- Nein, das möchte er nicht. - Bevor wir zur Wahl kommen, möchte ich Folgendes anmerken: Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes durch den Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die Wahl wird gemäß § 75 und § 77 unserer Geschäftsordnung geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.
Ich stelle hiermit das Ergebnis fest. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Daneben müssen bei der Telearbeit Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet werden. Hierbei spielt insbesondere die ab dem morgigen Tag geltende EU-Datenschutzgrundverordnung eine erhebliche Rolle. Landesbehörden und Einrichtungen des Landes müssen in Zusammenarbeit mit ihren bzw. ihrer behördlichen Datenschutzbeauftragten in jedem Einzelfall die konkret erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen festlegen und umsetzen.
An der öffentlichen Anhörung nahmen neben dem Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und dem Vorsitzenden sowie einem Mitglied des hiesigen Landesverfassungsgerichts auch Vertreter der obersten Gerichte des Landes, mit Ausnahme der terminlich verhinderten Präsidentin des Finanzgerichts, die kommunalen Spitzenverbände, die Rechtsanwaltskammer, der Landesverband im Deutschen Anwaltverein sowie ein ehemaliger Dozent der Fachhochschule der Polizei teil. Ferner waren der Deutsche Juristinnenbund, der Bund der Richter und Staatsanwälte, der Landesbeauftragte für den Datenschutz sowie der Generalstaatsanwalt eingeladen, welche teilweise schriftliche Stellungnahmen übersandten.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat werden aufgefordert, hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich eigene Regeln zu schaffen, um Nachteile für Unternehmer, Kleingewerbetreibende und Vereine abzuwenden. Um nicht mehr und um nicht weniger geht es in unserem Antrag.
Im Klaren heißt das: Die Datenschutz-Grundverordnung verdrängt in dem Bereich des Datenschutzes wieder einmal das nationale Gesetz. Der Verordnungswut der EU sind klare Grenzen zu setzen. Es ist die Aufgabe und die Pflicht der
Nicht nur die Bundesregierung hat hierbei zu handeln. Auch die Landesregierung könnte mit eigenen Maßnahmen uns allen das Leben rechtssicherer machen. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen - Datenschutz ist uns sehr wichtig und auch die Datensammelwut von Facebook und Co. muss gesteuert und gegebenenfalls begrenzt werden.
Um Ihnen die Dimension klarzumachen: Allein die 1,95 Millionen Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern sind schlecht auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet. Das liegt nicht nur an den in Ihren Augen unwilligen Unternehmen. Denn sie schlagen sich schon genug mit anderen Bürokratiemonstern herum. Der Staat verlangt nach statistischen Daten und weitreichenden Aufzeichnungspflichten. Gleichzeitig melden sich noch die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und das Finanzamt. Ach ja, und nebenbei versuchen die Unternehmen noch, Gewinn zu erzielen.
Somit ist die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ein zusätzlicher Aufwand, der für viele einfach nicht drin ist. Und glauben Sie mir: Die meisten Unternehmer arbeiten mehr als 40 Stunden pro Woche.
Aber unsere Regierung schaut nur zu. Vielleicht sollte man einmal schauen, wie es Österreich macht; die haben es anscheinend verstanden. Dieser Staat macht sich anscheinend mehr Sorgen als Deutschland. Hierfür ein paar Beispiele: Datenschutz-NGO dürfen zum Beispiel keinen Schadenersatz eintreiben. Es gibt Erleichterungen für Videoüberwachung und Auswertung. Dies wäre gerade in Bezug auf die Sicherheitslage in Deutschland ein sehr wichtiger Aspekt. Es gibt in Österreich Sonderrechte für Journalisten, Wissenschaftler, Künstler, Behörden und das Militär. Besonders wichtig ist eine Regelung zur Verhältnismäßigkeit: Es gilt, erst einmal zu verwarnen und erst dann zu bestrafen. Denn die Strafen bis zu 20 Millionen € bzw. bis zu 4 % des Umsatzes können existenzgefährdend sein. - So viel zu Österreich.
Alles in allem fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Arbeit zu machen, anstatt der neuen Datenschutz-Grundordnung betreten zuzuschauen. Stimmen Sie also für diesen vernünftigen, ideologiefreien Antrag. Der Mittelstand und viele Ehrenamtliche werden es Ihnen danken.
Im Übrigen ist mir bei der Sichtung Ihrer Fraktionsseiten aufgefallen, dass Sie - bis auf die GRÜNEN vielleicht und uns - überhaupt noch nicht auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet und Ihre Webseiten ab morgen sehr rechtsunsicher sind.
Soweit in dem vorliegenden Antrag Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen gefordert werden, ist diesem Aspekt schon in der EU-Datenschutz-Grundverordnung selbst Rechnung getragen worden. So brauchen kleine und mittelständische Unternehmen kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, soweit sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Dies geht aus Artikel 30 Abs. 5 hervor.
