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Damit sind wir beim nächsten Thema. Ich achte wirklich die Bemühungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Es ist eine Mammutaufgabe. Das ist keine Frage.

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Die aktuellen weltweiten Migrationsbewegungen haben zu einer erheblichen Erhöhung der Zuwanderung bei uns geführt, man könnte auch sagen: Den Menschen geht es in ihren Herkunftsländern und auch in den angrenzenden Staaten, in die der weit größere Teil der Migration stattfindet, so existenzbedrohend schlecht, dass sie die ebenso lebensbedrohenden Fluchtbedingungen auf sich nehmen, um nach Europa zu kommen. Die Flucht nach Deutschland wird also auf längere Zeit bestimmendes Thema in der Politik sein. Weil das so ist, müssen wir dafür sorgen, dass die Zuwanderung nicht auf Kosten der bereits länger in Deutschland, in Bremen und Bremerhaven lebenden Menschen geht.

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Ich frage Sie ehrlich zum Thema Abschiebung, glauben Sie wirklich, dass wir die Probleme, die wir gegenwärtig haben, darüber lösen können? Sehen Sie nicht die Schlangen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem sogenannten BAMF? Hunderttausende von Anträgen liegen dort unbearbeitet. Selbst wenn sie alle bearbeitet wären, stellte sich die Frage, woher Sie die vielen Tausend Verwaltungsrichter nehmen, die dann die Klagen in einem überschaubaren Zeitraum abarbeiten können. Woher nehmen Sie die Polizeibeamten des Bundes, die wir heute überall vermissen, weil sie in Bayern gebunden sind, die uns dann bei diesen Abschiebungsmaßnahmen unterstützen?

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Seit dem Jahr 2012 gibt es das Beratungsnetzwerk. Darauf hat mein Kollege Herr Yazici Bezug genommen. Kitab läuft in Trägerschaft des Vereins zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit im norddeutschen Raum, welches vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert wird. Das Beratungsangebot richtet sich an Eltern und Angehörige von jungen Erwachsenen, die sich islamistischen Organisationen zuwenden.

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Eine Arbeitsgruppe „Migration“ in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen befasst sich auch mit den Themen der Umsetzung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

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Es gibt aber einen weiteren Wunsch. Die Fraktion der Grünen und die Fraktion der CDU bitten um die zusätzliche mitberatende Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, worüber ich abstimmen lasse. Wer für diese zusätzliche Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. –

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Ganz wichtig ist mir noch Folgendes – wir haben heute in die sem Haus schon über das Thema Migration gesprochen –: Wie bekommen wir mehr Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Kultureinrichtungen? Bisher beschränkt sich das kul turelle Engagement teilweise auf – so sage ich einmal – Fol kloreveranstaltungen, bei denen die Folklore der Länder, aus denen die Migranten stammen, gepflegt wird. Das ist sehr sinnvoll, das ist wichtig, aber es muss mehr werden. Wir müs sen die Migranten auch in unsere Kultureinrichtungen brin gen. Deswegen sollte auch das ein Schwerpunkt unserer zu künftigen Kunstkonzeption sein.

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Die Innenministerkonferenz hat lediglich zur Kenntnis genommen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit entschieden hat, alle Schutzsuchenden künftig einer Einzelfallprüfung mit mündlicher Anhörung vor der Entscheidung über den Asylantrag zu unterziehen. Die Innenministerkonferenz hat dabei ihre Erwartung deutlich gemacht, dass die Verfahrensdauer sich durch diese Maßnahme nicht verlängern solle. – Soweit die Antwort des Senats!

