Vielen Dank. - Frau von Angern, Sie haben die Möglichkeit, noch einmal eine Frage zu stellen. Danach ist Herr Roi an der Reihe. - Bitte, Frau von Angern.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Ministerpräsident, Sie haben viel darüber gesprochen, dass die Äußerungen der Regierungsmitglieder in der Öffentlichkeit als CDU-Mitglieder getroffen worden
sind. Deshalb stelle ich Ihnen jetzt die Frage: Zeigen diese Äußerungen, die seitens der Mitglieder des Landesverbandes der CDU SachsenAnhalt getätigt wurden, die Zerrissenheit der CDU zu diesem Thema?
Das ist kein Thema der Zerrissenheit, zumal ich diese gar nicht sehe, sondern schlicht und einfach der Mitwirkung an diesem Meinungsbildungsprozess, den wir für unbedingt notwendig erachten.
Sie sehen übrigens auch einen qualitativen Unterschied, Frau von Angern, wie abgesprochen mein Innenminister und derzeitiger Vorsitzender der Innenministerkonferenz in Quedlinburg agiert hat, und wie im Meinungsbildungsprozess im politischen Rahmen innerhalb einer Partei die Diskussion derzeit läuft.
Diese Differenzierung muss man ganz klar zur Kenntnis nehmen. Sie zeigt, dass wir zwischen Regierungsverantwortung in einer Koalition mit Koalitionspartnern und dem, was legitim Parteien auch in ihrer eigenen Programmatik und in ihrer Verantwortung, die sie in der Politik wahrnehmen, fortzuentwickeln haben, trennen.
Herr Roi, Sie sind jetzt der Fragesteller. Danach hat Frau Quade noch einmal die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen. - Bitte, Herr Roi.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Ihre Ausführungen bringen mich zu einer Nachfrage. Sie haben selber von einem Knackpunkt in dem sogenannten Masterplan gesprochen. Ich möchte an dieser Stelle nicht den gesamten Masterplan hinterfragen, sondern diesen Knackpunkt, den Sie selbst angesprochen haben.
Es ist mittlerweile so, dass es die Menschen in unserem Land schon interessiert, wie hierzu die Position der Landesregierung ist.
Wir waren am Montag in der Außenstelle des BAMF in Halberstadt und haben uns dort informiert. Ich habe nun Informationen, möchte aber wissen, wie die Landesregierung zu der entscheidenden Knackpunktfrage steht.
Wir haben aktuell die Situation, dass immer noch abgelehnte und abgeschobene Asylbewerber, für die ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht, einfach zurückkommen und erneut Asyl beantragen können. Die Frage ist, wie Sie als Ministerpräsident und Ihre Regierung das nun sehen. Stehen Sie hinter dem Kurs von Frau Merkel, oder
setzen Sie sich endlich dafür ein, dass bereits abgelehnte und abgeschobene Asylbewerber sowie jene, die keinen Anspruch auf Asyl haben, an der Grenze abgewiesen werden? Setzen Sie sich dafür ein, oder setzen sich Sie sich nicht dafür ein, ja oder nein? - Danke.
Die Rechtslage ist klar und dort, wo es Unschärfen in der praktikablen Handhabung von Gesetzlichkeiten und entsprechenden Vorschriften gibt, findet derzeit ein Klärungsprozess statt. Dabei gibt es keine Position Merkel, sondern wir haben eine Bundesregierung, die aus drei Koalitionspartnern besteht und die einen Koalitionsvertrag zu erfüllen hat.
In dieser entscheidenden Frage hat die Bundesregierung in den nächsten Tagen eine abschließende Position zu erarbeiten. Diese haben wir im Sinne der Bundestreue zur Kenntnis zu nehmen und mit dem Bund gemeinsam zu exekutieren.
Dieser Meinungsbildungsprozess läuft. Ich kenne die Details, die dazu vereinbart worden sind. Diesen Prozess sollten wir abwarten, weil es sich um eine der wichtigsten Fragen für die Zukunft handelt. Demzufolge darf an dieser Stelle nicht leichtfertig mit Schnellschüssen agiert werden.
