Meine Damen und Herren, aber ich mache auch keinen Hehl daraus, steter Tropfen höhlt den Stein, deshalb möchte ich nochmals ein paar Argumente hier ins Feld führen. Wie Sie wissen, die Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfs haben wir ja aus verschiedenen Gründen, aus der Brisanz und Aktualität heraus, so formuliert. Ich möchte darauf Bezug nehmen, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. März 2010 der Datenschutz tatsächlich unabhängig von anderer staatlicher Kontrolle, Aufsicht bzw. Anbindung sein wird und sein soll. Wir als LINKE-Fraktion gehen davon aus, dass der Vorschlag zum Aufbau eines unabhängigen Datenschutzzentrums, wie es schon in Schleswig-Holstein erfolgreich arbeitet, für Thüringen ebenfalls sehr sinnvoll wäre, gerade mit Blick auf die europäischen Vorgaben. Hinzu kommt, dass die in der Diskussion befindliche, wie es Frau Marx auch schon benannt hat, EU-Datenschutz-Grundverordnung ebenfalls die umfassende Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Strukturen betont. Wenn man hier wirklich eine Modernisierung und eine Stärkung der Unabhängigkeit der Daten
Wenn man über dieses Thema spricht und den Begriff „Datenschutz“ in den Mund nimmt, stockt es bei mir immer ein bisschen. Denn dieser Begriff ist ein bisschen kühl und ein bisschen blutleer. Es erweckt den Eindruck, als ob wir Bits und Bytes schützen würden. In Wirklichkeit geht es aber natürlich darum, Menschen zu schützen. Deswegen geht es jetzt auch ein Stück darum, dies lebendig zu machen und mit Leben zu füllen. Dazu soll dieser Antrag dienen. Wir greifen darin einen Aspekt auf, der auf der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sehr explizit formuliert worden ist, nämlich den Grundgedanken, dass Datenschutz heutzutage vor allen Dingen eine Bildungsaufgabe ist.
Ich brauche nicht alles zu wiederholen, was bereits meine Vorredner gesagt haben. Wir wollen sehen, dass wir im Rahmen der Datenschutzkonferenz und später mit dem Siegel für die Menschen etwas Sichtbares erreichen, damit sie wissen, dass da, wo Datenschutz draufsteht, auch Datenschutz drin ist. So etwas Ähnliches gab es schon einmal mit dem Gütesiegel „Umweltengel“, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern entsprechend Auskunft gegeben hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sind hohe Güter, die es zu schützen und den neuen technischen Anforderungen anzupassen gilt. Der Gesetzgeber hat dazu umfangreiche Gesetze erlassen. Die Gerichte in Deutschland haben wegweisende Urteile gesprochen. Datenschutz wird gerade in unserem Land sehr ernst genommen.
Prinzipiell ist es so: Für uns Piraten ist der Datenschutz definitiv eines der zentralen Themen. Privatsphäre und Datenschutz gewährleisten die Würde und die Freiheit des Menschen. Insofern begrüßen wir prinzipiell die Intention des vorliegenden Antrags. Wir sprechen uns in unserem Antrag neben der Einführung dieses Siegels aber grundsätzlich auch für die weitere Stärkung der Datenschutzbeauftragten aus. Wir haben Datenschutzbeauftragte und bitten sie höflich mitzuarbeiten. Wir können ihnen nichts befehlen, sie sollen ja unabhängig sein.
Ich bin auch für Datenschutz, ohne Frage. Da bin ich durchaus liberal, aber ich wäge ab. Wenn es ein Kind mehr schützt und ein Kind mehr nicht durch eine solche Geschichte vernachlässigt wird, dann meine ich in der Abwägung deutlich zu formulieren: Kinderschutz vor Datenschutz.
eine Vereinheitlichung und Übersichtlichkeit in den Vollzugsmöglichkeiten als auch ein Stück Rechtssicherheit geschaffen. Mit dem Gesetzentwurf wird auch eine Leitlinie auf den Weg gebracht, die regelt, wie die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden ist. Deshalb hält sich die neue Regelung an die inhaltliche Normierung, die die Datenschutz-Grundverordnung geschaffen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits ausgeführt, dient der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung, die Ende Mai in Kraft treten wird, und der Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz in nationales Recht. Wie schon erwähnt, werden dadurch viele Vorteile entstehen. Die Argumente der Vorredner möchte ich jetzt nicht wiederholen. Da gehen wir mit, so weit, so gut.
