Protokoll der Sitzung vom 17.05.2000

Das DRK als Träger der Krankenhausstelle in Artern und die Stadt als Eigentümer suchen bis zum Auslaufen der Krankenhausnutzung nach neuen Aufgaben. Die Stadt Artern hat Vorstellungen, eine eigenständige Abteilung Geriatrie zu installieren. Dies wird erst im Rahmen des Vierten Krankenhausplans angemessen zu beurteilen sein. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass die baulichen Verhältnisse so sind, dass man dieses nur schwerlich befürworten kann. Bei der Prüfung von Nachnutzungen sind auch die derzeitigen baulichen Situationen zu berücksichtigen, aber auch die aufgabentypischen Investitionsmittel, die bisher dort eingesetzt worden sind. Wir werden dem Krankenhausträger Unterstützung geben. In welche Konzeption dies einmündet, kann ich im Augenblick noch nicht sagen.

Gibt es Nachfragen dazu? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Frage beantwortet und wir kommen zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/535. Frau Abgeordnete Dr. Klaubert.

Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in der Region Altenburger Land

Nach Ankündigung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur in der Regierungserklärung zur Thüringer Wirtschaftspolitik wird die Landesregierung durch eine gezieltere Förderung von Infrastrukturmaßnahmen

unter anderem im Altenburger Land die Voraussetzungen für eine bessere Standortentwicklung schaffen.

Es wurde des Weiteren ausgeführt, dass die Landesregierung den Kommunen auch im Hinblick auf ihren Eigenanteil für die Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarkts entgegenkommen werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Projekte zur Standortentwicklung sollen gefördert werden?

2. Wie erfolgt die konkrete Absprache mit den örtlichen Gebietskörperschaften?

3. Welches Geld steht in welchem Umfang aus welchen Titeln bzw. Programmen zur Verfügung?

4. Wann sollen erste konkrete Maßnahmen beginnen?

Ein Nachsatz: Mir ist bekannt, dass die Frage vor längerer Zeit gestellt worden ist und einiges an Informationen inzwischen bekannt ist.

Herr Minister Schuster.

Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Dr. Klaubert wie folgt:

Zu Frage 1: Grundsätzlich darf ich auf die Regierungserklärung vom 16.03. und auf die dort gemachten Aussagen hinweisen. Für die im Kreis Altenburger Land vorgesehenen Projekte sind folgende Bereiche genannt worden: Gewerbeflächenentwicklung, Verkehrsprojekte, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die touristische Infrastruktur, die Ausbildungs- und Technologieinfrastruktur, städtebauliche Maßnahmen sowie die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen einschließlich des Wohnumfeldes. Sie wurden durch die Landesregierung am 18.04. vor Ort der Öffentlichkeit vorgestellt.

Zu Frage 2: Seitens des Wirtschafts- und Innenministeriums wurden die Maßnahmen mit dem Landratsamt Altenburger Land, der Stadt Altenburg und der Stadt Schmölln abgestimmt. Die Koordinierung der Projektvorschläge aus den Gemeinden erfolgte durch das Landratsamt Altenburger Land. Grundlage waren im Städtebau und Wohnungsbau überwiegend Förderanträge der entsprechenden Gemeinden bzw. Wohnungsunternehmen.

Zu Frage 3: Das zur Verfügung stehende Förderinstrumentarium für die Infrastrukturmaßnahmen wird entsprechend genutzt. Konkret betrifft das das Gemeindeverkehrsfi

nanzierungsgesetz, die GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Strukturanpassungsmaßnahmen gemäß SGB III, Landesprogramm Fremdenverkehr, einzelbetriebliche Technologieförderung, Wohnungs- und Städtebauförderprogramme. Insgesamt sollen für die Infrastrukturmaßnahmen vom Wirtschaftsministerium ca. 55 Mio. DM und vom Innenministerium ca. 20 Mio. DM bereitgestellt werden. Die vorgesehenen Maßnahmen werden im Rahmen des vorgesehenen Förderinstrumentariums unter Einhaltung der entsprechenden Haushaltsansätze bzw. VE's der jeweiligen Haushaltsjahre realisiert.

Es gibt offensichtlich eine Nachfrage. Frau Dr. Klaubert.

Ich habe ja eigentlich oft genug "konkret" in diese Fragen hineingeschrieben. Ich kann jetzt nur zwei Nachfragen stellen, obwohl Sie mit Ihrer Antwort eigentlich mehrere Fragen produziert haben.

Zur Antwort auf Frage 2 frage ich nach: Innerhalb welcher Fristen sind die örtlichen Gebietskörperschaften angefragt worden und wann mussten sie in Ihrem Hause anmelden, welche Projekte gefördert werden sollen?

Und zu Frage 3 frage ich nach: Können Sie nicht mal doch etwas deutlicher werden zu den Titeln und Programmen und den dazu passenden Höhen?

Damit sind beide Nachfragen gleich zusammen gestellt worden. Bitte, Herr Minister Schuster.

Zu Frage 1: Die Gebietskörperschaften hatten mehrere Wochen Zeit für den Projektvorlauf. Es gab im Zuge der Projektvorbereitung mehrere Abstimmungsrunden mit dem Kreis, mit den Städten und Gemeinden. Zu den konkreten Projekten sei gesagt: Sie sind mehrfach vorgestellt worden. Offenbar hat Sie die Information nicht erreicht. Ich habe sie hier im Einzelnen liegen; aus Zeitgründen wollte ich sie nicht alle vorlesen. Aber die Information ist leicht zugänglich. Ich kann sie Ihnen auch noch mal zugänglich machen, falls Sie die Einzelauflistung interessiert.

