Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

Ich hatte vorhin von der Möglichkeit gesprochen, Herr Präsident, ich beantrage jetzt die Beratung in den drei genannten Ausschüssen, also Bauausschuss, Umweltausschuss und auch im Justizausschuss. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Das heißt, ich schließe die Debatte und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst ab über die Ausschussüberweisung. Beantragt sind der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. In der Reihenfolge stimmen wir auch darüber ab. Wer dafür ist, den Antrag der LINKEN in Drucksache 5/2305 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgewiesen.

Wer diesen von mir benannten Antrag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Als Letztes frage ich, wer diesen Antrag an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überweisen möchte. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Die gibt es von den Fraktionen der SPD, CDU und der FDP. Auch diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt.

Wir stimmen damit direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2305 in Zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

(Abg. Kummer)

SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Gesetz zur Stärkung der Informationsfreiheit Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2395 ERSTE BERATUNG

Wünscht DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Kuschel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ende Dezember 2007 hat der Thüringer Landtag ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz für Thüringen beschlossen. Das nimmt im Wesentlichen Bezug auf das Bundesgesetz und enthält aus unserer Sicht eine ganze Reihe von Einschränkungen. Ich möchte nur einige benennen. Antragsberechtigt sind dabei nur Unionsbürger, also aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber keinesfalls alle Einwohner in Thüringen. In laufenden Verfahren ist der Informationszugang ausgeschlossen. Für einzelne Behörden gilt das Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls nicht, dazu gehört beispielsweise der Landesrechnungshof. Die Berichte der überörtlichen Kommunalprüfung sind somit der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Der Antragsteller muss auch ein rechtliches Interesse am Zugang zu personenbezogenen Daten geltend machen. Ein Interessenausgleich findet dabei nicht statt.

Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass diese Regelungen des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes sich in der Praxis nicht bewährt haben. Das hat auch die Bilanz des Informationsfreiheitsgesetzes gezeigt. Auf Anfragen unserer Fraktion hat die Landesregierung mitgeteilt, dass es im Jahr 2009 ganze 30 Anträge gab, und im Jahr 2010 waren es 28. Es ist gestern auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Martina Renner hierzu die entsprechende Information mitgeteilt worden. Wir wollen deshalb das Gesetz novellieren und wollen dabei die Ziele klarer fassen und es soll bürgerfreundlicher sein. Damit wollen wir auch erreichen, dass die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes für die Bürger zugänglicher werden, denn im April 2010 hatte der damalige Innenminister eingeschätzt, das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz ist viel zu wenig bekannt.

Meine Damen und Herren, wir wollen durch unseren Gesetzentwurf ein umfassendes Recht auf In

formationsfreiheit und -zugang schaffen, niederschwellige und annehmbare Regelungen wollen wir aufnehmen und wir wollen dadurch die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger motivieren. Wir brauchen eine aktive Bürgergesellschaft und dazu ist der Informationszugang und die Informationsfreiheit eine von mehreren Voraussetzungen. Welche Grundsätze verfolgen wir mit dem Gesetzentwurf? Wir wollen, dass alle natürlichen und juristischen Personen Zugang zu Informationen haben, auch die, die nur zeitweilig bestehen; also zeitweilige Personenzusammenschlüsse wie beispielsweise Bürgerinitiativen. Wir wollen zudem, dass das Antragsverfahren wenig formalisiert ist. Aus unserer Sicht kann ein Begründungszwang entfallen. Es muss möglich sein, auch elektronische oder mündliche Antragstellungen zu vollziehen. Wir wollen, dass alle öffentlichen Stellen, also alle Stellen, die öffentliche Informationen haben und verfügen, sowohl auf landes- als auch auf kommunaler Ebene, dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen. Insbesondere wollen wir verhindern, dass durch die Flucht ins Privatrecht möglicherweise dieser Informationszugang entweder erschwert oder völlig ausgeschlossen wird. Wir wollen, dass der Informationsanspruch umfassend definiert wird. Wir wollen zur Vorgabe machen, dass Fristen des Informationsvorgangs dann auch verbindlich einzuhalten sind.

