Protokoll der Sitzung vom 10.09.2004

2. Wie lange ist derzeit die durchschnittliche Verfahrensdauer?

3. Gab es im Jahr 2004 Neuanstellungen von Richtern an den Thüringer Sozialgerichten und wie viele sind gegebenenfalls für welche Instanz eingestellt worden?

4. Sind weitere Neueinstellungen im Zusammenhang mit den zu erwartenden Klagen gegen Arbeitslosengeld-II- oder SGB-XII-Bescheide geplant?

Es antwortet Minister Schliemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Sozialgerichte verzeichnen seit Jahren einen Zuwachs an Klageverfahren. Der Trend ist ungebrochen. Seit 1995 mit 6.112 Neuzugängen im Jahr ist die Zahl im Jahr 2003 auf 10.384 gestiegen. Im 1. Halbjahr 2004 sind 5.781 Klagen eingegangen, 885 Klagen mehr als im 1. Halbjahr 2003; mithin ein Anstieg um ca. 17,4 Prozent. Beim Landessozialgericht ist die Zahl der neu eingegangenen Berufungen im 1. Halbjahr 2004 auf Vorjahresniveau geblieben, es gab 482 Neueingänge. Im 1. Halbjahr 2003 gingen insgesamt 490 Verfahren ein, also mithin 8 mehr.

Zu Frage 2: Die von den Thüringer Sozialgerichten im 1. Halbjahr 2004 erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 16,3 Monate. Etwa zwei Fünftel dieser Klageverfahren waren allerdings binnen eines Jahres erledigt. Die erledigten Berufungen vor dem Landessozialgericht dauerten im Durchschnitt 16,7 Monate, knapp die Hälfte aller Berufungen war binnen 12 Monaten erledigt.

Zu Frage 3: Im Jahr 2004 gab es in der Sozialgerichtsbarkeit bis heute keine Neueinstellung.

Zu Frage 4: Derzeit sind solche Neueinstellungen nicht geplant. Das Bundesrecht bietet bislang keine verlässliche Planungsgrundlage.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/76 der Abgeordneten Doht, SPD-Fraktion.

Bereitstellung von Fördermitteln für die Wohneigentumsförderung

Laut Presseberichten hat die Landesregierung einen Teil der gesperrten Fördermittel aus dem BundLänder-Programm für die Wohneigentumsförderung freigegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge liegen bei den Landkreisen vor und wie viele dieser Anträge sind förderfähig und können jetzt bewilligt werden?

2. Werden soziale Kriterien bei der Entscheidung über die Bewilligung der Anträge zugrunde gelegt?

3. Erfolgt die Bewilligung der Anträge in Übereinstimmung mit den Stadtentwicklungskonzepten der jeweiligen Städte und Gemeinden?

4. Wie hoch ist der Anteil der Anträge, mit denen innerstädtische Bauvorhaben realisiert werden sollen, und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den Bewilligungsstellen sind bis zum 03.09.2004 214 Anträge eingegangen, davon sind 210 Anträge förderfähig. Rund 100 Anträge wurden zwischenzeitlich bewilligt.

Zu Frage 2: Grundsätzlich wird über Förderanträge nach sozialer Dringlichkeit entsprechend den Festlegungen in den Förderrichtlinien entschieden. Kriterien sind z.B. kinderreiche Familien und Haushalte mit behinderten Familienmitgliedern.

Zu Frage 3: Da für die Bewilligung von Wohneigentumsmaßnahmen die soziale Komponente im Vordergrund steht, ist es nicht erforderlich, dass sich die Anträge in Übereinstimmung mit den Stadtentwicklungskonzepten befinden. Allerdings besteht für innerstädtische Vorhaben ein zusätzlicher Anreiz in der Form, dass höhere Einkommensgrenzen und Kostenobergrenzen zulässig sind.

Zu Frage 4: Nach den Erfahrungen des Jahres 2003 liegt der Anteil der Anträge für innerstädtische Vorhaben etwa bei einem Drittel des Gesamtumfangs. Von den rund 100 bisher bewilligten Anträgen im zinsverbilligten Eigenheimprogramm 2004 entfallen gut 50 Prozent auf innerstädtische Bauvorhaben.

Es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, Sie haben bei meiner zweiten Frage auf die Kriterien der Förderrichtlinie verwiesen, die mir bekannt sind. Trotzdem frage ich nach: Gibt es innerhalb dieser Kriterien jetzt noch einmal eine Abstufung nach Dringlichkeit bei der Bewilligung

dieser Anträge oder wird nach einer Stichtagsregelung bewilligt?

