Die erklären ihnen nicht nur ihre Steuerpflicht nicht, sondern auch ihre Rente nicht; jedenfalls nicht so, dass sie verstehen, wie sie mit ihrer Lebensbiografie und ihrem Arbeitsverdienst genau auf diese Summe gekommen sind. Dazu müssen sie nicht einmal eine komplizierte Arbeitsbiografie hingelegt haben; das kann auch mit der ganz einfachen Biografie so sein. Sie verstehen aus dem Bescheid heraus das Prinzip nicht.
Der Hinweis der Ministerin, dass der Teil zum Thema Steuern in den Bescheiden fünf Absätze lang ist, sagt eigentlich schon alles.
Es ist ein großes Problem, dass die Deutsche Rentenversicherung - das hatte schon die alte BfA mit ihren Bescheiden - mit ihren Bescheiden bei den Leuten immer das ungute Gefühl hinterlässt, dass ihnen irgendetwas nicht gerecht wird, weil sie den Bescheid einfach nicht verstehen und deshalb sagen: „Na ja, vielleicht stimmt es ja doch nicht.“
Wir können im Ausschuss gern darüber reden, wie wir helfen können, das besser zu machen. Wir können es nur nicht für uns allein besser machen, außer vielleicht im Rahmen der Möglichkeiten, die der Finanzminister hat. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dabei die eine oder andere Hilfestellung zu geben. Wir können aber vielleicht erreichen, dass sich der Deutsche Bundestag einmal mit diesen Bescheiden beschäftigt und mit der Deutschen Rentenversicherung darüber redet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Schmidt. Ich sehe keine Fragen. - Wir kommen somit zum nächsten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Raue. Herr Raue, betrachten Sie es als Geschenk zu Ihrem heutigen Geburtstag, die Chance zu haben, eine Rede halten zu dürfen. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit der Steuerpflicht von Senioren und insbesondere mit der fehlenden barrierefreien Transparenz über die Höhe zukünftiger Steuerzahlungen. Dies betrifft alle Senioren, die Rentenzahlungen über dem Grundfreibetrag von 9 168 € erhalten.
Der Antrag unserer Kollegen von links außen ist insofern berechtigt, als tatsächlich viele Rentner durch die Rentenbesteuerung und die Einkommensteuererklärung verunsichert sind. Ein entsprechender Hinweis im Rentenbescheid wäre also hilfreich, wegen der komplizierten Steuerrechtslage aber kaum umsetzbar.
Viele Senioren im fortgeschrittenen Alter sind kaum in der Lage, ihre Steuererklärung eigenständig zu erstellen. Somit ist das Alterseinkünftegesetz von 2004 nichts weiter als ein Konjunkturprogramm für Steuerberater.
Natürlich müssen Menschen, die auch als Rentner noch eine Tätigkeit ausüben, dafür die Einkommenssteuer entrichten, wenn sie vorhandene Steuerfreibeträge überschreiten. Dies gilt ebenso für Einkünfte aus Immobilienbesitz, anderen - privaten - Rentenversicherungen und dergleichen.
Aber warum wird die Rente als solche überhaupt besteuert? Wollen Sie zusätzliche Einnahmen durch eine mögliche Doppelbesteuerung der Rentner erschwindeln? - Herr Schmidt sprach es schon an; er bezweifelt das. Wollen Sie Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen reduzieren? Wollen Sie Steuerberater beglücken? - Der Skandal ist, dass es bereits bei einem Standardrentner tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Und das nehmen Sie seit Jahren hin.
