Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Lassen Sie mich abschließend sagen - meine Redezeit geht zu Ende -, ich habe es in meiner ersten Rede schon einmal gesagt: Langfristig liegt die Zukunft bei den erneuerbaren Energien, und nur bei den erneuerbaren. Wer sich als Erster darauf eingestellt hat, wird auch derjenige sein, der als Erster den Nutzen daraus zieht. Lassen Sie uns das Angebot der Sonne, die uns das Dreitausendfache an Energie schickt, nutzen und alle Kraft dafür verwenden, das umzusetzen und nutzbar zu machen, gerade auch zum Wohl des Landes. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Hunger. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt. Beschlüsse werden gemäß § 46 unserer Geschäftsordnung nicht gefasst. Wir sind am Ende der Aktuellen Debatte und können den Tagesordnungspunkt verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer und zur Änderung des Gesetzes zur Einrichtung des Landesverwaltungsamtes und des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/894

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/993

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1031

Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2007 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Tullner. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzausschuss hat sich in der 41. und in der 44. Sitzung am 12. und am 26. November 2007 mit dieser Materie befasst. Am 12. November hat er den Gesetzentwurf in einer ersten Runde anberaten, am 26. November in der 44. Sitzung fand die Intensivberatung und die Beschlussfassung statt.

Innerhalb der Beratung gab es vor allem einen Punkt, den die Fraktion DIE LINKE thematisiert hat. Das war die Frage, ob die datenschutzrechtlichen Bedenken des Landesbeauftragten Berücksichtigung gefunden haben. Der GBD konnte im Ausschuss darüber berichten, dass aus seiner Sicht die rechtliche Materie dieser Regelung, die uns heute vorliegt, so abgedeckt wird. Dem konnten sich die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP im Ausschuss anschließen, sodass der Ausschuss letztlich mit 8 : 0 : 4 Stimmen diesem Gesetz zugestimmt hat.

Ich bitte die Beschlussfassung hier im Landtag vorzunehmen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das war eine konzentrierte Berichterstattung.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich darf für die Landesregierung dem Minister der Finanzen Herrn Bullerjahn das Wort geben. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte versuchen, Herrn Tullner noch zu toppen. Ich mache es noch kürzer.

Wir haben im Finanzausschuss sehr ausführlich über dieses Thema und die Frage gesprochen, inwieweit Einzugsermächtigungen sinnvoll sind. Nach dem Slogan „Erst zahlen, dann fahren“ sind wir uns einig, dass diejenigen immer die Dummen sind, die pünktlich zahlen, der Rest schiebt es hinaus. Wir hatten immerhin 6,6 Millionen € Außenstände.

Diesbezüglich konnten wir auch im Ausschuss einiges aufklären. Wir hatten auch datenschutzrechtlich einige Sachen zu klären. Das ist gelaufen. In dem Gesetz mit dem fast unaussprechlichen Namen steht, dass wir die Hauptkasse noch anders benennen wollen. Das war relativ unstrittig. Ansonsten bitte ich um Unterstützung und Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Jetzt kommen wir zur Fünfminutendebatte. Bevor ich den ersten Debattenredner aufrufe, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Haldensleben auf der Nord- wie auf der Südtribüne. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich darf nun die erste Debattenrednerin, Frau Dr. Klein von der Fraktion DIE LINKE, aufrufen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in unserem Land, sicherlich auch in anderen Bundesländern, viele Fahrzeughalter, die aus dem einen oder anderen Grund ihre Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlen. Das sind nicht nur Einnahmenverluste in Millionenhöhe für das Land, sondern auch Mehraufwendungen für das Land, um die Steuern einzutreiben. Trotzdem lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung ab.

Erstens. Der Ausschuss für Recht und Verfassung hätte beteiligt werden müssen. Es geht hierbei um Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger.

Zweitens. Wir halten es trotz der Ausnahmeregelung für problematisch, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen müssen. Dies muss nicht einmal bei der Einkommensteuer gemacht werden. Es gibt viele Bürgerinnen und Bürger, die Einzugsermächtigungen als einen Eingriff der Behörde oder des Amtes in ihre Entscheidungsfreiheit begreifen und vieles zum Beispiel lieber mit einem Dauerauftrag regeln.

Zu dem viel gepriesenen Grundsatz, Girokonto für jedermann: Das ist nur eine Empfehlung. Diese Empfehlung ist nicht rechtsverbindlich und nicht durch die Bürgerinnen und Bürger einklagbar, sondern eher eine Selbstverpflichtung der Banken. Zwar gibt es im Sparkassenverband Sachsen-Anhalt eine entsprechende Verordnung, die eine Regelung beinhaltet, wonach die Sparkassen ein Girokonto für jedermann einrichten sollen; das ist aber die Theorie, in der Praxis sieht es anders aus. Es gibt auch in Sachsen-Anhalt Sparkassen, die nach wie vor nicht für alle Bürgerinnen und Bürger Girokonten einrichten.

