Ich hätte von Ihnen gern erfahren, wie Sie denn die Auswirkungen des Braunkohleabbaues und der Verbrennung von Braunkohle, Stichwort Quecksilber-Emissionen, sehen.
Ja. Am Ende haben Sie ja doch noch eine vernünftige Frage gestellt. Die möchte ich sehr gern beantworten.
Ich habe hier ein kleines Gutachten. Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Menschen befinden sich im Infraschallbereich, der die Gehirnmasse zu Schwingungen bringt,
wenn der Abstand nicht groß genug ist. Und in Deutschland ist er in der Regel nicht groß genug. Sie bringen folgende gesundheitliche Schäden hervor.
Ich zitiere: Der Vestibulärapparat - - Was das ist? - Das Gleichgewichtsorgan. Kinetosen durch INFS-Vibrationen analog der Seekrankheit. Cochlea - Innenohr - physiologische Reaktionen auf INFS und Signalweitergabe an das Gehirn. Beeinflussung der Hör- und Sprachverarbeitung, sensorische Beeinflussung verändert funktionale Prozesse des Gehirns. Körperorgane, die im Bereich der Eigenfrequenz mitschwingen, hier insbesondere die elastische Masse des Gehirns, werden
Aus diesem Grund ist in einigen Ländern ein ganz anderer Mindestabstand vorgeschrieben worden. Es sind 3 000 m. Zum Beispiel in den USA gilt der Mindestabstand von 2,5 km. In England wurde ein Gesetz für Windkraftanlagen beschlossen, die höher als 150 m sind, nach dem der Abstand mindestens 3 000 m betragen muss.
Sie planen solche Großanlagen, bei denen die Nabenhöhe bei 150 bis 200 m liegt. Das ist genau das, was unsere Menschen krank macht, wenn das zu nahe an den Siedlungen ist.
Sehr geehrter Herr Farle, es gibt noch eine weitere Nachfrage von Herrn Striegel. Sind Sie dazu bereit?
Ich merke daran, dass von Herrn Farle keine Antwort mehr kommen wird. Sie können dennoch eine Kurzintervention machen. Bitte.
Ich möchte nur feststellen, Frau Präsidentin, dass ich zum Thema Braunkohle und zu Quecksilberbelastungen gefragt und eine Antwort zu Windkraft bekommen habe. Worin die Ursache besteht, ob es an den Abständen oder an so etwas liegt, kann ich nicht sagen. Aber das war jedenfalls das Ergebnis.
Wir steigen noch nicht in die Dreiminutendebatte ein, die vereinbart wurde. Zuvor spricht für die Landesregierung die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es vielleicht überrascht, ich möchte mich zunächst bei Herrn Poggenburg und seiner Fraktion für die Einbringung des Antrags bedanken.
Ich tue das sicher nicht, weil dieser Antrag inhaltlich von der Landesregierung mitgetragen werden könnte. Er zeigt vielmehr, dass Sie die energie-
und klimapolitischen Herausforderungen unserer Zeit sowie die rechtlichen Zusammenhänge auf diesem Gebiet noch nicht verstanden haben, und ich vermute, wahrscheinlich wollen Sie sie auch gar nicht verstehen.
Mit dem historischen Klimaabkommen von Paris ist es den globalen Staatengemeinschaften endlich gelungen, die weltweiten Anstrengungen zum Schutz unseres Planeten vor extremen und irreversiblen Klimaveränderungen auf eine neue, ambitionierte Grundlage zu stellen. Der Temperaturanstieg soll auf höchstens 1,5 C begrenzt werden. Und spätestens seit der nuklearen Katastrophe von Fukushima besteht in der Bundesrepublik gesellschaftlicher Konsens, dass die friedliche Nutzung der Atomenergie keine Perspektive hat.
Auf dem existenziellen Weg hin zu einer dekarbonisierten Gesellschaft ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Sektoren als gesamtgesellschaftliche Aufgabe die tragende Säule der Energiewende. Die Landesregierung hat sich in diesem Bewusstsein im Koalitionsvertrag klar auf das Ziel einer 100-prozentigen Versorgung mit erneuerbaren Energien verständigt.
Der Umbau unseres Energiesystems ist durch komplexe Rahmenbedingungen geprägt. Niemand bestreitet, dass es dabei auch zu Zielkonflikten und Wechselwirkungen zum Beispiel im Natur- und Artenschutz kommt. Hier hat sich ein Problemfeld eröffnet, in dem wir einen Ausgleich zwischen den Belangen des Natur- und Artenschutzes und den Zielen des Klimaschutzes finden müssen. Diese Belange jedoch gegeneinander auszuspielen, kann und wird jedenfalls nicht die Lösung dieser Probleme sein.
