Detlef Radke
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Recht schönen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So etwas wie die zwei katastrophalen Jahre 2018 und 2019 habe ich in der Landwirtschaft in den letzten 40 Jahren noch nie erlebt. Es mussten Ernteausfälle von bis zu 60 % festgestellt werden; Trockenheit in weiten Teilen des Landes. Und für das Jahr 2020 sieht es nicht viel besser aus. Verschiedene Wetterinstitute sagen für 2020 voraus, dass sich die Temperaturen in Mitteleuropa bei 40° C verstetigen könnten. Das will ich nicht hoffen. Doch diese Institute haben auch für 2019 das Wetter genau vorhersagen können. Es ist also abzuwarten, was passieren wird.
Bereits Ende April 2020 wird eine Vorsommertrockenheit erwartet. Für Mai werden schon
hochsommerliche Temperaturen vorhergesagt: den ganzen Monat über 20° C und strahlender Sonnenschein. Was ist zu tun?
Zuerst einmal danke ich der Landesregierung und meiner Fraktion für die schnelle Umsetzung der Nothilfen entsprechend der nationalen Rahmenrichtlinie, der Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung staatlicher Zuwendungen unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede, über die vom Land und vom Bund im Jahr 2018 ein Betrag von rund 60 Millionen € für betroffene Betriebe als Schadensausgleich bereitgestellt wurde.
Im Jahr 2019 konnten damit 678 landwirtschaftliche Betriebe unterstützt werden. Mehr als 50 % der unterstützten Betriebe waren Einzelunternehmen, gefolgt von ca. 17 % Gesellschaften bürgerlichen Rechts und jeweils 14 % GmbHs und Genossenschaften. Die weitaus meisten Betriebe wiesen Flächen von bis zu 500 ha auf.
Trotz der sehr bürokratischen Antragstellung scheint es zu funktionieren. Auch die Rentenbank, die Hausbanken, die Finanzämter - ja, auch die Finanzämter; man muss nur Anträge stellen oder persönlich mit ihnen reden - und die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
konnten Hilfe und Unterstützung geben.
Doch sollte sich, wie dargestellt, die Dürresituation im Jahr 2020 verstärken, sind auch weiterhin verstärkte Unterstützung und Förderung angeraten. Die Stellung der Landwirtschaft in der Volkswirtschaft im Allgemeinen zwingt uns dazu. Priorität haben unter anderem die Versorgung der Bevölkerung und der Erhalt der regionalen landwirtschaftlichen Produktion - unser aller Lebensmittel. Wirtschaftliche Einbrüche können nicht so schnell aufgefangen werden.
Der Zwischenerwerb von Flächen durch die Landgesellschaft ist - so sehe ich das - als kompliziert, schwierig und kostspielig einzuschätzen. Hierbei wären eine Vereinfachung und weitere Hilfen durch die Rentenbank zu begrüßen. Wirtschaften für das Liquiditätsdarlehen - Liquiditätsdarlehen im Allgemeinen sind teuer für die Betriebe, aber sie können helfen. Ich persönlich halte den zwischenzeitlich auf den Weg gebrachten Extremwetterereignisfonds für außerordentlich sinnvoll. Auch steuerliche Rücklagen sind, wenn möglich, praktikabel, könnten praktikabel sein.
Zu guter Letzt muss die Möglichkeit offengehalten werden, weiterhin operativ einzugreifen, wie bereits in den Dürrejahren 1992 - das war auch ein extremes Dürrejahr -, 2003 und - -
Gut, okay. - Das Abstimmungsergebnis im federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten war 8 : 2 : 3 Stimmen. Ich bitte um Zustimmung.
Recht schönen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ökologisches Bauen ist, auch in der Bevölkerung, ein viel diskutiertes Thema. Es ist jedoch schwierig umzusetzen. Das sind meine bisherigen Erfahrungen bzw. Informationen, die ich in den letzten Tagen und Wochen gewonnen bzw. erhalten habe.
Mit dem Pariser Klimaabkommen haben sich die Vertragsstaaten geeinigt, dass der Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf möglichst 1,5 °C, in jedem Fall jedoch auf 2 °C gegenüber
vorindustriellen Werten begrenzt werden soll, auf jeden Fall aber unter dieser Marke liegen soll. Die Weltgemeinschaft einigte sich Ende 2015 auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Weltwirtschaft zwischen 2050 und 2100 im Sinne einer gesunden und lebenswerten Welt für die nachfolgenden Generationen.
Heftige Wetterlagen, Orkane oder Wirbelstürme - sei es das Orkantief „Friederike“ oder jüngst der Tornado im nordrhein-westfälischen Viersen - zeigen, dass wir etwas unternehmen müssen.
Eines steht fest: Wir befinden uns mitten in einem Zyklus des Klimawandels. Dieses Problem kann die Menschheit nur gemeinsam bewältigen. - Dies als Vorwort zu meinen eigentlichen Ausführungen.
Ein energieeffizientes, ökologisches und ressourcenschonendes Bauen kann dazu ein kleiner Beitrag sein. Aber dies ist keine neue Erkenntnis; denn die Landesregierung unternimmt in diesem Bereich seit einigen Jahren zahlreiche Anstrengungen. Dieses wird nicht nur in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage deutlich. Vielmehr zeugt davon auch die Tatsache, dass dieses Thema im Koalitionsvertrag auf Landes- und auf Bundesebene verankert ist.
Wir haben uns in Sachsen-Anhalt im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die energetische Sanierung von Wohngebäuden fortgeführt werden soll. Auf Seite 120 ist zu lesen - ich zitiere -: „Sowohl bei Umbau und Sanierung als auch beim Neubau soll der Energieverbrauch möglichst weiter gesenkt werden. Stabile Wohnkosten liegen auch im Interesse der Mieter im Land SachsenAnhalt.“
Die Landesregierung ist sich ihrer Vorreiterrolle bewusst und zeigt dies bereits bei öffentlichen Gebäuden. Landesseitige Baumaßnahmen tragen seit Jahren dem Aspekt der energetischen Gebäudeeffizienz Rechnung. Der Landesbetrieb „Bau- und Liegenschaftsmanagement SachsenAnhalt“ ist sogar unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu einem energieeffizienten, ressourcensparenden Bauen und Sanieren verpflichtet.
Wie aus der Antwort auf die Große Anfrage hervorgeht, schätzt der Landesbetrieb „Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt“, dass 60 % der Kosten von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung und Umweltentlastung der Gebäudeenergieeffizienzerhöhung zuzurechnen seien.
Dem Thema Energieeffizienz bleibt die Landesregierung auch in Zukunft treu. Die geplanten Baumaßnahmen zur Erhöhung der Gebäudeenergieeffizienz - die einzelnen Maßnahmen sind der Großen Anfrage zu entnehmen - verdeutlichen dieses Ziel.
Die Energieagentur Sachsen-Anhalt koordiniert zudem für das Bundesland die Kampagne des Bundeswirtschaftsministeriums „Deutschland
macht‘s effizient“. Für private Bauherren stellt die Landesenergieagentur eine sogenannte Bauherrenmappe mit Basiswissen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung; das wurde schon mehrfach erwähnt.
Ein zusätzlicher Energieatlas mit Informationen zu Fördermöglichkeiten und Energieberatern steht ebenfalls zur Verfügung. Meine Damen und Herren! Sie sehen, im Bereich der Energieeffizienz werden bereits einige Anstrengungen unternommen, um das Land Sachsen-Anhalt für die Zukunft gut aufzustellen.
