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Wir müssen uns klarmachen, dass Menschen mit Behinderung unter Barrierefreiheit je nach Art ihrer Behinderung etwas anderes verstehen. Blinde und Sehbehinderte haben andere Ansprüche an ihre Umgebung als Querschnittsgelähmte oder Menschen mit einer taubheitsbedingten Behinderung.

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Wir wissen uns mit diesem Anliegen, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Landtag anzusiedeln, mit den Interessenverbänden von Menschen mit Behinderung einig, und wir wollen das Amt und die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderung stärken. Der jetzige Beauftragte, Herr Dr. Ulrich Hase, leistet in seinem Amt eine herausragende und glaubwürdige Arbeit. Ich glaube, an der Stelle können wir alle einmal herzlichen Dank sagen.

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Die CDU sieht die Förderung der sozialen und beruflichen Integration der Menschen mit Behinderung hierbei als eine besondere Verpfl ichtung an. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass es in unserer Gesellschaft von morgen normal ist, verschieden zu sein. Menschen mit Behinderung sollen wie jeder Bürger in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben führen können und zur selbstständigen Lebensführung befähigt und ermutigt werden. Ein Schwerpunkt der Politik meiner Partei für Menschen mit Behinderung ist deshalb die Weiterentwicklung, Förderung und fi nanzielle Absicherung von Konzeptionen und Hilfen, die der Normalisierung der gesamten Lebensverhältnisse und Bedingungen dienen. Ganz besonders vor dem Hintergrund der Beispiele, die Sie genannt haben, Herr Grabow, ist noch mal deutlich geworden, wie wichtig das ist. Dabei kommt der Unterstützung und der Förderung von ambulanten und familienentlastenden Diensten, offenen Wohnformen, integrativen Angeboten in Bildung, Ausbildung und Freizeit sowie von Selbsthilfeaktivitäten besondere Bedeutung zu.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mich jetzt gar nicht länger über die politische Kultur in diesem Haus auslassen, sondern zum Thema sprechen, auch das haben Sie ja eben nicht vermocht. Das Thema, über das wir heute sprechen, ist das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Es geht nicht nur darum, dass am 6. Mai eine nächste Zusammenkunft ist. Wenn Sie immer nur Ihren Terminkalender konsultieren, um sich politische Themen des Tages am Ende hier erklären zu können, ist auch das zu kurz gesprungen, sondern es geht übrigens auch darum um mal auf was anderes hinzuweisen -, dass sich der Europäische Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai zum 21. Mal jährt und da werden viele Themen angesprochen werden müssen, die Schwarz-Rot nach wie vor nicht gebacken bekommt in diesem Land. Nicht nur in diesem Land wird das Thema sein, sondern an ganz vielen Orten in Europa ist das immer noch Anlass für Aktionen, Demonstrationen und Fachveranstaltungen. Darum geht es in diesem Gesetz, gegen Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen mit Behinderung und für echte Gleichstellung. Wir reden darüber, echte Gleichstellung erreichen zu können eben auch für Menschen mit Behinderung. Deswegen müssen wir uns auch in Thüringen fragen und tun dies an dieser Stelle anlässlich des Gesetzentwurfs zu Recht, wie es denn um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen steht und wie es um die Umsetzung selbstbestimmter Teilhabe von Menschen mit Behinderung in dieser Gesellschaft steht, weil das auch unser Verantwortungsbereich ist, Herr Grob. Nicht nur die Hoffnung, sondern auch die Taten sind unser Verantwortungsbereich.

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Mit dem Ausführungsgesetz zum SGB XII hat der Landtag die Zusammenfassung der Hilfe aus einer Hand beschlossen und die Verantwortung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Dies ist die Basis, der zentrale Baustein für die Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein. Auf dieser Grundlage haben wir mit der Leitorientierung Inklusion eine breite Diskussion angestoßen. Kommunalpolitiker, Verwaltungen, Verbände, Träger und vor allen Dingen Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung diskutieren inzwischen über Ziele und Wege für eine selbstverständliche Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens. In der letzten Woche habe ich mit der Vorsitzenden der Lebenshilfe, Frau Stojan-Rayer, das Inklusionsbüro eröffnet.

