgesetzänderung. Das macht man nicht mal eben so; das will gut durchdacht sein. Beim Kooperationsverbot im Bildungsbereich geht es darüber hinaus auch noch ans Eingemachte; denn Bildung ist eine der wenigen Angelegenheiten, die noch in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
Warum wird eigentlich gerade jetzt so intensiv über die Aufhebung des Kooperationsverbotes diskutiert? Im September gab es die Entschließung im Bundesrat, im Wahlkampf und den Sondierungsgesprächen zu einer möglichen Jamaikakoalition war das Thema immer präsent, und jetzt behandeln wir es im Landtag. Der Schreck ist offensichtlich groß, dass Deutschland in Bildungstests immer öfter nach hinten wegrutscht. Aktuell bei der IGLU-Studie, aber auch bei internationalen Vergleichen zum Beispiel zu den Bildungsausgaben hinkt Deutschland hinterher.
In Bezug auf den vorliegenden Antrag lohnt aber zunächst ein Blick darauf, woher das Kooperationsverbot kommt. Den Schöpfern des Grundgesetzes ging es mit Blick auf die Erfahrungen im Dritten Reich darum, den Missbrauch des Bildungssystems zu erschweren. Es ging also zuvörderst niemals um Geld. Im Antrag der LINKEN als auch in der darin erwähnten Bundesratsinitiative, der sich Sachsen anschließen soll, geht es aber genau darum: um die Beteiligung des Bundes an den finanziellen Herausforderungen, vor denen das deutsche Bildungssystem steht. Die fachliche Verantwortung zur Erreichung bildungspolitischer Ziele – so zumindest ist es in der Bundessratsinitiative begründet – soll weiterhin den Ländern obliegen.
Wenn es also nur ums Geld geht, muss dafür das Kooperationsverbot gekippt werden? Sowohl beim Bund als auch bei den Ländern sprudeln die Steuereinnahmen. Auch die Steuerschätzungen für die kommenden Jahre lassen diesbezüglich viel Optimismus zu. Somit sind einerseits auf Länderebene Finanzmittel vorhanden; sie müssen nur richtig eingesetzt werden. Andererseits hat auch der Bund Möglichkeiten, den Ländern und nachfolgend den Kommunen mehr Geld für den Ausbau der schulischen Infrastruktur zukommen zu lassen, unter anderem die in der Antwort der Staatsregierung erwähnte Regelung zur Umsatzsteuer. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Bildungskosten hat es darüber hinaus schon immer gegeben und gibt es auch aktuell. Zu nennen sind hierbei beispielhaft das frühere Förderprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ oder der aktuell vom Bundesbildungsministerium vorgeschlagene „Digitalpakt Schule“.
Ehrlicherweise sollte aber auch klar sein, dass Geld allein die finanziellen Herausforderungen nicht löst. Schauen wir sie uns einmal genauer an. In der Begründung der Bundesratsinitiative werden Themen wie Digitalisierung, Ausbau der Schulsozialarbeit, räumliche, finanzielle und personelle Ausstattung zur Umsetzung von Inklusion oder auch der Fachkräftebedarf für die frühkindliche Bildung genannt. Wer jetzt glaubt, dass mit der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln diese Probleme behoben seien, der irrt gewaltig.
Für den Breitbandausbau als logische Voraussetzung der Digitalisierung gibt es aktuell ziemlich viele Gelder von Bund und Land, und trotzdem geht es nicht voran, weil die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Hier seien genannt: Bürokratie, Überforderung der Kommunen, Zersplitterung von Verantwortung und andere Dinge.
Wenn Schulsozialarbeit ausgebaut werden soll, brauche ich vor allem ausgebildete Sozialarbeiter. Für inklusive Bildung brauche ich ausgebildete Förderschullehrer. Für mehr Schulen und Kitas brauche ich mehr Lehrer, mehr Erzieher. Die kann man aber nicht kaufen.