Zu Frage 4: Bereits im Vorfeld des 1. Juni 2005 hat das Ministerium veranlasst, dass die nachgeordneten
Umweltbehörden die relevanten Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen zur Nennung der Entsorgungswege nach dem 1. Juni 2005 aufgefordert haben. Weiterhin wurden die Überwachungsschwerpunkte so gesetzt, dass speziell die Abfallentsorgungsanlagen, die vor dem 1. Juni 2005 signifikante Abfallmengen auf Deponien entsorgt haben, verstärkt kontrolliert wurden. Aufgrund des überhöhten Überwachungsdrucks soll verhindert werden, dass es zu Überschreitungen der genehmigten Lagerkapazitäten kommt. Gleichwohl kann auch durch diese verstärkte Überwachung nicht in allen Fällen verhindert werden, dass es aufgrund der derzeitigen Situation auf dem Abfallentsorgungsmarkt in kurzer Zeit zu einzelnen Überlagerungen kommen kann.
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass Stilllegungen angedroht wurden: Ist denn auch schon eine Stilllegung in Thüringen verhängt worden? Wie viel Annahmestopps hat es bisher gegeben?
Sehr geehrter Herr Kummer, es hat nicht nur Androhungen gegeben, eine Stilllegung ist auch schon ausgesprochen worden. Auch bei den anderen - ich hatte es ja bereits gesagt - sind Terminsetzungen dazu ausgesprochen worden, bis wann, was zu beräumen ist. Wenn Sie jetzt darauf abzielen, spezielle Anlagen hier genannt zu bekommen, so möchte ich darum bitten, dass wir uns dies in der Sitzung des Ausschusses einmal exakt anschauen.
Durch den Nachsatz des Ministers bin ich jetzt etwas gehemmt, würde ich einmal vorsichtig sagen. In der letzten Woche sind mehrere Anrufe der Bevölkerung aus dem Ort Gösen an mich herangetragen worden. Es gibt Befürchtungen, dass an diesem Standort - worauf auch die Überprüfung der 100 Anlagen erfolgte -, immer noch reichlich zu viele Ablagerungen sind und so viel noch nicht erfolgt ist, wie versprochen wurde. Deshalb bezieht sich meine Frage auf den Standort Gösen und auf die damalige Brandfolge, Herr Minister. Es sind wirklich mehrere Anrufe ein
In Gösen sind, das wissen Sie ja, Frau Becker, denn wir haben ja lang und breit über den ganzen Brand in Gösen gesprochen, noch Ersatzmaßnahmen vorzunehmen. Es ist noch zu beräumen, das dauert eine gewisse Zeit, das geht alles nicht so schnell, wie sich manch einer wünscht. Es ist eine Menge schon weggebracht worden, aber es muss auch noch weiter beräumt werden.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1394.
Beim Forstamt in Heiligenstadt, Lindenallee 25, bestehen Beschäftigungsverhältnisse mit „Ein-Euro-Jobbern“. Die Beschäftigten arbeiten im Wald und führen angeblich auch Holzeinschlag durch. Außerdem sollen die Beschäftigten erst Arbeitsschutzkleidung erhalten haben, nachdem sich ein Mitarbeiter mit der Motorsäge verletzt hatte.
4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden nach Kenntnis der Landesregierung für die Arbeiter getroffen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright beantworte ich für
Vorbemerkung: Es ist richtig, dass beim Forstamt Heiligenstadt Beschäftigungsverhältnisse mit so genannten Ein-Euro-Jobbern bestehen. Es stimmt aber nicht, dass diese Beschäftigten Holzeinschlag durchführen. Falsch ist auch, dass sich ein Unfall im Zusammenhang mit Motorsägeeinsatz ereignet hat.
Zu Frage 1: Das Forstamt Heiligenstadt ist Träger einer Maßnahme nach dem SGB II § 16 Abs. 3 mit insgesamt 50 Teilnehmern.
Zu Frage 2: Speziell für die Projekte im Wald wurden vom Ministerium folgende Untersetzungen an die Forstämter und Bewilligungsbehörden gegeben - drei Aufgabenbereiche werden benannt.
Erstens: Gewässerunterhaltung auf lokaler Ebene; dazu zählen beispielsweise das Entfernen und Entsorgen von Abfall aus den Gewässern und deren Umfeld, das Entfernen von Bruch- und Treibholz aus den Gewässern oder der Rückbau von Uferbefestigungen und anderen Wasserbauten.