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Rolle von Land, Kommunen, Verbänden, Trägern und Menschen mit Behinderung selbst eingeleitet worden ist. Land und Kommunen sind hier noch nicht am Ende. Die Unterschrift der Kommunen unter den öffentlich-rechtlichen Vertrag zum gemeinsamen Ausschuss fehlt noch. Aber mit den jetzt laufenden regelmäßigen Konsultationsgesprächen ist ein entscheidender Schritt gemacht worden. Wir reden nicht mehr ausschließlich über Finanzen und Zuständigkeiten, sondern wir reden über Ziele, Methoden, konkrete Verabredungen und die berechtigten Erwartungen von Menschen mit Behinderung. Dies gilt auch für die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände und die Arbeitsgemeinschaften der Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

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Noch kurz ein Ausblick zu den Schwerpunkten unserer weiteren Arbeit. Zum einen sind die ambulanten Angebote und Beratungsdienste für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu qualifizieren, mit anderen Angeboten zu vernetzen und vor allem im ländlichen Raum auszubauen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, die heute die umfangreichste unter den Leistungen der Sozialhilfe ist. Die Aufwendungen dafür haben sich innerhalb von zehn Jahren nahezu verdoppelt. Menschen mit Behinderung müssen sich auch unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen darauf verlassen können, dass sie weiterhin die notwendigen und erforderlichen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erhalten.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen. Liebe Kollegen! Zunächst einmal halte ich fest: Ganz offensichtlich wird es wirklich unser Beauftragter für Menschen mit Behinderung. Natürlich wird er für die Menschen mit Behinderung tätig sein, aber wir können stolz darauf sein, dass er zum Landtag kommt. Damit wird es auch unser Beauftragter für Menschen mit Behinderung. Darauf bin ich stolz. Ich finde es schön, dass wir das endlich fertiggekriegt haben.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stelle des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein besteht in diesem Jahr 20 Jahre. Vom Landesbeauftragten und seinem Arbeitsteam gehen ohne Zweifel vielfältige Aktivitäten zur Durchsetzung der Interessen von Menschen mit Behinderung aus, und zwar auf allen Ebenen: auf der Ebene der Politik, der Verwaltung und der Zivilgesellschaft. Der Landesbeauftragte ist ein unverzichtbarer Anwalt für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. In diesen 20 Jahren ist damit aus seiner Stelle eine Institution geworden.

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Bezogen auf die direkte Förderung von Menschen mit Behinderung durch die Eingliederungshilfe haben wir im Zeitraum von 2002 bis 2006 einen Anstieg der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe um fast 12 % und bei den Menschen, die auf stationäre Hilfe angewiesen sind, eine Steigerung von 6 % zu verzeichnen. Dies macht deutlich, dass die stationäre Hilfe nach wie vor einen großen Anteil an der Unterstützung von Menschen mit Behinderung einnimmt. Sie wird auch weiterhin ein Eckpfeiler bei der Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung bleiben.

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Die Gespräche haben gezeigt: Die Wünsche und Sorgen von älteren Menschen mit Behinderung beim Übergang in den Ruhestand unterscheiden sich nicht grundsätzlich von denen anderer älterer Menschen. Auch älteren Menschen mit Behinderung geht es um Anerkennung als gleichberechtigte und gleichwertige Mitmenschen, es geht ihnen um die Teilhabe an einem vielfältigen, an einem selbstbestimmten Leben, an Nachbarschaft und Freundschaften. Auch ältere Menschen mit Behinderung wünschen sich einen gelungenen Übergang in den wohlverdienten Ruhestand und erleben dies auch so. Dabei freuen sie sich einerseits auf mehr freie, auf selbstbestimmte Zeit, um etwas für sich selbst zu tun. Andererseits haben viele aber auch Angst vor Isolation, vor Einsamkeit, fürchten den Abbruch bisheriger Kontakte. Letzteres gilt im Übrigen vor allem für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung wohnen.