Was die Verwendung ökologischer Baustoffe angeht, bin ich deutlich kritischer. Dies ist auch auf die Signale zurückzuführen, die wir aus der Wohnungswirtschaft erhalten. Dabei spielen zum einen die extrem hohen Materialkosten bei ökologischen Baustoffen eine Rolle. Gemäß den Zahlen des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr betragen die Kosten für den Bau eines Einfamilienhauses mit konventionellen Baustoffen 1 700 bis 2 200 € pro Quadratmeter. Beim Bau unter Verwendung ökologischer Baustoffe erhöhen sich die Kosten auf mindestens 2 500 € pro Quadratmeter. Das bedeutet, dass der Unterschied bei einem Haus mit 100 m² bei bis zu 80 000 € liegen kann. Die Zahlen aus der Wohnungswirtschaft sind insoweit noch deutlicher.
Das Bauordnungsrecht ist wettbewerbsneutral gestaltet und dient nicht dazu, Handelshemmnisse oder Handelsbeschränkungen aufzubauen oder Materialien zu bevorzugen. Letztendlich muss jedoch der Bauherr entscheiden, ob er bereit ist, den Mehrpreis zu zahlen. Dazu können wir niemanden zwingen.
Laut Ingenieurkammer bestehen zum anderen Probleme beim Brandschutz, die noch nicht geklärt sind. Das wurde noch gar nicht angesprochen. Laut Landesbauordnung dürfen Bauprodukte nur verwendet werden, wenn bei ihrer Verwendung die bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Instandhaltung gebrauchstauglich ist. Diese Verlässlichkeit wird teilweise von den Wohnungsgenossenschaften angezweifelt.
Für bauliche Anlagen stellen solche Baustoffe auch eine Gefahr dar, da durch die Verwendung die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der baulichen Anlagen massiv beeinträchtigt werden können, wenn wesentliche Bestandteile der baulichen Anlage nicht beliebig ausgetauscht werden können.
Zudem gibt es beispielsweise für den Lehmbau derzeit nur ganz wenige Spezialisten, und die braucht man unbedingt dafür, da es sich hierbei nicht um einen Teil der Ausbildung handelt. Das
bedeutet, dass sich dieser Ansatz für Investoren im Moment einfach nicht rechnet. Höhere Kosten bedeuten im Umkehrschluss auch höhere Mieten.
Den Marktzugang von ökologischen Bau- und Dämmstoffen zu fördern bzw. das Ziel, eine nachhaltige Bauwirtschaft zu erreichen, ist zudem nicht Bestandteil der Wohnraumförderung. Ziel dieser ist vielmehr die Gewährung einer zeitgemäßen Wohnraumversorgung, insbesondere für Personengruppen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Es wäre insofern äußerst fragwürdig, wenn die angedachte Erhöhung von Standards beispielsweise zu einer Kostensteigerung beim sozialen Wohnungsbau führen würde.
Man muss die energetische Amortisation der Maßnahmen hinterfragen. Der Lebenszyklus von Dämmmaterialien findet bei der energetischen Bewertung oftmals keine Berücksichtigung. Bei der Herstellung, der Verarbeitung und der Entsorgung der verwendeten Materialien wird natürlich auch Energie aufgewendet. Somit vergehen in der Regel einige Jahre, bis sich die eingesparte und die aufgewendete Energie die Waage halten.
Außerdem müssen Dämmstoffe aus Baumwolle, Schafwolle, Hanf oder Papier mit Bioziden zur Bekämpfung von Schädlingen behandelt werden, bevor sie eingebaut werden, um überhaupt eine gewisse Bestandszeit zu erreichen.
Das Beispiel mit dem Popcorn kenne ich auch.
- Das Beispiel mit dem Popcorn ist mir auch bekannt. Das hört sich interessant an. Wenn das praktisch umzusetzen ist, warum nicht? Das Problem wird dabei sicherlich sein - Mais ist ja ein exzellentes Nahrungs- oder Futtermittel -, wie das später mit der Praxis zu vereinbaren ist. Dies bleibt abzuwarten.
Diese Popcorn-Platten wären auf jeden Fall eine gute Alternative zu dem unseligen Styropor.
Oft werden die erhöhten Baukosten mit Einsparungen bei Energiekosten begründet. Diese Begründung ist zumindest fraglich, wie die Diskussion bei dem Versuch der Novellierung des Energierechts gezeigt hat.
Die in dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vorgesehene Erhöhung der Anforderungen hat letztendlich dazu geführt, dass der Entwurf fallen gelassen wurde. Ebenso zeigen Presseberichte, dass die Erhöhung bei den Mieten durch die Modernisierung nicht durch Energiekosteneinsparungen bei den Mietern ausgeglichen werden kann.
Meine Damen und Herren! Letztendlich verschließen wir uns diesem Thema nicht. Dies zeigt auch
der Blick in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Dort heißt es, dass „wir [...] für die Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter voranbringen [wollen]. Dabei gelten [allerdings] weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit.“
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl ich eine Redezeit von zwölf Minuten habe, möchte ich mich doch sehr kurz fassen und mich auf das Wesentliche beschränken. Alle Reden werden ähnliche Inhalte haben.
Der Schutz des Feldhamsters scheint ein überaus umfangreiches und intensives Thema zu sein, wenn die AfD dazu eine Große Anfrage stellt. Es freut mich daher, dass Ihnen, liebe Mitglieder der AfD-Fraktion im Landtag von SachsenAnhalt, dieses kleine flauschige Tierchen so am Herzen liegt.
Die Anfrage lässt vermuten, dass es Ihnen in erster Linie um die Interessenkonflikte zwischen Wirtschaft und Tierschutz geht. Aber wir wollen uns keinen Spekulationen hingeben. Daher haben wir hier den Schutz des Feldhamsters zu diskutieren.
Noch in den 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts wurden die Feldhamster als Schädlinge angesehen und bekämpft. Ihre Felle wurden zum Ausfüttern von Jacken und Mänteln benutzt. Das muss man sich einmal vorstellen; es ist schon irgendwie pietätlos.
Das bunteste Pelztier Europas ist allerdings ein Zugereister; er ist zugewandert. Der Feldhamster ist ursprünglich in den Steppen Osteuropas beheimatet. Nur durch die Intensivierung und Er
tragssteigerung der Landwirtschaft kam der Feldhamster nach Westeuropa. Zugegeben, das älteste gefundene Hamsterskelett ist gut 2 000 Jahre alt.
Mittlerweile gilt der Hamster, wie wir alle wissen, als eine vom Aussterben bedrohte Tierart. Dieser Status ist an sich auch unumstritten. Der Europäische Hamster, wie der Feldhamster auch genannt wird, steht somit im Anhang IV der FaunaFlora-Habitat-Richtlinie und er wird auch in der Berner Konvention im Anhang II gelistet. Irgendwie kommt einem das bekannt vor.
Dieser Schutzstatus führt dazu, dass die Planung, der Bau und/oder die Erschließung zum Beispiel von Gewerbegebieten und Straßen immer wieder verzögert werden. Frau Ministerin erwähnte die Verantwortung Sachsen-Anhalts, das Nagetier weiterhin zu schützen, da, ich zitiere, große Arealflächen der bundesdeutschen Verbreitung im Land liegen.
Wenn wir uns einmal die Verbreitung in Deutschland ansehen, so liegt laut des FFH-Berichtes des Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus dem Jahr 2013 das Hauptverbreitungsgebiet des Feldhamsters mit einem Anteil von 64 % der Verbreitungsfläche in Niedersachsen. In Sachsen-Anhalt befindet sich ein Anteil von 24 % der Verbreitungsfläche.
Meine Damen und Herren! Obwohl in SachsenAnhalt nur ein Viertel der gesamten Verbreitungsfläche Deutschlands liegt, machen genau diese Flächen im Land immer wieder Probleme. Die in der Großen Anfrage angesprochenen Umsiedlungsprojekte scheinen nicht besonders vielversprechend zu sein.
