Die Fragen 1 und 2 fasse ich zusammen. Der Landesregierung liegen keine aktuellen Zahlen vor, wie viele Gemeinden in Thüringen Straßenausbaubeiträge gegebenenfalls in Form auch von wiederkehrenden Beiträgen erheben und wie viele Gemeinden eine Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen und ordnungsgemäß bekannt gemacht haben. Insbesondere die Frage der ordnungsgemäßen Bekanntmachung könnte nur im Rahmen einer Erhebung in allen Gemeinden Thüringens erfolgen, der eine rechtliche Bewertung aller Bekanntmachungen folgen müsste.
Zu Frage 3: Die Frage unterstellt, dass Gemeinden generell keine Straßenausbaubeiträge erheben. Dieses ist aber gänzlich unzutreffend. Unabhängig von den Regelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bestimmen der in § 54 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung verankerte Grundsatz der Einnahmebeschaffung und das Gebot des Vorranges von besonderen Entgelten, dass die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus Beiträgen beschaffen. So lange die Gemeinden Kreditverpflichtungen haben und Steuern erheben, ist ein Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unzulässig. Die Rechtsaufsichtsbehörden haben vorrangig die Aufgabe, die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu beraten. Ergeben sich im Einzelfall Anhaltspunkte dafür, dass Gemeinden gesetzlichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, so sind die Rechtsaufsichtsbehörden gehalten, die nach den §§ 119 und 120 der Thüringer Kommunalordnung gegebenen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.
Ich bitte aber darum namens der Fraktion, diese Frage an den Innenausschuss überweisen zu dürfen wegen der Beantwortung der Fragen 1 und 2, die vermutlich noch etwas Zeit erfordern.
Der Überweisungsantrag ist gestellt. Dann stimmen wir über diesen Überweisungsantrag ab. Gut, darüber kann man ja dann im Ausschuss, wenn überwiesen wird, sprechen. Ich bitte diejenigen, die eine Überweisung befürworten, um ihr Handzeichen. Das Quorum ist erreicht und damit überwiesen. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/340 des Abgeordneten Huster.
Äußerungen des Wirtschaftsministers war zu entnehmen, dass zur Weiterbewilligung von SAM-Projekten derzeit neue "Kriterien" entwickelt werden. Die offene Frage, welche der derzeit laufenden SAM-Projekte nach dem 30. Juni 2000 weitergeführt werden oder nicht, stellt die Träger solcher Maßnahmen in Thüringen vor große Unsicherheiten. Es fehlen u.a. Informationen darüber, welches Bewertungsverfahren vorgesehen ist.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Huster wie folgt:
Zu Frage 1: Die Maßnahmen bewertet das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur als zuständige Bewilligungsbehörde.
Zu Frage 2: Die Maßnahmen werden nach Prioritätskriterien bewertet. Danach wird es künftig eine Einstufung wie folgt geben: erstens Maßnahmen mit oberster Priorität, zweitens prioritäre Maßnahmen, drittens nicht prioritäre Maßnahmen, viertens nicht förderfähige Maßnahmen. In den Stufen eins und zwei werden beispielsweise Maßnahmen mit besonderer beschäftigungs- und strukturpolitischer Bedeutung und zielgruppenorientierte Maßnahmen enthal
Zu Frage 3: Die Bewertung erfolgt kontinuierlich und so schnell wie möglich. Insoweit ist es in einzelnen Förderfällen zu Nachfragen gekommen hinsichtlich der Förderfähigkeit.
Zu Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 3 wird hier verwiesen. Die Träger werden unmittelbar nach Abschluss der Bewertung, das heißt so frühzeitig wie möglich, über die Entscheidungen informiert. Ausgewählte Maßnahmen mit oberster Priorität können bereits jetzt bewilligt werden.
