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Zu Ihrem zweiten Punkt ist zu sagen, dass wir ein bundesweit einheitliches System wollen. Gemäß Paragraph 43 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz werden im Orientierungskurs Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands vermittelt. Ob dieses Grundangebot ausreicht, wird zurzeit vom Bundesamt für Migration geklärt.

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Das Bundesamt für Migration ermittelt das und auch dort wird zurzeit geprüft, wie ein einheitliches Verfahren durchgeführt werden kann. Dahin geht unser Antrag heute, denn der Bund ist unser Adressat und nicht primär der Senat. Auf der letzten Sitzung – das hat Frau Özoguz gerade gesagt – wurde moniert, dass es keine Zielvorgaben gibt. Ich finde, als Parlament können wir heute unserem Innensenator diese Zielvorgaben mitgeben, wobei ich weiß, dass er das inhaltlich nicht nötig hat, aber wir als Parlament sollten dieses als ein Zeichen setzen und dann werden wir sehen, was mitgebracht wird und dann können wir von mir aus auch gerne im Innenausschuss darüber diskutieren.

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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport sowie an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist die Überweisung dann so beschlossen.

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Aus unserer Sicht ein trauriges Eingeständnis, denn es sind immerhin nur noch gut drei Wochen bis zu dieser IMK. Nun hat die CDU-Fraktion relativ eilig einen Zusatzantrag eingebracht, um ihn zumindest mit irgendetwas in der Tasche auszustatten. Meine Damen und Herren von der CDU, leider bleiben Sie aber auch bei diesem Zusatzantrag nur bei punktuellen Ansätzen, wie Sie es im Bereich von Migration, Integration, Zuwanderung immer wieder tun. Auch in dieser wichtigen Frage wollen Sie nicht den Blick in das weite Feld wagen, das sich vor uns allen ausbreitet. Wir haben im Besonderen daran gearbeitet, die Verknüpfung zwischen genereller Zuwanderung und möglichen darauf folgenden Einbürgerungen herzustellen. Dies ist, wie wir alle wissen, kein Automatismus. Die Antragszahlen sind seit dem Jahr 2000 im gesamten Bundesgebiet rückläufig und in Hamburg sieht es da nicht anders aus. Die Einbürgerungszahlen in Hamburg sind seit 2001 kontinuierlich zurückgegangen. 2001 gab es noch, um das einmal zu nennen, 9831 Einbürgerungen, 2005 betrug diese Zahl nur noch 4335. Dies war immerhin ein Rückgang von 56 Prozent. Der Innensenator hat wiederum auf einer Pressekonferenz am 2. Februar dieses Jahres zu Einbürgerungen gesagt, dass das Interesse, Deutscher zu werden, zugenommen hätte und bewusst hat er sich lediglich auf dieses Jahr und das Jahr davor beschränkt. Er hat nicht all die Jahre vorher in diesen Vergleich mit aufgenommen, denn dann hätte er seine Aussage revidieren müssen. Warum agiert ein Innensenator so?

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Schon sehr schnell hat sich herausgestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht das bevorzugte Ziel einer Migration, insbesondere aus Polen, werden würde. Einig war sich die rot-rote Landesregierung in der Auffassung gemeinsam mit den Sozialpartnern, dass die Verlängerung der Übergangsfrist nicht in einer bloßen Fortführung des Status quo und in einem Abwarten erschöpft werden dürfte. Vielmehr sollte die Übergangsregelung dazu genutzt werden, dass man die notwendigen Rahmenbedingungen für den Zeitraum nach Ablauf der Übergangsregelungen schaffen sollte. Eine Forderung innerhalb dessen war zum Beispiel die Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen einschließlich der möglichen Einführung von Mindestlöhnen, ja, auch ein Landestariftreuegesetz wurde gefordert. Das können Sie in der Unterrichtung der Landesregierung aus dem Jahre 2006 nachlesen.

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(Zuruf von der SPD: Man höre! - Frau Budde, SPD: Das hat ja auch gar nichts mit Migration zu tun!)

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Lassen Sie mich einen zweiten Punkt ansprechen, der die Beeinflussung des demografischen Wandels angeht, nämlich die Frage der Migration und Integration. Ich für meinen Teil glaube,dass wir uns,wenn wir in langfristigen Perspektiven denken, klarmachen müssen, dass Integration nicht Assimilation und Sprachkurse heißt, sondern dass Integration eine gemeinsame Leistung aller daran Beteiligten ist.

