Danke sehr, Herr Scharf, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht der Finanzminister in Vertretung des Innenministers.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Scharf, Sie wissen, dass es auch Jugendliche gibt, die mit der Spritzigkeit so ihre Schwierigkeiten haben, schon von klein auf. - Gut, ich möchte mich aber an den Text halten.
Meine Damen und Herren! Das Problem der demografischen Entwicklung in unserem Land mit all seinen Folgen ist in jüngster Zeit, glaube ich, schon ausgiebig erörtert worden. Ich denke, das muss man nicht weiter bemühen. Sie haben ja bereits darauf abgehoben.
Nichtsdestotrotz wirkt sich die demografische Entwicklung - deswegen ist es völlig richtig, dass man dieses einmal anspricht - auch auf unser demokratisches Gemeinwesen aus, sodass wir uns bereits jetzt darauf einrichten müssen, auf mittlere und längere Sicht engagierte, leistungsfähige kommunale Vertretungen so hinzubekommen, dass sich alle Generationen dort einbringen, gerade auch die Jüngeren, die absolut weniger werden, sodass eher die Angst besteht, dass sie einen noch geringeren Anteil stellen. Derzeit kann von einem Generationenmix in den kommunalen Gremien keine Rede mehr sein. Das heißt, wir haben dort jetzt schon ein Altersproblem.
Aus dieser Situation ergibt sich das Gebot, die jüngeren Generationen in die Gestaltung gesellschaftlicher und
politischer Entscheidungen durch Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen bestmöglich einzubeziehen. Politik, vor allem Kommunalpolitik, lebt vom Engagement möglichst vieler Menschen. Soll dieses Engagement erhalten bzw. gefördert werden, sind der Gesetzgeber und die Landesregierung gefordert, geeignete Formen der Teilhabe zu entwerfen und ständig weiterzuentwickeln.
Die im vorliegenden Antrag enthaltenen Regelungen zur Ergänzung der Kommunalwahlordnung sind ein Schritt in diese Richtung; es ist ein richtiger Schritt. Es muss uns wieder gelingen, die jungen Leute für unser Land zu interessieren und sie zur Mitgestaltung zu animieren. Es ist ihnen wie auch allen anderen zu erklären, dass es ohne Teilnahme, Mitmachen und Engagement gar nicht funktionieren wird. Denn wer soll es sonst machen außer denjenigen, die vor Ort wohnen? Uns allen muss daran gelegen sein, ihnen die Möglichkeit zu geben, Verantwortung in unserem Land wahrzunehmen und auch auszugestalten.
Bereits im Juli 1997 ist mit dem Gesetz zur Herabsenkung des Wahlalters zur aktiven Teilnahme an Kommunalwahlen die Einführung des aktiven Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr erfolgt. Damit hat sich das Land Sachsen-Anhalt frühzeitig für die Stärkung der Verantwortung junger Menschen, in diesem Fall der 16- und 17-Jährigen, durch die Übertragung des aktiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene entschieden. Rückblickend lässt sich sagen, dass sich dieser Schritt bewährt hat.
Die vorgeschlagene Ergänzung des § 37 der Kommunalwahlordnung knüpft daran an. Wir verkennen nicht, dass allein die Angabe des Geburtsjahrs nicht mit Sicherheit dazu führen wird, dass vermehrt jüngere Kandidaten in die kommunalen Vertretungen gewählt werden.
Dennoch wird mit der vorgeschlagenen Regelung das Alter der Kandidaten bewusst als mögliches Entscheidungskriterium in das Blickfeld der Wählerinnen und Wähler gerückt, was durchaus zu einer erhöhten Chance für jüngere Bewerber führen kann. Über diesen Weg erscheint es möglich, dass vor allem junge Menschen gezielt junge Frauen und Männer in die kommunalen Vertretungen wählen und so aktiv zum Generationenmix beitragen. Dies kann mit dem unterbreiteten Beschlussvorschlag, der dafür ambitioniert und zielführend ist, erreicht werden.
