Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Vielen Dank, vor allen Dingen an Herrn Kummer. Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass die Landwirtschaftsbetriebe trotz dessen, was Herr Kollege Ramelow gezeichnet hat, nicht mehr erlösen für das Getreide, für das Öl usw. als das, was

sie vorher bekommen haben, also dass der Zusammenhang zwischen den Erlöserpreisen des Landwirts und dessen, was in den Geschäftsstellen vor sich geht, nicht besteht?

Sie kennen es selber sehr gut, dass das nicht nur beim Getreide so ist, sondern bei vielen anderen Produkten auch. Wenn Sie das bei der Milch sehen, da haben wir jetzt einen Erzeugerpreis von 30 oder 31 Cent. Das ist natürlich nicht mit dem zu vergleichen, was der Verbraucher dann bezahlt. Das ist Ihnen ja bekannt.

Damit sind alle Nachfragemöglichkeiten erschöpft. Ich rufe die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/2469 auf.

Auswirkungen der Flutung der Wismut-Gruben auf den Gessenbach und die Weiße Elster

Die Ostthüringer Zeitung vom 24. März 2011 berichtet von flutungsbedingten Umweltbeeinträchtigungen im Bereich des Gessentales bei Ronneburg. Diese seien vorwiegend auf Starkniederschläge in den vergangenen Monaten zurückzuführen. Der kirchliche Umweltkreis Ronneburg spricht in diesem Zusammenhang davon, dass Eisen in großen Mengen sowie Uran, Cadmium, Nickel und Salze in den Gessenbach und die Weiße Elster eingetragen werden. Aus Vorsorgegründen hat das Thüringer Landesverwaltungsamt die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Gessenbach verschärft und diese im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11/2011 bekannt gemacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Umweltbeeinträchtigungen führten dazu, dass sich das Landesverwaltungsamt zur Verschärfung der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Gessenbach veranlasst sah?

2. Inwieweit folgt die Landesregierung den Forderungen des kirchlichen Umweltkreises Ronneburg, die Verklappung der Bergbauschlämme in die Weiße Elster zu stoppen und die Wasserbehandlungsmaßnahmen auszuweiten?

3. Welche Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltgefährdung wurden bzw. werden bis wann eingeleitet?

4. Inwieweit entspricht der bisherige Reinigungserfolg der Flutungswasserbehandlung seit Inbetriebnahme der Aufbereitungsanlage 2002 den Erwartungen des Betreibers Wismut GmbH?

(Abg. Ramelow)

Diese Frage beantwortet Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir, Herr Abgeordneter Kummer, eine Vorbemerkung: Grundsätzlich sind die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Gessenbaches in den der Wismut GmbH erteilten wasserrechtlichen Erlaubnissen bereits geregelt. Demnach hat die Wismut GmbH alle durch den Bergbau kontaminierten Wässer zu fassen, zu reinigen und die anfallenden Schlämme zu entsorgen. Die getroffenen Maßnahmen sind durch reaktives Handeln, den jeweiligen sich aktuell einstellenden Situationen anzupassen und unterliegen einer permanenten Kontrolle der zuständigen Behörden.

Zu Frage 1: Aufgrund der extremen Niederschläge der vergangenen Monate kam es im Austrittsgebiet Gessental zu einer Zunahme der Menge austretender bergbaulicher beeinflusster Wässer, die nicht vollständig gefasst und der Wasserbehandlungsanlage Ronneburg zur Behandlung zugeführt werden konnten. Die Folge war und ist ein Überströmen der Wasserfassung im Gessental und damit die Einleitung von schadstoffbelastetem Flutungswasser über den Gessenbach in die Weiße Elster. Gleichzeitig führte das zu einer Überschreitung der Gewässergüteziele für Schwermetalle nur im Gessenbach. Diese Situation besteht nach wie vor und war Anlass für die Verschärfung der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs im Gessenbach.

Zu Frage 2: Ein „Verklappen“ von Bergbauschlämmen findet nicht statt. Das aus dem Gebirge austretende Grundwasser ist so hochgradig mit Eisen angereichert, dass es nach Sauerstoffkontakt im Oberflächengewässer ausfällt. Eine Sofortlösung zum Schlammrückhalt im Gessental, wie vom kirchlichen Umweltkreis Ronneburg gefordert, ist nicht verfügbar. Eine auf behördliche Veranlassung von der Wismut GmbH erarbeitete Studie „zur Entlastung der Wasserbehandlungsanlage Ronneburg durch kurzfristig umsetzbare provisorische Maßnahmen“ bewertete u.a. auch die Reinigungsmöglichkeit für im Gessental auftretendes Grundwasser. Gemäß dieser Studie wäre eine Behandlungsanlage zur Abtrennung von Schwermetallen erforderlich, die bei einer Kapazität von 90 m³/h mit einem Investvolumen von 1,13 Mio. € zu Buche schlagen würde. Als Realisierungszeitraum wurden 15 Monate angegeben. Einzig die auf 750 m³/h Behandlungskapazität erweiterte Wasserbehandlungsanlage Ronneburg, deren Fertigstellung und Inbetriebnahme im Sommer 2011 erfolgen soll, wird in der Lage sein, in einem überschaubaren Zeitraum eine

spürbare Entspannung der Situation im Gessental herbeizuführen.