Zweitens: Aufgaben im Bereich der lokalen Agenda 21, wie z.B. die Anlage und Unterhaltung von Lehr- und Erlebnispfaden oder Einzelprojekten mit speziellen Konzepten bzw. Inhalten der Umwelterziehung und Nachhaltigkeit oder die Unterstützung von bereits bestehenden Informationszentren zu vorgenannten Themen, wie z.B. Nationalpark Hainich.
Drittens: Aufgaben im Rahmen der Entwicklung der lokalen touristischen Infrastruktur; dazu gehören u.a. das Entfernen und Entsorgen von Abfall aus Waldflächen und angrenzendem Offenland, die Beseitigung bzw. Minderung von Folgen der Holzernte, insbesondere auch nach Verkehrssicherungsmaßnahmen, die Pflege von Erholungswegen und anderer Erholungseinrichtungen oder der Rückbau einschließlich der Entsorgung verschiedenster nicht mehr benötigter Einrichtungen im Wald.
Zu Frage 3: Die Forstämter Heiligenstadt und Leinefelde sind direkte Träger von Maßnahmen nach SGB II § 16 Abs. 3. Landesweit wurden 2005 in fast allen Thüringer Forstämtern Tätigkeiten von Ein-EuroJobbern durchgeführt. Träger waren bzw. sind vorrangig Wald besitzende Kommunen und Beschäftigungsgesellschaften.
Zu Frage 4: Ebenso wie für den Einsatz der eigenen Waldarbeiter gilt auch hier die strikte Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Forsten. Diese beinhalten u.a. die Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung und regelmäßiger Arbeitsschutzbelehrung.
Die zwei, die Sie genannt haben, ich will das jetzt nicht wiederholen. Wie sieht es denn dann aus mit dem Sachkostenanteil für die Arbeitsgelegenheiten, mit Mehraufwandsentschädigung, so heißt das ja, in welcher Höhe wird denn das gezahlt und wofür wird es dann eingesetzt, weil es ja funktionierende Betriebe sind?
Das kann ich Ihnen jetzt so genau nicht im Einzelnen sagen. Fakt ist eines, dass das ja alles für einzelne Kommunen und einzelne Abschnitte in diesen Richtungen mit getätigt wird und wir nur die Arbeiten ausführen und dann dementsprechend die Sachkosten von denen kommen.
Wenn das möglich ist, würde ich Sie gern bitten, dass Sie uns das noch einmal nachreichen, in welcher Höhe pro Monat für eine Person, die also sozusagen einen Ein-Euro-Job hat.
Wir wollen gern versuchen, das zu erfassen und dementsprechend auch zu machen, aber ich schätze mal, das wird große Probleme bereiten, das einzeln zu erfassen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Da wissen wir doch gleich, was dabei herauskommt.)
Herr Minister, Sie werden sich wie immer ernsthaft um die Beantwortung bemühen. Damit ist die Frage abgearbeitet. Ich komme zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Enders, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1396.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) kommt nicht zur Ruhe. Von Seiten des Landes erwarten die Aufgabenträger für das Jahr 2006 eine Stabilisierung der Lage, die dringend notwendig ist. Von Seiten des Bundes sind aber Änderungen angekündigt. Insbesondere die im Koalitionsvertrag angekündigten Kürzungen der Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr entsprechend § 45 a Personenbeförderungsgesetz und die Schwerbehindertenfreifahrten nach § 148 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch senken die Einnahmen der Verkehrsunternehmen, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht ausgeglichen werden können.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die zu erwartende Situation des ÖPNV in Thüringen aufgrund der vom Bund angekündigten Kürzungen?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um trotz dieser Kürzungen, die verbunden sind mit sinkenden Schülerzahlen und steigenden Treibstoffkosten, die erreichte Qualität des ÖPNV in Thüringen aufrechterhalten zu können?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, den angekündigten Paradigmenwechsel von dem bisher „angebotsorientierten“ ÖPNV hin zu einem „nutzerfinanzierten“ ÖPNV zu verhindern, der, so sieht es die Branche, zu Fahrpreiserhöhungen bis an die Grenze der Zahlungsbereitschaft führen würde, bzw. welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, insbeson
4. Welche Perspektiven können in diesem Zusammenhang den mit dem ÖPNV beauftragten Busunternehmen durch die Landesregierung gegeben werden?