Auch die Befürchtung, dass Bußgelder gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe verhängt werden, entspricht nicht der nach Artikel 83 der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgegebenen Rechtslage. Ausdrücklich wird darin eine verhältnismäßige Bußgeldverhängung vorgegeben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Seit zwei Jahren läuft die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung - seit zwei Jahren! Jetzt, natürlich einen Tag vor dem 25. Mai, debattieren wir darüber, ob die Einführung gerechtfertigt ist oder nicht.
Seien wir ehrlich: Wenn es darum geht, dem Missbrauch von Daten zu widersprechen und der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass wir die Öffentlichkeit vor dem Missbrauch von Daten schützen wollen, dann sind wir immer ganz schnell. Wenn es aber konkret wird, dann wagen wir wiederum nicht den Schritt, die Bürger wirklich zu schützen. Dann fordern wir neue Regelungen und mehr Kontrollen. Genau das hat die Europäische Union gemacht. Sie hat mit der Datenschutz-Grundverordnung Regelungen für Europa geschaffen.
Was uns alle eint, das ist, dass viele jetzt erst wach geworden sind, kurz vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung.
Wir wollen dieser Verunsicherung entgegentreten und haben deshalb in unserem Alternativantrag vorgeschlagen, dass die Landesregierung den Ausschuss darüber informiert, was die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! In der Tat, vieles wäre gerade heute zum Thema Datenschutz zu sagen.
Das vollumfängliche Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung bewegt die Menschen. Es gibt zumindest gefühlt sehr viele Unsicherheiten und Unklarheiten. Allein das ist ein Grund dafür, warum die erneute Nichtwahl von Nils Leopold zum Datenschutzbeauftragten ein fatales Signal aus diesem Hause ist.
Das Datenschutzanpassungs- und -umsetzungsgesetz der Bundesrepublik entspricht den dargestellten Ansprüchen der Datenschutz-Grund
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann eigentlich nahtlos an die Vorrednerin anschließen. Ich möchte vorweg klarstellen: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab morgen verbindliches, unmittelbar auch in Deutschland geltendes europäisches Recht. Ich meine, dass meine Fraktion darauf gut vorbereitet ist; das klang ja hier vorhin an.
Ich habe gerade die Beauftragung einer Datenschutzbeauftragten für meine Fraktion unterschrieben; das wird sich auf unserer Website wiederfinden. Pünktlich zu Beginn der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird das geklärt sein, damit diese tatsächlich in geltendes Recht übergeht.
Wie wir hatten viele andere, um nicht zu sagen, alle in diesem Land die Chance, sich vorzubereiten. Einige haben sie gut genutzt, einige weniger gut, für andere bestehen noch Fragen. Es wäre richtig und wichtig, dass diese Fragen beantwortet werden. Schon deshalb wäre es notwendig gewesen, dass dieser Landtag heute einen unabhängigen Landesbeauftragten für den Datenschutz wählt.
Ich meine, wir brauchen einen starken europäischen Datenschutz. Ich meine, dass diejenigen, die sich bisher an deutsches Datenschutzrecht gehalten haben, eine gute Ausgangsbasis auch zur Umsetzung der europäischen Verordnung haben. Weitere Dinge sind zu klären. Es kann zum Beispiel sein, dass es unterstützendes Agieren durch die Landesregierung braucht, zum Beispiel in Form eines Leitfadens. Ich denke, das sind Dinge, die wir im Ausschuss noch diskutieren können.
Da wir die Umsetzung der EU-DatenschutzGrundverordnung als ein wichtiges Thema ansehen, gibt es den Alternativantrag unserer Koalitionsfraktionen, der die Landesregierung bittet, in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien umfassend zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu berichten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Wieder hat das EU-Kratiemonster zugeschlagen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung reiht sich nahtlos ein in den ständigen Versuch der EU-Zentralregierung, bis in die letzten nationalen Geschicke, sogar bis in die europäischen Haushalte hineinzuregieren.
Da das Ganze juristisch jetzt viel mehr geöffnet und unsicherer ist, ist davon auszugehen, dass es Abmahnwellen geben wird. Darüber wird auch in Juristenkreisen heiß debattiert. Viele Juristen sagen jetzt schon: „Wir werden wohl darauf warten müssen, dass die ständige Rechtsprechung hier erst einmal Klarheit schaffen wird, bevor wir wissen: Wie liegen wir mit dieser neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Realität? Wie wird das wirklich angewandt?“
wo der Datenschutz wichtiger - -
Danke. - Ich möchte darauf hinweisen, dass ich schon erwarte, dass nicht der Datenschutz in einer gesundheitlichen Untersuchung, die hier beschlossen wurde, über den Gesundheitsschutz gestellt wird. Ich erwarte, dass sich auch die Umweltministerin daran beteiligt. Und ich erwarte, dass sich die Landesregierung im Ganzen endlich mit der Deponieverordnung beschäftigt und dass sie die Landesverwaltung auf Zack bringt. - Danke.