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Allein im Jahr 2013 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt fast 22.000 Entscheidungen über Asylerst- und Asylfolgeanträge von Staatsangehörigen aus den drei genannten Westbalkanstaaten getroffen. Nur drei Menschen von diesen 22.000 aus einem dieser Staaten wurde Asyl zugesprochen, vier wurde Flüchtlingsschutz gewährt, und bei 53 Personen wurde ein Verbot der Abschiebung erteilt.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Achtung der Menschenrechte, wie Sie es in Ihrer Themenanmeldung gefordert haben, gibt es ernsthaft keine Alternative, weder rechtlich noch moralisch. Ich glaube, auch hier im Haus zwischen Bürgerschaft und Senat sind wir darüber einer Auffassung. Das gilt in unserem Rechtsstaat selbstverständlich auch für Menschen auf der Flucht. Menschen, die Schutz vor politischer Verfolgung oder sonstigen konkreten Gefahren für Leib und Leben oder für ihre Freiheit suchen, haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch, dass Ihre Schutzbedürftigkeit in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft und dass ihnen der erforderliche Schutz natürlich gewährt wird. Dafür stehen in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Behörde und im Falle einer ablehnenden Entscheidung des Bundesamts die Verwaltungsgerichte unseres Landes. Allein das Bundesamt und die Gerichte sind nach unserer Rechtsordnung für die Feststellung der Schutzbedürftigkeit berufen, nicht einzelne Mitglieder von Bürgerschaftsfraktionen, nicht engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Vertreter von Flüchtlingsorganisationen. An die Entscheidung des Bundesamts und der Gerichte sind die Ausländerbehörden, auch die in Hamburg, gesetzlich zwingend gebunden, im Falle der Anerkennung von Schutzgründen genauso wie im Falle ihrer Ablehnung. Ich will die Frage einmal zurück stellen. Wollen Sie also immer im Falle eines negativen Entscheids des Bundesamts und der Verwaltungsgerichte davon abweichen, im positiven Fall dem folgen? Das kann auch in die andere Richtung gehen, und das wollen wir, will ich, ausdrücklich nicht. Rechtsstaatlichkeit ist der Maßstab.

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Frau Ministerin, wer wie Sie von pauschalen Prüfungsergebnissen spricht, unterstellt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Anträge nicht gewissenhaft zu prüfen. Das ist nicht fair und wird dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Behörde nicht gerecht.

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Wir wollen zügige Verfahren bei Bewerbern aus sicheren Herkunftsländern. Deshalb begrüßen wir, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kürzlich 300 zusätzliche Stellen zugewiesen hat. Diskriminierung und soziale Ausgrenzung der Roma in ihren Heimatländern stellen eine erhebliche Härte dar, sind aber nicht mit Verfolgung und Gefahr um Leib und Leben im asylrechtlichen Sinne gleichzusetzen.

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Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich mein Haus entschlossen, in einem ersten Schritt in einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge initiierten Modellprojekt mitzuarbeiten, in dem in zehn Modellkommunen aus zehn Bundesländern Instrumente zur Etablierung einer behördlichen Willkommenskultur erprobt werden sollen. Das auf zwei Jahre ausgelegte Projekt hat im Oktober 2013 begonnen.

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Leider ist die Dauer der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor allem durch den starken Anstieg der Zugangszahlen zuletzt auf durchschnittlich mehr als neun Monate gestiegen. An dieser Stelle muss dringend gegengesteuert werden, insbesondere muss das Bun

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Wenn man auch diese Hürde noch absenken will, dann muss man sich allerdings bewusst sein, Herr Herbst, dass es sich um eine Gratwanderung handelt; denn was wir unbedingt verhindern wollen, ist, einen neuen Pull-Faktor für irreguläre Migration nach Deutschland zu schaffen.

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Dieser Vorschlag meines sächsischen Kollegen Ulbig und in die gleiche Richtung gehende Überlegungen des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verdienen eine sorgfältige Prüfung; denn sie könnten die Asylverfahren entlasten und dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte zuführen. Die Potenziale hierfür sind durchaus vorhanden, da eine beachtliche Zahl der Asylsuchenden einen Gymnasialabschluss oder sogar eine Hochschulausbildung mitbringt.

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Herr Stahlknecht, Asylbewerber und Asylbewerberinnen sind in einer Notsituation. Eine weltweit immer größer werdende Not ist der Klimawandel. Besonders in Afrika sind die Folgen des Klimawandels sehr gravierend und die Menschen verlieren ihre Lebensgrundlagen. Es kommt dort verstärkt zu Migration und Flucht. Die Gruppe der Klimaflüchtlinge wird weltweit immer größer.

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ausdrücklich dafür danken, dass Sie die Themen Migration, Integration und Willkommenskultur als politisch wichtige begreifen und seit Beginn der Legislaturperiode hier durchaus Impulse gesetzt haben, die wir in Teilen ausdrücklich begrüßt haben und begrüßen.

