Die Antwort zu Frage 4: Wie ich gerade ausführte, stellen sich alle Bewerber für die Thüringer Polizei dem identischen Eignungs- und Auswahlverfahren. Die Thüringer Polizei hinterfragt nicht, ob ihre Bewerber über einen Migrationshintergrund verfügen. Für uns ist entscheidend, dass fähige und gesetzestreue Anwärter den Weg in die Polizei finden. Die Angaben zu den Fremdsprachenkenntnissen werden von den Bewerbern in der Regel im Rahmen ihrer Bewerbung dargestellt. Allerdings werden diese Angaben nicht statistisch erfasst. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann bedanke ich mich. Nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Tasch, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/2675.
Ausstehende Fördermittel für die DGU-Kampagne „Umweltbildung in Europa/Internationale Agenda 21 Schule“
Bis zum Jahr 2014 erhielten die Schulen in Thüringen, die sich in der Kampagne der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung (DGU) „Umweltbildung in Europa/Internationale Agenda 21 Schule“ engagieren, Fördermittel durch das damalige Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und das damalige Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Mit der Regierungsübernahme durch die rot-rot-grüne Landesregierung im Dezember 2014 erlosch die entsprechende Richtlinie und bis heute wurden an die Schulen bzw. den Koordinator NABU nach Kenntnis der Fragestellerin trotz weiteren Bedarfs und intensiver Nachfragen keine Fördermittel mehr ausgezahlt.
3. Beabsichtigen die zuständigen Ministerien, eine neue Richtlinie zu erlassen; wenn ja, ab wann; wenn nein, mit welcher Begründung?
4. Plant die Landesregierung auch unter Einbeziehung der Naturschutzverbände alternative oder zusätzliche Programme zur Förderung der Umweltbildung in den Schulen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Abgeordnete Tasch, ich möchte Ihre Anfragen für die Landesregierung wie folgt beantworten:
Zu Frage 1 – Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Umweltbildung in den Schulen bei?: Umweltbildung ist in den Schulen ein ganz zentrales Anliegen der Landesregierung und seit vielen Jahren in den Lehrplänen verankert. Die Landesregierung legt Wert auf die Weiterentwicklung zu einer Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne der Befähigung und Ermutigung der Schülerinnen und Schüler für ein Handeln im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung. Auch dies ist in den entsprechenden Grundlagen, zum Beispiel in den Bildungsplänen, bereits fest verankert.
Die Fragen 2 und 3 – Warum wurde die Förderrichtlinie nicht verlängert? Beabsichtigen die zuständigen Ministerien, eine neue Richtlinie zu erlassen; wenn ja, ab wann; wenn nein, mit welcher Begründung? – möchte ich gern wie folgt beantworten: Bei dem Projekt „Umweltbildung in Europa/Internationale Agenda 21 Schule“ handelt es sich nicht um eine Förderrichtlinie, sondern um eine Einzelprojektförderung. Nach mehr als 20 erfolgreichen Jahren – wir haben es auch 2015 noch mal gemacht, es ist nicht 2014 das letzte Mal passiert, sondern 2015 hat hier im Landtag auch noch mal eine Auszeichnungsveranstaltung stattgefunden und wir haben das 2015 auch noch gefördert – soll das seit 1995 bestehende Projekt in Abstimmung mit den bewährten Projektpartnern, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Naturschutzbund Thüringen weiterentwickelt werden. Ziel ist die inhaltliche Ausrichtung des Projekts auf die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie und auf die Ziele der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Mit der Neuausrichtung des Wettbewerbs soll das Projekt noch in diesem Jahr neu gestartet werden. Die hierfür notwendigen Abstimmungen mit den Kooperationspartnern laufen, gestalten sich aber leider etwas zäh.