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Wir hatten im Jahr 2001 auf Antrag der CDU erstmals eine ausführliche Debatte zum Thema der älteren Menschen mit Behinderung geführt. Seither hat sich bundesrechtlich eine ganze Menge getan. Neue Möglichkeiten auch der Finanzierung sind geschaffen worden, um für einen guten Lebensabend zu sorgen. - Das gilt natürlich auch für die gesamte restliche Zeit der Menschen mit Behinderung. Aber eigentlich haben sich die Grundlagen verbessert. Allerdings haben wir noch nicht das erreicht, was wir eigentlich brauchen, nämlich eine unabhängige, selbstständige Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung als eigenes Leistungsgesetz. Aber mit der jetzigen Eingliederungshilfe und insbesondere mit der Flexibilisierung zum persönlichen Budget lässt sich einiges anfangen.

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Das heißt für mich, dass es darauf ankommt, auch älteren Menschen mit Behinderung Wohn- und Unterstützungsformen anzubieten, die ihnen eine weitgehend selbstbestimmte Gestaltung ihres Lebens ermöglichen. Dabei stehen wir heute vor der Herausforderung, Betreuungsstrukturen der alt werdenden Menschen mit geistiger Behinderung aufzugeben. Die abscheuliche Euthanasie der Nazis im Dritten Reich hat dazu geführt, dass eine ganze Generation von Menschen mit geistiger Behinderung ausgelöscht wurde und erst jetzt eine wachsende Zahl älter gewordener geistig behinderter Menschen ins Blickfeld rückt. Die Zahl der schwer und mehrfach behinderten Menschen, die besondere Hilfsangebote und Unterstützung benötigen, nimmt ebenfalls zu.

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Eine besondere Rolle spielen immer noch Mädchen und Frauen mit Behinderung. Der Bericht spricht in diesem Zusammenhang von einer doppelten Diskriminierung. Besonders betroffen sind Mädchen und Frauen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung, für die der Übergang von der Schule in den Beruf erschwert ist. Im Vergleich zu ihrem Anteil in Integrations- oder Sonderschulklassen ist ihr Anteil in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung erheblich niedriger. Das hängt zum großen Teil damit zusammen, dass sie in der Regel länger in ihren Herkunftsfamilien bleiben oder sich auf eine Partnerschaft fixieren, sich damit oft den Zugang zu Erwerbseinkünften verbauen und dadurch auch keinen Zugang zum Nachteilsausgleich oder zu den Steuererleichterungen haben. Diesem Bereich werden wir uns noch einmal etwas genauer widmen müssen, um zu sehen, wie wir diese Barrieren für die Frauen und Mädchen ein bisschen aufbrechen können.

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ist. Abhängigkeit und Fremdbestimmung gehören zu ihrer alltäglichen Erfahrung. Insbesondere bleiben sie in extrem hohem Maße auf Interventionen angewiesen, die die Leitung und das Betreuungspersonal der Wohneinrichtungen, in denen sie leben, bestimmen. Hier besteht die potenzielle Gefahr, dass seitens der Heimleitung nicht genügend getan wird. In ihrer wissenschaftlichen Publikation mit dem Titel „Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Einrichtungsleitungen bei Verdacht auf sexueller Gewalt in Institutionen“ weist die Sozialrechtlerin Professor Dr. Julia Zinsmeister beispielsweise darauf hin, dass es in der Praxis bislang nur wenigen Institutionen gelingt, auf sexualisierte Übergriffe durch das Personal mit den gesetzlich geforderten Maßnahmen zu reagieren. Als mögliche Gründe hierfür nennt Frau Professor Dr. Zinsmeister unter anderem die Gefahr, dass entsprechende Verdachtsmomente überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, sondern die mutmaßlichen Täterinnen und Täter aus falsch verstandener Kollegialität vom Team gedeckt werden. Auch die Sorge vor negativer Öffentlichkeit und ein Rückgang der Belegungszahlen kann die Einrichtungsleitung dazu verleiten, sich von vornherein auf interne und nicht justizielle Konfliktlösungen, wie zum Beispiel Problemgespräche und Supervision, zu beschränken. Hinzu kommt, dass es wegen der Abhängigkeitsverhältnisse für viele Betroffene oftmals nicht möglich ist, die Übergriffe zu offenbaren. Oft wird den Betroffenen dann auch nicht geglaubt. Die Gesellschaft hat die ethische Verpflichtung, denen zu helfen, die sich selbst nicht helfen können, und diejenigen zu unterstützen, die Hilfe anbieten. Das gesellschaftliche Bewusstsein im Umgang mit der Problematik sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung muss insbesondere bei den Verantwortlichen geschärft werden, vor allem den Betreuerinnen und Betreuern. Zudem müssen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung noch stärker gefördert werden. Darüber hinaus halten wir, Bürger in Wut, verstärkte Kontrollen durch die zuständige Heimaufsicht und eine Qualitätsbewertung von Einrichtungen im Hinblick auf Präventions- und Hilfsangebote bei sexuellem Missbrauch von Menschen mit Behinderung für absolut notwendig. – Vielen Dank!

