Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Ja, Frau Abgeordnete Leukefeld, es gibt ein in Auftrag gegebenes Gutachten. Das liegt zwischenzeitlich den beteiligten Ressorts, also dem Innenministerium und dem Ministerium für Bau und Verkehr, vor und wird derzeit von beiden Häusern ausgewertet.

Gibt es noch eine Nachfrage?

Sie denken noch nach momentan, Sie meinen den Zeitpunkt?

Es ist mir klar. Nein, ich frage jetzt auch nicht nach dem Zeitpunkt. Sie sagten ja: im nächsten Jahr. Aber wird es dann zu einem eigenständigen Verwaltungsakt führen in der Entscheidung?

Ja nun, in dem Augenblick muss ja entschieden werden, ob das jetzt ein Verwaltungsakt ist oder was auch immer. Das wird man sehen müssen. Auf jeden Fall wird eine Entscheidung ergehen, ob hier ein Durchtransport zugelassen wird oder nicht, also Gefahrguttransporte. Da muss man natürlich abwägen, um welche Gefahrgüter es sich handelt. Es ist noch zu erwähnen, vielleicht ergänzend, dass der gesamte Bereich Gefahrgüter im europäischen Bereich überprüft wird aufgrund anderer Vorfälle, die wir glücklicherweise nicht haben, in anderen Tunneln. Da kann es durchaus sein, dass man dies hier sehr intensiv beachten und einbeziehen muss bei der letztendlichen Entscheidung.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Skibbe, Die Linkspartei.PDS-Frak

tion, in Drucksache 4/1390.

Förderrichtlinie zur Jugendpauschale/Schuljugendarbeit 2005

Die Förderrichtlinie für die Schuljugendarbeit ist zum Ende des Jahres 2005 ausgelaufen, so dass die Schulen keine neuen Honorarverträge abschließen können. Eine kontinuierliche Fortsetzung der außerunterrichtlichen Arbeit an den Regelschulen und Gymnasien scheint daher nicht möglich zu sein.

Im Doppelhaushalt 2006/2007 sind die Mittel für die Schuljugendarbeit zwar eingestellt, aber die Zusammenführung mit dem Titel Jugendpauschale ergibt zwingend die Notwendigkeit einer neuen Richtlinie.

Es ergeben sich folgende Fragen:

1. Kann im ersten Quartal des Jahres 2006 Schuljugendarbeit fortgesetzt und an wen müssen die Anträge gerichtet werden?

2. Wann wird die für 2005 angekündigte neue Richtlinie bekannt gemacht?

3. Wie hoch werden prozentual die durch die Schulträger zu erbringenden Zuschüsse sein?

4. Wird dieser Bereich für die so genannten EinEuro-Jobs geöffnet?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, die Schuljugendarbeit kann fortgesetzt werden, wenn auch unter veränderten Rahmenbedingungen. Die Förderrichtlinien Schuljugendarbeit und Jugendpauschale werden zum 01.01.2006 zu einer neuen Förderrichtlinie zusammengeführt. Projekte der bisherigen Schuljugendarbeit sind auch im Rahmen dieser neuen Förderrichtlinie förderfähig. Entsprechende Anträge sind an die jeweils örtlich zuständigen Jugendämter zu richten.

Zu Frage 2: Wie alle anderen Richtlinien auch wird diese Richtlinie im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht, sobald sie mit dem Thüringer Rechnungshof abgestimmt und vom Minister unterzeichnet ist.

Zu Frage 3: Die neue Richtlinie sieht keine Zuschüsse der Schulträger vor. Zuwendungsempfänger sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d.h. die Landkreise und die kreisfreien Städte sein. Diese geben die Landesmittel zusammen mit ihren eigenen Mitteln an die Maßnahmenträger vor Ort weiter. Ob die Landkreise und kreisfreien Städte ihrerseits die Schulträger zur Leistung eines Eigenanteils verpflichten, entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst.

Zu Frage 4: Nein. Der Bereich der bisherigen Schuljugendarbeit wird durch die neue Förderrichtlinie nicht für Ein-Euro-Jobs geöffnet. Gemäß der Richtlinie sollen künftig nur Fachkräfte förderfähig sein. Damit scheiden Ein-Euro-Jobs regelmäßig aus.