Die Frage 4 – Plant die Landesregierung auch unter Einbeziehung der Naturschutzverbände alternative oder zusätzliche Programme zur Förderung der Umweltbildung in den Schulen? – möchte ich wie folgt beantworten: Ziel der Landesregierung ist die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen. Dazu gehört unter anderem auch, über das unmittelbare Schulumfeld hinaus mit anderen lokalen Akteuren Kooperationen im Sinne der Entwicklung von kommunalen Bildungslandschaften zu suchen. Insofern begrüßen es die Landesregierung und natürlich auch Frau Ministerin Siegesmund ganz besonders, wenn mit den Naturschutzverbänden solche Kooperationen gesucht und gefunden werden. Sollte sich erweisen, dass es dazu einer besonderen landesseitigen Unterstützung bedarf, wird die Landesregierung die Möglichkeit einer solchen Unterstützung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten natürlich prüfen und nach Möglichkeit auch umsetzen.
Ich muss Sie korrigieren, Herr Staatssekretär Möller. 2015 haben wir hier in diesem Plenarsaal mit Frau Ohler und Frau Siegesmund die Schulen ausgezeichnet, das waren aber noch die Projekte aus 2014, die ein Jahr vorher schon beantragt wurden. Das noch einmal zur Korrektur der Antwort.
Jetzt habe ich noch eine Nachfrage. Sie haben gesagt, Sie wollen die Förderung weiterentwickeln und eine Neuausrichtung im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie – das kann man so machen. Meine Frage ist: Warum wurden die Schulen nicht davon unterrichtet? Nach meinem Erkenntnisstand haben doch mehrere Schulen im Bildungsministerium angerufen und der Grundschule Küllstedt – ich kann es hier benennen, die sind nämlich auf mich zugekommen – wurde gesagt, es gibt keine weiteren Projekte. Wenn ich weiß, dass ich nach 20 Jahren etwas anders machen will im gleichen Sinn – alles legitim –, dann hätte ich die Schulen so informieren können, dass ein Nachfolgeprojekt kommt. Warum ist das nicht passiert?
Danke. Wenn das im Einzelfall falsch angekommen ist, davon muss ich in der Schnelle jetzt ausgehen, dann tut mir das leid. Für uns war von Anfang an klar, dass wir das nicht beenden, sondern weiterentwickeln wollen. Wir haben versucht, das so zu kommunizieren. Wie gesagt, wenn das an der einen oder anderen Stelle nicht entsprechend angekommen ist, ist das schade, aber jetzt auch nicht zu ändern. Sie können das mitnehmen, wir werden das weitermachen.
Wenn das so ist, warum ist dann die Veranstaltung im letzten Jahr im Juni, die hier stattgefunden hat, nicht genutzt worden, um das den Schulen – es waren 60 Schulen anwesend – damals schon so mitzuteilen, wo alle Beteiligten hier in diesem Haus anwesend waren? Ich war selbst dabei, ich habe nichts gehört.
Das kann ich leider nicht beantworten, warum das damals noch nicht gesagt worden ist. Meines Erachtens ist dort – ich war nicht dabei – gesagt worden, dass es weitergeht. Und es wird auch weitergehen.
Die Notare unterstehen der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung. Es werden nur so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Anders als bei der Rechtsanwaltschaft ist der Zugang zum Notarberuf nicht frei, sondern durch das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen begrenzt.
Nach Information des Fragestellers wurde in Bad Salzungen eine Notarstelle eingezogen. Dadurch sollen lange Wartezeiten bei der einen noch vor Ort verbliebenen Notarstelle entstehen. Zahlreiche Betroffene weichen deshalb zu Notaren nach Hessen und Bayern aus.
1. Wie viele Notare sind derzeit in Thüringen tätig und wie viele Notarstellen wurden seit dem 1. Januar 2015 wo eingezogen?
3. Wie bewertet die Landesregierung als Notaraufsichtsbehörde die Hinweise aus der Region Bad Salzungen, wonach bei der verbliebenen einen Notarstelle vor Ort erhebliche Wartezeiten seit dem Einzug der zweiten Notarstelle auftreten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Antwort auf Frage 1: Derzeit sind in Thüringen 74 Notare tätig. Seit dem 1. Januar 2015 wurden eine Notarstelle in Leinefelde-Worbis sowie eine Notarstelle in Mühlhausen eingezogen. Zum 30. September 2016, also morgen, erfolgt der Einzug einer Notarstelle in Bad Salzungen.