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Wenn Frau Kollegin Schulz-Asche von einem „langen Weg“ bei der Migration gesprochen hat, hat sie insofern recht, als wir schon vor langer Zeit gesagt haben: Wir brauchen eine gesteuerte Zuwanderung, keine wahllose Zuwanderung. – Genau das ist der Punkt, den wir in den vergangenen Jahren immer betont haben und der sich auch an dieser Stelle auswirkt. Wir brauchen keine Zuwanderung in Sozialsysteme, sondern wir brauchen in den kommenden Jahren ganz gezielt Verstärkungen für unseren Arbeitsmarkt. Dafür müssen wir die entsprechenden Grundlagen in unserem Land schaffen. Das, was wir hier zu besorgen haben, geht ordentlich voran. Die Organisation der Integration zugewanderter Menschen in unserem Land ist beispielgebend für die gesamte Bundesrepublik.

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Meine Damen und Herren, Hessen ist da natürlich einbezogen, stellt aber in gewisser Weise eine Ausnahme dar. Denn wir haben seit vielen Jahrhunderten Migration, Zuwanderung aufgrund politischer Entscheidungen. Die absolutistischen Könige haben eine bestimmte Anzahl Arbeitskräfte gebraucht. Der Kurfürst von Kassel hat die Hugenotten geholt,auch die vertriebenen Salzburger Protestanten. Das ging bis ins 19. Jahrhundert, und nach 1990 kamen die Menschen aus Ostdeutschland und Osteuropa. Das war eine gewaltige Zuwanderung.

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Verehrte Damen und Herren, vor allen Dingen will ich noch einmal auf die Themen Kinderwunsch und Familiengründung sowie auf die Migration eingehen.In diesen beiden Feldern gibt es große Steuerungsmöglichkeiten.

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In der Innovationsförderung ist das Landesprogramm Bremer Fachkräfteinitiative aufgelegt worden, darin sind 15 Millionen Euro ESF-Mittel. Das ist nicht gerade wenig vor dem Hintergrund der Finanzsituation, die wir hier in Bremen haben, und das ist ein sehr gutes Programm, in dem auch der Schwerpunkt auf der Qualifikation in Zukunftsbranchen liegt und ein Schwerpunkt auf Migration und Frauen gelegt worden ist, was wir genau in dem Bereich auch brauchen.

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Der Ältestenrat empfiehlt eine Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration – federführend – und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen? – Sehe ich beides nicht, dann werden wir so verfahren.

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 2. März 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Bildung eines Beirates aus unabhängigen Sachverständigen, der die Umsetzung des Krankenhausplanes 1999 zeitnah begleitet, Drucksache 14/136

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 2. März 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Vorlage eines der Umsetzung des Krankenhausplanes 1999 zu Grunde liegenden Maßnahmenkataloges für das Jahr 2000, Drucksache 14/137

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Die Integration muss verbessert werden. Deswegen heißt unser Motto „Integration fördern und fordern“. Wir haben die Integrationskurse in Bayern seit dem 1. Januar 2005 mit hoher fi nanzieller Förderung des Bundes und organisiert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in vielen kommunalen und freien Einrichtungen ermöglicht. In Bayern hatten im Jahr 2005 ca. 16 000 Menschen

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Lassen Sie mich zu dem Thema Migration – das ist die zweite Möglichkeit der Einflussnahme auf das Bevölkerungswachstum – die harten Fakten nennen. Ich habe schon die Zuwanderung nach dem Zweiten Weltkrieg erwähnt. Wenn wir, so sagen die Fachleute, die heutige Bevölkerungszahl Hessens, nämlich 6,1 Millionen Einwohner, konstant halten wollen, brauchen wir eine jährliche Zuwanderung von 33.000 Menschen.In ganz Deutschland müssten es jährlich 450.000 Zuwanderer sein. Wenn wir die Zahl der Erwerbstätigen – die so wichtig für die sozialen Versicherungssysteme sind – konstant halten wollen, brauchen wir in Hessen eine Zuwanderung von 44.000 Menschen jährlich,in ganz Deutschland von 600.000 Menschen jährlich. Das widerspräche allen Möglichkeiten der Integration. Das würde diese Gesellschaft nicht aushalten.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet zurzeit auf dieser Grundlage in Zusammenarbeit mit der KMK auf ein Konzept zur beruflichen Integration zugewanderter Akademikerinnen und Akademiker hin. Auch das ist hier bereits erwähnt worden. Dies ist unbedingt zu unterstützen. Ich halte es für richtig, dass wir uns als Bürgerschaft damit beschäftigen. Wir haben gleichermaßen allerdings als FDP-Fraktion angeregt, dass sich auch die Deputation für Arbeit dieses Themas genauer annimmt, weil es nicht allein ein Beitrag der öffentlichen Seite ist. Insofern wäre ich auch dem Ressort dankbar, wenn dies in die Tagesordnung der Arbeitsdeputation mit aufgenommen werden könnte, denn gerade bei der Anerkennung von Abschlüssen im berufsbildenden Bereich sind ja vielfach auch die berufsständischen Organisationen, die Kammern, mit einzubeziehen. Ich glaube, dass zu diesem Thema auch gerade die Diskussion mit ihnen sehr fruchtbar sein könnte. Das können wir hier im Plenum der Bürgerschaft nicht leisten, wohl aber in der Deputation für Arbeit.