Danke. Gibt es eine Nachfrage? Abgeordnete Skibbe, bitte.

Können Sie Eckpunkte der neuen Richtlinie schon benennen?

Ziel der neuen Richtlinie ist, die Synergien zu nutzen in der gemeinsamen Arbeit für Jugendliche sowohl im Bereich der Schule als auch durch die Jugendpauschale. Das Wichtigste dabei ist, dass diese Zusammenführung geleistet wird in den Jugendhilfeausschüssen, soweit sie Schuljugendarbeit betrifft, in Abstimmung mit den Schulämtern.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Abgeordnete Reimann.

Durch diese Richtlinie soll zukünftig auch die Berufsschulsozialarbeit abgesichert werden, die bisher nicht durch die Jugendhilfeträger finanziert werden musste. Da die Richtlinie, wie Sie selbst sagen, noch nicht bekannt gemacht ist, gibt es auch Irritationen in den Kreisen und ich frage Sie - obwohl der Minister im Bildungsausschuss gesagt hatte, die Jugendämter wüssten Bescheid und könnten danach schon handeln: Wie kommt das Folgende zustande? Ich zitiere einen Auszug aus einem Wortprotokoll des Stadtrates in Jena zu einer Bürgeranfrage „Fortführung der Schulsozialarbeit an Jenaer Berufsschulen“, beantwortet durch Dr. Schröter, ich nehme an, Jugendamtsleiter. „Das Land Thüringen hat angekündigt, die

Mittel für die Jugendsozialarbeit ab 2006 in die Jugendpauschale einzubinden und damit an die Kommunen weiterzugeben. Es liegen aber zurzeit weder Beschlüsse über die Höhe der Mittel noch über eine Richtlinie der Vergabe vor. Darauf muss ich hinweisen und wir können, bevor das nicht vorliegt, auch nicht handeln als Kommune. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam und das ist weder finanziell im Augenblick machbar noch unter dem Aspekt der schwebenden Situation sinnvoll.“ Weiter hinten heißt es dann: „Aus diesem Grunde gibt es, so höre ich, neue Überlegungen, im Sozialministerium doch wieder eine zentrale Vergabe über das Ministerium zu organisieren.“ Wie gesagt, es geht um die Berufsschulsozialarbeit. Ist das so und wann erfahren die Träger tatsächlich, wie es weitergeht? Bis 31.12.2005 sind die Stellen befristet gewesen. Berufsschulsozialarbeit muss ab 01.01. fortgeführt werden oder eben nicht.

1. Zunächst ist es so, dass die Stadt Jena, davon gehe ich aus, ihren kommunalen Haushalt noch nicht verabschiedet hat, und der Haushalt des Landes, wie Sie wissen, steht am 22. Dezember an. Insofern ist es kein vorauseilender Gehorsam, sondern es ist gar nicht möglich, rechtsverbindliche Beschlüsse zu fassen.

2. Sozialarbeit an Berufsschulen besteht aus einzelnen jährlich organisierten Projekten, die zum nächsten Jahr neu beantragt werden können. Es empfiehlt sich, das wissen die Jugendämter, diese Anträge bei den Jugendämtern bereits jetzt zu stellen.

3. Es sind natürlich alle im Bilde, weil der Prozess, diese Zusammenführung der Richtlinien, über ein Jahr bereits diskutiert und organisiert wird.

4. Es ist nicht daran gedacht, die Geschichte wieder an das Ministerium zentral zurückzuholen.

Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Doch, doch!)

Doch, Entschuldigung, Herr Abgeordneter Döring.

Ich stelle die Frage: Wie wird denn gewährleistet, dass wirklich ein bedarfsgerechter Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel dann für Maßnahmen der Schuljugendarbeit und der Schulförderarbeit eingesetzt wird?