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Abschließend will ich mich bei der CDU-Fraktion und dort besonders bei der Kollegin Heike Franzen für die Große Anfrage bedanken. Mein Dank gilt aber auch dem Sozialministerium für die Beantwortung. Die Beantwortung dieser Großen Anfrage zur Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein macht deutlich, dass die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Politik für Menschen mit Behinderung zu den Schwerpunkten der Regierungsarbeit gehört. Mit der Diskussion über die Leitorientierung Inklusion ist eine lebendige und sehr spannende Diskussion über die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein eröffnet worden. Das ist gut so.

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Wir verbessern die Inklusion, das heißt: Wir machen sie verbindlicher, und wir machen das, was Sie völlig vergessen haben. Das war ja ein Hirnriss dieses KiBiz, denn Kinder unter drei Jahren mit Behinderung kamen darin überhaupt nicht vor. Die haben überhaupt keine Kopfpauschale bekommen. Da mussten die Einrichtungen mit viel weniger auskommen. Jetzt zahlen wir zusätzlich 1.000 € für jedes Kind mit Behinderung, und wir machen es möglich, dass sie, wenn unterjährig eine Behinderung festgestellt wird, den behinderungsbedingten Mehraufwand dann auch tatsächlich finanziert bekommen.

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Mit der Gesetzesänderung wollen wir auch die unabhängige Stellung des Landesbeauftragten stärken. Wir wollen auch in Zukunft dabei nicht auf die bewährte Arbeit des Landesbeauftragten Ulrich Hase verzichten. Darum soll Ulrich Hase mit seinem Team auch weiterhin die Aufgaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung - unter anderem Dach - wahrnehmen. Auch dafür haben wir ähnlich lautende Formulierungen in unseren unterschiedlichen Gesetzentwürfen gefunden. Ich füge hinzu: Vielleicht führt diese Entscheidung, die unabhängige Stellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zu stärken, auch dazu, dass wir auf kommunaler Ebene mehr Beauftragte für Menschen mit Behinderung bekommen und mehr Beiräte, die sich dieser Aufgaben annehmen. Das wäre zumindest auch ein Erfolg unserer Beratungen.

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Es gehört zur Aufgabe eines Behindertenbeauftragten, auf Probleme hinzuweisen, die aus seiner Sicht in der Praxis der Politik für Menschen mit Behinderung auftreten. Diese Kritik trifft bisweilen auch mein Haus; das liegt in der Natur der Sache. Denn fehlende Kritik bedeutet Stillstand statt Verbesserung. Wir wollen, dass sich die Situation von Menschen mit Behinderung positiv entwickelt. Wir wollen deswegen die konstruktive Auseinandersetzung und die Ratschläge des Behindertenbeauftragten. Was uns natürlich sehr freut, ist, dass der Behindertenbeauftragte ausdrücklich und konstruktiv unseren an Inklusion ausgerichteten Ansatz in der Politik für Menschen mit Behinderung mitträgt.

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Während der zentralen Protestveranstaltung anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2014 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin forderte die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und jetzige Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland Frau Engelen-Kefer sehr eindrücklich die Einführung eines Mindestlohnes für die in den bezeichneten Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderung. Tatsächlich bekommen Menschen mit Behinderung in diesen Werkstätten ein sogenanntes Taschengeld in Höhe von 100 bis 120 Euro, dies für einen zum Teil sehr langen Arbeitstag und für durchaus schwere Arbeit. Aufgrund des geringen Lohngefüges in diesen Werkstätten können diese an sich selbstverständlich Dienstleistungen preiswerter anbieten, die von anderen Anbietern so nicht erbracht werden können.