Bei schutzwürdigen Interessen wollen wir die Ausschlusskriterien klar definieren. Für uns ist es wichtig, eine vollständige Gebührenfreiheit im Gesetz zu verankern und eine weitestgehende Kostenfreiheit, so dass es nicht über die Gebühr oder die Kostenauslagenbeteiligung zu einer Selektion kommt. Wir wollen bei den obersten Landesbehörden die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens eröffnen. Das soll insbesondere der Selbstkontrolle der Behörden dienen und diese stärken. Den Kommunen wollen wir eine Ermächtigung eröffnen, eigene Informationsfreiheitssatzungen auf den Weg zu bringen. Es gab ja schon solche Versuche wie in der Stadt Suhl, wobei das Innenministerium als oberste Rechtsaufsicht festgestellt hat, es geht nicht. Es wurde ja auch gerade im letzten Tagesordnungspunkt die kommunale Selbstverwaltung angesprochen, die wollen wir auch damit stärken, also eigene Satzung und schließlich geht es uns um einen Beauftragten für Informationsfreiheit. Diese Aufgabe wollen wir dem Thüringer Bürgerbeauftragten zuordnen. Letztlich wollen wir, dass natürlich das Gesetz ständig evaluiert wird, dass wir auch als Gesetzgeber in die Lage versetzt werden, zu überprüfen, welche Wirkung hat das Gesetz und müssen wir gegebenenfalls nachjustieren. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

(Vizepräsident Gentzel)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kellner von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, für unseren demokratischen Rechtsstaat ist die Freiheit von Informationen ein hohes Gut. Nur durch den Zugang zu Informationen kann die Kontrolle auch von staatlichen Institutionen vorgenommen werden. Auch deshalb

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Den Worten müssen Taten folgen.)

hat wohl das Grundgesetz verfassungsrechtliche Festlegungen, dass ein allgemeiner ungehinderter Zugang an Informationen gegeben werden muss. Das Grundgesetz kennt aber auch Einschränkungen dieser Informationsfreiheit. Am 1. Januar 2006 ist das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes in Kraft getreten. Darauf aufbauend wurde in Thüringen das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz erarbeitet, das seit 29. Dezember 2007 gültig ist. Das Gesetz ist laut § 3 bis zum 28. Dezember 2012 in Kraft. Bis dahin hat die Landesregierung Zeit, sich dem Gesetz anzunehmen, es ist zu evaluieren und zu überarbeiten. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Dabei ist ausdrückliches Ziel, die Informationsfreiheitsrechte zu stärken.

Sie sehen, meine Damen und Herren, wir brauchen diesen Entwurf nicht. Nicht nur, dass er zeitlich unangepasst ist, er enthält auch inhaltlich viele Mängel und ist entgegen dem Anspruch kein Garant für mehr Transparenz. Zum Beispiel sind die Ausschlussgründe des Bundesgesetzes und des Thüringer Gesetzes klar geregelt und übersichtlich dargestellt. Der Gesetzentwurf bringt hierbei keine Vereinfachung. Vielmehr ist es für den Bürger schwer zu erkennen, warum sein Anspruch eingeschränkt oder abgelehnt werden soll. In § 4 sind das mehr als elf Unterpunkte, wo die Tatbestände noch einmal aufgeführt werden mit mehreren unterschiedlichen Inhalten. Auch habe ich Zweifel, dass die Rechte privater Dritter ausreichend durch den Entwurf gesichert werden. So sind zum Beispiel die besonders geschützten personenbezogenen Daten gemäß Thüringer Datenschutzgesetz kaum hinreichend geschützt, ebenso wird die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht umfassend geregelt. Es gibt hier also erhebliche datenschutzrechtliche Defizite. Aber auch die Umsetzung des Entwurfs wird erhebliche Probleme mit sich bringen. Ich denke hierbei z.B. an die Fristen zur Bereitstellung. So sind die Zeiträume für Prüfungen viel zu kurz, wenn man bedenkt, dass die entsprechenden Behörden jeden Antrag auf alle möglichen Verweigerungsgründe untersuchen müssen. Weiterhin ist der Zeit