Ich will noch einmal ausdrücklich feststellen, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich will aber auch sagen, dass wir es dann nicht übertreiben dürfen. Es ist meist in einer Gesellschaft so, dass sich dann die Nächsten melden. Dann möchten sie auch gern aufgeschrieben haben, dass sie von der Feuerwehr oder vom Sport kommen. Das heißt, man muss das Alleinstellungsmerkmal für die jüngeren Menschen dann auch vorhalten. - Schönen Dank.
Danke sehr, Herr Minister. - Eine Fünfminutendebatte ist angesagt. Herr Wolpert spricht für die FDP-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat leider - wie jede Medaille - zwei Seiten. Der Begründung des Antrages ist zu entnehmen, dass die CDU und die SPD die jüngeren Be
werber unterstützen möchten und sich von der Veröffentlichung des Alters auf dem Stimmzettel versprechen, dass die Lobby der Jugend in der Politik gestärkt wird. Es soll also ein Generationenmix entstehen.
Der Politikernachwuchs braucht sicherlich Unterstützung. Heute ist es nicht „in“, sich politisch zu betätigen, und dementsprechend gering ist der Anteil junger Kommunalpolitiker. Ich gebe Ihnen übrigens Recht, Herr Minister, wenn Sie sagen, dass Jugend nicht gleich Qualität ist. Manches Mitglied der Jungen Union verpasst es sogar, eigene Anträge einzubringen.
Meine Damen und Herren! Auf einem anderen Blatt steht nach Auffassung der FDP-Fraktion aber die Frage, ob die Aufnahme des Geburtsjahres auf den Stimmzettel tatsächlich zu einer Verbesserung der Ausgangssituation junger Wahlbewerber führen würde. Kommunalwahlen sind in erster Linie Personenwahlen. Daraus folgt für uns, dass vorrangig die in der Gemeinde erworbene Reputation den Ausschlag dafür gibt, dass ein Wahlberechtigter einem Bewerber seine Stimme gibt.
In diesem Zusammenhang ist es zweitrangig, welches Alter der Bewerber hat. Für mich stellt sich die Frage, ob die Aufnahme des Geburtsjahres und somit die Kenntnis des Alters des Wahlbewerbers wirklich ein taugliches Mittel ist, um eine in ganz Deutschland auf allen Ebenen vorhandene Politikverdrossenheit zu mindern.
Ist es wirklich zutreffend, dass junge Wahlberechtigte automatisch junge Bewerber wählen? Kann das jugendliche Alter dem Bewerber nicht auch zum Nachteil gereichen, wenn man Jugend mit Unbedarftheit und Unkenntnis gleichsetzt? Achtet der Wähler bei der Stimmabgabe, die meist nur wenige Minuten dauert, außer auf den Namen und die Parteizugehörigkeit wirklich auf das Alter?
Meine Damen und Herren! Meiner Ansicht nach sollte man den Stimmzettel nicht zusätzlich mit dem Geburtsjahr des Bewerbers überfrachten. Die dadurch beeinflusste Wahlentscheidung trägt letztlich den Wahlkampf auf den Wahlzettel herüber.
Meine Damen und Herren! In der Begründung, die Sie abgegeben haben, liegt die eigentliche Krux: Der Gedanke, mit der Gestaltung des Wahlzettels Bevölkerungsgruppen zu bevorzugen aufgrund von Merkmalen, die ihnen angeboren sind - -
Danke. Dann spreche ich ein wenig langsamer, dann versteht man mich vielleicht. - Noch einmal: Der Gedanke, mit der Gestaltung des Wahlzettels Bevölkerungsgruppen zu bevorzugen aufgrund von Merkmalen, die sie nicht durch Leistung erworben haben, sondern die gottgegeben oder - für die Nichtgläubigen - biologisch gegeben sind, das heißt das Alter, aber das heißt unter anderem auch die Hautfarbe - - Die Begründung dafür, dass Sie das Alter hineinschreiben - zur Bevorzugung der Jungen in der Kommunalpolitik - heißt doch automatisch, dass Sie die Alten damit diskriminieren. Ich weiß, dass Sie das nicht wollen, aber das ist die zweite Seite der Medaille.
