Protokoll der Sitzung vom 23.02.2000

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Krauße beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die abschließende Meldung der FFH-Gebiete beträgt flächenmäßig 134.020 Hektar. Die abschließende Meldung der EG-Vogelschutzgebiete aus dem Jahr 1992 umfasst ca. 24.300 Hektar. Es gibt Überschneidungen mit den FFH-Gebieten, weswegen die Flächenbeträge nicht einfach aufaddiert werden dürfen. Die Natura2000-Fläche des Freistaats Thüringen, das heißt, die Fläche

aller gemeldeten FFH- und EG-Vogelschutzgebiete, beträgt insgesamt ca. 152.120 Hektar, das sind 9,4 Prozent der Landesfläche.

Zu Frage 2: Über die Eigentumsverhältnisse der FFH in den FFH-Gebieten liegen noch keine systematischen Erhebungen vor. Allerdings können über die Waldflächen, also über mehr als 75 Prozent der FFH-Gebietsfläche, Angaben gemacht werden. Der Anteil landesweit beträgt ca. 35 Prozent, der Anteil des Bundesforstes, der BVVG und LEG beträgt 25 Prozent. Kommunale Waldflächen sind mit ca. 15 Prozent und Privatflächen mit ca. 25 Prozent in der FFH-Gebietskulisse enthalten.

Zu Frage 3: Die Auswahl der Flächen erfolgte in erster Linie nach den durch die FFH-Richtlinie vorgegebenen naturschutzfachlichen Kriterien. Die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz sehen keine Beteiligung der Betroffenen bei der Auswahl vor. Aus unserem rechtsstaatlichen Verständnis heraus war eine Beteiligung der Betroffenen und auch ein Abgleich mit anderen Flächennutzungen zwingend geboten. Durch die Verknüpfung der Gebietsauswahl mit dem Verfahren zur Aufstellung der Regionalen Raumordnungspläne konnten Konflikte mit der Landnutzung oder mit kommunalen Planungen weitestgehend vermieden werden. Die Verbände der Landnutzer wurden eingehend beteiligt. Eigentümer und Nutzer wurden auf Bitten des Ministeriums zusätzlich durch Veröffentlichungen der Gebietsinformationen, durch die Kreise und Gemeinden informiert. Alle im Rahmen der Anhörung eingegangenen Einwände von Eigentümern und Nutzern wurden geprüft. In zahlreichen Fällen, in denen Herausnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar waren, wurden diese bei der Gebietsabgrenzung berücksichtigt. Insgesamt wurden mehrere Tausend Hektar Privatwald und Ackerflächen, aber auch eine Vielzahl bebauter Flächen aus der Gebietskulisse herausgenommen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Landnutzer wurde weitestgehender Konsens über die Meldelisten erreicht.

Zu Frage 4: Es sind keine von den anerkannten Naturschutzverbänden Thüringens erstellte Schattenlisten bekannt. Aus dem Schriftwechsel mit der EU-Kommission zum Beschwerdeverfahren Schmücke kann jedoch geschlossen werden, dass der Kommission die in den Jahren 1994 und 1995 von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und der Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft erarbeiteten fachlichen Vorinformationen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Thüringen vorliegen.

Es gibt Nachfragen, zunächst Herr Abgeordneter Sonntag.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob die Flächen im Altenburger Land, die der Rast beim Durchzug der Wildgänse dienen, hier in dieser Richtlinie mit genannt wurden, und wenn ja, inwieweit ist die Möglichkeit gegeben, dass die Landnutzer die zum Teil recht erheblichen Fraßschäden, die dadurch entstehen, geltend machen können und dafür eine Erstattung bekommen können? Das war ja bisher nicht möglich.

Ja, bitte die Antwort.

Herr Sonntag, zum ersten Teil Ihrer Frage: Die Rastplätze der Wildgänse, die hier durchziehen, sind ja überwiegend landwirtschaftliche Flächen, die wir weitestgehend aus den FFH-Gebieten herausgelassen haben. Sie sind aber als EG-Vogelschutzflächen mit erfasst worden. Eine Entschädigung für Fraßschäden gibt es bisher nicht, wie Sie sehr richtig schon festgestellt haben. Die Notwendigkeit einer Entschädigung ist erst in dem Moment vorhanden, wenn die Betriebe dadurch in solche Schwierigkeiten kommen, dass sie nicht mehr funktionsfähig sind, dass sie existenzbedroht sind.