raum viel zu knapp, falls die Einwilligung eines beteiligten Dritten eingeholt werden muss, zumal nicht geregelt ist, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, falls ein beteiligter Dritter sich nicht meldet, um seine Zustimmung oder Ablehnung mitzuteilen. Weiterhin wird der Arbeitsaufwand für die Behörden unabsehbar. So verpflichtet der Entwurf, dass die Behörden prüfen müssen, falls es in ihrem Bereich liegt, in wessen Bereich die Anfrage fällt, und diesen Antrag entsprechend weiterleiten müssen. Dies kann zu einem erheblichen Zeitaufwand führen und damit ansteigende Personalkosten verursachen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt genügend Gründe, diesen Entwurf abzulehnen. Er hat rechtliche Defizite, führt zu deutlich höherem Verwaltungsaufwand und bringt nicht die notwendige Transparenz.

Darüber hinaus lässt sich aus den Daten der Beantwortung der Kleinen Anfrage von der Kollegin Renner bezüglich der Inanspruchnahme nicht ableiten, dass es hier einen akuten Handlungsbedarf gibt. Im Jahr 2009 wurden 30 Anfragen gestellt, von denen 18 abgelehnt wurden. Im Fall der Ablehnung der Informationen wurde nie Widerspruch eingelegt. Die Bearbeitung wurde bis auf eine Ausnahme innerhalb von zwei Wochen durchgeführt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ab- lehnung geht ja schnell.)

Nein, die Bearbeitung, nicht des Widerspruchs, bis auf zwei Fälle. Es scheint in der Praxis kaum ein Problem zu geben, sonst hätte man andere Fristen angesetzt und vor allem wäre erheblich mehr Gebrauch davon gemacht worden.

Wenn Sie meinen, Sie könnten mit den vielen, zusätzlich eingebauten, vermeintlichen Erleichterungen das Interesse steigern, dann bezweifele ich das stark. Denn der Zugang ist uneingeschränkt möglich und die Anfrage hat das auch gezeigt, dass es möglich ist bzw. wie damit umgegangen werden kann. Ich denke, wir können noch warten, bis die Landesregierung, so wie es im Koalitionsvertrag auch vereinbart ist, dieses Gesetz evaluiert hat und dann bis 2012. Da müssen wir auch die Erfahrungen abwarten und können das dann in aller Ruhe diskutieren. Ich denke, so viel Zeit ist und so viel Zeit kann sich auch genommen werden, zumal Ihre Anfrage gezeigt hat, dass es eben nicht so ist, dass Bürger, die den Zugang nicht so bekommen hätten, wie Sie es dargestellt haben. Ich denke, es gibt eine Vielzahl Gründe, diese Zeit abzuwarten, in Ruhe auszuwerten und dann erneut über Veränderungen - und das war auch das Ziel der Landesregierung, das war auch im Koalitionsvertrag vereinbart - entsprechend auch zu reagieren. Da können wir dann gemeinsam unter Umständen ein Gesetz auf den Weg bringen, dass die Transparenz, so wie Sie es vielleicht angestrebt haben oder anstreben, dann auch möglich wird. Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf liegt uns seit dem 17.03.2011 vor und soweit es in der Zeit überschaubar ist, gibt es ein paar gute Ansatzpunkte, aber auch etliche Kritikpunkte. Ich teile auf jeden Fall die Auffassung, dass es ein sehr, sehr wichtiges Thema ist, das uns auch als Liberale am Herzen liegt. Uns liegt aber auch natürlich das Thema Datenschutz am Herzen und darüber werden wir noch einiges miteinander zu diskutieren haben.

