Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung ist bisher lediglich die Berichterstattung in den Medien über mögliche Kürzungen der Finanzzusagen des Bundes im Bereich des ÖPNV bekannt. Eine Absicht des Bundes zur kurzfristigen Kürzung von Mitteln wurde den Ländern bisher nicht mitgeteilt und konkrete Überlegungen und Maßnahmen liegen auch nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums bisher nicht vor. Daher lässt sich die zukünftige Situation nicht beurteilen.

Zu Frage 2: Da, wie zu 1. erläutert, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kürzungen der Bundeszuweisungen für den OPNV bekannt sind, wird die Förderung des ÖPNV 2006/2007 wie im Landeshaushalt geplant erfolgen.

Zu Frage 3: Ziel der Landesregierung ist unverändert die Vorhaltung eines bedarfsgerechten ÖPNV in Thüringen. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit in den Unternehmen waren und sind regelmäßige Tarifanpassungen unerlässlich. Nach wie vor wird der ÖPNV mit hohen öffentlichen Zuschüssen der kommunalen Aufgabenträger und des Landes gefördert. Der Anteil der Nutzerfinanzierung beträgt zurzeit ca. 41 Prozent.

Zu Frage 4: Den Verbänden der Verkehrsunternehmen wurde die Planung des Landes zur Finanzierung des ÖPNV bis zum Jahr 2007, vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Thüringer Landeshaushalt, mitgeteilt. Demnach beträgt die Ausgleichsfinanzierung des Landes für den Straßenpersonennahverkehr im Jahr 2006 56 Mio. € und im Jahr 2007 54 Mio. €.

Danke. Nachfragen gibt es nicht. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Thierbach, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1400.

Planungen des Landes im Gelände der ehemaligen Firma Topf & Söhne

Das Gelände der ehemaligen Firma Topf & Söhne in Erfurt soll über die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) vermarktet werden. Einerseits befindet sich auf dem Gelände ein Geschichtsort, der über einen Interessentenkreis als Gedenkstätte erhalten werden soll. Zum anderen befindet sich dort derzeit ein selbstverwaltetes Jugendprojekt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die zeitliche Planung des Landes bzw. der LEG für den Verkauf und Kauf des Geländes und welche Maßnahmen sind zur Vermarktung geplant?

2. Inwieweit, in welchem Umfang und für welche Maßnahmen ist eine Beteiligung des Landes durch finanzielle Zuwendung (Fördermittel, etc.) vorgesehen?

3. Hat das Land vor, den Geschichtsort zu unterstützen und wenn ja, in welcher Form?

4. Berücksichtigen die Planungen weiter, dass das selbstverwaltete Jugendprojekt zu erhalten ist, und welche Möglichkeiten sieht die LEG als künftige Nutzerin?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thierbach für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Stadt Erfurt hat die LEG gebeten zu prüfen, ob eine Entwicklung des Geländes der ehemaligen Fa. Topf & Söhne durch die LEG unter Einbeziehung von Landeshaushaltsmitteln für Gewerbestandortentwicklungen möglich ist. Im Ergebnis einer Vorbetrachtung wurde von der LEG festgestellt, dass es sich hier nicht um ein potenzielles Industrieprojekt handelt; Planungen seitens des Landes bzw. der LEG für den Kauf sowie die Vermarktung des Geländes liegen nicht vor.

Zu Frage 2: Bezüglich der Standortentwicklung ist keine finanzielle Zuwendung von Seiten des Landes vorgesehen.

Zu Frage 3: Der Freistaat Thüringen, hier vertreten durch das Thüringer Kultusministerium, hat sich von Beginn an fördernd in die Diskussion um den Erinnerungsstandort des Geländes der ehemaligen Fa. Topf & Söhne und den künftigen Umgang mit diesem Teil unserer neueren Geschichte eingebracht. Gemeinsam mit dem Bund, der eine Wissenschaftlerstelle zur konzeptionellen Arbeit finanzierte, wurde eine Wanderausstellung zur Verstrickung der Fa. Topf & Söhne in die Verbrechen des Nationalsozialismus aufgebaut. Die Gesamtleitung des Projekts hatte Prof. Dr. Volkhardt Knigge; die Kosten wurden aus dem Haushalt der Gedenkstätte Buchenwald getragen. Nach Aussage des Thüringer Kultusministeriums soll dieses Modell fortgeführt werden. Nach Etablierung der Ausstellung im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma soll die Stadt Erfurt im Rahmen eines Kooperationsmodells mit der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald und Mittelbau Dohra bei der Erhaltung der Erinnerungsstätte unterstützt werden. Die Finanzierung wird über den Stiftungshaushalt erfolgen.

Zu Frage 4: Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Danke. Es gibt keine Nachfragen. Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1402.

Zukünftige personelle Strukturen des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt

Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 beinhaltet die Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes. § 3 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes sieht die Eingliederung des Amtsgerichts Leinefelde-Worbis in das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt vor. Dafür wurde rechtzeitig vor dem Bekanntwerden der Behördenstrukturreform der entsprechende Mietvertrag abgeschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen im Bereich der Justizbediensteten (ohne Richterstellen) fallen langfristig durch die Auflösung des Amtsgerichts Leinefelde-Worbis und durch die Eingliederung dessen Amtsgerichtsbezirks in das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt weg?