Es hat das Wort der Abgeordnete Wunderlich.

Herr Minister, in der "FAZ" hat der neue Präsident des Bundesumweltamtes dargestellt, dass der Freistaat Thüringen bei der Umsetzung der FFH-Gebiete sehr schlecht dastehe, hintenanstehe. Aber Ihre letzten Äußerungen drücken etwas ganz anderes aus. Wie stehen Sie zu dem Widerspruch?

Herr Abgeordneter Wunderlich, ich war sehr verwundert, als ich das gelesen habe, zumal ich 14 Tage vorher bei der Einführung des neuen Präsidenten, Prof. Vogtmann, in das Bundesamt für Naturschutz anwesend war und der Freistaat Thüringen dort nachdrücklich von Bundesminister Trittin gelobt worden ist für die vorbildliche und schnelle Meldung der Gebiete. Natürlich macht man sich ja seine Gedanken. Wie kommt jemand zu so einer Äußerung? Prof. Vogtmann ist jetzt schon einige Tage telefonisch hinter mir her, nur leider hat es bis jetzt noch nicht geklappt. Er will mir erklären, dass das ein Versehen ist und wahrscheinlich - so nehme ich an - bezieht er sich auf den Umweltbericht des letzten Jahres. Wer den Umwelt

bericht vom März des letzten Jahres kennt, wo die FFHGebiete aufgelistet waren, wo schon einmal ein Raster drin war, wie die einzelnen Meldungen waren, da sah es natürlich noch etwas schlecht aus. Ich nehme an, dass er sich auf das bezogen hat und ich werde sicher morgen mit ihm telefonisch sprechen können und da wird er mir sicher sagen, wie er zu dieser Meldung gekommen ist. Wir wissen aber schon, dass er sich da getäuscht hat.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das war heute ja eine richtige naturkundliche Stunde.)

Weitere Meldungen? War das da hinten bei Ihnen eine Meldung, Frau Abgeordnete Becker?

(Zuruf Abg. Becker, SPD: Wenn Sie mich jetzt sprechen lassen.)

Entschuldigung, jetzt hatte ich es verwechselt. Ich dachte, Herr Wunderlich war Antragsteller, aber in dem Fall nicht. Gut, dann ist das leider erschöpft. Ich danke dem Minister. Wir kommen zur nächsten Fragestellung, und zwar in Drucksache 3/312. Frau Abgeordnete Dr. Klaubert hat sicher für eine Vertretung gesorgt. Bitte.

Erhalt der denkmalgeschützten Burg Lohra bei Großlohra im Landkreis Nordhausen

Pressemeldungen und der Antwort zu Frage 1 zur Mündlichen Anfrage - Drucksache 3/39 - war zu entnehmen, dass die Burganlage Lohra bei Großlohra im Landkreis Nordhausen vom Verein "Arbeitskreis Denkmalpflege e.V." betreut wird. Die Burg steht im Eigentum der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; in ihrem Auftrag verwaltet und verwertet die Treuhandliegenschaftsgesellschaft Erfurt das Objekt. Diese wiederum hat mit dem oben genannten Verein einen Pachtvertrag abgeschlossen. Seit 1994 befindet sich das Objekt unter ständiger Kontrolle der Thüringer Denkmalbehörden. Notwendige Sicherungsmaßnahmen konnten mit finanzieller Förderung durch das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt werden. Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Die Burg ist bei Kunsthistorikern durch ihre weitgehend original erhaltene romanische Doppelkapelle mittlerweile deutschlandweit ein Begriff geworden und entwickelt sich immer mehr zu einem Anziehungspunkt. Vereinzelt wird aber auch in Fachpublikationen (z.B. Forschungen zu Burgen und Schlössern Band 5 [Burgen und frühe Schlösser in Thüringen], herausgegeben von der Wart- burggesellschaft, Deutscher Kunstverlag Berlin-Mün- chen 2000, S. 7) Sorge über den Zustand der Anlage geäußert. Über den Verein "Arbeitskreis Denkmalpflege e.V."

und seine Tätigkeit ist bislang jedoch nur sehr wenig bekannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Zielsetzung und Arbeitsweise des Vereins "Arbeitskreis Denkmalpflege e.V."?