Transparenz und Bürokratieabbau sind zwei klassische liberale Vorstellungen und somit schlagen bei dem Entwurf - ich möchte sagen - eigentlich fast noch mehr als zwei Herzen in meiner Brust. Ich habe gerade das Thema Datenschutz mit benannt. In Thüringen gibt es seit Ende 2007 das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz und dieses Thüringer Informationsfreiheitsgesetz verweist im Wesentlichen auf die bundesgesetzliche Regelung. Wir müssen uns somit auch fragen, was an der bisherigen gesetzlichen Regelung schlecht ist und was eine Neuregelung für Verbesserungen mit sich bringen sollte. Ziel, meine Damen und Herren, nach der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs soll es sein, ein bürgerfreundliches, klares Gesetz zu schaffen, wodurch Bürger motiviert werden, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Wir haben am Mittwoch die entsprechende Mündliche Anfrage wahrgenommen und mussten feststellen, dass, wie schon in den Jahren 2009 mit 29 und 2008 mit 26, die Zahl der Anträge auf Auskunftsbegehren im Jahr 2010 mit 28 relativ gering war. Nun könnte das, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht daran liegen, dass ein Gesetz des Öfteren schwer zu verstehen ist, aber ich glaube, das ist auch kein Alleinstellungsmerkmal von Gesetzen. Es könnte aber auch daran liegen, dass das Interesse an der Nutzung dieser Möglichkeiten nicht so ausgeprägt ist, wie wir uns das manchmal in unserer Theorie vorstellen. Auch wurde uns aus anderen Ländern, z.B. Berlin, signalisiert, dass es eben nicht an dem Gesetz liegt, sondern - das betrifft das, was ich gerade gesagt habe - am Interesse der jeweiligen Bürger. Es ist weiterhin ein Ziel des Gesetzentwurfs, mehr Transparenz zu schaffen. Die Schaffung von Transparenz - und das ist völlig unbestritten - ist für die Bürgerinnen und Bürger im Land ein wichtiger Kontrollmechanismus. Allerdings - und das ist mir sehr wichtig aus der praktischen Erfahrung heraus - muss das Gesetz praxistauglich sein. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich hier durchaus meine Zweifel. Vielmehr bestehen Bedenken, dass ein solches Gesetz Bürokratismus

hervorruft und dadurch die Verwaltungen teilweise lahmgelegt werden. Wir wollen aber auf der einen Seite Transparenz, aber mit der Transparenz trotzdem auch Verwaltungen, die effektiv arbeiten können. Ich bin mir auch nicht sicher, warum keine Gebühren für Klagen erhoben werden sollen. Wenn das die Motivation sein soll, die Bürger zum Klagen zu animieren, dann ist das in meinen Augen ein falsches Rechtsverständnis. Es soll nicht der Klage wegen geklagt werden, meine Damen und Herren, nur weil es sowieso nichts kostet, sondern weil man der Ansicht ist, einen Anspruch auf Informationen zu haben, die einem zu Unrecht verwehrt worden sind. Dann, meine Damen und Herren, muss es selbstverständlich eine Klagemöglichkeit geben und dann muss es selbstverständlich, wenn man Recht bekommen hat, auch zulasten dessen gehen, der Unrecht hatte.

(Beifall FDP)

Aber einfach mal zu sagen „Klag doch mal, es kostet nichts“, das kann nicht unser Ziel sein. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Deswegen meinen wir, dass es wichtiger ist, die Aufklärung der Menschen voranzutreiben, aber nicht mit einem Gesetz, in dem man wieder einmal alles verspricht, ohne auf die Konsequenzen hinzuweisen.