Ja, meine Damen und Herren, nun komme ich doch zurück zu dem Interessenkonflikt. Trotz allem kann das wirtschaftliche Allgemeinwohl nicht ausnahmslos unter den Schutzinteressen bezüglich des Feldhamsters stehen. Auch an dieser Stelle funktioniert der Artenschutz nur zusammen mit dem Verständnis der Menschen. Es bedarf der Aufklärung und der Mitnahme der betroffenen Menschen. Das gilt für den Hamster, aber erst recht für Natura 2000. Es gilt für alle Pflanzen und Tiere auf der sogenannten Roten Liste. - Ich danke.
Recht schönen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Klimaschutz und Klimawandel sind Themen unserer Zeit. Dass drei Jahre hintereinander der Winter ausfällt, so etwas hat es zum letzten Mal in den 80er-Jahren gegeben. Ich kann mich daran noch gut erinnern. Allerdings waren im Jahr darauf, im Februar, 27° C minus. Es ändert sich also ständig etwas.
Deutschlands Anteil an der Gesamtklimabilanz liegt unter 3 %. Auch wenn dieser Anteil sehr gering ausfällt, ist es aus gesundheitlichen Gründen und auch aus Gründen der Luftreinhaltung selbstverständlich erforderlich, dass wir mit unserer Umwelt verantwortungsvoll umgehen.
Kein Land auf dieser Welt hat in den letzten Jahren mehr für den Klimaschutz und die Luftreinhaltung getan als Deutschland. Aber die besten
und ambitioniertesten Klimaschutzziele sind wirkungslos, wenn sie nur national umgesetzt werden. Das soll uns in Sachsen-Anhalt natürlich nicht von unseren Bemühungen abhalten, die in der Koalitionsvereinbarung verankerten Ziele zu erreichen.
Insbesondere die neuen Bundesländer haben nach der Wende einen erheblichen Teil der CO2Reduktion Deutschlands geleistet. Dies hatte vor allem mit dem Niedergang der veralteten DDRIndustrie zu tun. Auch die zunehmende energetische Umstellung - weg von den fossilen Brennstoffen - trägt zu einer Verringerung klimaschädlicher Emissionen bei. Gleichwohl müssen wir an dieser Stelle feststellen, dass Ökonomie und Ökologie keine Einbahnstraße sein können.
Beides muss miteinander harmonieren. Wenn klimapolitische Ziele wirtschaftliche Entwicklung hemmen oder dafür sorgen, dass unsere Unternehmen international Wettbewerbsnachteile zu verkraften haben, dann muss diese Strategie überdacht werden.
Ich bin sehr froh darüber, dass die Wechselwirkungen in den Berliner Verhandlungen zur großen Koalition eine zentrale Rolle gespielt haben. Die Bemühungen zur CO2-Reduktion müssen weitergeführt werden, aber nicht um jeden Preis. Vielmehr sind die Industriestaaten in Gänze gefordert, einen signifikanten Beitrag, so wie ihn Deutschland seit Jahren erbringt, zu leisten; denn das Ziel, den durchschnittlichen Temperaturanstieg weltweit zu begrenzen, werden Sie nicht nur mit noch so engagierten Maßnahmen in Magdeburg, in Stendal oder in Naumburg erreichen.
Wir hoffen daher sehr, dass wir bald wieder eine handlungsfähige Bundesregierung haben,
die international für die Einhaltung vereinbarten Klimaschutzziele wirbt. Sachsen-Anhalt ist in dieser Hinsicht schon sehr weit.
Insbesondere der Einsatz und die Entwicklung regenerativer Energien sind ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz durch unser Bundesland. Ein klares Bekenntnis ist auch die Erstellung eines landeseigenen Klimaschutz- und Energiekonzeptes - die Ministerin sprach darüber - bis zum Ende Jahres.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Danke schön.
Ich bin jetzt dran?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass der zweite Punkt der Tagesordnung genauso emotional ausgetragen wird wie der erste, aber irgendwie ist das auch gut so.
Nach der Rede der Ministerin zu diesem speziellen Punkt bin ich ein bisschen irritiert. Ich habe extra unseren Antrag mitgebracht. Der Antrag ist das gemeinsame Ergebnis der Beratung aller Fraktionen. Da steht unter Punkt 2 genau dieser Punkt, den ich nachher noch erwähnen werde.
Im Grunde wurde schon alles Wichtige gesagt, aber ich möchte trotzdem beginnen. Der entscheidende Unterschied zur normalen Schweinepest ist der, dass die Afrikanische Schweinepest - ich habe drei Punkte - hochansteckend ist, die Sterblichkeitsrate bei den Schweinen 100 % beträgt, also somit für die Schweine absolut tödlich ist. Der Mensch ist nicht gefährdet.
Um aber den volkswirtschaftlichen Schaden beim Ausbruch so gering wie möglich zu halten, müssen wir jetzt handeln. In Deutschland werden bis zu 23 Millionen Schweine gehalten, in SachsenAnhalt nach meiner Kenntnis über eine Million, ungefähr 1,3 Millionen.
Die Fraktionen der Koalitionsparteien beantworten die gegenwärtige Entwicklung der Afrikanischen Schweinepest mit einem gemeinsamen Antrag.
Wie gesagt, der Schutz der eigenen Tierhaltung hat höchste Priorität. Die Präsenz der Afrikanischen Schweinepest in unserem Ökosystem verschärft diesen Anspruch und stellt die ganze Gesellschaft vor neue Herausforderungen.
Der Seuche kann durch Bestandshygiene und Biosicherheit begegnet werden. So müssen die Übertragungswege für das Virus rechtzeitig erkannt und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterbrochen werden. - Was immer jetzt jeder denken mag.
Die Landwirte werden zur Biosicherheit unter anderem die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung umsetzen. Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest hat die Stallhaltung gegenüber der Freilandhaltung Vorteile.
Das Virus konnte in Portugal und Spanien erst nach 30 Jahren ausgerottet werden. Die Etablierung der Afrikanischen Schweinepest würde unter diesen Bedingungen in Deutschland automatisch eine erhebliche Einschränkung der ursprünglich gemeinten ökologischen Landwirtschaft bedeuten.
Durch Verbraucher darf keine Verschleppung von infektiösen Speiseabfällen erfolgen. Darauf wurde heute schon mehrfach hingewiesen.
Im Fleisch - das ist jetzt interessant - bleibt das Virus bei 4 °C auch noch nach 150 Tagen infektiös. Daraus ergeben sich für die Regionen mit Tourismus und Wildschweinen gefährliche Übertragungswege, die bis zu den Nutztierhaltungsbetrieben führen können. Wie gesagt, in Deutschland werden bis zu 23 Millionen Schweine gehalten. Das muss man sich einmal richtig vor Augen führen.
Die Forschung steht vor der großen Herausforderung der Impfstoffentwicklung. Das Virus ist sehr komplex und bedient sich verschiedener Mechanismen, um dem Immunsystem seiner Wirte zu entgehen. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, ist heute nicht absehbar.
Die Politik muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung von Impfstoffen zur Bekämpfung aller Tierseuchen schaffen und Barrieren im Jagdrecht lösen.
Bei Auftreten wird die Afrikanische Schweinepest den Markt verändern. Die Verbraucher reagieren sensibel auf Lebensmittelskandale, wenn man das so sagen kann. So ging während der BSEKrise um die Jahrtausendwende die Nachfrage nach Rindfleisch stark zurück. Ich werde wohl auch kein Schnitzel mehr essen, wenn die Schweinepest auftritt. Sie soll für den Menschen zwar ungefährlich sein; aber ich werde dann doch lieber die Finger davon lassen.
Sollte die Afrikanische Schweinepest in Deutschland eintreffen, ist von dem gleichen Effekt wie bei der BSE-Krise auszugehen. Das daraus resultierende Überangebot an Schweinefleisch wird zu einem Preisverfall führen, der die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe erheblich belastet.