Es ist vorgesehen, Herr Abgeordneter, dass in dem Gesamtrahmen der Mittel, die nach dieser gemeinsamen Richtlinie ausgegeben werden, ein Kontingent vorgesehen wird für Projekte der Schuljugendarbeit. Der Umfang dieses Kontingents ist mit dem Schulamt einvernehmlich abzustimmen, das ist der Vorschlag der Richtlinie - Entschuldigung -, ist im Benehmen mit dem Schulamt abzustimmen, während die Projekte innerhalb des Kontingents im Einvernehmen mit dem Schulamt gemacht werden.

Danke schön. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Kummer, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1393.

Brände auf Deponien und Recyclinganlagen

Seit Monaten mehren sich Medienberichte über Brände auf Deponien und Recyclinganlagen. Als eine der häufigsten Ursachen wird die Überschreitung der genehmigten Abfallmengen genannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Brände sind innerhalb der letzten fünf Jahre in Recyclinganlagen und Deponien aufgetreten (bitte getrennt angeben) ?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen in Recyclinganlagen und Zwischenlagern seit dem 1. Juni 2005?

3. In welchen Recyclinganlagen gab es Überschreitungen der genehmigten Abfallmengen seit dem 1. Juni 2005?

4. Welche Maßnahmen seitens der Landesregierung wurden bzw. werden eingeleitet, um Überschreitungen zu vermeiden?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Hinsichtlich der Anzahl der Brände in Recyclinganlagen und Deponien werden im Umweltbereich keine Statistiken geführt. Die Jahresberichte des Thüringer Innenministeriums über Einsätze im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz erfassen Brände auf Müllhalden und Deponien. Sie weisen für die vergangenen fünf Jahre die folgenden Zahlen auf: 2000 - 47, 2001 - 49, 2002 - 35, 2003 - 51, 2004 - 42. Brände in Abfallbehandlungsanlagen bzw. Abfallzwischenlagern werden in diesen Jahresberichten nicht gesondert erfasst. Eine Recherche des Ministeriums ergab für den Zeitraum November 2004 bis November 2005 insgesamt 11 Brände in neuen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Abfallbehandlungsanlagen bzw. Abfallzwischenlagern. Im Zeitraum November 2004 bis November 2005 waren keine Brände von Abfällen im Ablagerungsbereich von Deponien zu verzeichnen. Diese Zahl 11, die ich bereits nannte, weist im Vergleich zum oben genannten Jahresbericht des Thüringer Innenministeriums, der für das Jahr 2004 3.341 Brände und davon 148 Großbrände aufweist, auf keine besonderen Auffälligkeiten hin.

Zu Frage 2: Diese Frage ist in Auswertung der dem Landtag bekannten „100 Anlagenuntersuchungen“ und dem Bericht über das Ergebnis der Komplexkontrolle weiterer 36 Anlagenstandorte, die aufgrund ihres Gefährdungspotenzials, insbesondere im Bereich Brandschutz, ausgewählt wurden, zu beantworten. Es ist festzustellen, dass im Ergebnis dieser auf Initiative der Umweltbehörden durchgeführten Komplexkontrollen die festgestellten Mängel zum großen Teil beseitigt sind.

Zu Frage 3: Eine aktuelle Abfrage bei den nachgeordneten Umweltbehörden ergab, dass im Zuge der Kontrollen nach dem 1. Juni 2005 sieben Standorte von Abfallbehandlungsanlagen mit Lagermengenüberschreitungen ermittelt wurden. Insgesamt wurden durch die staatlichen Umweltämter nach dem 1. Juni 2005 ca. 300 Abfallbehandlungs- und Abfalllageranlagen, das entspricht ungefähr 100 Standorten, kontrolliert. Einige Anlagenstandorte wurden dabei mehrfach einer Überprüfung unterzogen. Der Anteil der überlagerten Anlagenstandorte liegt damit unter 10 Prozent der kontrollierten Standorte. Die Lagermengenüberschreitung betraf unterschiedliche Abfallarten, wie z.B. Altholz, Sperrmüll, aussortiertes Papier, gemischte Baustellenabfälle und Sortierreste.

In all diesen Fällen wurden von den zuständigen Umweltbehörden verwaltungsrechtliche Verfahren wie Ordnungswidrigkeitsverfahren, Beräumungsaufforderung und -anordnung mit Terminsetzung oder Stilllegungsandrohung eingeleitet.