Herr Minister, hat die Landesregierung eine Übersicht darüber, wie viele der teilweise bereits 1999 beantragten SAM für das 1. Halbjahr 2000 inzwischen beschieden sind, wie viele nicht, und bis wann die Bescheidung erfolgen wird?
Damit ist ein Verweis gegeben. Gibt es weitere Wortmeldungen, Fragen? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich die Beantwortung fest. Jetzt kommen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/341. Frau Dr. Klaubert lässt sich sicherlich vertreten. Wer übernimmt das?
Nach Äußerungen des Ministeriumssprechers Rudolf Huhn vom Freitag, dem 4. Februar 2000, habe das Kunstministerium in Thüringen die bisherige Haltung revidiert und werde die in der vergangenen Legislaturperiode geplante Bundesratsinitiative zur Änderung der Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsregelungen nicht weiter verfolgen. Auslöser für die Bundesratsinitiative war die Forderung der Familie Sachsen-Weimar-Eisenach auf Rückgabe des Goethe-Schiller-Archivs.
Im Falle des Hauses Sachsen-Meiningen werde es eine ähnliche Vereinbarung geben wie mit der Adelsfamilie Reuß. Es ist anzumerken, dass vor zwei Jahren durch das Auktionshaus Christies das bewegliche Vermögen der Reußen-Familie unter den Hammer gekommen ist.
1. Welchen Anlass gibt es für die Entscheidung, alle rechtlichen Möglichkeiten aufzugeben und Kulturgüter den finanziellen Erwartungen der Adelshäuser zu opfern?
3. Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und dem Bund?
Zu Frage 1: Die Frage geht von einer unzutreffenden Voraussetzung aus. Rechtliche Möglichkeiten werden nicht aufgegeben. Unter Wahrung aller den Institutionen zustehenden Rechtspositionen gilt es nunmehr, das Gesetz entsprechend den rechtsstaatlichen Grundsätzen anzuwenden. Es werden im Interesse des Landes auch die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung geprüft.
Zu Frage 2: Es gilt, möglichst viele der betroffenen Kulturgüter den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft zu erhalten.
Zu Frage 3: Mein Haus steht mit den zuständigen Ministerien der anderen Bundesländer in ständigem Kontakt. Die Restitutionsverfahren sind in den anderen Bundesländern im Wesentlichen schon abgeschlossen, so dass sich unsere Probleme dort so nicht mehr stellen.
Frau Präsidentin, namens der PDS-Fraktion beantrage ich die Überweisung dieser Anfrage an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Wir haben den Überweisungsantrag gehört. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das muss man zählen. Ein Drittel ist überreicht, damit überwiesen.
Dann kommen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/342, und zwar noch einmal von Frau Dr. Klaubert, vertreten wieder durch Frau Dr. Kaschuba.
In der Thüringischen Landeszeitung vom 1. Februar 2000 äußerte die damalige Leiterin der Sternwarte Sonneberg, Constanze la Dous, dass unter den gegebenen finanziellen, personellen und landespolitischen Voraussetzungen die Arbeit an der Sternwarte nicht mehr möglich ist und sie demzufolge in die Privatwirtschaft wechsle.
1. Wie bewertet die Landesregierung die finanziellen, personellen und landespolitischen Voraussetzungen an der Sternwarte in Sonneberg zurzeit?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der damaligen Leiterin der Sternwarte, die "wenig erfolgreiche Jagd nach Fördermitteln" habe die Zeit für wissenschaftliche Arbeit genommen?
Zu 1.: Ich muss zunächst feststellen, dass eine formale Verantwortung meines Ressorts für den Fortbestand der Sternwarte Sonneberg seit dem 31. Dezember 1994 nicht mehr gegeben ist. Im Laufe des Jahres 1995 hat ein kommunaler Zweckverband die Trägerschaft für diese Einrichtung übernommen. Mein Haus hat im Rahmen seiner Zuständigkeit dazu beigetragen, mittels Projektförderung einzelne wissenschaftliche Zielsetzungen zu realisieren.