Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Minister Bischoff hat in seinem Redebeitrag ausdrücklich auf die derzeitige Erarbeitung des Entwurfs eines Landesaktionsplans hingewiesen. Damit erübrigt sich aus der Sicht der Koalitionsfraktionen dieser Antrag. Wir werden ihn daher ablehnen.
Es sei mir aber gestattet, darauf hinzuweisen, dass die Koalitionsfraktionen das Thema ressortübergreifend außerordentlich ernst nehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es gut und richtig, dass wir uns heute mit dieser Frage beschäftigen. Ich denke, ein Prozess sollte schon im Vorfeld transparent sein.
Der Landtagsbeschluss vom Dezember 2009 beschäftigt sich nur - in Anführungszeichen - mit der Barrierefreiheit. Das, was die UN-Behindertenrechtskommission meint, ist aber sehr viel mehr. Dabei geht es um einen richtigen Systemwechsel, einen Paradigmenwechsel.
Es geht darum, dass die Sicht auf den Menschen weg geht von einem Defizitgedanken, weg geht von einem Wohlfahrtsgedanken hin zu einem Menschenrechtsgedanken. Die Kollegin von den LINKEN hat es schon ausgeführt: Es geht darum, jedem Menschen, unabhängig davon, wie er verfasst, wie er konstituiert ist, zu dem Recht zu verhelfen, dieselben Rechte wahrnehmen zu können wie alle anderen Menschen.
Es geht nicht darum, nur soziale Leistungen zu beschreiben, weil es uns in Europa vielleicht etwas besser geht als den Menschen in anderen Ländern. Ich war im letzten Jahr in Addis Abeba in Äthiopien und konnte dort die Universität besichtigen. Ich habe in meinem Leben schon viele Universitäten in Europa gesehen, aber noch nie eine Universität, die so völlig barrierefrei, so vollkommen behindertengerecht ausgestattet war wie diese. Es liegt also nicht am Geld, sondern es liegt am Wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht darum, Sonderformen zu beschreiben. Das darf auch nicht Bestandteil dieses Aktionsplans sein. Es geht nicht darum, Sonderstrukturen, Sonderlösungen, Sonderschulen oder ähnliche Dinge festzuschreiben und zu zementieren. Es geht darum, eine Gesellschaft zu beschreiben und anzustreben, in der Menschen mit Behinderungen inklusive sind, in der sie von vornherein mit bedacht und integriert sind. Dazu müssen sich alle Lebensbereiche verändern. Insofern begrüße ich die Herangehensweise, ressortübergreifend zu arbeiten.
Ich finde es richtig, wie es der Antrag der LINKEN beschreibt, im Schulbereich zu beginnen. Denn wenn Kinder von Anfang an das Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen, ohne Behinderungen, mit stärkeren Behinderungen, mit weniger Behinderungen als völlig normal erleben und begreifen, werden sie sich aktiv, wie ich stark hoffe - das zeigen auch alle Studien -, für Barrierefreiheit, für eine Welt, die allen Menschen die gleichen Chancen eröffnet, einsetzen.
Sie kennen sicherlich alle das Sprichwort: „Erzähle mir etwas und ich vergesse es. Zeige mir etwas und ich erinnere mich. Lasse es mich tun und ich verstehe es.“ Genau das wird passieren, wenn wir schon im Kindheitsalter damit anfangen, eine barrierefreie Welt vorzuleben.
Die Themenauflistung des Landesbehindertenbeirates finde ich ebenfalls gut und richtig. Ich bin gespannt auf den Entwurf eines Landesaktionsplanes des Ministeriums.
dahin gehend geändert wird, das Wort „Entwurf“ zu streichen und den Nachsatz einzufügen: „über dessen Umsetzung jährlich im Parlament zu berichten“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich bin in der glücklichen Situation, allen meinen Vorrednern zustimmen zu können. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer außerordentlich engagierten Erstlingsrede. Sie haben das Anliegen der UNKonvention wirklich sehr anschaulich dargestellt. Das gilt auch für Frau Lüddemann.
Tatsache ist aber, dass wir zu dem Thema viele Beschlüsse gefasst haben. Wir haben die Erarbeitung des Aktionsplans in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Arbeit an dem Aktionsplan läuft bereits. Insofern können wir hier nicht beschließen, eine Arbeit aufzunehmen, die bereits getan wird. Ich schließe mich dem Vorschlag der Ablehnung des Antrages an.
Herr Minister, ein Land war schon bei weitem besser als wir und die Bundesregierung. RheinlandPfalz hat bereits Monate nach der Ratifizierung einen Aktionsplan erstellt, ist also mit diesem Beschluss des Landtages von Rheinland-Pfalz bereits in die Umsetzung gegangen. Vielleicht können wir, wenn wir gemeinsam über den Aktionsplan diskutieren, prüfen, ob wir die Vorgaben, die Rheinland-Pfalz schon in Erfahrung gebracht hat, mit nutzen können.