Herr Ministerpräsident, Sie sprachen davon, dass der Innenminister bei der Innenministerkonferenz in Quedlinburg, die unlängst stattgefunden hat, abgestimmt in dieser Frage agiert habe. Meine Frage an Sie: Wie hat er denn dort agiert? - Die Innenministerkonferenz tagt hinter verschlossenen Türen. Aufgrund der nichtöffentlichen Tagesordnungen ist dies der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Deswegen steht diese Frage grundsätzlich, aber insbesondere in Sachen Asylpolitik im Raum.
Der Innenminister ist derzeit Moderator der Innenministerkonferenz. Das ist die jetzige Funktion als
Innenminister des Landes Sachsen-Anhalts. Es gilt ganz klar die vereinbarte Regel, dass wir mit unseren entsprechenden Zentren, die wir haben bzw. das wir in Stendal aufbauen wollen, aber vor allem mit dem, was wir in Halberstadt praktizieren, weitestgehend schon dem, was der Bundesinnenminister anstrebt, entsprechen und demzufolge fortentwickeln können, wenn dieser Masterplan explizit vom Bund zur entsprechenden Umsetzung in den Ländern und auch in den Gremien des Bundesrates freigegeben wird.
Diesen Masterplan gibt es abschließend noch nicht. Der Meinungsbildungsprozess läuft noch. Es gibt noch keinen unterschriebenen Masterplan. Es gibt noch keine einheitliche Position der Bundesregierung. Deswegen können wir es uns zumindest am heutigen Tag ersparen, über etwas zu reden, was noch nicht bis zum Endpunkt geführt worden ist. Warten wir ab. In den nächsten 14 Tagen wird sich eine Klärung ergeben. Dann können wir gerne nach der Sommerpause im Landtag, wenn es eine Relevanz für Sachsen-Anhalt gibt, weiter darüber diskutieren.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich sehe keine weiteren Anfragen an Sie. Sie dürfen Platz nehmen.
Wir kommen zur nächsten Fragestellung, und zwar hat die SPD-Fraktion jetzt das Recht, ihre Frage zu stellen. Es klappt schon immer besser. Frau Dr. Pähle benutzt auch das Saalmikrofon. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Landesdatenschutzbeauftragte hat ausweislich der jüngsten Presseberichterstattung sowie laut Darstellung des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt e. V.
Anfang Mai auf Nachfrage zur Nutzung sozialer Medien aus datenschutzrechtlicher Sicht unter anderem von der Nutzung der Plattform „Facebook“ abgeraten. Dies führt dazu, dass der Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. sein offizielles Engagement auf den Plattformen „Facebook“ und „Twitter“ inzwischen auf unbestimmte Zeit eingestellt hat. Ich frage die Landesregierung:
Erstens. Wie bewertet die Landesregierung die Position des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Hinblick auf die eigenen Aktivitäten in den sozialen Netzwerken, wie „Facebook“ und „Twitter“?
Zweitens. Welche Maßnahmen betreibt bzw. plant die Landesregierung, um insbesondere Vereine, kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige in Sachsen-Anhalt im Umgang mit den
aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu unterstützen? - Ich denke, die Frage richtet sich an Staatsminister Robra.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Pähle, die Frage hat natürlich Aspekte, die die Zuständigkeit des für Kultur zuständigen Ministers berühren, sie hat auch Aspekte, die die Zuständigkeit des Innenministers als desjenigen Ministers berühren, bei dem die materiellrechtlichen Fragen des Datenschutzes angesiedelt sind.
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat überall in Europa für viel Aufregung gesorgt. Ich hatte das Vergnügen, am Wochenende bei der COSAC zu sein, bei der die Vertreter aller nationalen Parlamente zusammenkommen. Dort spielte auf den Fluren und Wandelgängen eine ganz große Rolle, dass überall eine tiefgreifende Verunsicherung eingetreten ist, wie man im Detail mit all den Fragen umgeht, die durch die Datenschutz-Grundverordnung jedenfalls aus der Sicht unserer Datenschutzbeauftragten ausgelöst worden sind.
Das wird nicht überall vom Datenschutz gleichermaßen so gesehen. Der deutsche Datenschutz ist diesbezüglich bekanntermaßen besonders kritisch. Gleichwohl hat der deutsche Datenschutz in Europa eine gewisse Führungsfunktion und alle orientieren sich an ihm. Insofern greift diese Verunsicherung um sich.
