Entwurf eines Gesetzes zur Organisationsfortentwicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Dies betrifft dementsprechend auch unser Datenschutzgesetz. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der dezidierten rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union für die Organisation von unabhängigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden durch die Organisationsfortent
wicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das Gesetz, das Ihnen jetzt vorliegt, umfasst deshalb folgende Änderungen.
Zweitens. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz erhält im Haushalt des Landes SachsenAnhalt einen eigenen Einzelplan. Bisher wurde die Geschäftsstelle im Einzelplan des Landtages ausgewiesen.
Hier in Sachsen-Anhalt wurde das versucht, allerdings nicht ausreichend. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz soll ab dem Haushaltsjahr 2018 aus dem Einzelplan des Landtages herausgelöst werden und einen eigenen Einzelplan erhalten. - Schön und gut. Aber welche Auswirkungen hat das und welche Kosten entstehen? - Dies alles ist ungeklärt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute das Gesetz zur Fortentwicklung der Stellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in erster Lesung vorliegen. Der Minister hat bereits ausgeführt, dass das auf eine Regelung der Europäischen Union zurückgeht, die dem Landesbeauftragten eine gesonderte Stellung vorgibt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In drei Minuten drei Dinge, die ich sagen möchte. Zum einen: Es ist auf den Anlass für diesen Gesetzentwurf hingewiesen worden. Das sind die Datenschutz-Grundverordnung und die entsprechende Richtlinie. Ich möchte dies für meine Fraktion ausdrücklich begrüßen - erstens weil - darüber wird zu sprechen sein - damit eine Stärkung der Rolle der Datenschutzbeauftragten bzw. der Datenschutzbehörden in den Mitgliedsländern verbunden ist, etwas, das wir ausdrücklich begrüßen.
Zweitens ist damit für alle, die es noch nicht verstanden haben, deutlich, dass Datenschutz im Jahr 2017 und auch in den kommenden Jahren natürlich nicht allein im nationalstaatlichen Rahmen gelöst werden kann.
Wenn die AfD meint, sie könne das Thema Datenschutz in Zeiten der Digitalisierung in ihrem Vaterland allein lösen, dann ist sie eine Partei von gestern, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass damit auch eine Aufgabenerweiterung verbunden ist. Deshalb wird uns zum Beispiel auch die Frage der personellen Ausstattung der Datenschutzbehörde und des Landesbeauftragten für den Datenschutz weiter begleiten. Dies hat uns in den letzten Jahren schon das eine oder andere Mal
Dritter und damit letzter Punkt: Ich möchte die Debatte für die Fragestellung nutzen: Was ist eigentlich mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz?
Ich möchte heute auch meinem Kollegen Jan Philipp Albrecht aus dem Europäischen Parlament danken, der mit der Datenschutz-Grundverordnung ein hohes europäisches Datenschutzniveau gegen alle Widerstände, insbesondere auch der Unternehmen und Sicherheitsbehörden, erkämpft hat.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist im Mai 2016 in Kraft getreten und ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbar geltendes Unionsrecht anzuwenden. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber ist es, unsere Regelungen entsprechend anzupassen.
denn natürlich wissen auch wir, dass Datentransfer nicht an einer Ländergrenze halt macht. Das ist ganz klar. Natürlich haben wir das verstanden. Ob Sie aber verstanden haben, dass Datenschutz nicht dadurch besser wird, dass man ihn einem EU-Monstrum überträgt, bezweifle ich nun wiederum, Herr Striegel. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Datenschutz war schon immer wichtig - eigentlich -, aber erst in den letzten Jahren
bei brisanten Themen hat sich erwiesen, dass er im Bewusstsein der Gesellschaft immer mehr Platz greift. Ich denke, deshalb ist der Druck auf die Politik besonders stark geworden, verlässliche Gesetze vorzulegen, damit der Datenschutz in einer pluralen Gesellschaft bei ständig wechselnden Rahmenbedingungen dauerhaft gewährleistet bleibt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Höhn hat es schon deutlich gemacht: Wer heute noch glaubt, Datenschutz in nationalen Grenzen machen zu können, der hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden; denn Digitalisierung ist das Zukunftsthema, und in einer digitalisierten Welt werden quasi nebenbei von öffentlichen Stellen, Sicherheitsbehörden, vor allem aber von privaten Unternehmen Datenbestände und privateste Informationen angehäuft. Die können Sie nicht einfach an der Grenze stoppen und sagen: Nein, die wollen wir nicht haben. Sie sind da, Sie müssen damit umgehen, und Sie werden damit nur im europäischen und im internationalen Rahmen umgehen können, meine Herren und Damen von der AfD.