Momentan können wir nicht weiter bewilligen, da auch dieses Programm einer Haushaltssperre unterliegt.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Wir kämen dann zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/81 der Abgeordneten Leukefeld, PDS-Fraktion.

Fördermittel für die Restabfallbehandlungsanlage am Standort Zella-Mehlis

Die Anhörung des Landesverwaltungsamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Bau einer Müllverbrennungsanlage des Zweckverbands für Abfallwirtschaft Südwestthüringen hat erhebliche Mängel und Risiken der Planung und Vorbereitung der Anlage aufgezeigt. Dennoch muss damit gerechnet werden, dass das Vorhaben mit einer Vielzahl von Auflagen, mit denen die geplanten Kosten deutlich überschritten werden, genehmigt wird. Der Vorsitzende des Verbandsrates hat in der oben genannten Anhörung öffentlich erklärt, es gibt eine Zusage der Landesregierung zur Förderung in Höhe von 20 Prozent.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es eine Bewilligung oder eine Zusage für die Bereitstellung von Fördermitteln für den Bau der Restabfallbehandlungsanlage gegenüber dem Zweckverband?

2. Wenn ja, in welchem Haushaltstitel und in welcher absoluten und prozentualen Höhe sind diese Fördermittel etatisiert?

3. Falls die Förderzusage in Prozent angegeben wird: Bezieht sich diese Angabe auf die Planungssumme oder auf die gesamte Investitionssumme inklusive der durch die Auflagen entstandenen Kosten?

Es antwortet Minister Sklenar.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Vorbemerkung: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld in der vorangegangenen Legislaturperiode bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage war, und zwar der Kleinen Anfrage Nr. 987 der Abgeordneten Frau Dr. Wildauer mit dem Titel "Landesfördermittel für die geplante Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis".

Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich zusammen: Dem ZAST wurde am 13. März 2003 mit Schreiben des Staatssekretärs des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im Auftrag der Landesregierung mitgeteilt, dass das Land die Absicht habe, ab dem Jahr 2005 eine Förderung möglich zu machen. Über das Förderinstrumentarium sollte zu einem späteren Zeitraum entschieden werden. Das Schreiben ist nicht als Zusage im Sinne des § 38 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes zu werten und im verwaltungsrechtlichen Sinne nicht bindend. Insofern können weder Haushaltstitel noch Fördersätze angegeben werden.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten hat der Haushalt gestern auch eine ziemliche Rolle gespielt. Ich denke, die Überlegungen für den Landeshaushalt 2005 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt doch schon ziemlich vorangeschritten, da wir im nächsten Monat uns auch mit diesen Fragen schon beschäftigen werden. Vielleicht könnten Sie schon etwas dazu sagen, ob denn geplant ist, im Haushaltsentwurf dem Landtag vorzulegen, dass es eine Förderung für diese Anlage gibt und aus welchem Topf diese Förderung kommen soll.

Herr Kummer, wenn Sie gestern gut zugehört haben, dann müssten Sie eigentlich wissen, dass wir keine Spielräume mehr haben.

Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, das ist die Anfrage - Drucksache 4/40 - des Abgeordneten Dr. Pidde. Ich bitte Herrn Dr. Pidde die Frage zu stellen.

Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Inanspruchnahme der Barmittel 2004

Im Rahmen der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" resultieren die zur Verfügung stehenden Barmittel im laufenden Haushaltsjahr aus der Summe der in den drei Vorjahren belegten Verpflichtungsermächtigungen (VE). Der lange Vorlauf bei der Fördermittelvergabe führt regelmäßig dazu, dass bereits durch VE gebundene Haushaltsmittel für eine neue Belegung im laufenden Haushaltsplan frei werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang werden die im Rahmen der GA-Förderung "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Haushaltsjahr 2004 zur Verfügung stehenden Barmittel von den ursprünglichen Zuwendungsempfängern mit Stand vom 31. August 2004 in absoluten und prozentualen Zahlen nicht in Anspruch genommen?

2. Wie ist der Stand der Neubewilligung der unter 1. genannten - nicht vom ursprünglichen Zuwendungsempfänger beanspruchten - Mittel in absoluten und prozentualen Zahlen?

3. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Haushaltssperre auf die Neubewilligung der nicht vom ursprünglichen Zuwendungsempfänger beanspruchten Mittel konkret (d.h., wie viele "freie" GA-Barmittel 2004 können derzeit wegen der bestehenden Haus- haltssperre des Landes nicht erneut vergeben wer- den)?

Minister Reinholz beantwortet die Anfrage.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Werner Pidde für die Thüringer Landesregierung wie folgt: