Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7580 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung in Drucksache 5/8032. Hier wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne hiermit die Abstimmung.
Ich gehe davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Damit kann ausgezählt werden.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7580 vor. Es wurden 69 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 41 gestimmt, mit Nein 24 und es gab 4 Enthaltungen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage). Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Ich bitte, das nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Mitglieder aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Vielen Dank. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das sind die Mitglieder aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordnete Fiedler. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen kommen aus der Fraktion der FDP. Das Gesetz ist demzufolge auch in der Schlussabstimmung angenommen worden.
Thüringer Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich der Thüringer Justiz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7741 dazu: Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses - Drucksache 5/7976
Frau Abgeordnete Meißner, Sie haben zunächst das Wort zur Berichterstattung aus dem Justiz- und Verfassungsausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr verehrte Gäste!
Frau Meißner, einen kleinen Moment bitte. Offensichtlich haben noch nicht alle mitbekommen, dass der Bericht aus dem Ausschuss gegeben wird. Das wird sich aber sicher gleich ändern. Ich bitte um die nötige Aufmerksamkeit. Sie haben jetzt das Wort.
Der Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich der Thüringer Justiz wurde am 21. Mai 2014 erstmals im Landtag beraten und an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf nicht öffentlich in seiner 71. Sitzung am 11. Juni beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Darüber hinaus wurde auch beschlossen, diesen Gesetzentwurf im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags einzustellen, um dann mit Fragen zum Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können. Leider wurde diese Möglichkeit von keinem Bürger wahrgenommen, so dass es keine Einträge und Beiträge über das Online-Forum gab. Letzte Woche in seiner 73. Sitzung am 9. Juli wurde der Gesetzentwurf im Ausschuss abschließend beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, den Antrag mit folgenden Änderungen anzunehmen: 1. Artikel 3 wird gestrichen. 2. Die Artikel 4 bis 9 werden somit zu den Artikeln 3 bis 8.
Ich eröffne die Aussprache. Es hat als Erste Frau Abgeordnete Berninger für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Linke unterstützt mit Blick auf die fachliche Qualitätssicherung der gerichtlichen Arbeit in Wirtschaftsstrafsachen die Konzentration der Zuständigkeit für diese Verfahren am Landgericht Mühlhausen für ganz Thüringen. Allerdings müssen diese gesetzlichen Festlegungen
dann auch mit den entsprechenden personellen und logistischen Mitteln abgesichert werden, damit zum Beispiel nicht durch überlange Verfahren der Rechtsschutz leidet, meine Damen und Herren. Aus der Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts - stimmt etwas nicht mit dem Ton?
Der Ton ist etwas hallend, aber was schlechter ist, das ist immer noch die ungeheure Geräuschkulisse im Saal. Ich stelle nur fest, dass offensichtlich die Aufmerksamkeit - auf der Ministerbank sind wir jetzt mal ganz ruhig.
Ich bitte doch wirklich, der Rednerin zuzuhören und vielleicht ein bisschen mit dem Ton nachzuregeln.
Genau. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts Mühlhausen in der schriftlichen Anhörung ist sehr deutlich zu entnehmen, dass für Wirtschaftsstrafsachen mehr als in anderen Verfahrensbereichen inhaltliche Fachkompetenzen gebraucht werden, die in einem normalen rechtswissenschaftlichen Studium nicht vermittelt werden. Deswegen sind nach unserer Ansicht drei Wege zu beschreiten:
1. Klassisch ausgebildete Juristinnen und Juristen sollten als Richterinnen oder Staatsanwältinnen die notwendigen Nachqualifizierungen bekommen können, eingeschlossen des dafür notwendigen Zeitkontingents. Die Personalausstattung und die Geschäftsverteilung müssen das dann in der Praxis berücksichtigen.
2. sind im Bereich Wirtschaftsstrafsachen auch Quereinsteigerinnen gefragt, also beispielsweise Steuerprüferinnen, Steuerfahnderinnen, Menschen mit betriebswirtschaftlichen, bilanztechnischen und IT-Kenntnissen. Der Freistaat muss daher auch für eine verstärkte Beschäftigung solcher Quereinsteigerinnen sorgen.