Das im Rahmen von Präventionsmaßnahmen steigende Angebot von Wildschweinfleisch wird den Preisverfall in diesem Sektor noch befeuern. Das Angebot an Wildschweinen kann von Schlachthöfen aktuell nicht genutzt werden - so meine Information -, weil die Kapazitäten der Schlachthöfe auf das Management der Nutztierproduzenten abgestimmt sind.
Lassen Sie uns neue Wertschöpfungswege ergründen. Noch einmal: Es ist mit verheerenden Folgen bei einem Ausbruch der ASP zu rechnen. Betroffen sind Landwirtschaftsbetriebe, Fortbetriebe, Nahrungsmittelindustrie sowie Handel und auch Grundeigentümer.
In Thüringen zum Beispiel könnte sich das auf mehrere Millionen Euro jährlich summieren. In Niedersachsen wurde ein Gesamtschaden auf einen Milliardenbereich für vor- und nachgelagerte Bereiche prognostiziert. In der Tat: Es herrscht Alarmstufe rot.
Der Seuchenschutz muss durch ein nachhaltiges Präventionsmanagement verfolgt werden. Lassen Sie uns deshalb zügig die vom Friedrich-LoefflerInstitut beschriebenen Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen auf Umsetzbarkeit prüfen.
Gleiches gilt auch für die Entschließung
„Schwarzwildbestände reduzieren, Schweinepest verhindern!“ des hessischen Bauernverbandes gemeinsam mit dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen.
Weil Wildschweine nachtaktive Tiere sind, sollte der Einsatz - so das Ergebnis der Beratung - von Nachtzielgeräten und Zielscheinwerfern für die Wildschweinjagd unbedingt zeitlich zugelassen werden.
Ich begrüße die aktuell gültige Erlaubnis zur beschränkten Jagdausübung in den befriedeten Bezirken Großer Werder und Stadtpark Rotehorn in Magdeburg. Die Voraussetzung für eine beschränkte Jagdausübung für weitere befriedete Bezirke mit hohem Wildschweinaufkommen muss unbedingt geprüft werden und die Jagd muss dann bei Erfüllung der Voraussetzungen verfolgt werden.
Nebenbei ein anderes Thema: Die hohen Wildschweinbestände gefährden außerdem auch die Verkehrssicherheit. Ein Video, welches ich mir in den vergangenen Tagen anschauen durfte, wo eine Rotte Wildschweine die Autobahn überquerte, spricht Bände. In Panik sind diese äußerst sportlich.
Die integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung kann von den Tierproduzenten zur Seuchenbekämpfung genutzt werden. Die Gewährung der Beihilfe für Tierkörperbeseitigung durch die Tier
seuchenkasse und die Beteiligung des Landes an den Gesamtkosten der Tierkörperbeseitigung begünstigt die Tierproduzenten bei der Bewältigung der Folgen der Schweinepest.
Ich begrüße die Nutzung von Tierausfallversicherungen im Rahmen des Risikomanagements von Tierproduktionsbetrieben, insbesondere von ökologisch orientierten Tierproduktionsbetrieben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Aussitzen einer sich anbahnenden Belastungswelle mit vielen Anschlussproblemen kann nicht unser Ziel sein. Lassen Sie uns jetzt handeln. Meine persönliche Lebenserfahrung ist: Probleme löst man am besten, bevor sie entstehen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen könnten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Büttner?
In diese Richtung diskutiere ich mit Ihnen nicht. Fest steht, wir hatten vor zwei bis drei Wochen ein Gespräch mit der Tierärztekammer im Landtag. Deren Vertreter haben das so geschildert und wir sollten uns daran orientieren. Das war es. Tut mir leid.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerin hatte schon wichtige Fakten genannt, aber trotzdem möchte ich hierzu noch Ausführungen machen.
Die Konzentration auf den Riesenbärenklau reicht nicht aus. Der Antrag der AfD-Fraktion geht uns nicht weit genug. Wir haben im ländlichen Raum bezüglich des Riesenbärenklaus infolge Klimaveränderungen große Probleme in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt. Er darf aber nicht mit dem Wiesenbärenklau verwechselt werden.
Aufgrund der Klimaveränderungen und durch den internationalen Warenverkehr haben sich auch unsere heimischen Ökosysteme verändert. Im Land Sachsen-Anhalt hat sich dadurch zum Beispiel der Riesenbärenklau etabliert. Dieser stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und zählt somit zu den gebietsfremden Arten. Das war heute neu für mich, klingt aber interessant.
Die Pflanzen bilden photosensibilisierende Substanzen, die phototoxisch wirken. In Europa und in Nordamerika ist er ein invasiver Neophyt. Invasive Arten können zum Beispiel in Konkurrenz zum Lebensraum und Ressourcen zu einheimischen Arten treten und diese verdrängen, gesundheitliche Probleme verursachen, zum Beispiel durch die Übertragung von Krankheiten und Allergien. Ferner können sie durch die Kreuzung mit einheimischen Arten den Genpool verändern.
Auch von anderen invasiven Arten geht eine ernstzunehmende Gefahr für unseren Lebensraum aus, auch von den tierischen invasiven Arten. So verdrängen aggressive Nilgansbestände heimische Arten. Die Nilgans ist dominant, aggressiv und duldet neben sich keine Konkurrenz. Ihr Revier verteidigt sie gegen andere Vogelarten erbarmungslos. Das ist aus einem Artikel in „Die Welt“ vom 2. September 2014.
Nachdem im Jahr 1929 einige Waschbären aus Pelzfarmen ausbrachen, verbreitet sich der
Waschbär in Deutschland und in Europa unaufhaltsam. Der Waschbär frisst Vogeleier, Gras
frösche, Erdkröten und sogar geschlüpfte Sumpfschildkröten und deren Eier. Lokal kann das für einzelne Tierarten problematisch werden. Die Sumpfschildkröten zum Beispiel stehen auf der Roten Liste bedrohter Tierarten.
Die Umweltminister beschlossen am 17. November 2017 in der 89. Umweltministerkonferenz in Potsdam einen Antrag aus Sachsen-Anhalt, der vom Bund finanzielle Unterstützung für den Kampf gegen invasive Arten fordert. Auch Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert zeigte sich optimistisch, dass der Kampf gegen diese Arten intensiviert werden kann.
Die CDU-Fraktion tritt schon sehr lange für den Kampf gegen invasive Arten ein. So hat die CDUFraktion am 1. September 2016 beantragt, dass sich der Ausschuss für Umwelt und Energie mit dem Thema „Aktuelle Verbreitungs- und Gefährdungssituationen des Riesenbärenklaus in Sachsen-Anhalt“ befasst.
Die Bekämpfung invasiver Tierarten sollte nachhaltig verfolgt werden. Aufgrund begrenzter Ressourcen nicht nur bei den Tier- und Pflanzenarten, sondern auch bei Zeit, Geld und Personal sollte das Ziel rational unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit verfolgt werden. Die Bekämpfung invasiver Arten sollten wir als Querschnittsaufgabe betrachten.
Bei dem Bekämpfungsprozess sollten nicht nur die entsprechenden Behörden beauftragt werden, lassen wir auch die Landwirte daran teilhaben. Die Etablierung weiterer Standbeine kann im Sinne des Risikomanagements und der Krisenbewältigung in einzelnen Produktionsbereichen sinnvoll sein. Die realistische Vorgehensweise zur Zweckerfüllung soll in einem Managementplan beschrieben werden. Dieser sollte schnellstmöglich erarbeitet werden.
Die invasiven Arten lassen sich nur durch menschliche Eingriffe stoppen. Abwarten kann die Situation in verschiedenen Ökosystemen nur ungünstig verzerren. Deshalb sollten wir nicht warten, bis das Geld vom Bund kommt, sondern das Land muss handeln. Lassen wir die Kommunen finanziell nicht im Stich. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie muss dafür finanzielle Mittel, nach Möglichkeit aus dem eigenen Etat, bereitstellen.