Wir diskutieren an vielen Stellen, jetzt zum Beispiel auch bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung, Eingriffe in das Recht zum Privatsphäre-Verkauf. Aber wenn wir freiwillig solche Hilfssysteme in Anspruch nehmen wollen, dann sind wir - das wurde auch schon gesagt - auch selber schuld. Die Schutzmechanismen, die wir ausbauen müssen, sind nicht nur eine Frage von Jugendschutz, denn es besteht ein starker sozialer Druck zur Teilnahme. Dieser Druck darf natürlich nicht dadurch verstärkt werden, dass öffentliche Institutionen dort Portale betreiben und möglicherweise sogar Dienstleistungen über solche Netzwerke anbieten. Ja, wir müssen ein Bewusstsein für die immense Bedrohung der Privatsphäre erst neu schaffen. Es ist gut, dass der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz sich diese Aufklärungsarbeit in Thüringen auf seine Fahnen geschrieben hat; unsere Unterstützung werden Sie dabei haben.
Wir haben ganz viele wichtige Prinzipien verankert, beispielsweise "Privacy by Design". Das bedeutet, dass die Datensparsamkeit bereits bei der Entwicklung von Anwendungen berücksichtigt werden muss. Erstmals können wir Unternehmen bei Verstößen mit Bußgeld in Höhe von 4 % ihres Jahresumsatzes belegen. Internationale Konzerne werden sich jetzt gut überlegen, ob sie Datenschutzverstöße dulden und sagen: Es passiert ja nichts. Sie werden von Anfang an den Datenschutz berücksichtigen. Damit haben deutsche Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Deutsche Unternehmen sind seit Langem daran gewöhnt, sich an Datenschutzauflagen zu halten. Sie wissen, wie es geht. Jetzt gibt es ein internationales Level Playing Field, an das sich alle halten müssen. Das ist auch ein Riesenerfolg der Datenschutz-Grundverordnung.
Bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung geht es aber nicht nur um das Anpassungsgesetz. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass die Datenschutzbehörden künftig Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein sollen, wenn sich Beschwerden ergeben. Dabei ist es egal, ob das betreffende Unternehmen in Irland oder in Deutschland sitzt. Allein dafür brauchen wir eine personelle und finanzielle Aufstockung der Datenschutzbehörden. Wir müssen uns auch überlegen, ob unsere Strukturen tragfähig sind. Wir leisten uns in Bayern zwei Behörden für den öffentlichen und den privaten Bereich. Das atmet nicht den Geist der Grundverordnung. Auf diese Weise werden Doppelstrukturen zementiert. An
Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem – das wurde bereits angesprochen – die Maßgaben der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Stichwort BKAG-Urteil von 2016. Dies bedeutet konkret die Einführung weiterer Richtervorbehalte für längerfristige Observationen, explizite Regelungen und Vorgaben betreffend den Einsatz von Vertrauenspersonen im PAG sowie eine Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Zusammenhang mit verdeckter Datenerhebung. Auch in diesem Zusammenhang sind uns Transparenz und Datenschutz sehr wichtig. Es muss aber auch hierbei das richtige Maß gefunden werden. Dies gelingt mit dem Gesetzesentwurf, da der Datenschutz zwar Bürgerschutz sein muss, aber eben nicht zum Täterschutz werden darf.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, „Deutscher Bundestag beschließt Melderechtsreform mit erheblichen Datenschutzmängeln“ - so, meine Damen und Herren, die Überschrift einer Presseerklärung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 9. Juli 2012. Herr Schaar kritisiert, dass die beschlossene Melderechtsreform die im Regierungsentwurf enthaltenen Datenschutzbestimmungen erheblich verschlechtert und sogar hinter den bereits geltenden Bestimmungen zurückbleibt. Novellierungen von Gesetzen sollten aber, so die Meinung der Fraktion DIE LINKE, in Sachen Datenschutz zugunsten der Bevölkerung die Regelungen verbessern und nicht verschlechtern.