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Ich darf daran erinnern, dass wir in der letzten Legislaturperiode ein umfangreiches Paket an Anträgen eingebracht haben, die Sie damals allesamt abgelehnt haben, die Sie jetzt aber zum Teil kopieren und als eigene Anträge einbringen. Ich darf daran erinnern, dass es die SPD war, die dafür gesorgt hat, dass im neuen Aufenthaltsrecht Integration als Ziel beschrieben worden ist, dass gesetzlich vorgegeben worden ist, ein Integrationsprogramm aufzulegen, was auch gemacht wird. Ich darf auch daran erinnern, dass es die SPD war, die dafür gesorgt hat, dass das frühere Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen Wandel hin zum Bundesamt für Migration, Flüchtlinge und Integration gemacht hat. Wir verstehen von Integration mehr als Sie und haben deshalb keine Belehrungen von Ihnen nötig.

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tion von Begriffen haben, zum Beispiel des Begriffs der Religionsfreiheit. Im Exposé der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen in Frankfurt steht explizit, wie unterschiedlich die Auffassung über die Religionsfreiheit im Islam ist. Das zeigt, wie schwierig es ist, miteinander zu reden. Eine gemeinsame Gesprächsbasis für einen Dialog ist nicht mehr vorhanden. Integration bedarf der gleichen Begriffe, der Ausbildung und der richtigen Einstellung, also des Willens zur Integration. Wenn ein Migrant in Amerika die Freiheitsstatue sieht, wird er sofort zum Amerikaner. Und bei uns? -Integration bedarf auch der Verantwortung der muslimischen Verbände und aller Verbände, bedarf des Mitmachens von uns allen. Wir haben im Landkreis Kelheim einen Integrationsarbeitskreis eingerichtet. Ich bin der Vorsitzende. Wir machen zum Beispiel Schulungen und Ausbildung. Wir werden sogar vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert, tun also unseren Teil.

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Schließlich nehme ich noch das Thema Migrationsförderung her. Da nehmen Sie halt zur Kenntnis, dass Pisa eindeutig sagt: In Bayern gelingt die Förderung der Kinder mit Migration besser als in jedem anderen Land in Deutschland.

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Dieser negativen Einwanderungsentwicklung nach Deutschland steht eine stark schrumpfende Erwerbsbevölkerung gegenüber. Bis zum Jahr 2020 wird sich bei uns der Anteil der Erwerbstätigen um 2,5 % verringern. Ohne Migration würde diese Verringerung sogar 6 % betragen. Mit eingerechnet ist dabei die Ausschöpfung des sogenannten ruhenden Erwerbspotenzials. Dies sind Frauen, ältere Menschen und niedriger Qualifizierte. In 20 der insgesamt 27 OECD-Länder ist dagegen dieser Trend umgekehrt. Dort wird mit einer Zunahme der Erwerbstätigen gerechnet.

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Ich erinnere nur an die Ad-hoc-Konferenz unmittelbar nach dem Terroranschlag, an die christlich-islamischen Begegnungen auf kommunaler Ebene, die Veranstaltungen zum interreligiösen Dialog, den „Tag der offenen Moschee“, das Islamforum Rheinland-Pfalz oder auch die Erprobung eines islamischen Religionsunterrichts an einer Ludwigshafener Grundschule. Nicht zuletzt wird auch der neu gebildete Landesbeirat für Migration und Integration seinen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über den Islam leisten.

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Migration und Integration sind heute mit Chancen verbunden, die weder die Zugewanderten noch die sogenannte Aufnahmegesellschaft sich leisten können auszuschlagen. Das gilt vor allem auch für die Betriebe und Unternehmen unseres Landes, für die die Potenziale der Menschen mit Migrationsgeschichte gerade aufgrund unserer Exportquote von rund 47 % immer wichtiger werden. In einer zunehmend international agierenden Wirtschaft mit Geschäftskontakten oder Unternehmensanteilen im Ausland können und müssen wir die Sprach- und interkulturelle Kompetenz von Migrantinnen und Migranten sowie von Führungs- und Fachkräften in Zukunft deutlich stärker nutzen.