Erhebliche Bauchschmerzen bekomme ich, wenn ich lese, wie mit den Rechten Dritter umgegangen werden soll. Da, meine Damen und Herren, habe ich aus datenschutzrechtlicher Sicht - ich habe das vorhin schon angesprochen - doch erhebliche Zweifel, ob das so gewollt sein kann. Wenn ich dort wieder einmal so den Exkurs etwas in die Praxis nehme: Stellen wir uns mal vor, gerade im Zusammenhang vielleicht mit Straßenausbaubeiträgen, eine entsprechende Ausschreibung, dann gibt es natürlich schutzwürdige Belange Dritter, etwa wenn ich an den Bieterspiegel denke, dann kann nicht jeder jeden Einheitspreis beispielsweise einsehen, weil das Dinge sind, die in Wettbewerbsrecht eingreifen, weil es dazu führen würde, dass möglicherweise auch Konkurrenten in die Kalkulation von Wettbewerbern Einblick erhalten, der so nicht gegeben werden darf. Da, meine Damen und Herren, gibt es, was dieses Gesetz anbelangt, erheblichen Diskussionsbedarf und, ich glaube, auch erheblichen Änderungsbedarf, denn es reicht nicht, zu behaupten, dass überwiegende schutzwürdige Belange des betroffenen Dritten dem Informationsinteresse nicht entgegenstehen, sondern wir müssen in der Praxis dafür sorgen, dass diese Interessen nicht beeinträchtigt werden können.

Ich bin der Ansicht, dass grundsätzlich eine Einwilligung des Dritten vorliegen muss, bevor personenbezogene Daten bekanntgegeben werden dürfen und bevor beispielsweise Daten, die wettbewerbsrechtlicher Natur sind, bekanntgegeben werden dürfen, bevor man dort Einsicht nehmen kann, und

das aus gutem Grund, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir sagen als Liberale, im Zweifel - ich betone -, im Zweifel sollen die Belange des Datenschutzes Vorrang vor den Informationswünschen der Bürger haben, ohne diese Informationswünsche in irgendeiner Weise in Misskredit stellen zu wollen.

Ich bin der Auffassung, dass grundsätzlich eine Abwägung zwischen Transparenz und dem Ziel des Bürokratieabbaus, datenschutzrechtlichen Aspekten und der Deregulierung der Verwaltung stattfinden muss. Dort ist es wie im richtigen Leben, es gibt eben viele Farben zwischen schwarz und weiß und man kann nicht das eine nur als gut und das andere nur als schlecht darstellen, sondern es muss einen gesunden, einen vernünftigen Abwägungsprozess geben, der, wie ich meine, auch wenig reißerisches Potenzial bietet. Diese Abwägung hat im Gesetzentwurf aus unserer Sicht augenscheinlich bislang nicht stattgefunden. Auch deshalb bin ich der Ansicht, dass ein erheblicher Diskussionsbedarf besteht.

Meine Damen und Herren, wir wollen uns dem Ansinnen nicht grundsätzlich verweigern. Im Gegenteil, ich denke, Informationsfreiheit ist ein wichtiges Gut, aber, wie ich auch gerade gesagt habe, es ist eben nicht so eindimensional zu sehen. Deswegen meine ich, dass wir im Innenausschuss zuständigkeitshalber die fachliche Diskussion weiterführen sollten. Ich glaube, dass dort noch viel Gesprächsbedarf besteht. Ich beantrage deswegen namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss und bin auf eine interessante, fachliche Diskussion gespannt. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann es an der Stelle auch, weil viel Richtiges im Vorfeld von meinen Vorrednern schon gesagt wurde, recht kurz machen. Zunächst einmal Dank an die Fraktion DIE LINKE für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs, der, glaube ich, im Jahr 2009 in einer ähnlichen Fassung schon einmal hier vorlag. Das sage ich nicht, um das irgendwie zu diskreditieren als Wiedervorlage, sondern um deutlich zu machen, wie lang die Diskussionsprozesse sind, die man in diesem Bereich braucht, weil wir hier in einer Materie sind, die noch nicht allen so geläufig ist; den Bürgern wenigstens nicht. Ich den

ke, dass es hier eine Anzahl von wichtigen Regelungen gibt. Meine Vorredner haben auch schon deutlich gemacht, dass es bei allen Punkten Diskussionsbedarf gibt, wie weit wir gehen sollen, wie viel Schutz Dritter vonnöten ist, was darf eine Behörde verweigern und was soll sie in jedem Fall offenbaren müssen.

