Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

– mit dem Entschließungsantrag Nachdruck verleihen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Wer möchte zum Entschließungsantrag sprechen? – Herr Abg. Hartmann, Sie haben das Wort.

Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Zum Entschließungsantrag in Punkt 1: Das ist aus unserer Sicht ein Vorgriff auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen. Es ist als Erstes Sache des Datenschutzbeauftragten, als unabhängige Stelle mit der Staatsregierung und dem SMF die Haushaltsverhandlungen zu führen. Es ist als Zweites Sache des Parlaments, den Regierungsentwurf gegebenenfalls zu bescheiden, zu ändern oder zu ergänzen. Das ist aber Sache des parlamentarischen Haushaltsverfahrens. Wir sind der Auffassung, dass es auch Selbigem vorbehalten bleiben sollte.

Punkt 2. Hinsichtlich der Informationen ist relativ klar: Wir haben die entsprechenden Hinweise und Orientierungshilfen; das ist angesprochen worden. Darüber hinaus, denke ich, gibt es auch eine Verantwortung, angefangen bei der Europäischen Union über die bundesrechtliche Ebene bis in den Bereich der Kammern hinein – damit gehen wir fließend zu Punkt 3 über –: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, die einzelnen Kammerverbände, die entsprechenden Organisationen,

die als Interessenverbände tätig sind, diese Informationen zu geben und zu gewährleisten.

Lassen Sie mich noch sagen, dass beispielsweise die in Punkt 3 angeführte Verabschiedung eines Sächsischen Bildungsfreistellungsgesetzes mit der Aufnahme in den Entschließungsantrag ein wenig „durch den Rücken in die Brust“ hereingespielt ist. Insoweit lehnen wir Ihren Entschließungsantrag heute ab.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was? Wir versuchen es noch mal!)

Herr Pallas, Sie hatten sich noch zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Danke. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Nagel, ich möchte eine Ausführung des Kollegen Hartmann zu Punkt 1 des Entschließungsantrags ergänzen. Es ist nicht nur so, dass die Frage der Stellenausstattung für die Haushaltsjahre 2020 und fortfolgende Gegenstand von Haushaltsberatungen sein sollte.

Es ist nach meinen Informationen so, dass bereits ein Antrag auf überplanmäßige Leistungen gestellt worden ist, der im Augenblick beim Finanzministerium liegt und, so alles gut läuft, demnächst im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags sein dürfte, was das Jahr 2018 betrifft. Insofern sehen Sie, dass hier bereits die notwendigen Dinge geschehen, um den Datenschutzbeauftragten arbeitsfähig zu halten. Dazu sei aber gesagt, dass wir im Augenblick in einer Phase sind, in der hoheitliches Handeln der Exekutive gefordert ist. Wir sind dann gefragt, wenn es um den Haushalt der nächsten Jahre geht.

In Punkt 3 geht es ebenfalls um Geld. Hier gilt im Grunde die gleiche Begründung. Zu Punkt 2 würde ich gern noch sagen, dass wir im Innenausschuss vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten gehört haben, dass in Kürze auch die Internetpräsenz der Behörde selbst einen Relaunch erhält, bei dem es noch einmal detaillierte Informationen für die einzelnen betroffenen Gruppen geben soll, also Behörden, Unternehmen, Vereine und Privatpersonen.

Zum anderen halte ich das gemeinschaftliche Vorgehen gerade bei diesem Gesetzentwurf für den besseren Weg, um gemeinschaftlich und nicht mit Schnellschuss darüber nachzudenken, wie wir diese, ich sage einmal, Kampagne, diese Aufklärung usw. so gestalten, dass wir insgesamt etwas Gutes erreichen, nicht nur Informationen zu einzelnen notwendigen Aspekten der Grundverordnung und des Gesetzes, sondern insgesamt auch zu den Themen Privatsphäre und Datenschutz.

Ich möchte wegen des Beschlusses dieses Antrags ungern vorgreifen, deshalb werden wir nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abg. Wippel. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident! Wenn nichts dagegenspricht, spreche ich gleich von hier.

Zu Punkt 1: Die Frage der Stellenausstattung des Datenschutzbeauftragten ist in diesem Hause schon mehrfach diskutiert worden, und ich denke, dass wir dieses Thema, wenn wir in die Haushaltsberatungen gehen, sicher angehen können und angehen werden. Es ist richtig, dass er in Anbetracht des Bürokratiemonsters, das von der Europäischen Union erschaffen wurde und heute im Sächsischen Landtag quasi durch landesgesetzliche Regelungen ergänzt worden ist, mehr zu tun haben wird. Nun muss man damit klarkommen. Der Datenschutzbeauftragte hat letzten Endes das Ding auszubaden, und er wird das Personal dafür brauchen.

Zu Punkt 2: Dem kann man durchaus zustimmen. Die Staatsregierung sollte sich nicht darauf ausruhen, sondern bitte proaktiv auf die Bürger zugehen. Das möge man tun.