Zum Antrag der AfD-Fraktion wurde ein Alternativantrag erarbeitet, der unter anderem ein landesspezifisches Konzept mit Berichterstattung und Aufklärungsarbeit vorsieht.
Erweitert wird der Punkt 2 um die Behandlung im Ausschuss für Umwelt und Energie sowie in den Ausschüssen für Arbeit, Soziales und Integration und für Inneres und Sport.
Es gibt viel zu tun, meine Damen und Herren. Packen wir es an! Das Zeug muss weg! - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist die Wasserrahmenrichtlinie ein sehr komplexes und schwieriges Thema. Das hier in einer Landtagsdebatte abzuarbeiten, wird eigentlich der Sache in dem Sinne nicht gerecht.
Vieles, was ich jetzt hier gehört habe, ist dem ähnlich, was ich jetzt vortragen werde. Ich werde mich bemühen, auch in Anbetracht der Zeit meinen Redebeitrag zügig abzuarbeiten.
Die Ministerin hat heute sehr umfänglich über den Umsetzungsstand der EU-Wasserrahmenrichtlinie in unserem Bundesland informiert. Da haben wir viel Positives, aber auch Kritisches gehört.
Die europäische Wasserpolitik wurde um die Jahrtausendwende durch die Wasserrahmenrichtlinie grundlegend reformiert. Das große Ziel bestand darin, bis zum Jahr 2015, mit Ausnahmen spätestens bis zum Jahr 2027, einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen.
Ziel ist eine systematische Verbesserung und keine Verschlechterung des Zustands aller Gewässer. Dies gilt auch für jene Land-Öko-Systeme und Feuchtgebiete, die direkt von Gewässern, Oberflächengewässern sowie Grundwasser abhängig sind.
Die Grundlage der Beurteilung der Gewässergüte in Deutschland bilden nach EU-Wasserrahmenrichtlinie die drei Module allgemeine Degradation, organische Belastung und Säurebelastung.
Die Ressource Wasser ist für die gesamte Menschheit überlebenswichtig. Es gibt Regionen auf der Welt, wo wegen des Wassers Kriege geführt werden. Darum sind wir alle gut beraten, unsere Flüsse und Seen, das Grundwasser und die Oberflächengewässer rein zu halten.
Die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE sind sehr umfangreich ausgefallen. Wir alle können feststellen - die Ministerin hat es bereits erwähnt -, dass Sachsen-Anhalt im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, man kann sagen, schon einiges erreicht hat. Kläranlagen wurden erweitert, Agrarumweltprogramme durchgeführt, Bäche und Flüsse renaturiert, Hindernisse für wandernde Arten durchgängig gestaltet oder Deiche rückverlegt.
Die Gewässerüberwachung, ihre Bewertung, die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne sind mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand und viel Engagement verbunden. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den zuständigen Behörden herzlich danken.
Ihre akribische Arbeit hat nicht nur die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in unserem Bundesland ermöglicht, sondern hat auch die Akzeptanz
der Gesellschaft für den Gewässerschutz erhöht; denn für den Gewässerschutz arbeiten die Wasserwirtschaftler und Wasserwirtschaftlerinnen der Landkreise und des Landes eng mit der Öffentlichkeit zusammen.
Viele Informationsveranstaltungen, Workshops, Broschüren oder inzwischen auch ausführliche Dokumentationen im Internet schaffen Transparenz und werben für die Vorteile lebendiger Gewässer. Auf diese Art gewinnt der Gewässerschutz deutlich an Akzeptanz. Wir können heute zu Recht feststellen, dass die Gewässerqualität vermutlich so gut ist, wie sie seit dem Beginn der Industrialisierung nicht mehr war.
Trotzdem gibt es zahlreiche Probleme, die es hierzulande zu lösen gilt. Das hat zum einen mit der langen Dauer der Maßnahmewirkungen zu tun. Es geht auch um Altlasten der DDR-Industrie. Wir haben geologische Aberrationen. Auch die Abbaurate von Schadstoff ist höchst unterschiedlich.
Aktuell sind zum Beispiel 39 der insgesamt 80 Grundwasserkörper in einem chemisch schlechten Zustand. Hier gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Wer nach Brandenburg schaut, der wird feststellen, dass dort 37 von insgesamt 40 Grundwasserkörpern die EU-Richtlinien-Ziele erfüllen.
Für die Reduzierung der Stoffeinträge sowohl in die Oberflächengewässer als auch in das Grundwasser werden wie bisher auch künftig zentrale Agrarumweltklimamaßnahmen eine wichtige Rolle spielen. Hierbei muss das Land verstärkt auf gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft setzen und Beratungsangebote weiter ausbauen.
- Ja. - Zur Verbesserung der Gewässerstruktur der Oberflächengewässer wurden bereits zahlreiche Maßnahmen erfolgreich durchgeführt. Besonders auf diesem Gebiet gilt es, im zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum die Anstrengungen bei der Umsetzung zu intensivieren. Ein langfristiger Arbeitsplan verbunden mit einer längeren, vorausschauenden Projektvorbereitung, der Sicherung von Gewässerrandflächen, der Bündelung von Maßnahmen auf Gewässer und Gewässerabschnitte sowie der Einbeziehung aller potenziellen Projektträger könnte die Umsetzung in Sachsen-Anhalt weiter beschleunigen.
Es gäbe an dieser Stelle noch einiges zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu sagen. Die Ministerin und auch die einbringende Fraktion haben dies sehr ausführlich getan. Daher möchte ich jetzt nicht weiter auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE eingehen.
Lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen noch einmal kurz auf die Rolle der Landwirtschaft eingehen. Leider klang bei den Vorrednern ein wenig durch, dass die Landwirtschaft eine zentrale Rolle für die Gewässerbelastung spielt.
Ich möchte heute gern zu Protokoll geben, dass sich unsere Landwirte ihrer Verantwortung für die Umwelt voll bewusst sind. Wir haben heute hochmoderne landwirtschaftliche Betriebe, die mit modernster Technik und nach aktueller Methodik arbeiten. Leider erleben wir immer wieder groß angelegte Kampagnen gegen die moderne Landwirtschaft. Ich habe die herzliche Bitte, dass man die Fakten in das rechte Licht rückt.
Im Ausschuss wurde schon festgestellt, dass unser Bundesland kein explizites Nitratproblem hat. Wir haben auch völlig unterschiedliche klimatische Bedingungen in Sachsen-Anhalt, aber vor allem deutschlandweit. Die gesamte Börde liegt im Regenschatten des Harzes mit geringeren Niederschlägen als in anderen Regionen, was zu einer verminderten Verdünnung von Nitraten führt. Wenn, dann haben wir kein Problem mit Trinkwasser, sondern teilweise mit Grundwasser. Es gibt natürlich Nitratvorkommen. Nicht zuletzt sind auch die Messmethodik und das Messnetzwerk umstritten. Ich sage dies vor dem Hintergrund, dass wir mitten in einer von Menschenhand geschaffenen Kulturlandschaft leben, zu der die Landwirtschaft nun einmal genauso gehört wie der Teig zum Bäcker.
Um die Wasserrahmenrichtlinie in unserem Bundesland umzusetzen, bedarf es keiner Schuldzuweisungen, sondern es muss aktiv gehandelt werden. In diesem Sinne sollten wir auch die künftigen Aktivitäten zur weiteren Gesundung unserer Gewässer und des Grundwassers verstehen. Es gibt viel zu tun. Packen wir es an! - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erstes möchte ich feststellen, dass meine Vorredner ähnliche Quellen gehabt haben wie ich. Einiges wird sicherlich ähnlich klingen. Das will ich gleich im Vorfeld kundtun. Trotzdem werde ich Ihnen meinen Redebeitrag, wie ich ihn aufgeschrieben habe, mitteilen. Es wurde schon viel gesagt; deswegen werde ich mich kurzfassen.