Wenn ich von Ihnen höre, dass das Behindertengleichstellungsgesetz in der Zwischenzeit schon einige gute Ergebnisse erzielt hat, dann gebe ich Ihnen Recht, sage Ihnen aber auch, dass es noch keine oder zu wenige Auswirkungen zum Beispiel auf das Baugesetz hat. Ich finde es verwerflich, dass man nach wie vor einen Bauantrag stellen muss, um bei einem Baudenkmal weiße Aufmerksamkeitsstreifen auf einer Treppe anbringen zu lassen. Das ist nicht im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention.
Wenn ich an die Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen denke, dann sind wir davon noch ganz, ganz weit weg. Dafür müssen wir noch eine Menge mehr tun.
Frau Gorr, es tut mir leid, aber ich muss Ihnen sagen, wir hätten es gern gehabt, dass Sie dem Antrag zustimmen, statt ihn abzulehnen, und die Arbeit, die das Ministerium begonnen hat, mit dem Beschluss bekräftigen. Es ist eigentlich schade. Ich hatte von den Koalitionsfraktionen einfach die Zustimmung erwartet. - Danke.
Eine Überweisung des Antrages wurde nicht beantragt. Es gab einen mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zum Ursprungsantrag. Dieser zielt darauf ab, Nr. 3 wie folgt zu fassen:
„den Entwurf eines solchen Aktionsplanes bis zum Ende des Jahres 2011 vorzulegen, über dessen Umsetzung jährlich im Parlament zu berichten,“
Dann würde ich zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen lassen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag in der Drs. 6/81 in unveränderter Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie in der Antragsbegründung formuliert, stehen bis zum Haushaltsjahr 2016 wichtige Projekte auf Landes- und kommunaler Ebene unter Vorbehalt eines Effizienznachweises. Mit diesem Junktim ist die Landesregierung verpflichtet, diese sich selbst auferlegten möglichen Investitionshemmnis
Erstens. In der letzten Wahlperiode wurde meist von PPP-Modellen gesprochen, auch in unseren Landtagsdrucksachen. In der sechsten Wahlperiode findet die inhaltsgleiche Übersetzung als ÖPPVorhaben Anwendung. Das ist eine Praxis, die sich meist auch auf der Bundesebene durchgesetzt hat.
Zweitens. Ja, ich wage eine kühne These: Im Koalitionsvertrag sind dazu eindeutige Aussagen getroffen worden, wie Sie es der Antragsbegründung entnehmen können. Ich hoffe, dass sie von beiden Koalitionsparteien gleichermaßen verstanden werden.
Drittens. Der Antrag soll nicht zu einer prinzipiellen Diskussion über ÖPP anregen. Er soll auch nicht dazu veranlassen, eine Diskussion über Schuldenbremsen zu führen und Rekommunalisierungsfragen zu erörtern. Das sage ich nur, falls jemand wegen der Beratung zum Antrag in der Drs. 17/5776 der Fraktion DIE LINKE im Bundestag am 27. Mai 2010 Erwartungen hegt, die heute eher nicht erfüllt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind immanenter Bestandteil des öffentlichen Auftragswesens. Das Haushaltsgrundsätzegesetz, die Landeshaushaltsordnung sowie die VOB und die VOL enthalten dazu verbindliche Angaben.
Zum Beispiel wird in § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB eine sparsame Haushaltsführung gefordert und es wird festgeschrieben, dass alle Gesichtspunkte wie zum Beispiel Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften sowie Betriebs- und Folgekosten zu berücksichtigen sind.
Daher war es zu begrüßen, dass im Haushaltsplan 2010/2011 bei Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Kapitel 14 12 - Straßenbau - Titelgruppe 63 - ÖPP-Projekte im Landesstraßenbau - ein Betrag in Höhe von 100 000 € für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu PPP im Landesstraßenbau vorgesehen worden ist. Bei diesem Titel sind im vergangenen Jahr leider keine Mittel abgeflossen. Möglicherweise sind diese Mittel auf das Jahr 2011 übertragen worden. Aber wie wir der Antwort der Landesregierung in der Drs. 6/100 auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Dr. Angelika Klein entnehmen können, weiß man das bis heute noch nicht.
Zum Inhalt des Antrages. Wir benötigen ein anerkanntes Kostenvergleichsverfahren. Es gibt schon vieles, aber wer erkennt was wann von wem an? - Einige Beispiele: Aktuell gibt es eine Arbeitsanleitung des BMF vom Januar 2011 zu Einführungen in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Es gibt die schon älteren Leitfäden I bis V aus dem BMVBS.
In dem Leitfaden I spricht man von „Chancen und Risiken von PPP-Projekten in den neuen Bundesländern“, in Leitfaden IV von „PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“.