Besonders kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass das im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene Zustimmungserfordernis in Sachen Datenweitergabe für Adresshandel in eine bloße Widerspruchslösung umgeändert wurde. Damit, meine Damen und Herren, werden Meldeämter grundsätzlich zu Handlangern und Datenreservoirs mehr oder weniger dubioser Adresshändler und Werbefirmen gemacht. Das Grundrecht auf Datenschutz wird damit einer ganz bestimmten Unternehmerlobby geopfert, denn die Widerspruchslösung, bei der die betroffenen Einwohner durch ihr Veto die Weitergabe aktiv verhindern müssen, senkt die Zugriffshürden im Vergleich zum Einwilligungsmodell für die Firmen ganz erheblich. Zu Recht hat Herr Dr. Hasse, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, in seiner Pressemitteilung vom 6. Juli 2012, also bereits vor dem Bundesdatenschutzbeauftragten, getitelt „Missachtung des Datenschutzes“ und meinte damit ganz konkret die Aktualisierung bereits vorhandener Daten, auch wenn die Bürgerinnen und Bürger einer Datenweitergabe widersprochen hatten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist wichtig, nach wie vor auch für uns Grüne und auch für die Koalition. Wir wollen auch den Datenschutz bei der Bremer Polizei verbessern. Wir haben uns als Koalition auf den Weg gemacht, miteinander gesprochen und Antragsentwürfe erstellt, die aber in dieser Phase noch nicht abschlussreif sind.
Meine Damen und Herren, auch bei diesem Plenum beschäftigen wir uns mit dem Thema Datenschutz und das ist gut so. Den Thüringer Datenschutzbeauftragten Dr. Hasse dürfte es sicherlich freuen, wenn er das hier heute miterleben könnte. Es ist gut, wenn wir das Thema Datenschutz vorantreiben und immer wieder problematisieren, denn nur so machen wir darauf aufmerksam und wecken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der Fraktion DIE LINKE, zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem Neunten Tätigkeitsbericht 2010/2011 des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig, zielt darauf ab, das im Thüringer Datenschutzgesetz vorgesehene gesetzliche Verfahren zu unterlaufen. Ich darf vorab kurz dieses gesetzmäßig vorgesehene Verfahren erneut skizzieren. Die Berichtspflicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber dem Landtag und der Landesregierung ist in § 40 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes geregelt.
Klar ist, dass die Polizei und alle Ermittlungsbehörden gegenüber der Technik der Datenverarbeitung nicht abgeneigt sind. Das ruft natürlich den Datenschutz auf den Plan, das ist überhaupt keine Frage. Deswegen ist die Notwendigkeit gegeben, auch den Datenschutz einzubeziehen, das ist auch für uns völlig klar.
Die zuletzt heftigen und kritischen Diskussionen um das neue Melderecht machen deutlich, dass der Datenschutz in der Privatsphäre der Bürger nicht mehr nur von staatlicher Datensammelwut betroffen ist. Auch private Unternehmen mit ihren Konsumund Profitinteressen werden zu Datenkraken. Ergänzend zum gläsernen Bürger soll es dann auch noch den möglichst gläsernen Kunden geben. Damit würde das Verhältnis von Werbeaufwand und Konsumnutzen für das Unternehmen optimiert. Das könnte den Lobbyisten in der Werbewirtschaft so richtig passen. Der Datenschutz und vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es auch im Artikel 6 der Thüringer Verfassung verankert ist, darf aber nicht diesen Konsum- und Profitinteressen geopfert werden. Deshalb auch der
Ich möchte auf einige Punkte Ihres Antrags eingehen. In Punkt i heißt es „Jugendschutz per Datenschutz/Datenschutz als Bildungsaufgabe.“ Meine Damen und Herren, Jugendschutz ist auch uns ein persönlich wichtiges Ziel. Ich möchte auf die Entschließung der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hinweisen und daraus zitieren, Frau Präsidentin, wenn ich darf: „Die meisten Internetnutzerinnen und Internetnutzer haben den Überblick darüber verloren, wer wann und zu welchem Zweck welche Daten von ihnen speichert, sie mit anderen Datensätzen verknüpft und gegebenenfalls auch an Dritte weitergibt.“ Und jetzt kommt noch mal ein wichtiger Abschnitt: „Wer aber nicht weiß, was mit seinen Daten geschieht oder geschehen kann, kann auch das“ informelle „Selbstbestimmungsrecht nicht effektiv ausüben.“ - so weit das Zitat.