Zu Frage 3: Durch die Wismut GmbH werden zur Eindämmung der Umweltgefährdung derzeit realisiert:

- Erhöhung der Abförderungskapazität aus dem Gessental auf insgesamt 750 m³/h durch Installation zweier zusätzlicher stationärer Pumpen bis zum 30.06.2011,

- Erweiterung der Abförderungskapazität vom Zwischenspeicher 3 zur Wasserbehandlungsanlage Ronneburg durch Inbetriebnahme einer zweiten Rohrleitung ebenfalls bis zum 30.06.2011,

- Inbetriebnahme der kapazitiv erweiterten Wasserbehandlungsanlage Ronneburg im September 2011 und

hydraulische Entlastung des Austrittsgebiets Gessental durch die Ableitung des im Austrittsgebiet der Beerwalder Sprotte anfallenden kontaminierten Grundwassers in das Auflandebecken Beerwalde.

Bisher wurde das im Austrittsgebiet der Beerwalder Sprotte anfallende kontaminierte Grundwasser wieder in das Grubengebäude Ronneburg eingeleitet. Als Sofortmaßnahme wurde zwischen der Stadt Gera und der Wismut GmbH die Beräumung des Gessenbachs im Bereich der Straßenbahnbrücke in Gera-Pforten, beginnend ab dem 04.04.2011 abgestimmt. Die Maßnahme dient der Beseitigung der Ausuferung des Gessenbachs in diesem Bereich.

Zu Frage 4: Die tatsächliche Reinigungsleistung der Wasserbehandlungsanlage Ronneburg befindet sich in Übereinstimmung mit der projektierten Reinigungsleistung. Einzig die Behandlungskapazität der Anlage ist im Hinblick auf die weit überdurchschnittlichen Niederschläge des letzten Halbjahres zu gering, d.h., die Projektierung sah ja vor 500 m³/h, derzeitiger Durchsatz ist über 550 m³/h.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, können Sie noch ein Wort zur Situation in der Weißen Elster sagen? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es in der Weißen Elster keine Grenzwertüberschreitungen. Allerdings weiß ich gar nicht: Gibt es denn für die Weiße Elster überhaupt Grenzwerte?

Ich habe mich heute Morgen erst einmal über den Gessenbach informiert. Über die Weiße Elster müsste ich mich noch mal sachkundig machen. Beim Gessenbach ist es so, dass wir leider Gottes

einige Schwermetalle haben, die ich lieber nicht drin sehen möchte. Deswegen besteht, glaube ich, hier wirklich Handlungsbedarf. Weiße Elster müsste ich Ihnen nachreichen, das weiß ich jetzt nicht, habe ich nicht nachgefragt.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Vielen Dank für den Überblick dessen, was jetzt an Maßnahmen geplant ist. Meine Frage ist, ob Sie noch beziffern können, inwieweit die Höhe der Schäden, die jetzt in dem Areal Gera-Pforten entstanden sind, dem Ministerium bekannt ist und ob Sie darüber Informationen haben, was allein die Renaturierung alles in allem kostet.

Das habe ich heute für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage nicht mitgebracht, was die ganze Renaturierung kostet, das muss ich Ihnen nachreichen. Man muss vielleicht aber an der Stelle noch mal sagen, das sind Ereignisse, mit denen man im Vorfeld natürlich nicht gerechnet hat und die auch nicht so sehr schön sind. Man hat damit gerechnet, dass die 500 m³ vollkommen ausreichen würden. Dass dann so ein Ereignis eintritt, dass Grundwasser austritt, das war nicht vorhersehbar. Dass man dann hier eine Schuldzuweisung machen möchte, das würde ich nicht so gern sehen, sondern hier ist sofort Handlungsbedarf. Das haben die Behörden gemacht und die sind tätig. Jetzt sollten wir alle dabei versuchen, den Schaden so gering wie nur möglich zu halten und auch so eindämmen, dass es möglichst nicht noch mal auftreten kann.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2470.

Weiterhin Personalmangel an den Grundschulhorten in Gera

Von 2.500 Grundschülern in Gera besuchen 84 Prozent, das heißt 2.100 Schüler den Hort. Allerdings entspricht die Personalsituation an den Grundschulhorten in Gera seit mehreren Jahren nicht dem vorhandenen Betreuungsbedarf. Laut Aussagen des Schulamtes vor Stadträten fehlen aktuell 378 Personalstunden pro Woche. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Auffassungen im Stadtrat und der Stadtverwaltung der Stadt Gera

bzw. dem Schulamt über die Höhe des gesetzlich umzusetzenden Personalschlüssels.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Personalschlüssel, bezogen auf die zu betreuenden Schüler in den Grundschulhorten, ist auf welcher gesetzlichen Grundlage umzusetzen?

2. Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation an den Grundschulhorten in Gera dar und wie hoch ist der entsprechende Fehlbedarf, erfasst anhand von Personalstunden pro Woche?

3. Wie viele Erzieherinnenstellen konnten zu welchen Bedingungen im jetzigen Schuljahr besetzt werden und wie viele werden es zum 1. August 2011 sein?

4. Durch welche Maßnahmen des Landes wurde und wird dem andauernden Mangel an Personal in den Grundschulen in Gera entgegengewirkt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Deufel.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete des Thüringer Landtags, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Umfang der Einstellungen von Erziehern richtet sich nach dem Bedarf. Dieser ergibt sich rechnerisch aus den Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2010/2011. Hiernach stehen den Grundschulhorten der Stadt Gera derzeit 2.943,02 Erzieherwochenstunden, das entspricht 75,46 Vollzeitbeschäftigtenstellen, zur Verfügung. Die Zuweisung an die Einzelschule erfolgt auf der Grundlage der angemeldeten Hortkinder und des dazu zur Verfügung stehenden Hortpersonals. Dabei wird eine Betreuungsanzahl von 15 bis 20 Kindern pro Horterzieher entsprechend dem Punkt 5.2.1 der Rahmenbedingungen der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres angestrebt. Hinsichtlich der in Gera immer wieder aufkommenden Diskussion über die dabei zugrunde zu legenden Richtwerte wird deutlich darauf hingewiesen, dass eine Orientierung an § 14 Abs. 2 des Thüringer KitaG bei der Personalzuweisung deshalb nicht erfolgt, weil sich die Regelungen des ThürKitaG nicht darauf erstrecken.

Zu Frage 2: An den staatlichen Grundschulhorten der Stadt Gera besteht aufgrund von Schwangerschaften, Mutterschutzfristen sowie krankheitsbedingtem Ausfall ein Bedarf von 313 Wochenstunden, das entspricht 8,03 Vollzeitbeschäftigtenstellen, zur Absicherung der Hortbetreuung. Abordnun

(Staatssekretär Richwien)

gen aus anderen Grundschulen werden vorgenommen, sind jedoch aufgrund der Personalsituation insgesamt nur eingeschränkt möglich. Die Personalsituation ist aufgrund der erwähnten Ausfälle durch Schwangerschaften, Mutterschutzfristen und durch Erkrankungen temporär angespannt, aber die Hortbetreuung ist an keiner Schule stark beeinträchtigt oder etwa gefährdet.

Zu Frage 3: Zum Schuljahr 2010/2011 sind folgende Einstellungen erfolgt: 12 Erzieher wurden mit einem Stellenumfang von 50 Prozent entfristet, 10 weitere Erzieher wurden mit einem Stellenumfang von 50 Prozent im Laufe des Schuljahres unbefristet eingestellt. Drei Erzieher wurden mit einem Stellenumfang von 50 Prozent im Laufe des Schuljahres befristet eingestellt. Zwei Erzieher wurden als Erziehungsurlaubsvertretung mit einem Stellenumfang von 50 und 80 Prozent eingestellt und vier Erzieherinnen, die zuvor Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II bezogen, erhielten nach Einzelfallprüfung eine Erhöhung des Stellenumfangs, insgesamt 52,5 Prozent. Welche Möglichkeiten es für das neue Schuljahr gibt, lässt sich derzeit noch nicht verbindlich sagen. Die Vorbereitungen des neuen Schuljahres einschließlich der Stellenzuweisungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 4: Die planerische Absicherung der Hortbetreuung ist und wird durch die Landesregierung weiterhin gewährleistet. Ein erhöhter krankheitsbedingter Ausfall kann jedoch nicht vorhergesehen werden. Ich kann jedoch versichern, dass die Schulleitungen und Erzieherinnen und Erzieher, mitunter auch Lehrerinnen und Lehrer, fachlich versiert und flexibel versuchen, den von Eltern geforderten zeitlichen Betreuungsbedarf möglichst umfänglich abzudecken und insofern zeitlich befristete Engpässe auch zu überbrücken. Danke schön.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Bereits genau vor einem Jahr in der Sitzung im März 2010 gab es Anlass zur Besorgnis. 300 Personalstunden fehlten und der OB schrieb einen Brief an das Ministerium - wie gesagt vor einem Jahr -, der letzte Antwortsatz des Ministers lautete damals wie folgt, ich zitiere: „Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass die staatlichen Grundschulhorte in der Otto-Dix-Stadt Gera nicht mit einem Bedarf von 300 Stunden in das neue Schuljahr eintreten werden.“ Wie würden Sie denn einen heutigen Brief mit dem letzten Satz beenden wollen?