Der Landtag hat der Landesregierung hierzu bereits umfangreiche Aufträge mit auf den Weg gegeben. Diese werden wir kontinuierlich abarbeiten. Beispielhaft möchte ich hier anführen, dass im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zum Thema Repowering eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Diese soll Lösungsvorschläge bis Mitte 2018 auch für einen Eins-zu-eins-Ersatz für Windenergieanlagen erarbeiten. Daneben befindet sich der Leitfaden für den Artenschutz an Windenergieanlagen bereits im Anhörungsverfahren.
Dieser Leitfaden wird die Abstandsempfehlungen des sogenannten Helgoländer Papiers in angemessener Weise berücksichtigen. Sie sehen also, die Landesregierung ist bei diesem Thema voll auf Kurs und der Antrag entbehrt insoweit seiner sachlichen Grundlage.
Die zwischenzeitliche Entwicklung der erneuerbaren Energien zur bedeutendsten Erzeugungsart im deutschen Strommix ist mit einer veränderten Betrachtung unseres Versorgungssystems verbunden. Wir müssen mehr und mehr den dezentralen Charakter der Energieversorgung in unsere Überlegungen einbeziehen. Dennoch
bleibt der Netzausbau gegenwärtig eine wichtige Option, um die erneuerbaren Energien in das Energiesystem zu integrieren und die Zuverlässigkeit unseres Energiesystems zu erhalten.
Mit dem Rückbau der Atomkraft im Süden Deutschlands und dem weiteren Ausbau der Windenergie in Nord- und Ostdeutschland haben sich die Erzeugungszentren und die Lastzentren immer weiter voneinander entfernt. Darüber hinaus muss die Versorgung der Metropolregionen mit erneuerbaren Energien durch Flächenländer mit abgesichert werden. Die von der AfD-Fraktion in ihrem Antrag angestrebte Insellösung bei der Verwertung des Windstroms in Sachsen-Anhalt blendet die gesellschaftliche, technische, rechtliche und energiewirtschaftliche Realität gänzlich aus und ist insoweit nicht tragfähig.
Die Landesregierung setzt sich intensiv für eine faire bundesweite Lastenverteilung bei den Netzentgelten ein. Dieses Engagement wurde mit der Zustimmung des Bundesrates zu einem entsprechenden Antrag belohnt, den wir zusammen mit Sachsen in der Plenarsitzung der Länderkammer am 10. März eingebracht haben. Der Ausbau der Übertragungsnetze liegt im Übrigen im Bundesrecht.
In der Gesamtschau bleibt vom Antrag der AfDFraktion keine Substanz übrig. Er ist daher aus der Sicht der Landesregierung abzulehnen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage. Ich darf Sie dennoch natürlich nicht unterbrechen. Sie haben sicherlich übersehen, dass es keine Fünfminuten-, sondern eine Dreiminutendebatte ist. Sie haben damit den Fraktionen aber natürlich zu zwei Minuten Luft verholfen. - Herr Loth, bitte.
Sehr geehrte Frau Ministerin, sie sprachen gerade von energiewirtschaftlich betrachtet usw. Man muss ja auch gucken, wo die Kohle für den
Der Markt der erneuerbaren Energien ist, wie Sie wissen, durch verschiedene gesetzliche Regelungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz reguliert. Darin ist auch eine Förderung der erneuerbaren Energien vorgesehen. Wir haben in vielen Punkten bereits gesagt, dass es hier zu Schieflagen gekommen ist. Ich nenne beispielsweise nur die einseitige Belastung der ostdeutschen Länder mit dem erhöhten Netzentgelt. Deswegen haben wir uns zum Beispiel sehr stark dafür eingesetzt, dass hier eine Entlastung unserer Bevölkerung und auch unserer Wirtschaft durch ein bundeseinheitliches Netzentgelt erfolgt, wofür wir eine Mehrheit im Bundesrat gefunden haben.
Unabhängig davon ist es unbestreitbar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zu einer drastischen Senkung des Energiepreises an der Strombörse in Leipzig geführt hat.
Nur noch einmal zum Verständnis, damit auch ich das verstehe. Also ist der Betrieb einer Windkraftanlage zurzeit nicht wirtschaftlich genug?
Das ist eine Frage, die Sie so nicht beantworten können, weil Windkraftanlagen in ein bestimmtes Fördersystem eingebunden sind.
Ich sehe keine weiteren Anfragen. Somit steigen wir in die vereinbarte Dreiminutendebatte der Fraktionen mit der Maßgabe ein, dass Sie wissen, dass Sie aufgrund der Rededauer der Ministerin auch etwas mehr Redezeit bekommen haben. Wir setzen die Debatte jetzt an. Für die CDU-Fraktion wird der Abg. Herr Radke sprechen.