Wir verfolgen ein anderes Ziel. Wir wollen die bestehenden Probleme lösen. Wir haben ganz klare Vorstellungen davon, wie wir das Recht auf Asyl sichern und Migration besser steuern können.
Richtig ist aber auch, dass sich die öffentliche Debatte über das Thema Migration verändert hat, und darauf versuchen Sie Ihr politisches Geschäft aufzubauen. Worte wie „Verschleierung“ und „die Bürgerinnen und Bürger hinters Licht führen“ entlarven eigentlich das, was Sie hier vorhaben, diese permanente Unterstellung, diese Skandalisierung, und das können wir Ihnen natürlich nicht durchgehen lassen.
Es kann jedoch beispielsweise vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt, wo die neu eintreffenden Flüchtlinge unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland - oftmals nach einer beschwerlichen Flucht - ausführlich befragt werden, zu unvollständigen Angaben kommen.
Fast eineinhalb Jahre nach Ihrem Einzug in den Landtag sollte doch wenigstens einer von Ihrer Fraktion verstanden haben, was der Unterschied zwischen einem Beschlussvorschlag und der Begründung eines Antrags ist. Sie müssen doch endlich kapieren, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten auf europäischer Ebene, auf Landesebene und auf Bundesebene gibt. Sie fordern die Landesregierung auf, „alles zu unternehmen, um eine neue Fluchtroute und Migration über Spanien und Frankreich nach Deutschland und insbesondere ins Saarland zu verhindern“. Auch das geht völlig an der Wirklichkeit vorbei. Was soll denn die Regierung Ihrer Meinung nach tun? Soll sich der Ministerpräsident mit der Schrotflinte an die Bellevue stellen oder in die Pyrenäen?
Sagen, was ist, das bedeutet, die Menschen nicht anzulügen. Anlügen heißt zu sagen, dass Abschottung eine Lösung wäre. Abschottung wird das Problem weltweiter Flucht nie und nimmer lösen. Globale Migration ist nämlich das Megathema des 21. Jahrhunderts. Die Ursachen hierfür werden wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir brauchen eine Gesamtstrategie auf allen staatlichen und überstaatlichen Ebenen, um Fluchtursachen wirksam bekämpfen zu können. Wir setzen uns für klare Regeln ein, erstens wer zu uns kommen darf, zweitens wer bei uns bleiben darf, und drittens wer unser Land auch wieder verlassen muss. Für uns ist klar: Diejenigen, die Schutz benötigen, brauchen Sicherheit, sie brauchen Perspektiven und sie brauchen eine schnelle Integration.
Drittens: Wir brauchen einen wirksamen Schutz der Außengrenzen. Ja, dazu gehören auch Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern. Dazu müssen wir den Grenzschutz an den Außengrenzen modernisieren und auch die Grenzschutzagentur Frontex ausbauen. Sagen, was ist, bedeutet aber auch zu sagen, dass die Herkunftsländer häufig wenig oder überhaupt kein Interesse haben, Menschen zurückzunehmen. Deshalb brauchen wir hier eine sehr kluge Diplomatie. Eine Möglichkeit wären Partnerschaften mit den Staaten in Nordafrika im Hinblick auf Formen legaler Migration, Ausbildungsprogramme, Stipendien, wirtschaftliche Unterstützung. Indem wir die Länder mit ihren Problemen nicht mehr alleine lassen, leisten wir einen ernsthaften Beitrag dazu, Fluchtursachen zu verhindern.
Dann folgte die Beratung im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration und im Arbeitsausschuss, in dem ich selbst Mitglied bin. In diesem Arbeitsausschuss wurde diese Beschlussempfehlung abgelehnt, aber es gab kein einziges plausibles Argument gegen unseren Vorschlag. Die Koalitionsfraktionen waren hilflos, und sie waren sogar diskriminierend.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 25. Januar 2001 und des Hauptausschusses vom 31. Januar 2001 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über Weiterführung von längerfristigen Leistungsverträgen mit anerkannten Betreuungsvereinen, Drucksache 14/900
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Überweisung der lfd. Nr. 1 der Zusammenstellung – das ist die Verordnung Nr. 14/89 über die Schiedsstelle nach § 94 des Bundessozialhilfegesetzes – an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration. Dem wird hier nicht widersprochen – dann ist das so beschlossen.
10. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 25. Januar 2001 und des Hauptausschusses vom 31. Januar 2001 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über Weiterführung von längerfristigen Leistungsverträgen mit anerkannten Betreuungsvereinen
Wenn der Bundesaussiedlerbeauftragte Jochen Welt vor einer wachsenden gesellschaftlichen Ausgrenzung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler warnt, so gilt das auch für unser Bundesland. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden auch in unserem Bundesland als Russen beschimpft, im Heimatland erworbene Ausbildungen werden nicht anerkannt und es besteht im Moment keine Hoffnung auf Änderung. Hilfe bei der Suche nach geregelter Arbeit, um so Apathie und Perspektivlosigkeit vorzubeugen, gibt es im Land wirksam und mit größerem Erfolg nur in Rostock. Der auf komplexes Herangehen beruhende, auf Nachhaltigkeit und Effektivität angelegte Integrationsfachdienst Migration, eine beispielhafte Einrichtung in Rostock, wird auf weitere Regionen angewandt werden müssen. Für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aber auch für die Entwicklung unseres Landes wäre es ein Gewinn, wenn statt der willkürlichen Wohnortzuordnung unter anderem die jeweilige Qualifikation der Aussiedlerinnen und Aussiedler Berücksichtigung finden könnte. Vor allem aber gilt es, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sprachdefizite aller Altersgruppen tatsächlich zu beseitigen, was ein Gesamtsprachkonzept erforderlich macht und zeitlich nicht nur einige Monate umfassen darf.
Die Landesregierung fördert seit Jahren den Integrationsfachdienst Migration in Rostock mit jährlich 150.000 Euro. D ieses Modell der ganzheitlichen und zielgerichteten Arbeit mit Migrantinnen und Migranten wird, so ist es vorgesehen, Ende des Jahres evaluiert und man kann schon jetzt sagen, dass sich hier der verfolgte Ansatz bewährt hat. Das Landeskonzept muss Anregungen, Anstöße für die Qualifizierung der Integration für die verschiedenen Politik- und Handlungsfelder geben.
Gerade in einer Zeit des rasanten Wandels, in einer Zeit der fortschreitenden Digitalisierung und der sich verändernden Arbeitswelt im Zeichen von Wirtschaft 4.0, in einer Zeit auch des gesellschaftlichen Wandels im Zuge von Migration und Integration, in solchen Zeiten gewinnt eine intakte Heimat mit lebensund liebenswerten Kommunen umso mehr an Bedeutung. Eine Heimat, in der die Menschen gerne leben, aus der sie Kraft schöpfen und in der sie sich geborgen fühlen. Eine Heimat aber auch, an deren Gestaltung sie aktiv vor Ort teilhaben und mitwirken können, sei es in den kommunalen Räten, sei es in den vielen Vereinen, Verbänden und Initiativen vor Ort.
Uns kommt es nicht so sehr auf die Größenordnung an, sondern wir wollen in erster Linie darauf hinweisen, dass die Debatte über Migration und Zuwanderung, die Deutschland seit drei Jahren beschäftigt, eine totale Schieflage hat, dass diese Schieflage quer durch alle Parteien festzustellen ist und leider auch zu völlig falschen Ergebnissen führt.
Der Antrag, der hier vorliegt, der die Landesregierung auffordert, bis zum 1. November 2005 eine Landeskonzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten in unserem Land zu erarbeiten, findet meine volle Zustimmung. Wir fangen nicht bei null an, sondern wir können auf bereits Geleistetes aufbauen und daran anknüpfen. Bereits im Jahr 2002 haben das Kabinett und auch der Landtag das Konzept zur Einrichtung eines Integrationsfachdienstes in Rostock zur Kenntnis genommen und das Sozialministerium mit seiner Umsetzung beauftragt. Unter Federführung meines Hauses legte eine interministerielle Arbeitsgruppe Migration im Juni vergangenen Jahres einen umfassenden Bericht über die Lage der Migrantinnen und Migranten vor und am 12. März 2003 beauftragte der Landtag die Landesregierung, die Leitlinien zur Integration von dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Migrantinnen und Migranten, einschließlich hier aufhältiger Asylsuchender, zu erarbeiten. Diese Leitlinien wurden im Kabinett im Dezember beschlossen. Die Leitlinien knüpfen unmittelbar an die Analysen, Anregungen, aber auch Defizite an, die im Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe genannt wurden.