Wir haben vor der Mittagspause miteinander über das Thema Datenschutz diskutiert. Wir wissen alle, auch aus der Erfahrung der letzten Jahre und den Dingen, die öffentlich bekannt geworden sind, dass das Thema Telekommunikationsüberwachung, der Umgang mit Telekommunikationsdaten ein hochsensibles Thema ist und deshalb nicht einfach einmal nebenbei behandelt werden kann nach dem Motto, es geht hier nur um ein technisches Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Um nicht gegen den Datenschutz zu verstoßen, werde ich jetzt den Namen nicht öffentlich nennen. Aber ich kann ihn Ihnen gern zukommen lassen, das ist kein Problem. Eine Anzeige ist erstattet worden.
Deshalb sagen wir zu Punkt 1 Ihres Antrages, in dem es darum geht, dass es eine Analyse der Istsituation und eine Datenbasis geben soll, hier kann es nicht darum gehen - hier sehe ich auch den Zusammenhang mit dem Datenschutz -, eine Analyse zu machen, die aufzeigt, wie es denn zu diesen Stromsperren gekommen ist. Denn das würde sehr intensiv in die rechtlichen Verhältnisse eines Stromkunden eingreifen. Da sehe ich sehr starke Bedenken. Und die Zahlungsunfähigkeit hat, wie gesagt, verschiedene Ursachen.
Ich möchte die Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“ von 2009 bis 2011 erwähnen, in der sehr, sehr explizit auf die Grundlagen Medienverantwortung, Medienwirkungsforschung, die Frage von Medienkompetenz in unseren Schulen, die Frage von Konvergenz von Medien, Gewalt in den Medien, Jugendmedienschutz, Datenschutz, Datensicherheit und vieles, vieles mehr,
Die CDU-Fraktion möchte die Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Tagesordnungspunkt 28, Drucksache 21/6040, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Umzug mit Hindernissen – Qualität des Frauenvollzugs nicht gefährden.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/3299: Umzug mit Hindernissen – Qualität des Frauenvollzugs nicht gefährden (Antrag der FDP-Frak- tion) – Drs 21/6040 –]
Aber wenn wir über schnelles Internet reden, dann reden wir auch über den entsprechenden Datenschutz, den natürlich insbesondere die Freien Berufe brauchen.
- Soll ich jetzt einzelne Firmen nennen? Das fällt unter den Datenschutz. Ich kann Ihnen das gleich sicherlich sagen.
heitsrechts. Ich denke, wir müssten gelegentlich auch auswerten, ob man besser abgeschlossene Teilsysteme braucht oder wir beim Thüringer Modell bleiben und alles zentral beim Thüringer Landesrechenzentrum zusammenfassen sollten, um Synergieeffekte zu nutzen. Sind da die Risiken möglicherweise nicht größer als der Nutzen? Ich frage mich zum Beispiel – und den Versuch können Sie gerne selber machen: Muss ich, wenn ich mich hier oder zu Hause einmal in meinen Landtags-EMail-Account einlogge, auf das Adressverzeichnis ungezählter Behörden zugreifen können? Versuchen Sie das mal! Sie bekommen dann nicht nur das komplette E-Mail-Verzeichnis von allen möglichen Landespolizeiinspektionen zum Beispiel, sondern auch noch die Sachbearbeiternamen und die Durchwahl-Telefonnummern. Und ich missbrauche ja die Daten nicht, das nehmen Sie mir hoffentlich ab, aber wenn sich jemand in meinen E-Mail-Account reinhackt, kommt er automatisch an diese Sachen dran. Das ist relativ unsensibel, mögen sie meinen, aber auch nicht Bestandteil von Veröffentlichungen im Rahmen von Open Data. Wir sollten deswegen eine Evaluierung der Zentralisierung vornehmen und das IT-Sicherheitskonzept in Thüringen bei uns dringend überprüfen und zuallerletzt am Ende auch wieder sehen, ob Datenvermeidung nicht doch der beste Datenschutz ist. Vielen Dank.
Die Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 23. Mai 2013 eine öffentliche Anhörung stattgefunden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat der Innenausschuss den Landkreistag, den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft, Professor Dr. Schwarz und weitere Vertreter angehört und dazu verschiedene Nachfragen gestellt und Diskussionen veranstaltet.
Sowohl der Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag hatten keine rechtlichen Bedenken. Es wurde begrüßt, dass der Landesverfassungsschutz und die Polizei rechtssichere Befugnisse zur Bestandsdatenauskunft erhalten, sodass eine effektive Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz gesichert und ein verfassungsrechtlich klar formulierter Datenschutz geregelt werden.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat aufgrund ähnlicher Argumente, die auch der Deutsche Anwaltverein vorgetragen hat, einige Änderungen vorgeschlagen. Diese haben dann auch Niederschlag gefunden in Änderungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.