Eine Doppelbesteuerung entsteht dann, wenn die aus dem bereits versteuerten Einkommen und den daraus resultierenden eingezahlten Rentenbeiträgen die ausgezahlten Renten ein zweites Mal besteuert werden. Wie das zu erklären ist, zeigt das Beispiel eines Neurentners mit einem Rentenbeginn im Jahr 2040. Dieser Rentner, zum Beispiel Jahrgang 1973, der im Jahr 2040 mit 67 Jahren in Rente geht, muss seine gesetzliche Rente voll versteuern. Er hat aber nur in den Jahren 2025 bis 2039 geleistete Rentenbeiträge steuerlich voll absetzen können, also nur für 15 Beitragsjahre. In den davorliegenden 30 Beitragsjahren sind die Rentenbeiträge steuerlich nur zum Teil abzugsfähig gewesen. Also hat er den restlichen Teil seiner Rentenbeiträge aus seinem versteuerten Einkommen bezahlt. Bei unserem Standardrentner summieren sich diese steuerpflichtigen Rentenbeiträge bis 2040 laut der Siepe-Stu
die auf 48 300 €. Nach Abzug der Werbekostenpauschale errechnet sich immer noch ein doppelt oder zu viel besteuerter Betrag von immerhin 46 000 €. Eine solche Zweifachbesteuerung ist verfassungswidrig.
Neben der Zweifachbesteuerung gibt es natürlich noch einen weiteren skandalösen Aspekt: die versicherungsfremden Leistungen. Laut einer IMKStudie verbleiben bei der Rentenversicherung im Jahr 2016 solche Ausgaben, die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckt sind, in Höhe von 26 Milliarden € bis 48 Milliarden €, je nach Abgrenzung.
Alles klar, gut. - Würden diese versicherungsfremden Leistungen gesamtgesellschaftlich getragen und aus dem Bundeshaushalt bezahlt, könnte sich Deutschland Zuwanderungsexperimente wie im Jahr 2015 nicht leisten, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt keine Fragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen! Der in dem Antrag geäußerte Wunsch, den Umfang der Steuern im Rentenbescheid leicht verständlich zu erläutern, ist nachvollziehbar. Er hat uns trotzdem ein bisschen in Verzweiflung gestürzt. Denn zum einen war ich überrascht, weil die Zuständigkeit des Landes nicht gegeben ist. Wir verschicken nun einmal keine Rentenbescheide und das wird sich auch nicht ändern.
Außerdem stellt sich die Frage, ob sich das leisten lässt. Denn - die Ministerin und vorhergehende Redner sind darauf eingegangen - die wesentlichen Informationen aus den Fragen „Wie viel Steuern muss ich zahlen?“ und „Muss ich Steuern zahlen?“ sind dem Rententräger gar nicht bekannt. Das ist natürlich ein Problem.
Trotzdem habe ich Sympathie für das Anliegen, dass man es den Leuten in einer komplizierten Welt leichter verständlich macht. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass man den Rentenfreibetrag und damit den Steuerfreibetrag erwähnt. Ob dies am Ende wirklich hilft und ob der Rentenbescheid dann lesbarer ist oder ob er noch schwieriger zu verstehen sein wird, würde man abwarten müssen. Denn die Verwaltung will es dann ganz genau machen und befasst diverse Juristen in großen Kreisen damit, die dann eine ganze Seite dazu erstellen - das wurde ja vorgeschlagen -, aber diese Seite wird bestimmt nicht leicht lesbar sein.
Deswegen finde ich die Ausschussüberweisung angemessen, damit wir uns einmal darüber unterhalten können, was alles vorstellbar ist. Dann kann man möglicherweise auch als Land ganz einfach an die entsprechenden Behörden
- ja - herantreten oder mit einer Bundesratsinitiative das ganz große Rad drehen. Das muss man sehen; das kann ich mir vorstellen. Insofern werbe ich sehr für eine Ausschussüberweisung. Ich glaube, für die federführende Beratung war der Sozialausschuss genannt worden und zur Mitberatung der Finanzausschuss.