Antwort auf Frage 2: Ob eine Notarstelle eingezogen oder wieder besetzt wird, richtet sich nach den Vorgaben der Bundesnotarordnung und deren Aus
legung durch die Rechtsprechung. Gemäß § 4 Bundesnotarordnung sind nur so viele Notare zu bestellen, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Dabei sind insbesondere das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen und die Wahrung einer geordneten Altersstruktur des Notarberufs zu berücksichtigen. Zugleich ist dafür Sorge zu tragen, dass das Amt des Notars ein solches Maß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleistet, um wirtschaftlichem Druck begegnen zu können. Im Rahmen dieser Bedürfnisprüfung sind das Urkundsaufkommen im Amtsbereich Bad Salzungen und das Gebührenaufkommen in betroffenen und in benachbarten Amtsbereichen sowie das Bevölkerungsaufkommen und die Erreichbarkeit anderer Notariate zu berücksichtigen. Auf dieser Basis ist eine Gesamtabwägung aller in Betracht zuziehender Umstände erfolgt. Um es kurz und bündig zu sagen: Unsere Notarinnen und Notare arbeiten wirtschaftlich selbstständig. Zwei Notarstellen in Bad Salzungen wären nach all diesen Berechnungen wirtschaftlich nicht auskömmlich.
Antwort auf Frage 3: Ich habe schon gesagt, die Einziehung steht erst bevor. Von daher ist es schwierig zu sagen, ob schon Engpässe auftreten. Deswegen wird auch nach der noch bevorstehenden Einziehung der Notarstelle in Bad Salzungen eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen gewährleistet sein. Neben dem einen verbleibenden Notariat direkt in Bad Salzungen stehen den Rechtsuchenden alleine im näheren Umfeld drei Notariate in Eisenach, zwei Notariate in Meiningen und ein weiteres Notariat in Schmalkalden zur Verfügung. Wenn Beurkundungstermine unaufschiebbar sind, können Urkundstätigkeiten auch immer dort vorgenommen werden.
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Minister. Unter welchen Voraussetzungen wird denn vom Land als Notaraufsichtsbehörde geprüft, ob möglicherweise das Aufkommen an Vorgängen so groß ist, dass eine eingezogene Stelle möglicherweise wieder aktiviert wird? Wie ist denn da das Verfahren? Oder ist eine einmal eingezogene Stelle sozusagen für ewig weg?
Genauso wenig wie eine Stelle für ewig weg ist, ist sie für ewig immer da. Wenn sich herausstellen würde, dass das Urkundsaufkommen in einem Bereich wieder stark ansteigt und auch das Gebührenaufkommen in dem Bereich stark ansteigt – und das erste Signal würde sicherlich von der Notarkammer kommen, dass das in einem Bereich der Fall wäre –, dann müsste man sicherlich auch wieder darüber nachdenken, zusätzliche Notarstellen in einem Bereich zu schaffen. Es ist kein starres System, sondern immer dann, wenn sich eine gravierende Veränderung ergibt, sind da sowohl in die eine wie in die andere Richtung Bewegungen möglich.
Laut meinen Informationen ist es so, dass viele der Menschen in Bad Salzungen auch teilweise nach Hessen abwandern oder notarielle Tätigkeiten in Anspruch nehmen, weil dort unter anderem auch Rechtsanwälte in der Lage sind, dies zu erledigen. Wird so eine Abwanderungstendenz – nenne ich es jetzt mal – in diese Betrachtung mit einbezogen und ist es Ziel, dass diese Menschen dann auch wieder in Thüringen notarielle Tätigkeiten wahrnehmen können?
Mir ist nicht bekannt, dass es diese Abwanderungstendenzen nach Hessen gibt. Wir haben anhand des tatsächlichen Aufkommens in Bad Salzungen und anhand des tatsächlichen Gebührenaufkommens zu prüfen und müssen für Thüringen feststellen, ob eine zweite Notarstelle in Bad Salzungen derzeit auskömmlich ist. Nach den Unterlagen, die ich geschildert habe, ist es nicht auskömmlich, deswegen ist diese Stelle eingezogen worden.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Herr Minister. Die nächste Frage in der Drucksache 6/2696 stellt Frau Abgeordnete Berninger, Fraktion Die Linke.