Drittens. Wie teilen nach wie vor die Bedenken des Datenschutzbeauftragten, wonach die Datensicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist. In § 3 Abs. 2 wird formuliert, dass die Finanzämter den Zulassungsbehörden die für die Prüfung der Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände erforderlichen Daten in elektronischer Form zur Verfügung stellen sollen.

Eine automatische Bereitstellung der Daten durch das Finanzamt für die Zulassungsbehörden kann nicht der Weg sein, sondern es muss nach unserer Auffassung auf Abfrage geschehen, zumal es nach wie vor nicht klar ist, welche Daten die Zulassungsbehörden erhalten - den Tatbestand, dass ein Steuerrückstand besteht, oder die tatsächliche Höhe der Steuerrückstände. Aus unserer Sicht reicht die Feststellung: Es gibt Rückstände oder es gibt keine Rückstände. Dann kann gehandelt werden.

Das wollte ich in aller Kürze zu unserer Ablehnung bzw. zu unserem Änderungsantrag sagen. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Frau Dr. Klein. - Für die SPD rufe ich Herrn Doege auf. Bitte schön, Ihren Debattenbeitrag.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es relativ kurz machen. Ich möchte beginnen: Was lange währt, wird gut. Dieser Gesetzentwurf resultiert aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2004, Teil 1. Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss sehr umfassend über diese Thematik diskutiert. Letztendlich gab es doch eine ganze Zeit lang erhebliche Bedenken auch im MF. Nach dem Regierungswechsel ist die Thematik erneut aufgegriffen worden.

Wie Sie heute sehen, haben wir letztendlich die Feststellungen des Rechnungshofes mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu einem guten Ende gebracht. Das, was die Fraktion DIE LINKE in ihrem Änderungsantrag vor

schlägt, greift zumindest teilweise die Bedenken des Landesbeauftragten auf.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Komplett!)

Wir halten den Gesetzentwurf allerdings für ausreichend, lehnen deshalb den Änderungsantrag ab und bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Doege. - Für die FDP erteile ich Frau Dr. Hüskens das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es relativ kurz machen. Ich glaube, das Anliegen, dass Steuern, die festgesetzt werden, auch erhoben werden sollen, müssten hier im Hause alle teilen. Wir haben - Herr Doege hat es gerade gesagt - im Unterausschuss Rechnungsprüfung sehr lange darüber diskutiert, wie wir die Außenstände, die wir jährlich im Bereich der Kfz-Steuer haben, beitreiben können. Ich halte dies auch für ein Stück Steuergerechtigkeit.

Vor dem Hintergrund, dass es im Kfz-Bereich einfach so ist, dass ich alle anderen Leistungen vorher bezahlen muss, eine Versicherungskarte vorlegen muss, wenn ich mein Fahrzeug anmelde, dass ich der Kommune Gebühren und Auslagen vorher nachweisen muss, ist es meiner Meinung nach kein großer Eingriff in die Rechte der Bürger zu sagen, dass auch nachgewiesen werden muss, dass Kfz-Steuern gezahlt werden.

Jeder, der schon einmal eine Kfz-Steuerakte von jemandem gesehen hat, der es sich zum Sport gemacht hat, sein Fahrzeug nicht zu versteuern, der kann, glaube ich, verstehen, dass wir mit diesem Instrument arbeiten müssen. Ich glaube, dass eine Einzugsermächtigung, die anders als ein Dauerauftrag kostenlos ist, durchaus der geeignete Weg ist, um hiergegen vorzugehen.

Wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert, ob es ausreichen würde, dass die Kfz-Zulassungsstelle weiß, ob eine Steuerschuld vorliegt, oder ob sie auch wissen muss, wie hoch sie ist. Das ist der einzige Punkt, der auch für uns diskussionsbedürftig ist. Bei allen anderen Dingen sind wir der Auffassung, dass der Gesetzentwurf sachgerecht und geeignet ist, das Problem, das wir im Land haben, zu beheben. Wir werden uns bei der Abstimmung deshalb der Stimme enthalten.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Dr. Hüskens. - Jetzt hat die CDU das Wort. Herr Tullner, bitte schön.

Herr Präsident, gestatten Sie mir kurz eine Berichtigung zu der Berichterstattung. Das Gesetz ist mit 8 : 3 : 1 Stimmen im Ausschuss verabschiedet worden. Das möchte ich an dieser Stelle korrigieren; denn ich habe es vorhin falsch wiedergegeben.

Frau Dr. Klein, ich will nur kurz darauf eingehen, weil wir keine Debatte wollten und nun doch zu einer Debatte kommen. Ich denke, wir haben im Ausschuss hinlänglich darüber diskutiert, dass die Bedenken des Datenschutz

beauftragten, die er im Vorgriff des Wissens, wie das Gesetz ausgestaltet werden sollte, hatte, ausgeräumt worden sind. Das hat der GBD ausdrücklich gesagt.

Mich wundert, dass Sie die Mitberatung des Ausschusses für Recht und Verfassung ins Spiel bringen; denn diese haben Sie in der Ausschussberatung nie zum Thema gemacht.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das stimmt nicht!)