In jedem Fall glaube ich, dass der Gesetzentwurf an der Stelle einen guten Input gibt, wo er sagt, wir schließen nicht mehr einzelne Landesbehörden aus dem Informationsbegehren generell aus, sondern wir sagen, in welchem Bereich sie nicht antworten müssen oder nicht antworten sollen. Das finde ich vollkommen wichtig. Problematisch, denke ich, ist auch, dass Ihr Gesetzentwurf dadurch, weil er Details klären will, natürlich größer wird. Das ist nicht der Vereinfachung dienlich, das muss man sich immer genau anschauen, was man damit bewirkt. Grundsätzlich glauben wir aber, dass das größte Problem des Informationsfreiheitsgesetzes hier in Thüringen, aber auch auf der Ebene des Bundes die Information ist. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen einfach nicht, dass sie dieses Recht haben. Damit nutzen sie es nicht und es könnte fast der Eindruck entstehen, dass dieses Gesetz überflüssig sei. Es ist aber mitnichten überflüssig, sondern es ist höchst wichtig und wir müssen an einer Kultur arbeiten, die darin ihren Ausdruck hat, dass Bürger wissen und es auch gern nutzen, ihre Verwaltung nach Belangen zu fragen, die sie angehen. Wie oft erlebt man gerade im Gespräch mit Bürgern, dass man sagt, darf ich das überhaupt, und dass man sich zurückhaltend bewegt gegenüber der Verwaltung. Hier können wir mit diesem Gesetz, gepaart mit einer Informationsoffensive, viel Gutes voranbringen. Das wollen wir mit Ihnen gern im Innenausschuss beraten und dann kommen wir auch im Rahmen der Datensicherheit, Informationsrechte und ähnlicher Dinge ein gutes Stück voran. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Marx für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer so ein bisschen wie das Hase-undIgel-Spiel. Die Opposition greift Koalitionsvorhaben auf, um uns dann sozusagen auch Beine zu machen, und das ist auch grundsätzlich nicht illegitim, das ist in Ordnung, dass Sie das machen. Herr Kollege Kellner hat schon darauf hingewiesen, die Koalition hat eine Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes nach einer Evaluation - das neue Modewort - vereinbart, aber auch eine Verstärkung

(Abg. Bergner)

der Informationsrechte hinterher. Ihre Evaluation ist sehr knapp ausgefallen. Aus der Tatsache, dass das Informationsfreiheitsgesetz bisher kaum genutzt und von den wenigen Anfragen etliche zurückgewiesen wurden, schließen Sie auf zu starke Restriktionen des bisher geltenden Informationsfreiheitsgesetzes. Das ist ein bisschen mutig, diese Auslegung zu treffen. Da müsste man schon noch mal genauer hinschauen, was waren das für Anträge, was waren das für Ablehnungsgründe, was geben vielleicht auch Fragesteller als Schwierigkeiten an. Evaluation bedeutet ein bisschen mehr, als diese zwei Zahlen zu nehmen.

Gleichwohl, wir Sozialdemokraten - das ist kein Geheimnis - haben uns, als das derzeit geltende Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet wurde, seinerzeit auch mehr gewünscht und das derzeit geltende Recht fällt insoweit auch hinter das zurück, wofür wir Sozialdemokraten uns hier schon zehn Jahre lang im Thüringer Landtag stark gemacht hatten. Daher waren wir auch dem Grunde nach bereit, Ihrem Entwurf mit Interesse zu begegnen. Nun ist es aber leider so, dass dieser Entwurf - da möchte ich nicht drum herumreden - doch einfach zu schlecht ist, ich muss das leider so sagen, um als Grundlage für eine Novellierung ernsthaft in Betracht zu kommen. Ich möchte das an drei Beispielen verdeutlichen - ich könnte Ihnen auch alle Regelungen der Reihe nach zerpflücken.