davon unbenommen sein, selbst zu entscheiden, wann sie es für politisch und für inhaltlich richtig halten, ein Thema im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen zu debattieren und im Rahmen der Diskussion dann Auskunft von der Landesregierung zu verlangen. Die Fraktion DIE LINKE will mit diesem Antrag ein gewisses Maß an Qualitätsstandards und inhaltlichen Eckpunkten für die vorzulegende Stellungnahme formulieren und gleichzeitig inhaltliche Kernpunkte für einen modernen Datenschutz diskutieren und diese in Punkt 2 des Antrags zur Grundlage der weiterhin notwendigen Modernisierung vor allem des Datenschutzrechts machen. Diese Modernisierungsforderung mit Blick auf Datenschutz und Datenschutzrecht findet sich für Thüringen im Übrigen nicht nur im Neunten, sondern auch schon im Achten Tätigkeitsbericht. Aus dem Antragstext als auch dem Text des Tätigkeitsberichts können Sie ersehen, dass die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder schon im Juni 2010 ein umfangreiches Papier mit Modernisierungsvorschlägen vorgestellt hat. Diese Eckpunkte der Datenschutzbeauftragten sollten auch in Thüringen bei der Modernisierung des Datenschutzrechts eine Rolle spielen.
Aber es wurde auch der Datenschutz vorgeschoben als faule Ausrede, als man zum Beispiel Verfassungsschutzakten geschreddert hat. Was kann da unsere Thüringer Datenschutzbehörde bewirken? Der vorliegende Bericht umfasst letztmals nur die Kontrolle öffentlicher Einrichtungen, denn seit Beginn des letzten Jahres obliegt den Landesbeauftragten auch die Kontrolle privater Datenverarbeiter. Der Bericht des Landesbeauftragten gliedert sich in Bereiche, in die er bzw. sein Amtsvorgänger und die Mitarbeiter letztlich nur stichprobenhaft Einblick nehmen konnten. Prüfungen erfolgten beispielhaft und einzelfallbezogen. Beispiele: die Kontrolle von 40 Kommunalverwaltungen, der Einsatz von Videotechnik in beispielhaft ausgewählten Schwimmbädern, die Reichweite von Kontrollbefugnissen des Finanzamts oder Auskünfte im Rahmen von Arbeitnehmerbeschäftigungen. Mehr kann unsere Datenschutzbehörde derzeit auch gar nicht leisten. Aber Datenschutz ist ein Grundrecht, dessen Gefährdung immer mehr Menschen erkennen und das sie, wie im ACTA-Fall, auch mittlerweile auf die Straße bringt. Daher sollte künftig ein wichtiger Schwerpunkt auf Präventionsarbeit und Bewusstmachung liegen. Die Menschen und Institutionen müssen zu freiwilligen Experten im Schutz ihrer eigenen Daten und der ihnen anvertrauten Informationen Dritter gemacht werden. Das Bedürfnis dazu ist da. Das merkt man auch im Alltag. Wieder ein Beispiel aus dem Gesundheitsbereich: Überall kommt es zu Umbaumaßnahmen in Krankenhauseinrichtungen, Arztpraxen, einfach damit der neue Patient nicht in Hörweite der anderen im Wartezimmer Sitzenden seine Krankheiten schildern muss, dass Laborberichte, die mittels Telefon ankommen, nicht für alle hörbar kundgegeben werden usw. Das ist eine praktische Auswirkung, die durchaus zu begrüßen ist. Aber es ist eben auch ein Ausdruck dafür, dass sich das Bedürfnis nach Schutz der persönlichen Daten auch außerhalb der einzelnen Behörden Geltung verschafft.
Der Landtag begrüßt, dass die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung in den vergangenen Monaten vorangegangen sind und mit einer zeitnahen Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu rechnen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte abschließend die Gelegenheit nutzen, mich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz - er ist hier anwesend - recht herzlich zu bedanken, nicht nur für die Erarbeitung des sehr umfänglichen Tätigkeitsberichtes - mit Anlagen sind es immerhin 280 Seiten - und für die Mitwirkung in den Ausschüssen des Landtages, sondern auch für seine unermüdlichen, fortwährenden, mitunter auch nachdrücklichen Bemühungen, dem Datenschutz in unserem Alltag Geltung zu verschaffen.
Bei diesem Gesetzentwurf ist es noch wichtig, zu erwähnen, dass vom Innenministerium, von der Landesregierung der Punkt aufgenommen wurde, der vom Landesbeauftragten für den Datenschutz angeführt worden war, also dass die pro grammtechnische Trennung von Melderegisterdaten berück sichtigt wurde. Das ist für meine Fraktion im Hinblick auf den Datenschutz ein wichtiger Punkt.