Die Imkerei ist ein uralter Berufszweig der Landwirtschaft, leider in seiner Bedeutung für die Landwirtschaft oft nicht angemessen genug beachtet, obwohl die Biene nach dem Rind oder dem Schwein sogar das drittwichtigste Nutztier ist.
- Ja, ja.
Schon Albert Einstein - das ist jetzt neu - belegte seinerzeit: Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. - Schon das macht die Bedeutung
und die Wichtigkeit dieses Insektes deutlich. Rund 80 % aller heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf Honig- und Wildbienen als Bestäuber angewiesen. Bienen sind somit ein gigantischer Wirtschaftsfaktor und die wichtigsten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Bienen garantieren unsere Versorgung mit Nahrungsmitteln und liefern uns wertvollen Honig.
Bienen sind aber nicht nur als Nutztier wertvoll, sie sind vor allem auch für unser Ökosystem unverzichtbar. Hierzu ein paar Daten und Fakten für Sachsen-Anhalt. Sie unterscheiden sich zwar ein bisschen, aber ich habe sie im Internet recherchiert. Sie stammen aus dem MULE.
Es gibt einen Imkerverband mit 13 681 Völkern auf einer Fläche von 20 452 Quadratkilometern. Die Bienenvölkerdichte beträgt 0,7 pro Quadratkilometer. Der Honigertrag in den Jahren 2010 bis 2016 betrug im Durchschnitt 34 kg pro Jahr und Volk. Das sind ein paar interessante Zahlen, die beachtet werden müssen.
Wenn das Insekt von der Welt verschwindet - ich muss es noch einmal sagen - und wir trotzdem weiterhin landwirtschaftlich Nahrungsmittel produzieren wollen, müssten wir im Jahr Milliarden Euro investieren, um die Arbeitsleistung der bestäubenden Insekten zu ersetzen. Wir hätten dann einen Verlust, den die Menschheit nicht stemmen kann. Dies gilt es zu verhindern. Bienenschutz muss für uns ein wichtiges Anliegen sein und bleiben.
In aller Munde ist, dass die Anzahl der Honigbienen sinkt, und zwar alarmierend überall auf der Welt. Eine Ursache wird in der unkontrollierten Verwendung von für Bienen gefährlichen Pestiziden liegen.
Der Effekt der Neonikotinoide ist ohne Zweifel negativ.
Aber das Sterben der Honigbienenvölker und natürlich auch der Wildbienen ist ein multifaktorielles Geschehen.
Je nachdem, wie die sonstigen Bedingungen sind, welche weiteren Faktoren hinzukommen oder eben nicht hinzukommen, ist es die Summe vieler verschiedener Einflüsse, die das Immunsystem unserer Honigbienen schwächt. Ebenso wie für die Menschen gilt auch für die Bienen: Hungern und einseitige Ernährung schwächen das Immunsystem und somit die Widerstandsfähigkeit. Gleichzeitig führen immer neue Krankheiten zu Problemen. Die zunehmende Krankheitsanfälligkeit wird zusätzlich durch die Dezimierung des Lebensraumes und den höheren Stress verschärft.
Wie kann diesen Umständen entgegengewirkt werden? Es gilt, dem Rückgang der Blütenpflanzen auf dem Acker entgegenzuwirken; meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen. Eine Agrarlandschaft ohne Blühstreifen ist nicht gut für die Bienen. Wir brauchen mehr Vielfalt und Biotopschutz in der Agrarlandschaft.
Eine deutliche Ausweitung der Blühstreifen, Streuobstwiesen und Agrarbiotope ist für das Überleben der Bienen notwendig.
An dieser Stelle sollte aber auch deutlich betont werden, dass vorbeugende bienenfreundliche Maßnahmen in der konventionellen Landwirtschaft genauso gut möglich sind wie im Biolandbau. Man muss es nur wollen und durchsetzen. Dazu braucht unsere Landwirtschaft die Unterstützung durch Fördermittel, wie gesagt, direkt und indirekt.
Der Rückgang der Zahl der Bienenvölker ist in Sachsen-Anhalt aber auch ein demografisches Problem. Viele ältere Imker haben in den letzten Jahrzehnten mit ihrer Tätigkeit aufgehört. Der Trend, dass jetzt Jüngere einsteigen, auch in urbanen Gebieten, hat erst vor wenigen Jahren eingesetzt. Positiv zu bewerten ist deshalb, dass Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich die höchste Förderquote im Bienenzuchtsektor aufweist.
So konnten in Sachsen-Anhalt durch zielgerichtete Maßnahmen des Landes und des Imkerverbandes in den letzten Jahren sowohl die Imkerzahlen als auch die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker wieder ansteigen. Die jetzt erreichten Zahlen liegen jedoch noch immer hinter den anderen vergleichbaren Bundesländern zurück. Wir sind aber auf dem richtigen Weg.
Man könnte noch lange über die Problematik der Entwicklung der Bienen und der Imkerei in Sachsen-Anhalt reden. Ich glaube, die Bedeutung ist heute bereits in ausreichendem Maße herausgearbeitet worden. Wie gesagt: Geht es den Bienen gut, geht es den Menschen gut.
Anders als bei Wölfen bin ich für Bienen. Auch ich werde Blühstreifen für Bienen anlegen. Jeder weiß, dass ich in der Landwirtschaft tätig bin. Es muss nicht gleich ein Bienenkompetenzzentrum sein. Aber jeder muss die Bedeutung erkennen und kann seinen Teil zum Erhalt einer sich selbst tragenden Population beitragen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Recht schönen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochwasserschutz und Artenschutz sind ständig aktuelle Themen und werden es nach meiner Erfahrung und Auffassung sicherlich auch weiterhin bleiben.
Das Hochwasser im Jahr 2002 kam übrigens - das will ich noch einmal in Erinnerung rufen - Ende August. Es ist also fast auf den Tag genau 15 Jahre her. Damals habe ich noch als Betroffener mit meinem Landwirtschaftsbetrieb gedacht, es kann doch nicht noch mehr kommen. - Doch, es kann noch mehr kommen. Im Jahr 2013 kam sogar noch viel mehr und was uns in Zukunft ungebremstes Hochwasser bringen wird, das bleibt zu diskutieren.
Einen absoluten Schutz gegen Naturkatastrophen gibt es nicht. Der Mensch kann die Auswirkungen von Naturkatastrophen zwar eindämmen, komplett ausschalten kann er sie nicht. Die Natur ist unberechenbar, und dennoch hat unser Bundesland aus den vergangenen Hochwasserereignissen der Jahre 1994 - das hat heute Detlef Gürth gemeint -, 2002 und 2013 gelernt.
Ein effektiver Hochwasserschutz setzt sich aus einer Vielzahl von Maßnahmen zusammen, die die verschiedensten Fachbereiche betreffen. Neben dem Umweltrecht sind unter anderem auch das Bau- und Planungsrecht und das Katastrophenschutzrecht betroffen und müssen miteinander koordiniert werden.
Nach der letzten Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 ist festzustellen, dass sich die zahlreichen Anstrengungen, die seit der Flut im Jahr 2002 in Sachsen-Anhalt unternommen wurden, ausgezahlt haben.
Ich hatte mit Nicole Rotzsch nach der Hochwasserkatastrophe 2013 ein kurzes Gespräch und sie
gefragt, wie es bei ihr gewesen ist. War Hochwasser?, hat sie lächelnd zurückgefragt. Also, diese neuen Anlagen haben Stand gehalten.