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Ich möchte diese Debatte dazu nutzen, Ihnen nicht Einzelaspekte zu referieren, sondern die Leitvorstellungen der Landesregierung zum Gesamtthema Menschen mit Behinderung zu umreißen. Die Landesregierung hat zu Beginn der Legislaturperiode begonnen, die Politik für Menschen mit Behinderung auf Grundlage eines neuen Konzeptes weiterzuentwickeln, nämlich der Inklusionspolitik. Inklusion - ein auf den ersten Blick befremdlicher Begriff, aber eine in der Fachwelt anerkannte Theorie - bedeutet, dass jeder Mensch, mit welcher Behinderung beziehungsweise Benachteiligung auch immer, als selbstverständlicher Teil der Gemeinschaft die Wahl hat, dort zu leben, zu wohnen, zu lernen und zu arbeiten, wo alle anderen Menschen dies auch tun. Das ist mehr als Integrationspolitik. Diese Entscheidung basiert auf drei maßgeblichen Überlegungen.

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Ich will noch einen weiteren Punkt der Großen Anfrage ansprechen, nämlich die Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung auf der kommunalen Ebene. Gefragt wurde, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten es in SchleswigHolstein kommunale Behindertenbeiräte beziehungsweise Behindertenbeauftragte gibt. Hier sind die Landkreise Ostholstein und Segeberg hervorzuheben, weil sie einen Menschen mit Behinderung als Beauftragten im Landkreis haben. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat ebenfalls einen Weg gefunden, um einen Beauftragten aus dem Kreis der aktiven Organisationen von Menschen mit Behinderung zu benennen. In Kiel gibt es einen Beirat, wobei dort der Vorsitzende als Beauftragter gilt. In Flensburg ist eine Beauftragte durch die Stadt benannt, und in der Hansestadt Lübeck gibt es einen Sprecherrat, der die Aufgaben eines Beirats für die Stadt wahrnimmt.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Anspruch der Großen Anfrage der CDU ist hoch. Die vorgelegten Fragen zur Situation von Menschen mit Behinderung decken einen weiten Teil des gesellschaftlichen Lebens in Schleswig-Holstein ab. Neben der allgemeinen statistischen Abfrage darüber, wie viele Menschen mit Behinderung zum Beispiel überhaupt in Schleswig-Holstein leben, werden ganz konkrete Fragen zu Angeboten von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, zu Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten und Schulen, zu Ausbildungsmöglichkeiten, zu Sportangeboten und zur Barrierefreiheit gestellt. Mit der Antwort auf diese Große Anfrage hätten wir also eine zusammenfassende Dokumentation darüber erhalten, wie die Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein ganz konkret aussieht. Über eine reine Bestandsaufnahme hinaus hätten wir auch Auskunft darüber erhalten, wie vonseiten der Politik in diesem Bereich Rahmenbedingungen gestaltet werden müssen.

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- Nein, ich gestatte jetzt keine zweite Zwischenfrage des Kollegen Kalinka. Herr Kollege Kalinka, ich bin dran. Ich habe Ihnen klar gesagt, dass wir zum ersten Mal möchten, dass die Interessen von Menschen mit Behinderung in Bezug auf die Beteiligung verbindlich festgeschrieben werden sollen. Das ist eine Neuerung gegenüber der gegenwärtigen Gesetzeslage. Wenn Sie sich dagegen sperren, dann müssen Sie das klar sagen und nicht so tun, als wäre die Beteiligung von Menschen mit Behinderung derzeit gängige Rechtslage. Ich empfehle Ihnen beispielsweise, Ihre Kolleginnen und Kollegen in Neustadt danach zu fragen, wie gängig dort die Beteiligung von Menschen mit Behinderung ist.

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Mit der Diskussion um die Leitorientierung Inklusion hat die Landesregierung die Interessen und Anliegen von Menschen mit Behinderung wieder stärker in den Blickpunkt gestellt und Veränderungen in allen Bereichen angeschoben. Es ist gut, dass wir in Schleswig-Holstein wieder mehr und verstärkt über die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung reden und dass wir auf ihre Anliegen sensibel eingehen, dass wir umfassende Barrierefreiheit einfordern und uns für die Integration von Menschen mit Behinderung stark machen.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es noch einmal mit einfacher Sprache zu versuchen und meine Rede damit auf den Punkt zu bringen: Wir wollen erreichen, dass mehr für gleiche Rechte von Menschen mit und ohne Behinderung getan wird, dass Menschen mit Behinderung über sich selbst bestimmen und nicht andere. „Nicht ohne uns - mit uns!“, ist ein Schlagwort aus der Diskussion. Und wir wollen erreichen, dass sich Ulli Hase noch besser für Menschen mit Behinderung in unserem Land einsetzen kann.