Aber natürlich gibt es wichtige Punkte, die noch nicht stimmig sind. Für uns in der Bundesrepublik und in Nordrhein-Westfalen ist die Ausgangssituation, dass wir den Datenschutz zum stärksten Datenschutz in Europa weiterentwickelt haben, wie es die zuständige EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft bescheinigt. Dass wir dieses Niveau behalten wollen, ist klar.
Ein Wort zur Datenschutz-Grundverordnung. Im Frühstücksfernsehen heute Morgen hat der Experte den Vorfall bei Facebook dargestellt. Er legte den Hintergrund dar, warum wir diese Datenschutz-Grundverordnung haben werden. Damit muss man sich eindringlich beschäftigen, und man muss, wenn möglich, im Land und im Bund versuchen, für uns eine handhabbare Regelung zu finden. Aber darüber hinwegzusehen und zu sagen, wir bräuchten hier keine Regelung – das haben Sie so angedeutet –, geht nicht.
vorisierte Variante - oder beim Bürgerbeauftragten die von uns favorisierte Variante. Hier haben wir eine grundsätzlich divergierende Position. Sie favorisieren die Variante, weil somit die Bewertung beider Rechtsgebiete, Informationsfreiheit und Datenschutz, in einer Hand liegt und somit ein Ausgleich über den Beauftragten als unabhängige Institution erfolgen kann. Problematisch aus unserer Sicht ist diese Konzentration auf den Datenschutzbeauftragten deshalb, weil er sowohl Prüfbehörde gegenüber der Behörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist als auch möglicherweise Ansprechpartner für Drittbetroffene auf der Grundlage des § 11 des Thüringer Datenschutzgesetzes. Oder, um es salopp zu sagen, ein Datenschutzbeauftragter und ein Beauftragter für Informationsfreiheit nähern sich einer rechtskonformen Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz aus unterschiedlichen Richtungen und mit unterschiedlichen Motivationen. Dies betrachten wir nicht als hilfreich im Interesse einer Rechtsgrundform und auch gelungenen Abwägung zwischen sich im Einzelfall durchaus auch konträr gegenüberstehenden Rechtsgütern.
Unser Europaabgeordneter Jan Philipp Albrecht hat einmal gesagt: Wenn Daten das neue Öl sind, dann ist Datenschutz der neue Umweltschutz. - Deswegen gehört in eine Debatte über digitale Infrastruktur auch die Debatte zum Datenschutz mit hinein.
Datenschutz ist allerdings nicht nur etwas, was für uns als Bürger wichtig ist, sondern er kann auch Wirtschaftsfaktor sein; denn je mehr Datenschutz es gibt, desto mehr Vertrauen entsteht, und Produkte können so attraktiver für die Verbraucher werden.
Jetzt kommt der letzte Punkt und das ist einer, der eigentlich als Querspange über allem liegt, das ist der Punkt „Datenschutz“. Ich habe mich doch sehr gewundert, dass dieses Wort bei Ihnen überhaupt nicht aufgetaucht ist, in Ihren ganzen Redebeiträgen nicht und in den Anträgen nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, Datenschutz ist das zentrale Bürgerrechtsproblem oder die zentrale Bürgerrechtsfrage der digitalen Gesellschaft, denn wenn Sie sich diese ganzen Bereiche mal vor Augen halten, dann haben Sie diesen berühmten Begriff am Ende von Big Data, der nicht mehr und nicht weniger meint, als dass unser ganzes Leben von Daten erfasst und von Daten durchdrungen ist. Wir werden sozusagen rund um die Uhr gescannt, mit Algorithmen werden perfekte Persönlichkeitsprofile von uns geschaffen, jeder weiß fast in Echtzeit, wo der andere ist, was er macht, wo er sich gerade aufhält. Deswegen sind diese Datenschutzfragen bei all diesen Entwicklungsherausforderungen zentral, damit der Mensch sozusagen nicht am Ende der Diener der Maschine wird und nicht nur substituiert wird, wie es der Minister gesagt hat, im Bereich der Wirtschaft 4.0, der digitalen Wirtschaft, sondern möglicherweise dann auch noch nur als ein kleines Lenkungsobjekt zurückbleiben kann. All diese Dinge sind umfassend zu klären.