Soweit dazu. Jetzt hat der Abgeordnete Schemmel eine Nachfrage.

Herr Minister, für mich ist es relativ schwierig auseinander zu halten, was zusätzliche Maßnahmen sind und welche Maßnahmen sowieso - es müssen ja ein paar gewesen sein - für den Landkreis Altenburger Land vorgesehen sind. Aus Ihrem Ressort wird von 50 Mio. DM zusätzlichen Mitteln gesprochen oder 52 - die Frage kommt gleich, ich muss es aber so machen, dass Sie es auch verstehen. (Heiterkeit im Hause)

Aber bitte kurz, wir sind in der Fragestunde und man kann das erwarten.

Die Frage ist: Wenn es sich bei den 52 Mio. DM wirklich um zusätzliche über die normal beantragten und normal genehmigten Maßnahmen für das Altenburger Land handelt, können Sie sich vorstellen, dass da die Kommunen bei den gültigen Fördersätzen, die es ja bleiben, Sie gehen ja immer in den höchsten Bereich, machen aber keine Sonderfördersätze - können Sie sich vorstellen, dass die Kommunen 52 Mio. DM zusätzlich kofinanzieren können?

Erstens sind es 55 Mio. DM, nicht 52, Herr Schemmel. Zum Zweiten: Das Kriterium "Zusätzlichkeit" besagt, dass diese Projekte bisher nicht angemeldet und bisher nicht in Verhandlung standen, sondern im Zuge der Beratungen auf beiden Seiten ermittelt wurden. So ist "Zusätzlichkeit" definiert. Es ist immer klar gesagt worden, es gibt keine höheren Fördersätze, es gibt auch keine Überschreitungen der normalen Haushaltsansätze. "Zusätzlich" bedeutet also, Projekte, die bisher nicht definiert waren, nicht angemeldet waren, nicht in Rede standen, die werden nach intensiven Beratungen zusätzlich finanziert aus den normalen Fördertöpfen. Ich hoffe, dass das damit auch für Sie verständlich ist.

Für mich ist das völlig klar.

Jetzt der Abgeordnete Buse.

Frau Präsidentin, die PDS-Fraktion stellt den Antrag, diese Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen.

Wir haben den Überweisungsantrag vernommen. Ich frage: Wer stimmt dem zu? Danke. Damit ist das Quorum erreicht, die Anfrage ist überwiesen. Wir kommen jetzt zur Anfrage in Drucksache 3/536, Herr Abgeordneter Lippmann. Herr Abgeordneter Pohl vertritt ihn.

Anmeldungen des Freistaats im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans

Im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wurden die Länderregierungen aufgefordert, ihre Vorschläge an die Bundesregierung zu übersenden. Dabei war der Abgabetermin für die Schiene der 15. März 2000 und der für Bundesstraßen und Bundesautobahnen der 31. März 2000.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Projekte aus dem Bereich Schiene wurden seitens der Landesregierung als hoch prioritär und prioritär angemeldet?

2. Welche Projekte aus dem Bereich Straße (inklusive Brücken- und Tunnelbauten) wurden seitens der Landesregierung als hoch prioritär und prioritär angemeldet?

3. Welche Überlegungen und Konzeptionen liegen der Anmeldung des Landes zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Region Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg zugrunde, da der Raum Saalfeld laut Landesverkehrsprogramm, auch nach der Umsetzung der im Funktionalnetz bis zum Jahr 2020 beabsichtigten Maßnahmen, nach wie vor als die Region Thüringens beschrieben wird, die in der Folge am schlechtesten zu erreichen sein wird?

Für die Landesregierung anwortet Herr Minister Schuster. Bitte.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Lippmann wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 3 muss zunächst einmal richtig gestellt werden, dass im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans die Begriffe "hoch prioritär" und "prioritär" nicht verwendet werden. Die Landesregierung hat der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans abgegeben. Diese Stellungnahme steht jedoch unter dem Vorbehalt der Befassung im Thüringer Kabinett. Da diese Kabinettsbefassung bisher noch nicht erfolgt ist, kann ich auch zu den

Einzelheiten der Anmeldung heute noch nicht Stellung nehmen.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Pohl, bitte.

Frau Präsidentin, keine Nachfrage. Namens der SPDLandtagsfraktion stelle ich den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.

Die Möglichkeit der Nachfrage wäre vorher trotzdem noch gegeben. Das wird aber nicht signalisiert. Wir stimmen über den Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Dafür ist das erforderliche Quorum erreicht. Danke schön. Ich rufe auf die Anfrage in der Drucksache 3/542 der Abgeordneten Frau Arenhövel.

Anpassung der Beschädigtengrundrenten in den neuen Ländern

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. November 1999 entschieden, dass die Beschädigtenrente in den neuen Ländern ab dem 1. Januar 1999 nicht mehr niedriger sein darf als für die Kriegsopfer in den alten Ländern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Auswirkungen in Thüringen?

2. Wie ist die verwaltungsseitige Umsetzung vorbereitet?