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Behindertenpolitik ist mitnichten nur eine Sammlung von Gesetzen für Menschen mit Behinderung, sondern von ihr profitiert die gesamte Gesellschaft. Menschen mit Behinderung können aufgrund ihrer Behinderung in der Wahrung ihrer Interessen gehandicapt sein. Das bedeutet keinesfalls, dass ihnen damit ihre Rechte aberkannt werden oder selbstverständlich auf andere übertragen werden können. Es bedeutet vielmehr, dass der Staat dafür Sorge tragen muss, dass Betroffene bei der Formulierung ihrer Interessen Unterstützung beziehungsweise Assistenz erfahren. Das kann durch Gebärdendolmetscher geschehen, durch Angehörige oder eben durch einen Landesbeauftragten, den die Opposition in dieser Scharnierfunktion ausdrücklich stärken möchte. Zukünftig wird gelten, ich zitiere den Entwurf:

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Klar ist, dass Inklusion - das sagten Sie zu Beginn Ihrer Rede - bei uns in aller Munde ist, aber bevor es in allen Köpfen ist, wird es noch lange dauern. Um dies zu erreichen, helfen nicht allein die Programme oder Aktionspläne. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weil hinter der Inklusion nicht allein - das hört man immer noch heraus - die Integration steht. Vielmehr gehört Verschiedenheit zum Leben, auch unter uns, die wir zu den Menschen ohne Behinderung gehören. Behinderung wird hierbei nicht in den Vordergrund geschoben, sondern Behinderung ist ein Teil der Verschiedenheit unserer Gesellschaft. Von daher ist es ein langer Prozess.

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Aber ich freue mich natürlich auch, dass die SPD mit der Einbringung dieses Antrags ein bisschen dazugelernt hat. Der Titel dieses Antrages lautet: „Vorlage eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.“ Beim Einbringen Ihres eigenen Gesetzentwurfes im Dezember 2002 war noch von der „Gleichstellung behinderter Menschen“ die Rede. Gerade unter dem Aspekt, dass wir auch für die bisherigen Jahre der Menschen mit Behinderung und auch in diesem Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderung diesen Begriff festgeschrieben haben, ist es doch ein Fortschritt, dass dieser Begriff jetzt benutzt wird und die SPD diesen Begriff mittlerweile akzeptiert.

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Wir müssen uns befleißigen, die Schwerpunkte so zu setzen, dass als Allererstes Begriffe wie „Behinderung“ und „Menschen mit Behinderung“ geändert werden. Dazu haben wir als Grundlage das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Schon als wir das Landesbehindertengleichstellungsgesetz im Sommer 2006 auf den Weg brachten, haben die Verbände und Vereine immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass diese Definition, die wir da an erster Stelle haben, vorsintflutlich ist. Denn schon vor zwei Jahren, vor zweieinhalb Jahren, ist damals ein bisschen hoch gegriffen worden, also vor zweieinhalb wussten wir alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, dass auch auf Bundesebene schon daran gedacht wurde, die Definition „Behinderung“, „behinderter Mensch“ zu verändern. Das müssten wir dann

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Da hilft natürlich nicht allein die theoretische Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung. Da helfen keine moralischen Appelle, Menschen mit Behinderung als gleichberechtigt zu akzeptieren. Das schaffen in der Tat am besten Begegnungen, das Zusammensein und das gemeinsame Spielen und Lernen, sodass diese Berührungsängste, Vorurteile und Unsicherheiten abgebaut werden können. Berichte aus Kindergärten und sonstigen Einrichtungen machen deutlich, dass gerade Kinder viel schneller und leichter als die meisten Erwachsenen in der Lage sind, solche Berührungsängste abzubauen und die Besonderheit eines Kindes mit Behinderung als normal anzusehen.