3. ist zu prüfen, inwieweit die Ausbildung der Juristinnen und Juristen an den Hochschulen und im Vorbereitungsdienst für eine bessere frühzeitige zusätzliche Spezialisierung bzw. Qualifizierung in Sachen Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsstrafsachen weiterentwickelt werden kann bzw. muss. Das gilt bundesweit, aber besonders auch mit Blick auf die rechtswissenschaftliche Ausbildung in Thüringen. Die Frage der Ausgestaltung der Kleiderordnung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Gericht den Rechtsanwaltskammern als Berufsvertretungen zu überlassen und diese Frage nicht mehr gesetzlich zu regeln, das begrüßen wir ebenfalls. Dabei, das habe ich auch schon in der ersten Lesung angedeutet, ist immer zu bedenken, dass
Kleider weder Leute machen, das heißt, Roben einfach Gerechtigkeit machen, bloß weil sie getragen werden. Ein tatsächlich wirksamer sozialer Rechtsstaat, der diesen Namen wirklich verdient, hängt nicht an der Robenfrage, sondern er hängt ab von fachlich-inhaltlichen Entscheidungen, die zu einer langfristig gerechten Lösung der Konflikte zwischen den Verfahrensparteien führen. Er hängt an zeitnaher wirksamer Rechtsdurchsetzung und an einer verständlichen und in ihren Interessenabwägungen sinnvollen, das heißt auch sozial ausgewogenen Rechtsordnung, also nicht am Recht des Stärkeren, sondern an der Stärke des Rechts, um soziale Nachteile vor allem mit Blick auf die ungleiche Verteilung gesellschaftlicher Macht auszugleichen.
Meine Fraktion befürwortet auch die Beibehaltung der Bearbeitungszuständigkeit der Richterinnen und Richter bei der Erstbewilligung der Prozesskostenhilfe. Die Position des Rechtspflegerbundes Thüringen, sinngemäß heißt sie, wer letztlich entscheidet, soll den Fall auch prüfen, ist konsequent und fachlich nachvollziehbar. Dass die Berufsgruppe der Rechtspflegerinnen fachlich auch in der Lage wäre, diese PKH-Fälle zu bearbeiten, das wollen wir damit nicht infrage stellen, aber die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger müssten dann, wenn man es ihnen überließe, konsequenterweise auch die Entscheidungsbefugnis und nicht nur die Prüfungs- und Vorerarbeitungspflicht erhalten. Das hieße dann, darauf verweisen die Thüringer Rechtspflegerinnen in ihrer Stellungnahme zu Recht, auch mehr personeller und logistischer Bedarf und auch eine bessere Bezahlung meines Erachtens. Die Linksfraktion hat sich im Ausschuss letztlich beim Gesetzentwurf enthalten, und zwar aus dem Grund, dass von der Koalitionsmehrheit im Ausschuss in den Gesetzentwurf die Kostenerleichterungen für Notarinnen und Notare hineinformuliert wurden. Das können wir in dieser Form so nicht mittragen, da wir meinen, dass diese Berufsgruppe insoweit als finanziell leistungsfähig genug angesehen werden kann. Deshalb werden wir uns jetzt enthalten. An dieser Einstellung ändern auch die Hinweise der beiden berufsverbandlichen Strukturen, der Notarkammer und des Notarbundes Thüringen, auf die Ausgestaltung des Berufs in Thüringen als Nurnotar ohne weitere Aufgabenfelder nichts. Auch die Berufsfreiheit ist, entgegen der Einschätzung der beiden Organisationen, unseres Erachtens nicht unzulässig beeinträchtigt, würden die Kostenerleichterungen nicht in das Gesetz hineinformuliert. Denn auch die neuen Antrags- und Bearbeitungsgebühren stellen keine unüberwindlichen Hürden für die Berufsausübung dar, sondern vielmehr eine Regelung der bloßen Ausgestaltung der Berufsausübung. Dazu kommt, dass sich die meisten Notare aus einer vorausgehenden Berufstätigkeit weiter zum Notar qualifizieren, und auch das erleichtert die Zahlung dieser Gebühren für das Zulassungsverfahren. Sollte es atypische Fälle geben, in de
nen Antragstellerinnen doch nicht die Gebühr bezahlen können, so gibt es Ratenzahlung, Stundung und Erlass und wir meinen, das ist ausreichend. Wir werden uns also zu dem Gesetzentwurf enthalten. Wir hätten ohne diese Kostenerleichterung sogar zustimmen können. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe nur einen kleinen Zettel. Es geht hier nicht um die Rechtsordnung im Allgemeinen, liebe Frau Kollegin Berninger, und es geht hier auch nicht um die Justizausbildungsordnung, sondern es geht schlicht um ein justiztechnisches Gesetz, über das man gar nicht viele Worte machen muss.