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Wir werden die kommunalen Ausländerbeiräte zu Beiräten für Migration und Integration weiterentwickeln. Das heißt, es ist unser Ziel, die Partizipationsmöglichkeiten auf alle Menschen mit Migrationshintergrund auszuweiten. (Beifall der SPD)

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Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung den bereichernden Dialog mit ihnen auch in Zukunft pflegen und weiter intensivieren wird, nämlich im jährlich stattfindenden Treffen der kommunalen und kirchlichen Beauftragten, im jährlichen Integrationsforum, im Islamforum und vor allem auch im neu gebildeten Landesbeirat für Migration und Integration.

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Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei der Beauftragten für Migration und Integration, Maria Weber, und ihrer Vorgängerin, Helga Gerigk, die zusammen mit ihrem Arbeitsstab fast 20 Jahre lang wesentlich dazu beigetragen haben, dass Integration in Rheinland-Pfalz stattfand und erfolgreich ist.

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Die Integrationspolitik der Landesregierung – auch der Vorgängerregierung – konnte und kann sich sehen lassen. Sie braucht einen Ländervergleich nicht zu scheuen. Ich erinnere hier lediglich an die Einrichtung der Landesbeauftragten für Ausländerfragen im Jahr 1987, an die gesetzliche Festschreibung der Ausländerbeiräte im Jahr 1994, an die Leitlinien der Integrationspolitik im Jahr 2002, an den Zuwanderungs- und Integrationsbericht der Landesregierung seit dem Jahr 2005, an die rheinland-pfälzische Initiative für Integration im Jahr 2002 und schließlich an den Landesbeirat für Migration und Integration, der Anfang 2007 als Beratungsgremium der Landesregierung installiert wurde. Vor allem erinnere ich an die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der

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Sie sprechen etwas nebulös von Gleichheits- und Freiheitsrechten unseres Grundgesetzes. Meine Damen und Herren, es geht um unser Grundgesetz, um unsere Grundwerte. Die kann man ruhig beim Namen nennen, wenn man über Integration und Migration spricht.

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Der am 23. November 1973 beschlossene Anwerbestopp führte zu einem verstärkten Familiennachzug. Vielen ist heute noch nicht oder nicht mehr der hohe Beitrag der ausländischen Arbeitskräfte auf unserem Weg zu einer der reichsten Nationen der Welt bewusst. Daher ist es mir wichtig, dies zu erwähnen. Der Wissenschaftler Professor Dr. Karl-Heinz Meier-Braun, Leiter der Abteilung „SWR International“ beim Südwestrundfunk und ein ausgewiesener Experte für die Themen „Migration“, „Integration“ und „Ausländerpolitik“, schreibt dazu: Oft wird vergessen, dass das sogenannte Wirtschaftswunder im Nachkriegsdeutschland und der Aufbau der Sozialsysteme ohne die sogenannten Gastarbeiter nicht erreicht worden wäre. Viele Deutsche stiegen aufgrund der Beschäftigung von Gastarbeitern in bessere berufliche Positionen auf. –

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Einen Wendepunkt in der Ausländerpolitik markierte die Abschaffung des Abstammungsprinzips durch die rotgrüne Bundesregierung am 1. Januar 2000, die sicherlich ein wichtiger Schritt zum Zuwanderungsgesetz war. Dieses Gesetz bedeutet einen Wendepunkt in der Ausländerpolitik Deutschlands. Die Ernennung von Frau Professor Dr. Maria Böhmer zur Staatsministerin für Integration und Migration, der Integrationsgipfel im vergangenen Jahr und eine erste Islam-Konferenz sind Zeichen eines Umdenkungsprozesses, der hoffen lässt.

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Frau Maria Weber, die seinerzeit die Initialzündung für RIFI gegeben hat, gebührt zusammen mit ihrem aktiven Team ein großer Dank für die bisher geleistete Arbeit. Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Entscheidung von Staatsministerin Malu Dreyer, anstelle von RIFI einen Beirat für Migration und Integration zu installieren, der den Sachverstand der zahlreichen Institutionen und Verbände auf diesem Gebiet bündelt. Mit den Vertretungen von Migrantinnen und Migranten, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, der Wissenschaft und den Kirchen, Sozialpartnern und anderen entsteht so ein wichtiges Kommunikations- und Handlungsnetzwerk. Ich bedanke mich auch ausdrücklich dafür, dass meine Anregung aufgegriffen wurde, die drei im Landtag vertretenen Fraktionen in den Beirat personell einzubinden.