Im konkreten Fall, den Sie angesprochen haben, hat sich der Museumsverband an den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, der für unseren Museumsverband zuständig ist, gewandt, mit dem bekannten Ergebnis, dass geraten worden ist, die Aktivitäten bei „Facebook“ lieber einzustellen.
Nun weiß ich und wissen vermutlich auch Sie, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt in der Frage der Nutzung von sozialen Medien, namentlich „Facebook“, auch im Kreise der nationalen Datenschutzbeauftragten besonders kritisch eingestellt ist.
Im Ergebnis habe ich verstanden, dass der Museumsverband Abstand davon genommen hat, sein „Facebook“-System weiter zu betreiben. Wir als Landesregierung, auch in der Funktion der Beratung anderer, die das in ähnlicher Weise betreiben, haben hierzu noch keine abschließende Meinung.
An dieser Stelle hilft ein Blick in die heutigen Online-Meldungen ganz allgemein, also nicht in die „Facebook“-Meldungen. „Facebook“ hat jedenfalls für Deutschland reagiert und will - ich hoffe, sie tun es dann auch und tun es kurzfristig - seine Datenschutzhinweise und die Datenschutzpraktiken entsprechend überarbeiten.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der eben nicht nur „Facebook“ verantwortlich für den Traffic ist, der über „Facebook“ läuft, sondern jeder Nutzer für das, was von ihm ausgelöst wird, auch mittelbar ausgelöst wird, gleichermaßen, ohne dass er es vernünftigerweise überhaupt vorhersehen und eingrenzen kann. Wenn sich das jetzt bei den Terms of Trade, also den von „Facebook“ in Kraft gesetzten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in einem Sinne ändert, der auch den Bedenken unseres Datenschutzbeauftragten Rechnung trägt, dürfte sich das Problem von allein erledigen.
Ich hoffe aber auch, dass wir unter den Ländern - der diesbezügliche Austausch läuft - recht bald eine einvernehmliche Auffassung darüber haben, wie damit umzugehen ist.
Also, eine generelle Linie „Stellt eure Aktivitäten bei ‚Facebook‘ ein.“ würde ich von mir aus jetzt nicht vorgeben wollen.
Wir kommen zur nächsten und letzten Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht der Abg. Striegel bereits am Mikrofon. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir bleiben im Themenbereich. Ich frage den für Datenschutz zuständigen Minister Herrn Stahlknecht. Die Datenschutz-Grundverordnung hatte eine Vorgeltung von zwei Jahren und musste dann am 25. Mai definitiv angewendet werden. Sie hatte aber bereits eine Vorgeltung.
Meine Frage an den für Datenschutz zuständigen Minister: Welche Unternehmungen hat das für Datenschutz zuständige Ministerium unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger, konkret auch die kleinen und mittleren Unternehmen und die Vereine und Verbände wie den Museumsverband darauf vorzubereiten?
Wir haben unter anderem Schulungsveranstaltungen durchgeführt. Hierzu sind für den kommunalen Bereich die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten und die Mitarbeiter eingeladen worden. Wir haben angeboten, dass sich Vereine, die Fragen zu der Datenschutz-Grundverordnung haben oder verunsichert sind, an unser Referat wenden können. Wir haben ein eigenes Referat, in dem diese Thematik mit abgearbeitet wird. Dr. W. ist der Referatsleiter dieses Referates.
Ich bin mit dem Herrn Ministerpräsidenten in einem guten Gespräch darüber, dass wir uns anders aufstellen müssen. Wir werden eine eigene Schnittstelle oder Leitungsstelle einrichten müssen. Wir werden ein zusätzliches Referat gründen, das sich mit diesen Servicefragen beschäftigt, weil wir auch Dienstleister sein müssen.
Selbstverständlich können sich auch Unternehmen an uns wenden. Aber ich gehe davon aus, dass es nicht den omnipotenten Staat gibt. Dafür gibt es am Ende auch Kammern, die ihre Unternehmen beraten können, aber wir würden dies auch tun.