Ich habe bereits darauf verwiesen, dass mit dem Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Migration und den vorliegenden Leitlinien für ein solches Konzept eine gute Arbeit, eine gute Vorarbeit – so möchte ich es bezeichnen –, geleistet wurde. Ein Konzept muss nun zum Ausdruck bringen, wie und wo Förderinstrumente in unserem Land zur Anwendung kommen sollen. Nach wie vor sind die Förderungen des Bundes nur einzelnen Zuwanderergruppen vorbehalten. So gibt es zum Beispiel die Sprachförderung für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite, die Sprachförderung nach SGB III für Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und Asylberechtigte auf der anderen Seite. Daraus hat sich ein wenig effizientes, miteinander nicht abgestimmtes Leistungsangebot entwickelt.
Sie haben angesprochen, dass Sie aus der Debatte der 1980er Jahre kommen. Ich habe mich im Studium sehr stark mit dem Thema der 1880er Jahre beschäftigt, das Jahrzehnt mit der größten Migration aller Zeiten. Wenn man sich die Fragen anschaut, die damals maßgebend waren, so sieht man, dass es in vielen Teilen die gleichen wie heute sind. Es kann sehr weiterhelfen, wenn man sich genau anschaut, wie damals in Deutschland diskutiert worden ist, als die gut ausgebildeten Menschen in großen Massen in die USA gezogen sind. Wie wurde das Land zurückgelassen? Wer sollte hier die Arbeit machen? Schon damals, in dieser Zeit war es ein Brain Drain. Das wurde damals auch sehr kritisch aufgenommen. Man muss immer sehen, welche Faktoren entscheidend waren. In Migrationsfragen gibt es immer Push- und Pull-Faktoren. Wir sollten das ganze Thema noch einmal angehen, aber eine Frage bleibt: Wenn wir die Menschen ausbilden und sie danach in ihre Länder zurückgehen, dann sind wir trotzdem nicht davor gefeit, dass zum Beispiel die USA diese hoch qualifizierten Personen abgreifen. Andere Länder können auf sie zugreifen und sie für sich abwerben. Deswegen müssen wir schauen, wie wir das weiter bearbeiten.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: „Global Compact for Migration“ (GCM) - stoppen (Drucksache 16/633)
„Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten.“ In diesem Neusprech und Grünsprech
Denn was ist die Debattenlage seit spätestens 2015? Es geht um den Zuzug. Es geht um Migration. Es geht darum, wie wir damit intern im Land umgehen, und es geht darum, wie wir Zuzug auch steuern können und welche Möglichkeiten wir dazu ausloten können. Genau diesem Zweck dient der Migrationspakt der Vereinten Nationen! Wir brauchen dabei kein Oben und Unten. Welches Volk ist höherwertig, welches Volk ist minderwertig? Wir brauchen kein Freund-Feind-Schema. Wir müssen vielmehr in der internationalen Staatengemeinschaft auf Augenhöhe miteinander diskutieren.
Der Titel des Paktes heißt: „Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“. Die Kabinettsvorlage in Österreich titelt: „Globaler Pakt für
gesicherte, geordnete und planmäßige Migration“. Damit ist doch klar, worauf Sie hier - Sie sind ja Brüder und Schwestern im Geiste - hinauswollen. Es geht Ihnen einzig und allein um das Diffamierungspotenzial. Es geht Ihnen mit keiner Silbe darum, Hilfe zu schaffen, Menschen zu helfen, den Migrationsdruck zu lindern und Verbesserungen herzustellen. Es gibt viele Punkte in diesem Migrationspakt. Aber bei Ihnen ist es ja eh verlorene Liebesmüh. Wir haben ja eben schon mitbekommen: Sie brauchen Ihre ganze Kraft zum Nachdenken, da ist für Zuhören wahrscheinlich nicht mehr viel Zeit.
Aber es gibt natürlich auch zahlreiche inhaltliche Gründe. Zum einen ist Migration natürlich ein globales Thema, weshalb man hier auch internationale Verständigung braucht. Es ist absolut richtig, dass in diesem Abkommen Migrantinnen und Migranten dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort bekommen.
Deutschland hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg aus guten Gründen entschlossen, die großen Herausforderungen des 20. Jahrhunderts international anzugehen. Wir organisieren unseren militärischen Schutz im Bündnis mit anderen Nationen. Wir organisieren unsere Wirtschaft international und fahren damit gar nicht so schlecht. Wir organisieren den Umweltschutz international und wir werden die Herausforderungen der Migration nur in einem internationalen Ansatz bewältigen können.
denburg. Alle Augen ruhten auf diesem Staatsbesuch. Fast völlig übersehen wurde dabei, dass in der gleichen Woche, zwei Tage vorher, der Präsident des Landes Niger ebenfalls mit der Bundeskanzlerin zusammengetroffen ist, ebenfalls auf Schloss Meseberg in Brandenburg. Nigers Präsident Issoufou ist eine der Schlüsselfiguren in der Regulierung von Migration und im Kampf gegen afrikanische Schlepper. Das Land am Rande der Sahelzone ist eines der wichtigsten Transitländer für afrikanische Migranten, die das Mittelmeer erreichen wollen.
Auf der Basis bilateraler Vereinbarungen arbeitet der westafrikanische Staat beim Kampf gegen die illegale Migration bereits heute sehr erfolgreich mit Berlin zusammen und leistet dabei eine herausragende Arbeit. Durch gemeinsame Anstrengung ist es gelungen, den Transit von Flüchtlingen in diesem Land um sage und schreibe 90 Prozent zu reduzieren und damit fast zum Erliegen zu bringen. Warum erzähle ich Ihnen das? Ich erzähle es Ihnen, weil es ein gutes Beispiel auch für Zweifler ist: Es ist weitaus klüger, miteinander zu sprechen und einen Pakt zu schließen, als sich gegenüber anderen Nationen abzuschotten und sich wie ein trotziges Kind abseits zu stellen.
Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stand bereits zwei Mal auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Zudem hat die Bundesregierung im Laufe des Jahres unter anderem in ihren Antworten auf mehrere Kleine Anfragen ausführlich die Fragen aus dem Parlament
beantwortet und über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Man kann sich den Entwurf auch aus dem Internet herunterladen, unter UN.org. Dort steht er auch auf Deutsch. Aber was hätte eine breitere Diskussion denn gebracht, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren? Wie bei den bilateralen Vereinbarungen mit Präsident Issoufou und seiner Regierung sind doch auch beim Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in erster Linie letztlich nur zwei Dinge entscheidend: Haben alle Beteiligten einen Nutzen davon? Stellt sich der gewünschte Erfolg ein?
Was also bedeutet es, wenn man gegen diesen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
Ich kann jedem nur empfehlen, sich ein eigenes Bild von diesem Globalen Pakt zu machen. Lesen Sie sie ihn im Internet nach. Weil aber so viel Unsinn über den globalen Pakt kursiert, nutze ich abschließend die Gelegenheit, um wenigstens einige Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, etwas näher zu beleuchten. Hilft dieser Pakt bei einer gerechteren Lastenverteilung zwischen den unterschiedlichen Ländern und damit letztlich vor allem auch Deutschland? - Ja, das tut er, indem er möglichst viele Herkunfts-, Transit- und Zielländer politisch einbindet, damit sie einen größeren Beitrag bei der Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung vor allem von Fluchtursachen leisten.
Wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, eingeschränkt? - Nein, ganz im Gegenteil, im Pakt werden diese beiden Rechte der Staaten sogar bekräftigt. Allerdings sollen die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft werden, genauso wie das gemeinsame Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden soll, um illegale Migration zu verhindern.