2. Wenn es zu einer Stellenreduzierung bei den Justizbediensteten am Amtsgerichtsstandort Heilbad Heiligenstadt kommt, erfolgt diese Stellenreduzierung allein durch Beendigung der Arbeitsverhältnis

se/Beamtenverhältnisse aufgrund Erreichens der Altersgrenze oder werden den Justizbediensteten alternative Stellen an anderen Justizstandorten angeboten?

3. Wie viele Richterplanstellen sind für den Amtsgerichtsstandort Heilbad Heiligenstadt nach der Eingliederung des Amtsgerichtsbezirks Leinefelde-Worbis vorgesehen?

4. Aus welchen Gründen ist es nach Auffassung der Landesregierung unter Berücksichtigung von §§ 3 und 11 des Thüringer Richtergesetzes erforderlich oder nicht erforderlich, dass die Stelle des Amtsgerichtsdirektors des erweiterten Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt ausgeschrieben wird?

Danke. Es antwortet Minister Schliemann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zuge der geplanten Zusammenlegung wird eine Stelle entfallen, eine Arbeiterstelle mit einem Kw-Vermerk.

Zu Frage 2: Es ist beabsichtigt, die Stellenreduzierung durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Erreichens der Altersgrenze zu realisieren. Eine Versetzung zu anderen Justizstandorten ist nicht geplant.

Zu Frage 3: Es ist beabsichtigt, dem Amtsgerichtsstandort Heilbad Heiligenstadt nach der Eingliederung des Amtsgerichts Leinefelde-Worbis insgesamt acht Richterplanstellen zuzuweisen. Das bedeutet in der Summe keine Veränderung.

Zu Frage 4: Eine Ausschreibung der Stelle ist nicht nötig. Der Direktor des Arbeitsgerichts Heilbad Heiligenstadt behält sein Amt.

Danke. Nachfragen gibt es eine. Abgeordneter Höhn, bitte.

Herr Minister, wenn, wie jetzt eben von Ihnen dargelegt, die personellen Veränderungen bei der Zusammenlegung der beiden Gerichtsstandorte so marginal sind, welche konkreten wirtschaftlichen Veränderungen erwarten Sie sich von dem Zusammenschluss

der beiden Amtsgerichte?

Herr Abgeordneter Höhn, langfristig ergeben sich Einsparungen schon einfach deswegen, weil wir eine größere Gerichtsstruktur organisieren. Das heißt, das Gericht kann sich in sich besser verwalten und langfristig auch dann kleiner bleiben. Das zweite, aber wichtigere Ziel ist, man darf nicht alles nur mit der finanziellen Elle messen. Es geht mir bei dieser Zusammenlegung wesentlich auch, nicht nur, um die Arbeitsfähigkeit der kleineren Gerichtseinheiten.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Es liegen noch drei Mündliche Anfragen vor. Kann ich bei den Fraktionen Einverständnis voraussetzen, dass wir diese heute noch abarbeiten? Ich sehe fraktionsübergreifendes Nicken. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Dr. Hahnemann, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1403.

Fightclub-Veranstaltung in Gera

Am 26. Dezember 2005 findet in der städtischen Pandorfhalle in Gera eine Fightclub-Veranstaltung statt. Ausrichter ist der in Gera ansässige Verein Eastfight e.V. Das zur Veranstaltung werbende Plakat trägt auch die Aufschrift des rechtsextremen Verkaufsladens „Youngland“ in Gera. Unter Aktiven, Veranstaltern und Zuschauern von Fightclub-Veranstaltungen in Sachsen waren nach Presseberichten auch zahlreiche Angehörige der rechtsextremen Szene.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung Veranstaltung, Veranstalter und Sponsoren des Fightclub-Events am 26. Dezember 2005 in Gera?

2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Versuche von Rechtsextremen im Bereich Kampf- und Boxsport Einfluss zu gewinnen?

3. Wie informiert und berät die Landesregierung Kommunen in Bezug auf Nutzung oder Anmietung eigener Sporteinrichtungen durch Personen oder Strukturen der rechtsextremen Szene?

Danke. Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Am 26. Dezember 2005 findet in der Erwin-Pandorf-Halle in Gera eine Kampfsportveranstaltung statt, für die auf Plakaten geworben wird. Sie wurde gemäß § 42 Ordnungsbehördengesetz dem Ordnungsamt der Stadt Gera angezeigt. Veranstalter, Sponsoren einer Kampfsportveranstaltung zu bewerten, ist nicht Aufgabe der Landesregierung.

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Rechtsextremisten die üblichen Angebote der Kampf- und Boxsportvereine für ihre private Freizeitgestaltung nutzen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung informiert die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise über rechtsextremistische Organisationen und Aktivitäten. Diese Informationen werden selbstverständlich auch den kommunalen Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt.