Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Des Weiteren ist ungeklärt, wie es eigentlich aussieht mit der Zweckbindung der frei werdenden Mittel. Der Bund erhöht zwar den KdU-Anteil, senkt ihn für die Kommunen, aber dass das Geld am Ende wirklich für Schulsozialarbeit und für Mittagessen eingesetzt wird, das steht in diesem Gesetz leider nirgendwo. Hier brauchen wir, denke ich, auch eine landesrechtlich Regelung. Deshalb hätte es mich gefreut, wenn wir heute nicht nur dieses Bundeskindergeldgesetz noch mal thematisieren, sondern es hätte mich sehr gefreut, wenn wir auch das Ausführungsgesetz zum SGB II debattiert hätten. Ihre Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern haben ein eigenes Ausführungsgesetz zum SGB II bezüglich des Bildungspaketes in Angriff genommen. Ich möchte hier für die Fraktion auch ankündigen, dass wir als LINKE da auch ein Ausführungsgesetz im Mai in das Plenum einbringen wollen. Das Gesetzund Verordnungsblatt des Bundes ist draußen, das ist sozusagen in Kraft getreten und, ich denke schon, dass wir hier noch mal für eine Rechtssicherheit der Kommunen streiten müssen. Es kann am Ende nicht Sinn und Zweck sein, dass die Kommunen Schulsozialarbeiter anstellen und 2013 überlegt sich der Bund, wie er das mit der Rechnung anstellen möchte. Dann sitzen die Kommunen auf den Kosten für die Schulsozialarbeiter. Ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck.

Was ich auf jeden Fall auch sehr schwierig finde und ich aus Ihrem Hause, Frau Taubert, ein bisschen Unterstützung erwarte, ist der Umstand, dass diese ganze Leistung im SGB VIII angesiedelt sein müsste, also eigentlich in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir diese Schulsozialarbeiter auch in § 13 oder im Ausführungsgesetz zum SGB VIII verankern. Das ist ja nicht ohne Grund so, dass die Jugendhilfe ganz andere Methoden hat, es gibt die Jugendförderpläne auf kommunaler Ebene, und dort zwei parallele Systeme oder zwei parallele Finanzierungen aufzubauen, das halte ich für nicht sinnvoll.

Ansonsten kann man sagen, Grundrechte auf Bezugsschein - das ist die Frage des Bildungspakets sind für uns nicht der Weg, aber wir müssen jetzt damit leben und schauen, dass wir das Bildungspaket möglichst sinnvoll und möglichst gut umsetzen.

Einen Kritikpunkt, den gestehen Sie uns bitte noch zu, den wir haben, auch im Verfahren im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss, die Kinder von Asylbewerbern, diejenigen die also im Bezugskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes sind, die sind wieder nicht dabei, die sind ausgegrenzt worden. Das finden wir schon noch als LINKE ziemlich schwierig, das finden wir fragwürdig, denn das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, alle Kinder haben diesen Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum. Vielleicht ist es ja auch hier möglich, Regelungen zu finden, damit auch die Kinder von Asylbewerbern das Teilhabepaket nutzen können. Die Stadt Erfurt hat schon Verwaltungsrichtlinien erlassen, in denen das möglich ist. Aber es wäre, glaube ich, ein gutes Zeichen, wenn wir auch von Landesebene hier diejenigen, die das Bildungspaket auch brauchen, unterstützen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Pelke von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Ministerin Taubert hat in kurzen Ausführungen deutlich gemacht, warum dieses Gesetz notwendigerweise in relativ schnellem Zeitraum diskutiert und abgestimmt werden soll. Ich glaube, Herr Bärwolff, Sie haben völlig recht, dass noch vieles zu diskutieren ist. Dieses haben wir andiskutiert in der letzten Aktuellen Stunde. Wir haben selber - also ich für meine Fraktion - gesagt, dass diese Überlegung, gerade was Kinder und Jugendliche angeht, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ob das ausreichend ist, ob das an allen Ecken und Enden stimmt, ob das auch in der Umsetzung, was die Kommunen angeht, mittlerweile alles auf dem richti

gen Weg ist, das wage ich im Moment nicht einzuschätzen. Wir wissen sehr wohl, dass gerade auch Kommunen - ich habe heute ein Gespräch in Erfurt auch mit Frau Bürgermeisterin Thierbach gehabt -, die in Vorleistung gegangen sind, gerade für kostenfreies Mittagessen und andere Dinge, jetzt auch sehen müssen, wie die ganzen Verrechnungsebenen und wie die Mittel dann auch letztendlich für andere wesentliche Dinge wieder ausgegeben werden können oder nicht, wie hoch der Verwaltungsaufwand ist und, und, und. Alles dies muss noch ausdiskutiert werden, aber die grundsätzliche Variante, dass hier ein § 6 b im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes mit eingefügt wird und dass damit der Personenkreis erweitert wird und dass wir - Sie haben es angesprochen - im Prinzip eine formale Handlung umsetzen müssen, glaube ich, das halte ich für einen wesentlichen Aspekt.

Die Ministerin hat angesprochen, dass die Spitzenverbände angehört worden sind. Soweit ich gehört habe - ich bin nicht Mitglied des Sozialausschusses - wird es aber morgen auch noch mal eine Sitzung geben, in der wir uns um diesen Bereich verständigen, dass die Spitzenverbände noch mal ihre Position gerade im Hinblick der Umsetzung in den Kommunen dazu äußern können. Das halte ich für vernünftig. Insofern ist meine Fraktion für eine Überweisung ausschließlich an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, damit wir so schnell wie möglich an dieser Stelle das Verfahren regeln können. Ansonsten glaube ich, und das haben wir auch in der Aktuellen Stunde schon sehr deutlich gemacht, wird uns das Thema noch länger begleiten. Damit die Frage, was vom Bund jetzt an positiven Aspekten über die Länder an die Kommunen gegeben worden ist, zum einen - und auch das haben wir gesagt, ist eine verfassungsrechtliche Frage -, ob tatsächlich alles so transparent und ausreichend ist, das werden wir an gegebener Stelle noch mal prüfen müssen. Aber im Moment ist es mir einfach wichtig, dass dieser erste Schritt in die richtige Richtung so schnell wie möglich umgesetzt werden kann. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich glaube, es gibt überhaupt keinen Dissens hier im Hause, dass der § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes entsprechend landesrechtlich heruntergebrochen werden muss, die zwei Paragraphen eingefügt gehören und die Ver

antwortung, der Wirkungskreis der Kommunen, entsprechend aufgeweitet werden muss. Da sind wir uns alle sehr einig.

Was heißt das aber? Was heißt das für die Arbeit im Wirkungsbereich der Kommunen? Schon jetzt leisten die Kommunen gerade im Bereich Jugendhilfe sehr viel, bieten Angebote für Kinder und Jugendliche, unterstützen Familien, aber die Tatsache, dass wir heute über diesen Paragraphen überhaupt sprechen, ist keine Selbstverständlichkeit. Sie gestatten mir an dieser Stelle zu sagen, das ist ein Ergebnis zäher Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, wo insbesondere SPD und GRÜNE, auch DIE LINKE am Ende gesagt haben, es kann nicht sein, dass die Idee der Vermittlung genau dieser Frage des Bildungs- und Teilhabepakets bei den Jobcentern angesiedelt ist. Das haben wir errungen und das gehört hier auch zur Wahrheit dazu, zu sagen, dass das eine Errungenschaft ist, weil die Jobcenter gar nicht in der Lage gewesen wären, weil sie diese soziale Kompetenz gar nicht haben, das auch tatsächlich umzusetzen. Dieser Druck hat sich gelohnt und so haben wir auch im Endeffekt dafür gesorgt, dass das Geld da ankommt, wo es hingehört. Es gibt - und das wollten wir auch, ist uns aber nicht gelungen - noch eine weitere Möglichkeit, wie man die Finanzbeziehungen aber so hätte regeln können, dass es am Ende auch für alle Seiten befriedigend gewesen ist. Herr Bärwolff hat es angesprochen, die Frage der Ausfinanzierung der Jahre 2011 und 2012 ist nicht deutlich geregelt. Wir hatten vorgeschlagen, eine direkte Finanzbeziehung zwischen Bund und Kommunen herzustellen. Das wäre ein einfacher und klarer Weg gewesen, dem wurde aber nicht zugestimmt. Basis dafür wäre Artikel 91 e des Grundgesetzes gewesen. Die Bundesregierung hat sich aber auf diesen Weg nicht eingelassen und hat gesagt, dieser Paragraph kann nicht genutzt werden, obwohl viele namhafte Verfassungsrechtler gesagt haben, das wäre möglich. Wäre das möglich gewesen, hätten wir uns heute gar nicht mit dieser Änderung beschäftigen müssen, hätten wir als Länder nicht nachjustieren müssen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

alle Länder, so müssen wir es aber jetzt trotzdem tun. Die Frage der Ausfinanzierung will ich noch einmal unterstreichen. Das Gesetz sieht jetzt vor, dass die Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket ab 2013 in voller Höhe übernommen werden, nämlich in Bezug auf das Referenzjahr. Für die Jahre 2011 und 2012 haben wir aber laut Ergebnis des Vermittlungsausschusses ein Pauschalpaket eingekauft. Wenn Sie so wollen ein Pauschalschnäppchen, das sich vielleicht als großer Fehlkauf erweisen könnte, wenn wir tatsächlich deutlich über den Kosten liegen, wenn die Kommunen tatsächlich damit überfordert sind, das Bildungs- und Teilhabepaket auszufinanzieren. Dann bleiben die

(Abg. Pelke)

Kommunen womöglich auf den aufzubringenden Mehrausgaben sitzen und das ist der Grund, warum es uns auch weiterhin hier beschäftigen wird, nicht nur weil es formale Regelungen gibt, sondern weil gerade für 2011 und 2012 keine kommunalfreundliche Politik in Berlin beschlossen wurde, was wir für einen großen Fehler halten.

Meine Damen und Herren, es gibt sicherlich noch viel zu kritisieren am Bildungs- und Teilhabepaket grundsätzlich. Ich will es aber an dieser Stelle nicht tun, will es dabei belassen, dass klar ist, dass diese formale Änderung sein muss. Man hätte es nicht haben müssen, dass wir uns überhaupt damit in dieser Form auseinandersetzen. Nehmen wir es eben jetzt so hin. Aber Tatsache ist, dass wir nach wie vor auch hier dazu beraten werden. Das beginnt bei der Frage der Regelsatzhöhe, wo wir trefflich Grund zum Streiten haben, und hört auf bei der Frage, ob tatsächlich das Geld bei den Kommunen ankommt. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gumprecht von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle kennen ja aus Diskussionen hier im Landtag die Vorgeschichte zu dieser Änderung und zu dem gesamten Bildungspaket. Nun sind wir als Landesgesetzgeber gefragt, die Umsetzung in ein entsprechendes Gesetz zu formulieren, indem wir die Zuständigkeit festlegen. Angesichts der Tatsache, dass wir ja auch reine Zuständigkeitsgesetze haben, die aber diese nicht komplett ausfüllen, war es notwendig, eine neue Regelung zu treffen. Diese liegt uns heute hier vor. Entsprechend der im Gesetz verankerten rückwirkenden Geltung können nämlich die Anträge auf Leistung für Bildung und Teilhabe bereits jetzt gestellt und dann auch rückwirkend bescheinigt werden. Ich weiß, die Kommunen arbeiten sehr fieberhaft daran, entsprechende Angebote mit den verschiedenen Leistungsanbietern abzustimmen und einzuholen. Ich bin der Meinung, es obliegt dem jeweiligen Dienstherrn, bereits jetzt mit der Auszahlung einzelner Maßnahmen zu beginnen. Ich denke, über den Grundsatz sind wir uns einig, dies ist bei gutem Willen möglich. Ich weiß auch im Einzelfall, gerade wenn es um Schulausfahrten geht, brauchen die Eltern auch eine Zusage. Grundsätzlich - wir haben es hier von der Ministerin gehört - haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Bereitschaft zur Übernahme der Leistung für die Wohngeldempfänger und der Kindergeldzuschlagsberechtigten erklärt, vorausgesetzt, es entstehen dadurch keine finanziellen Risiken für die Kommunen. Dieser Einwand ist richtig und, ich

denke, auch mit Blick auf die vielerorts angespannte Haushaltslage vernünftig. Im Detail konnte bisher noch keine komplette Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden herbeigeführt werden. Ich denke, auch die von Einzelnen erhobene Forderung nach Spitzabrechnung kann ein zweischneidiges Schwert sein. Darüber sollten wir diskutieren. Ich halte persönlich die Aufforderung der Spitzenverbände an die Kommunen, jetzt im Gegenzug beispielsweise keine Sozialarbeiter einzustellen, für unredlich. Ich bin mir sicher, wir werden dazu im Ausschuss eine verträgliche Lösung finden. Ich schlage deshalb die Überweisung an den Sozialausschuss vor. Ich möchte mich aber an dieser Stelle nochmals bei den Verantwortlichen in den Kommunen, in den Schulen und auch bei den freien Trägern bedanken. Sie bemühen sich wirklich darum, entsprechende Angebote einzuholen, anzubieten und zu koordinieren. Sie sorgen für umfangreiche Leistungsangebote, die vom Bund und von den Ländern geschlossen wurden mit dem Ziel, dass diese Angebote bei den Kindern ankommen müssen.

Ich möchte am Schluss noch auf ein Thema hinweisen, das Thema Bürokratie. Ich habe bemerkt, dass es unterschiedliche Antragsformulare gibt. Formularmonster sind kontraproduktiv. Wir wollen Kindern helfen und brauchen kein Abitur oder Diplom für Antragsersteller. Ich denke, hier sollten wirklich die Augen darauf gerichtet werden, dass eine einfache Ausreichung möglich ist. Einzelne Kommunen beweisen, dass es geht, meine Damen und Herren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Koppe von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Prinzip schon alles gesagt worden, deswegen will ich es sehr kurz machen. Der vorliegende Entwurf - wie kann es auch anders sein - wird generell unsere Zustimmung erhalten. Es wäre schließlich auch unsinnig, einen verhandelten vernünftigen Kompromiss an seiner Durchführung zu hindern. Daher gilt der Dank auch vor allem den Ministerien und ihren Mitarbeitern, die rasch an dessen Umsetzung gearbeitet haben. Die Folge ist nunmehr, dass rund 18 Mio. € an Bundesmitteln für bedürftige Kinder in Thüringen nutzbar gemacht werden können. Genau dies macht auch eine gute und vernünftige Sozialpolitik aus.

(Beifall FDP)

Nicht das Unmögliche zu fordern und Menschen zu enttäuschen, kann das Ziel von Politik sein, son

(Abg. Siegesmund)

dern stets das Machbare im Blick zu behalten unter Berücksichtigung von materiellen, objektiven und fiskalischen Rahmenbedingungen. Das wurde getan. Daher sollten die Einzelheiten und Details zur Umsetzung im Ausschuss besprochen werden. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sehr gute Idee, sehr guter Hinweis.)

Danke, Herr Abgeordneter. Es liegt mir noch eine Wortmeldung der Ministerin vor.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Präsident, ich will nur kurz auf ein paar Dinge eingehen. Herr Bärwolff hat es angesprochen, in dem Paket, in dem die Aufwüchse bei den Kosten der Unterkunft enthalten sind, haben wir für diesen Personenkreis ca. 1 Prozent Aufwuchs an der Summe der Kosten der Unterkunft und noch einmal 0,2 Prozent für die Verwaltungskosten. Wir wissen momentan tatsächlich nicht, ob die finanziellen Mittel reichen, weil die zugrunde gelegte Anzahl - ich sage es mal abkürzt - der Wohngeldkinder und Kinderzuschlagskinder anders angenommen wurde, als die jetzige Information aus dem Landesamt für Statistik aussagt. Es gab intensive Gespräche zwischen den Spitzenverbänden und uns, auch mit dem Finanzministerium, um möglicherweise jetzt schon Klarheit zu haben, am besten natürlich Einigkeit. Das ist uns so nicht ganz gelungen, obwohl wir in einem guten Austausch gestanden haben. Deswegen findet heute die erste Lesung statt und im nächsten Plenum, wenn es irgendwie geht, da haben die Spitzenverbände signalisiert, dass sie uns die Zeit verkürzen werden, die zweite Lesung, damit die Kinder zu ihrem Recht kommen, das ist das Obere.

Die Frage ist, ob der Anteil von 2,8 Prozent, der für das Essen von Kindern in Schulhorten, in Kindertagesstätten und für Schulsozialarbeiter fiskalisch eingeplant, aber nicht gesetzlich verankert wurde, gebraucht wird für diese Aufwendung oder nicht. Wir sind im Kabinett so verblieben, dass wir eine Lösung suchen auch für die Schulsozialarbeit; dazu gibt es einen Beschluss des Kabinetts, so, wie Sie es beschrieben haben. Das KJHG bietet sich dabei als Gesetzesgrundlage an. Wir werden schnellstmöglich daran arbeiten, dass wir zumindest im nächsten Jahr eine feste Regelung haben, die nicht nur über ein oder zwei Jahre dauert, sondern eine verlässliche Finanzierung hat. Ich kann die Kommunen an der Stelle auch gut verstehen, dass sie da ein bisschen vorsichtig sind. Wir müssen versu

chen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Was Herr Koppe gesagt hat, das ist auch gut. Meine Bitte in Richtung der Regierungsparteien, sich beim Bund schnellstmöglich dafür einzusetzen, dass wir bei dem zweiten im Protokoll vereinbarten Finanzierungsstrang, nämlich die Frage der Grundsicherung im Alter und Erstattung der Kosten über die Länder an die Kommunen, tatsächlich auch eine rasche Einigung haben. Denn mit den Ersparnissen ist es am ehesten möglich, die Schulsozialarbeit auch in Thüringen auf feste Füße zu stellen. Das ist meine Bitte, da müssen einfach alle zusammenarbeiten, damit wir da vorankommen, weil das für uns ganz wichtig ist. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Ministerin. Die Rednerliste ist abgearbeitet. Ich bemerke auch keinen Widerspruch. Deshalb schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Beantragt worden ist, das Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Auch da sehe ich keinen Widerspruch. Deshalb kommen wir zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den von mir genannten Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Zustimmungen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? Nein. Gegenstimmen? Gibt es auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen. Die Abstimmung über die Federführung fällt damit weg.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Atomausstieg beibehalten, keine Laufzeitverlängerung zulassen und Wende in der Energiepolitik einleiten Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1414 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/2360

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2557

Zunächst hat Herr Abgeordneter Adams aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit das Wort zur Berichterstattung.

(Abg. Koppe)

Herr Präsident und Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Atomausstieg beibehalten, keine Laufzeitverlängerung zulassen und Wende in der Energiepolitik einleiten“ vom 01.09.2010 mit der Drucksache 5/1414 wurde zusammen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 5/1464 am 09.09.2010 in der 30. Plenarsitzung des Thüringer Landtags beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz sowie federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie überwiesen.

Der Antrag sah zum einen ein Berichtsersuchen zu der Position der Landesregierung im Bundesrat bezüglich eines Atomausstiegs vor. Zum anderen wurde die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat für den bedingungslosen und schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomenergie und den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien zu votieren.

Im Rahmen des vorgelegten Änderungsantrags wurde die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat gegen eine Verrechnungsmöglichkeit der Stromkonzerne im Hinblick auf die Brennelementesteuer mit der Körperschaftssteuer einzusetzen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie beriet in der 12. Sitzung am 2. November 2010, in seiner 13. Sitzung am 30. November 2010 und in der 15. Sitzung am 15. Februar 2011 über den Antrag.

In der 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Technologie legte Minister Machnig bereits dar, dass der Meinungsbildungsprozess der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei. Nach seiner Einschätzung hätte die Novelle des Atomgesetzes der Zustimmung des Bundesrats bedurft.

In der 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Technologie trug der Staatssekretär Staschewski vor, dass bezüglich einer Laufzeitverlängerung unterschiedliche Auffassungen bestünden. Zudem habe sich die Landesregierung im Bundesrat bemüht, einen Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einzuberufen, eine angemessene Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Bundes an der Kernbrennstoffsteuer zu erreichen. In der 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Technologie am 15. Februar 2011 beschloss der Ausschuss, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Die Beratung in dem mitberatenden Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags fand nicht statt.