2. Sind die bisherigen Aktivitäten zum Erhalt der Burganlage ausreichend?

3. Welche weiteren Objekte im Freistaat Thüringen wurden bzw. werden vom Verein "Arbeitskreis Denkmalpflege e.V." in Thüringen betreut?

4. Wurden seitens der Landesregierung dem Verein "Arbeitskreis Denkmalpflege e.V." Landesmittel zur Verfügung gestellt, und wenn ja, für welche Objekte und zu welchem Zweck?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Dr. Aretz.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1: Ziele des Vereins sind, die von ihm betreuten Objekte denkmalgerecht in Stand zu setzen und gleichzeitig Nutzungen zu finden, die dem Charakter der Denkmale entsprechen. Neben der denkmalpflegerischen Arbeit engagiert sich der Verein in gleichem Maße im Bereich der Kultur, Jugendbegegnung und Bildungsarbeit. Die Tätigkeit des Vereins hat dazu beigetragen, einen großräumigen Verfall der Burganlage Lohra zu verhindern. In wenigen Einzelfällen lagen für durchgeführte Arbeiten keine denkmalschutzrechlichen Erlaubnisse vor. Dies war Veranlassung für die zuständigen Denkmalschutzbehörden tätig zu werden und die Kontroll- und Beratungstätigkeit zu verstärken. Aufgrund dieser eingeleiteten Maßnahme ist es zu weiteren Beanstandungen der Arbeitsweise des Vereins nicht mehr gekommen.

Zu 2: Ja, durch die Aktivitäten des Vereins konnten die gesetzlich notwendigen Erhaltungsmaßnahmen abgedeckt werden.

Zu 3: Im Eigentum stehen bzw. durch Nutzungs- oder Pachtverträge gehören dem Arbeitskreis folgende Objekte: im Kreis Sömmerda die Wasserburg Ollendorf, im Eichsfeldkreis der Hessenhof und ein Nebengebäude Dorfstraße 14-16 in Hauröden und im Kyffhäuserkreis eine Hofanlage in Friedrichsrode, Hauptstraße 3.

Zu 4: Der Arbeitskreis erhielt folgende Fördermittel für die Burg Lohra: in 1995 125.000 DM für die Sanierung der Wehrmauer, 1996 weitere 19.872 DM für die Sanierung der Wehrmauer sowie 1997 18.190 DM für die Sicherung des Kapellendaches. Andere Objekte wurden nicht mit Landesmitteln gefördert.

Gibt es Nachfragen? Ja, Frau Abgeordnete Becker.

Ist der Landesregierung bekannt, dass dieser Verein die Burg Lohra kaufen will? Wenn ja, gibt es schon Kaufanträge dafür?

Der Landesregierung ist von einer Kaufabsicht des Vereins nichts bekannt.

Gibt es weitere Fragen? Herr Buse.

Namens der PDS-Fraktion stelle ich den Antrag auf Überweisung dieser Mündlichen Anfrage an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Wir haben den Antrag auf Überweisung gehört. Dann bitte ich darüber abzustimmen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist das Quorum erreicht, die Frage somit überwiesen. Wir kommen zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/313. Die übernimmt ebenfalls Frau Abgeordnete Kaschuba.

Dieses Mal wird es etwas kürzer.

Offensive durch die Landesregierung?

In einem TLZ-Interview vom 1. Februar 2000 fordert der wieder gewählte Präsident der Ostthüringer IHK Lothar Späth eine Bildungsoffensive durch die Landesregierung. Er benennt auch die unterschiedliche Entwicklung in Thüringen und in diesem Zusammenhang die Probleme des Altenburger Landes und bestimmter Bereiche Nordthüringens.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Land den Ausbau qualifizierter Bildungseinrichtungen noch mehr

voranbringen muss, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es in der Thüringer Förderpolitik noch immer keine schlüssige Struktur gibt?

3. Sieht die Landesregierung ebenfalls die Notwendigkeit, die Entwicklung der Ostthüringer Region, darunter auch des Altenburger Landes, und bestimmter Bereiche der Nordthüringer Region durch gezielte Maßnahmen zu befördern?

4. Gibt es dazu bereits konkrete Vorstellungen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Richwien.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Ja, die Landesregierung wird auch in Zukunft den Auf- und Ausbau eines gut funktionierenden Netzes an qualifizierten Bildungseinrichtungen verfolgen.