Vielen Dank, Herr Meister. Auch hier sehe ich keine Fragen. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Als ich den Antrag zum ersten Mal las, stellte ich mir zuerst die Frage nach der Zuständigkeit, die ich als Verwaltungsfachwirt verinnerlicht habe. Ich gebe zu, dass ich nicht auf Anhieb erkennen konnte, warum das Land hier zuständig sein sollte, da es sich beim Rentenrecht im Regelfall um bundesgesetzliche Regelungen handelt. Zum anderen weiß ich, dass das Feld der Sozialpolitik weit und vielfältig ist. Dass darunter überraschenderweise auch Fragen des Steuerrechts fallen, fand ich amüsant, und ich bin natürlich froh, deshalb heute reden zu dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht kam im Jahr 2002 zu dem Urteil, dass eine unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen unzulässig ist. Der Bundesgesetzgeber wurde aktiv. Ab dem Jahr 2005 wurde daraufhin ein 50-prozentiger Anteil der Rentenhöhe besteuert. Dieser Anteil
steigt bis zum Jahr 2020 pro Jahr um zwei Prozentpunkte und ab dem Jahr 2021 jeweils um einen Prozentpunkt pro Jahr, sodass schließlich der Besteuerungsanteil der Rente im Jahr 2040 bei 100 % liegen wird. Dabei gelten entsprechende Freibeträge. Das wurde heute auch schon gesagt. Im Gegenzug wurden die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerfrei gestellt.
Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn Rentnerinnen und Rentner Fragen zum Thema Steuerpflicht haben. Bereits heute sind umfängliche Hinweise auf den Rentenbescheiden zu finden, wie mit dem Thema Steuerpflicht umgegangen werden muss. Außerdem sind es viele Rentnerinnen und Rentner aus ihrer aktiven Zeit im Arbeitsleben gewöhnt, Steuererklärungen abzugeben. Daher wird es ihnen vermutlich leichter fallen, das auch nach dem Eintritt in den Ruhestand zu tun. Wir sollten unsere Bürgerinnen und Bürger auch nicht unterschätzen, sehr geehrte Antragsteller.
Spezifische Aussagen über die Steuerpflicht der Rentenempfänger in den Rentenbescheid aufzunehmen ist aber auch gar nicht möglich, da bei der Berechnung der Steuern nicht nur die Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch die weiteren Einnahmen aus Betriebsrenten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit herangezogen werden. Die Situation ist für jeden individuell und die Rentenversicherung kann die Aufgabe eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters nicht übernehmen; weder rechtlich noch faktisch.
Darüber hinaus stehen den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung; so die Broschüren zur „Besteuerung von Alterseinkünften“ vom Bundesministerium der Finanzen, „Steuertipps für Seniorinnen und Senioren“ des Brandenburgischen Finanzministeriums oder mit dem gleichen Titel eine Publikation der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen, um nur einige zu nennen.
Außerdem gibt es zahlreiche Informationsangebote, unter anderem an den Volkshochschulen oder bei verschiedenen sozialen Einrichtungen, die ebenfalls eine aktive Informationspolitik betreiben.
Ich denke, es wurde deutlich, dass der Antrag zwar gut gemeint und das Anliegen nachvollziehbar ist, dass er aber definitiv noch qualifiziert werden muss. Daher bitte ich um Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Auch hierzu gibt es keine Fragen. - Es hat nun noch einmal die Abg. Frau Bahlmann die Möglichkeit, hier vorn zu sprechen. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich danke Ihnen für die weiteren Anregungen im Rahmen dieser Diskussion und freue mich natürlich ganz besonders auf die Diskussion im Ausschuss. Dort kann ich Ihnen gern unser Anliegen noch einmal ganz genau schildern und erläutern, worauf unser heutiger Antrag abzielt.
Ich würde mich auch freuen, wenn Frau Ministerin Grimm-Benne mit Herrn Finanzminister Schröder gemeinsam die von ihnen vorgestellte Broschüre zur Besteuerung der Renten in Sachsen-Anhalt erarbeiten und uns dann zur Diskussion auch gleich in den Ausschüssen vorstellen würde. Denn Herr Schröder hat vorhin nicht zugehört und ich weiß nicht, ob er den Auftrag jetzt aufgenommen hat.
Vielen Dank, Frau Bahlmann. Auch hierzu sehe ich keine Fragen. - Wir steigen nunmehr in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/4146 ein. Ich habe vernommen, dass dieser Antrag überwiesen werden soll, und zwar zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Wenn das Ihre Zustimmung trifft, dann bitte ich um das Kartenzeichen. - Da sehe ich Übereinstimmung in allen Fraktionen. Ich frage trotzdem, ob es Gegenstimmen gibt. - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist dieser Antrag überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 24 erledigt.