Sie haben also ein Problem. Sie kommen mit der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU in Probleme, wenn Sie sagen: Ich will das Alter auf dem Stimmzettel stehen haben, damit Junge bevorzugt gewählt werden.
Offensichtlich ist die Situation jetzt eine andere. Auch die Regierung begründet das derart. Die Regierung sagt: Weil es nicht so ist, dass junge Leute in den Kommunalvertretungen sind, müssen wir das ändern, damit mehr junge Leute gewählt werden. - Das ist eine Einflussnahme. Ob sie wirklich rechtswidrig ist, weiß ich nicht. Aber die zweite Seite der Medaille ist eben, dass man eine andere Gruppierung damit auszuschließen versucht. Diese Begründung ist falsch und darin liegt die Krux.
Vor diesem Hintergrund sollten wir diesen Antrag in den Innenausschuss überweisen, damit wir darüber noch einmal in Ruhe diskutieren können. Die Abwägung, ob das gut und richtig ist, ist, glaube ich, bisher noch nicht abschließend durchgeführt worden. Deswegen plädiere ich für die Überweisung. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Landtagssitzung haben wir darüber entschieden, dass Bürgermeister auch mit einem Alter von 65 Jahren bei der Wahl ihre Amtszeit bis zum Ende ausfüllen können. Damals sprach ich dazu und ich sagte, dass der Wähler schon das Alter des Bewerbers kennt.
Warum dann dieser Antrag? - Natürlich ist im Wahlkampf auch die Person mit ihrem Alter ersichtlich. Aber es ist auch in der Kommunalwahlordnung geregelt, dass bei Wahlbewerbungen die Angaben Name, Beruf und Alter gemacht werden. § 36 unserer Kommunalwahlordnung enthält die Vorschriften für die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge. Diese öffentliche Bekanntmachung enthält neben dem Namen, dem Wohnort und dem Beruf auch das Geburtsjahr. Die Vorschrift enthält also bereits das, was jetzt in § 37 ergänzt werden soll. Die Angabe fehlt dann auf dem Stimmzettel, wenn wir die Vorschrift dazu nicht ändern.
Warum diese Unterscheidung, wenn die Angabe doch bei der Bekanntmachung dabei sein kann? - Wenn bei der Bekanntmachung das Alter mit veröffentlicht wird, kann es meiner Meinung nach auch auf dem Stimmzettel erscheinen. Das Alter kann auch ein Entscheidungskriterium sein - genauso wie die Parteizugehörigkeit, der Wohnort und der Beruf. Der Wähler muss die Möglichkeit haben, zwischen Jung und Alt zu entscheiden.
Ich möchte in diesem Punkt die Begründung zwar nicht korrigieren, aber in die Richtung lenken, dass es schon so zu verstehen ist, dass Jung und Alt die gleiche Berechtigung bei den Kommunalwahlen haben sollen und
Auch das Alter soll auf dem Stimmzettel erkennbar sein. Die Gremien sollen die Bevölkerung widerspiegeln, auch diesen Generationenmix, den wir in der Bevölkerung haben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag.
Frau Kollegin, ich bin nicht gegen die Nennung des Alters auf dem Wahlzettel, aber ich habe dieselben Bedenken wie der Kollege Wolpert. Ist Ihnen eine vergleichbare Regelung in anderen Ländern bekannt, sodass man darauf aufbauen kann, dass es bereits Erfahrungen damit gibt, dass der Wahlzettel mit dem Altersvermerk zu einem besseren Generationenmix beiträgt und vor allem dass es rechtmäßig ist?
In Vorbereitung des Antrages ist geprüft worden, dass diese Vorschrift auch in Niedersachsen bereits besteht.
Danke sehr, Frau Schindler. - Für die CDU-Fraktion hat Herr Kurze - er ist eingetroffen - die Möglichkeit, zu erwidern. - Er verzichtet. Damit ist die Debatte beendet.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/337 ein. Es ist eine Überweisung in den Ausschuss für Inneres beantragt worden. Wer stimmt dem zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen.
Dann stimmen wir über den Antrag in der Drs. 5/337 als solchen ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind Teile der Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion und Teile der Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.