Alle Hochwasserschutzanlagen, die seit diesem Jahr neu gebaut wurden, haben gehalten. Dies gilt übrigens auch für die neuen Hochwasseranlagen und für das jüngste Hochwasserereignis im Harz- und Vorharzgebiet. Dies zeigt, dass moderne Hochwasseranlagen in der Lage sind, die Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen.
An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, dem LHW unter Leitung von Herrn H. zu danken. Die jahrelange Erfahrung der Ingenieure und die immer wieder überarbeiteten Erkenntnisse aus den vergangenen Hochwasserereignissen haben dazu beigetragen, den Schutz von Hab und Gut und von Menschenleben entlang unserer Flüsse kontinuierlich zu verbessern.
An dieser Stelle geht der Dank auch an die ehemalige Umweltministerin Petra Wernicke und an den ehemaligen Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, die über Jahre hinweg den Hochwasserschutz Sachsen-Anhalts unermüdlich vorangetrieben haben.
Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt, die Hochwasserschutzkonzeption 2020 umzusetzen und auch über diesen Zeitraum hinaus finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz bereitzustellen. Das ist ein wichtiges Zeichen an die Regionen entlang unserer Flüsse.
Seit dem Hochwasser im Jahr 2002 hat die Landesregierung verschiedene Maßnahmen zur Hochwasserfrüherkennung umgesetzt. Inzwi
schen ist es möglich, den Vorhersagezeitraum deutlich zu erhöhen. 2013 war das schon deutlich zu vernehmen.
Hinzu kommt ein verdichtetes Melde- und Abstimmungssystem der Länder. Dies reicht inzwischen bis nach Tschechien und Polen hinein. Damit haben Hilfskräfte und Betroffene deutlich mehr Zeit gewonnen, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Flankiert werden die Maßnahmen durch einen völlig neu aufgestellten Hochwassernachrichtendienst, der durch das am 19. Dezember 2015 in Kraft getretene Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz seine Rechtfertigung findet. Dieses Gesetz soll eine flexible Zusammenarbeit zwischen Feuer- und Wasserwehren, eine grundhafte Entschädigungspflicht beim Bau gesteuerter Flutpolder, die Befreiung von förmlichen und lang andauernden Verwaltungsverfahren bei der Sanierung von Deichen sowie die Nutzung von gemeindeeigenen Kanalisationen für Maßnahmen gegen Vernässung ermöglichen.
In diesem Zusammenhang sind seit dem Jahr 2016 20 Millionen € für den kommunalen Hochwasserschutz bereitgestellt worden. Diese Mittel werden dafür verwendet, um die Wasserwehren hochwasserfest auszurüsten und die kommunale Infrastruktur hochwasserfest auszubauen. Dies gilt auch für den Vernässungsschutz.
Seit einigen Jahren sieht sich unser Bundesland mit einer Zunahme an Vernässungen herausgefordert. Wir wissen inzwischen, dass knapp ein Viertel der Landesfläche gefährdet ist. Aufgrund des Klimawandels haben wir eine Zunahme von Niederschlagsmengen zu verzeichnen, die unsere Flüsse nicht nur anfälliger für Überschwemmungen machen, sondern auch das Grundwasserproblem in zahlreichen Regionen unseres Landes verschärfen.
Bereits im Jahr 2012 hat die Landesregierung auf unsere Herausforderungen reagiert und ein bundesweit einmaliges Programm gegen Vernässungsprobleme für den Schutz vor Erosionen aufgelegt. Sachsen-Anhalt hat insgesamt 30 Millionen € in einen Fonds zur Verfügung gestellt. Viele Kommunen haben das Geld seinerzeit zur Entwicklung und Umsetzung für Strategien gegen Vernässung abgerufen.
Die frühere Landesregierung hat auch an dieser Stelle schnell und umfassend gehandelt, so wie das heute schon mehrfach angesprochen wurde. Einige der Kolleginnen und Kollegen werden sich sicherlich noch an den zeitweiligen Ausschuss unter Leitung der ehemaligen CDU-Abgeordneten Brigitte Take erinnern. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch dem unermüdlichen Einsatz aller damaligen Ausschussmitglieder.
Ein großes Problem sind nach wie vor die Genehmigungsverfahren für Hochwasseranlagen. - Die Zeit geht zügig voran. - Wir müssen den Bürgern bewusst machen, dass langwierige Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen bei Bauprojekten den Hochwasserschutz schwächen können. Leider haben in den vergangenen Jahren derartige Auseinandersetzungen die Realisierung nicht weniger Hochwasserschutzprojekte verzögert.
Um einmal zu illustrieren, was beim Deichbau alles zu beachten ist, möchte ich stichpunktartig den rechtlichen Rahmen skizzieren. Auf der europäischen Ebene: Hochwasserrisikomanagementrichtlinien, Wasserrahmenrichtlinie, Natura 2000, FFH-Richtlinie. Auf der Bundesebene: Wasserhaushaltsgesetz, Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Landeswassergesetz, Katastrophenschutzgesetz, Landesentwicklungsgesetz,
Naturschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz. - Sie sehen, meine Damen und Herren, Hochwasserschutz ist eine außerordentlich komplexe Aufgabe.
An der Fülle der zu beachtenden Gesetze und Richtlinien kann man ermessen, wie schwierig es ist, Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Nur dank der Erfahrung unseres LHW konnten wir in den zurückliegenden Jahren diese Fülle an Projekten umsetzen. Das ist auch einer der Gründe, warum die CDU-Fraktion eine personelle Stärkung der Behörde fordert. Denn wir wollen auch in Zukunft sicherstellen, dass Deiche und Polder die Bürger unseres Landes schützen.
Fakt ist, dass diese Koalition auch daran gemessen wird, dass die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen spätestens bis zum Jahr 2020 ohne Abstriche umgesetzt werden. Dabei darf es keine Irritationen zwischen technischem und natürlichem Hochwasserschutz geben. Ich sage das in aller Deutlichkeit.
Eine technische Maßnahme ist immer dann vorzuziehen, wenn sie eine schnellere Umsetzung verspricht. Dies gilt auch für die Rückhaltebecken. Hier haben wir noch ein Umsetzungsvakuum im Vorharz. Ich hoffe sehr, dass wir mithilfe des aktuell angestoßenen Moderationsprozesses nach 23 Jahren auch im Selketal einen effektiven Hochwasserschutz aufbauen können.
- Ja, gut, okay. - Aber kein Hochwasserschutz ohne Selbstschutz. Ein zentrales Anliegen der CDU-Fraktion war es immer, jeden Bürger dafür zu sensibilisieren, das ihm Mögliche gegen Hochwassergefahren zu tun. Jeder potenziell Betroffene muss an seinem Eigentum Vorsorge treffen, damit ein Hochwasser möglichst keine oder nur geringe Schäden anrichten kann. Deshalb muss in überschwemmungsgefährdeten Gebieten ein besonderer Schwerpunkt auf private Hochwasservorsorge gelegt werden. Sachsen-Anhalt steht den Betroffenen auch beratend zur Seite.
Angesichts meiner fortgeschrittenen Redezeit verbleibt mir nur noch Gelegenheit für ein kurzes Fazit. Es gibt noch viele Dinge, die im Rahmen des Hochwasser- und Artenschutzes genannt werden könnten. Auf Letzteren bin ich nur untergeordnet eingegangen. Frau Lüddemann ist schon intensiv darauf eingegangen, die Ministerin wird sicherlich auch noch einiges dazu sagen.
Fakt ist, Hochwasser- und Artenschutz müssen Hand in Hand gehen. Beides ist wichtig und beides muss Beachtung für die zukünftige Arbeit finden. Ich erwähnte bereits zu Beginn meiner Rede, im Ergebnis des Hochwassers 2013 kann festgestellt werden, dass dort, wo technische Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden konnten, sie tatsächlich auch ihre Wirkung erzielt haben.