Zu Punkt 3: Dass Sie Ihr Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz „von hinten durch die Brust ins Auge“ einbringen wollen, ist eigentlich ziemlich durchsichtig. Das ist nicht unsere Position, deshalb können wir es an dieser Stelle nicht befürworten. Im Übrigen: Was Behörden betrifft, so sind Fortbildungsveranstaltungen, Fortbildungstage usw. ohnehin fest eingeplant, und diese können dann entsprechend genutzt werden. Hierfür sehe ich keine Notwendigkeit.

Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abg. Lippmann. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich schließe den Reigen zu diesem Entschließungsantrag: Werte Kolleginnen und Kollegen, nirgendwo steht, dass man die Staatsregierung nicht auffordern kann, bei Haushaltsverhandlungen und auch schon bei den Anmeldungen sich gegenüber den Forderungen des Datenschutzbeauftragten gutherzig zu zeigen. Deshalb ist nach unserer Auffassung sinnvoll, was DIE LINKE unter Punkt 1 begehrt. Wir haben es vorhin diskutiert und wir GRÜNEN haben ja seit Jahren um eine bessere personelle Ausstattung des Datenschutzbeauftragten gekämpft – von daher ist es logisch, dass wir Punkt 1 begrüßen.

Zu Punkt 2: Das kann man machen. Ich sehe aber eher den Datenschutzbeauftragten perspektivisch in der Pflicht, was sein Informationsangebot als unabhängige Stelle angeht, anstatt das SMI. Aber das kann man als Übergangslösung machen.

Sehen Sie es mir nach – und deswegen werden wir uns bei diesem Entschließungsantrag enthalten –, dass ich bei Punkt 3 erhebliche Bauchschmerzen habe. Wie der

Freistaat „die Aus-, Fort- und Weiterbildung der mit der Umsetzung der Datenschutzreform in der täglichen Arbeit befassten Beschäftigten der Behörden und öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen“ organisieren kann, okay, darüber kann man ja noch reden. „…sowie den Unternehmen, Vereinen und Verbänden“ – was das in der Praxis heißt und wie das in der Praxis ausgestaltet sein soll, dafür reicht ein Entschließungsantrag wahrhaftig nicht aus, um die Komplexität der Weiterbildung der kompletten sächsischen Wirtschaft in Datenschutzbelangen mal eben mit einem Zehnzeiler abzufrühstücken.

Von daher werden wir uns hier enthalten.

Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist der – –

(Juliane Nagel, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Frau Abg. Nagel, Sie wünschen?

Ich würde gern eine punktweise Abstimmung über den Entschließungsantrag beantragen.

Okay. Ich wiederhole: Aufgerufen ist die Drucksache 6/13226 zur Abstimmung. Es ist punktweise Abstimmung begehrt. Wer dem Punkt 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Punkt 1 dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wer dem Punkt 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Hier gibt es keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Wer dem Punkt 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Meine Damen und Herren! Eine Schlussabstimmung erübrigt sich, da keiner der Bestandteile die erforderliche Mehrheit gefunden hat – es sei denn, Sie wollen es ausdrücklich?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, Herr Präsident!)

Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Einführung eines Beauftragten für

den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/13040, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Von daher spricht nur die Einreicherin, die AfD-Fraktion. Ich darf auf maximal 8 Minuten hinweisen. Herr Abg. Wippel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien finden sich folgende wohlfeile Worte: „Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen der sächsischen Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern weiter stärken und Hinweise, Anregungen und Beschwerden ernst nehmen. Zu diesem Zweck wird eine unabhängige zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei im Staatsministerium des Innern eingerichtet. Sie dient als Ansprechpartner für die Bürger und die Beschäftigen der Polizei.“

(Zuruf von der CDU: Das finden wir gut!)

Das finden Sie gut. Wir nicht so sehr.

Meine Damen und Herren! Die Aufgabe, die Sie sich selbst gestellt haben, ist im Grunde unerfüllbar. Zwar gibt es eine Beschwerdestelle, nur unabhängig ist sie eben nicht und sie kann es auch nicht sein, denn sie ist im Innenministerium angesiedelt.

Schaut man sich einmal das Organigramm des Innenministeriums an, so findet sich die Zentrale Beschwerdestelle der Polizei – so der offizielle Name – als Stabsstelle der Abteilung 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landespolizeipräsidium wieder. Damit ist sie gleichrangig neben der Innenrevision der Polizei und dem SocialMedia-Team der sächsischen Polizei angesiedelt. Niemand würde aber auf die Idee kommen, die Stabstelle Innenrevision Polizei oder das Social-Media-Team als unabhängige Stellen zu betrachten. Selbstverständlich sind sie in die Hierarchie des Innenministeriums eingebunden. Sie unterstehen dem Landespolizeipräsidenten. Es ist auch das Innenministerium, welches über Beförderungen und Versetzungen entscheidet. Während man bei einem falschen Hinweis als Polizist vielleicht auf eine Beförderung länger warten muss, so kann der gleiche Hinweis aber auch dafür sorgen, dass eine Versetzung schneller kommt, als man sie sich vielleicht selbst gewünscht hätte.