Die Wirtschaftsstrafkammer, Berufung in Wirtschaftsstrafsachen, das ist jetzt schon so und der einzige Grund, warum das jetzt gesetzlich geregelt wird, ist, dass ein Obergericht meinte, eine Rechtsverordnung reiche dafür nicht aus. Punkt. Mehr braucht man dazu nicht sagen. Es ist auch richtig so, dass diese Konzentration aufrechterhalten bleibt. Bei der PKH-Prüfung finden wir es auch richtig, dass weiterhin der Richter über beide Punkte entscheidet, nämlich über die finanzielle Notwendigkeit der PKH und über die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs, der da eingelegt werden soll, gemeinsam durch eine Entscheidung. Dann bleiben noch die Notare. Bei den Notaren geht es nicht um Kostenerleichterungen, sondern es geht darum, Kostengebühren neu einzuführen. Wir halten das einfach nicht für richtig. Ich habe das Beispiel das letzte Mal schon gebracht, es gibt, glaube ich, sonst nirgends eine Gebühr dafür, dass man bei einer Bewerbung abgelehnt wird, und so etwas hier einzuführen, sehen wir nicht ein. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Großen und Ganzen um Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung und an bundesgesetzliche Vorgaben. Das wurde bereits von
meinem Vorredner gesagt. Der Gesetzentwurf wurde in der notwendigen Schnelligkeit, aber auch Gründlichkeit noch im Justizausschuss beraten. Leider gab es ein paar andere Gesetze der Opposition, wie das Abgabenfreistellungsgesetz der FDP, welches wahrscheinlich so gut war, dass die Koalition aus CDU und SPD es nicht geschafft haben, dies abschließend zu beraten, und das somit nun der Diskontinuität unterfällt. Das ist mehr als schade.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf war es gut, dass wir noch Stellungnahmen von der Notarkammer Thüringen, vom Thüringer Notarbund, vom Bund Deutscher Rechtspfleger und vom Präsidenten des Landesgerichts Mühlhausen eingeholt haben. Dadurch wurde der Inhalt des Gesetzentwurfs im Wesentlichen bestätigt, wie beispielsweise die Zuständigkeitskonzentration in Mühlhausen für Wirtschaftsstrafsachen, was wir als FDP auch für richtig und sinnvoll erachten. Die Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen sind meist sehr komplex. Um solche Verfahren zügig, aber auch qualitativ hochwertig zu bearbeiten, sind eine besondere Sachkompetenz und eine gewisse Erfahrung notwendig. Ich habe gesagt, im Wesentlichen. Deswegen gab es auch einen Kritikpunkt, und zwar die Gebührenerhebung für Notarverwaltungsangelegenheiten. Dieses wurde nun aufgrund der Kritik der Notarkammer Thüringen und des Thüringer Notarbundes durch Änderungsantrag von CDU und SPD wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Wir halten diese Streichung ebenfalls für sinnvoll.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will es nicht länger ausdehnen, wir werden dem Gesetzentwurf in seiner durch die Beschlussempfehlung gefundenen Fassung so zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits in der ersten Lesung des Gesetzes hatten wir als SPD-Fraktion mögliche Kritikpunkte an der ursprünglich vorgesehenen Einführung von Gebührentatbeständen in Notarverwaltungsangelegenheiten aufgezählt. Kollege Scherer hat schon ein Beispiel einer nicht unbedingt einsehbaren Gebühr genannt, einer Ablehnungsgebühr, wenn jemand die Zulassung als Notar beantragt, sie nicht bekommt. Wir hatten uns dann die Frage gestellt bzw. sie wurde auch aufgeworfen von den angehörten Gutachtern, ob die vorgesehenen Gebühren gegenüber dem Aufwand adäquat sind, der
normalerweise von Gebühren gedeckt werden soll, oder es sich da um eine Art Sonderopfer für Notare handelt. Da wir in der schriftlichen Anhörung unsere Bedenken nicht oder nur sehr kleinteilig ausräumen konnten, haben wir dann diesen umstrittenen Änderungsartikel zusammen mit dem Koalitionspartner einfach wieder aus dem Gesetz herausgestrichen, und zwar nicht, weil wir generell für alle Zukunft keinerlei Gebühren in Notarverwaltungsangelegenheiten erheben wollen, sondern aus Zeitgründen und um die Verabschiedung dieses Artikelgesetzes mit seinen zahlreichen anderen und zum Teil sehr notwendigen Änderungen jetzt noch zeitnah auch zu ermöglichen.
Der entsprechende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen fand mit 7 Jastimmen bei 2 Enthaltungen eine deutliche Zustimmung im Ausschuss und so hoffe ich auch, dass das Plenum dem vorliegenden Gesetz in der Form der Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses eine vergleichbar deutliche Mehrheit geben wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete Berninger möchte Ihnen eine Frage stellen, Frau Abgeordnete Marx. Gestatten Sie das?