Die Vorwarnzeichen über das ausgebaute und verbesserte Pegelsystem und die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern sind vorbildlich. Es zeigt sich, dass Sachsen-Anhalt aus den Hochwassersituationen seit 2002 gelernt und die richtigen Konsequenzen gezogen hat.
Dort, wo es möglich war, wurden Rückhaltebecken, Hochwasserschutzmauern und moderne Deiche gebaut. Deiche wurden verlegt, dem Fluss wurde mehr Raum gegeben. In vielen Gemeinden entlang der betreffenden Flüsse wurden aktive und passive Hochwasserschutzmaßnahmen finanziert und realisiert.
Insgesamt werden wir bis zum Jahr 2020 knapp 600 Millionen € ausgeben. Wie jetzt der Betrag von 1 Milliarde € auf den Tisch kam, weiß ich nicht. Aber ich bin Mitglied im Finanzausschuss und habe das vor zwei Jahren selber mit beschlossen.
Dennoch handelt es sich bei einem nachhaltigen Hochwasserschutz um eine Generationenaufgabe. Hierbei gilt es, vor Ort viel Überzeugungsarbeit zu leisten und Vorbehalte abzubauen. Die Sensibilität für solche Hochwasserschutzmaßnahmen muss angesichts des Klimawandels kontinuierlich aufrecht gehalten werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Loth, na klar.
Mein lieber Kollege Loth, ich war bei der Hochwasserschutzkonferenz in Stendal, wo Herr H. umfänglich über alle laufenden und zukünftigen Maßnahmen berichtet hat. Mir war schon bekannt, dass im Süden von Sachsen-Anhalt viel gebaut wurde und immer noch gebaut wird. Aber auch im Norden von Sachsen-Anhalt werden momentan erhebliche Anstrengungen unternommen, um dies umzusetzen.
Ich bin natürlich auch Realist. Gerade bei Hochwasserschutzmaßnahmen, beim Deichbau und bei Deichrückverlegungen gibt es immer wieder menschliche und objektive Probleme, die zu beachten sind. Ich sehe die Sache so, dass der größte Teil - ich will mich einmal vorsichtig ausdrücken - im Jahr 2020 abgearbeitet sein wird. Ich schließe allerdings nicht aus, dass nach 2020/ 2021 auch noch Maßnahmen vollendet werden.
Recht schönen Dank, Frau Präsidentin. - Es wurde schon viel Wichtiges angesprochen, auch von der Ministerin. Viele Punkte müssen in den einzelnen Ausschüssen noch besprochen und diskutiert werden. Das werden wir mit Sicherheit tun.
Das Projekt „Großtrappe“ im Fiener Bruch finde ich ganz hervorragend. Das ist in meinem Wahlkreis. In den letzten Jahren haben wir darüber öfter verhandelt bzw. Vorortbesichtigungen vorgenommen. Ich denke, alle Betroffenen und Beteiligten sind damit einverstanden, und das funktioniert weiter.
Mit dem Biber habe ich natürlich so meine eigenen Probleme. Ich habe immer noch 10 ha Getreide stehen, die von Bibern überflutet wurden. Davon bin ich natürlich nicht begeistert.
Das mache ich sofort. - Das Thema „Wolf“ kommt nachher auch noch. Als Vorsitzender der AG Umwelt und Energie und als Mitglied der AG Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, als Landwirt mit christlicher Weltanschauung, vor allem aber als Vater von zwei Söhnen und für meinen Enkelsohn setze ich mich ganz persönlich für die Bewahrung der Schöpfung ein. Das sollte jeder Einzelne von uns tun, unabhängig von Parteiinteressen.
Die Bewahrung der Schöpfung - lassen Sie mich an dieser Stelle kurz ausholen - ist ein christlich fundiertes Motto, das bereits in den 80er-Jahren in die allgemeine Debatte der Friedens- und Umweltbewegung Eingang fand. Für uns als CDU stehen der Mensch und die Bewahrung der Schöpfung im Mittelpunkt unseres Handelns. Deshalb stellen wir uns die Fragen: Was heißt Wohlstand und Lebensqualität heute? Wie können wir sie für künftige Generationen erhalten?
Immer mehr Menschen werden sich dessen bewusst, dass Lebensqualität mehr ist als materieller Wohlstand. Viel wichtiger ist den meisten ein gesundes und sicheres Leben. Viele Menschen wollen, dass ihr Lebensstil weder auf Kosten anderer noch auf Kosten von Natur und Umwelt geht. Ohne nachhaltiges Handeln - das wurde schon öfter gesagt - können wir Wohlstand und Lebensqualität jedoch nicht für alle erreichen und bewahren.
Wir als CDU wollen mit unserer Politik Rahmenbedingungen schaffen, die es den Menschen ermöglichen, ihre Vorstellung von Lebensqualität und nachhaltigem Leben umzusetzen. Die CDU stellte übrigens den ersten Bundesminister für Umwelt in Deutschland.
Wir wollen dafür sorgen, dass die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - ich will das einmal so nennen -, die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische gleichermaßen Beachtung finden. Die CDU war von Anfang an der Nachhaltigkeit für alle verpflichtet. Davon zeugt das erfolgreiche Modell der sozialen Marktwirtschaft, das schon den Gedanken des Maßhaltens beinhaltet. Die ökologische und soziale Marktwirtschaft ist der Ordnungsrahmen, der die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit wie keine andere Wirtschaftsordnung miteinander in Einklang bringen kann.
Durch meine Tätigkeit als Landwirt weiß ich persönlich sehr genau, dass Eigentum verpflichtet. Dies gilt für den Erhalt und die Pflege der Flächen ebenso wie für die Wahrung der Biodiversität und die Sicherung der Wasserressourcen. Gerade unsere Land- und Forstwirtschaft trägt durch
umweltgerechte Bewirtschaftungsmethoden zum guten ökologischen Zustand der Flächen und damit aktiv zum Naturschutz bei. Eine erfolgreiche Umweltpolitik bedarf einer engen Zusammenarbeit mit Land- und Forstwirten. Sie darf sich nicht gegen sie richten.
Wir wissen alle: Ein konfliktfreies Verhältnis zwischen Ökonomie und Ökologie ist schwierig. Wir Landwirte teilen die gesellschaftlichen Anforderungen an Tier- und Umweltschutz. Im Wettbewerb darf sich dies aber nicht nachteilig auswirken. Die Folge wäre, dass Produkte, die aufgrund horrender Kostenbelastungen durch ÖkoBestimmungen nicht mehr wettbewerbsgerecht produziert werden können, dann in Ländern ohne solche Bestimmungen produziert werden. - Wollen wir das?
Die CDU steht für eine Landwirtschaftspolitik, die Ökonomie und Ökologie miteinander in Einklang bringen möchte. Unser Leitbild ist eine an der guten fachlichen Praxis orientierte bäuerliche Landwirtschaft, die hochwertige Lebensmittel für eine gesunde Ernährung und wertvolle Rohstoffe erzeugt. Für uns ist es wichtig, dass unsere Landwirtschaft gut mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgeht. Das gilt für den konventionellen wie für den Öko-Landbau gleichermaßen.
Wir möchten zudem mit der Landwirtschaft und der Gesellschaft einen Diskurs über die Tierhaltung führen. Dabei sollen möglichst konkrete Kriterien für eine wirtschaftlich tragfähige, verantwortungsvolle und gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung herausgearbeitet werden. Wir möchten Tierschutzkontrollen weiterentwickeln. Das Ziel ist eine integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung.
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle besonders die Sicherung der vorhandenen - das ist heute neu in der Diskussion - Holzressourcen. Sie ist von enormer umwelt- und wirtschaftspolitischer Bedeutung, weil Wald und Holzprodukte im Allgemeinen als CO2-Speicher eine herausragende klimatische Funktion erfüllen.