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Zusätzlich zur räumlich problematischen Situation erschwert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Lage für die Ankommenden, indem die für die Erstaufnahmeeinrichtung nach wie vor geltende Residenzpflicht nicht einmal auf den Landkreis Harz bezogen ist, sondern ausschließlich auf das Stadtgebiet von Halberstadt.

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wurde schon viel erreicht“ bringen lässt. Ja, tatsächlich hat sich im Land etwas getan mit Blick auf die in Ihrer Logik erwünschte Migration. Und auch wenn ich Ihre Unterscheidung in nützliche und nicht nützliche Zuwanderung nicht teile, verkenne ich nicht, dass es tatsächlich Schritte gibt, dass es einzelne Projekte gibt, die Zugänge zum Arbeitsmarkt möglich machen sollen, die Arbeitsmöglichkeiten auftun sollen, die spezifische Sprachkompetenzen vermitteln sollen und die Orientierung in dem Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen geben sollen und dies auch tun.

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und zwar im Kleinen wie im Großen, da sie stark den Aspekt konterkarieren, den wir heute intensiver besprechen, nämlich das Thema Zuwanderung und Migration auch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Entwicklung.

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Ich möchte einige Punkte hervorheben, die sich in dem derzeit noch heiß diskutieren Koalitionsvertrag auf der Bundesebene - bis heute können die SPD-Mitglieder noch abstimmen - zum Thema Migration und Zuwanderung wiederfinden werden. Darin steht, wir wollen bessere Chancen für Eltern mit Kindern mit Migrationshintergrund erreichen; es soll ein Bundesprogramm „Eltern stärken“ aufgelegt werden, mit dem Eltern mit Migrationshintergrund direkt in die Arbeit von Kitas und Schulen einbezogen werden.

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Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich hat alle Offenheit, alle Freizügigkeit auch Grenzen. Es ist - das ist schon gesagt worden - auch ein humanitäres Gebot, dass wir uns die Dauer der Asylverfahren in diesem Land anschauen, die teilweise neun Monate und länger dauern. Die Zielstellung, sie auf drei Monate zu verkürzen, halte ich für richtig. Das Bundesamt für Migration personell aufzustocken, ist im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene vereinbart worden. Das ist richtig.

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Zum Thema Migration - ich habe es schon ganz kurz angedeutet -: Frau Özkan hat diesbezüglich bereits Fortbildungsveranstaltungen initiiert. Auch der Kultusminister hat sich dazu eingelassen.

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Projekt „Kompetenzzentrum Migration

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Im Rahmen der niedersächsischen Arbeitsmarktpolitik fördert das Land derzeit das Osnabrücker Projekt „Kompetenzzentrum Migration“, das einen innovativen Netzwerkansatz praktiziert und im Rahmen der Arbeitsmarkinitiative für Migrantinnen und Migranten der Landesregierung Pilotcharakter besitzt.

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Bereiche Elternarbeit, Elternbildung und Frühe Hilfen mit dem Bereich Integration und Migration strukturell und damit nachhaltig zu verknüpfen und eine Zusammenarbeit zu verankern. Angebote der Elternarbeit und der Frühen Hilfen sollen Migrationsfamilien durch niedrigschwellige, angepasste Zugänge besser erreichen. Dafür sollen die besonderen Anforderungen vor dem Hintergrund der Wert- und Erziehungsvorstellungen in Familien mit Migrationshintergrund festgestellt und in der gemeinsam entwickelten Angebotspalette berücksichtigt werden.

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Derzeit wird der Aufenthalt der beiden Brüder in Deutschland geduldet, da das Verwaltungsgericht Münster, welches im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Gewährung von Abschiebungsschutz wegen der im Kosovo drohenden Gefahren zuständig ist, die Abschiebung der beiden bis zur Entscheidung über die Hauptsache im anhängigen Klageverfahren vorläufig untersagt hat. Nach Auffassung des Gerichts ist zunächst die notwendige Betreuung und Versorgung der Brüder nach Rückkehr in die Republik Kosovo zu klären.

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Vor diesem Hintergrund sind vor drei Jahren Absprachen mit Nachbarländern zur Bündelung der Interessen, z. B. durch Bildung von Frequenzblöcken mit gemeinsamer Frequenznutzung und dem Ziel des weiteren Betriebes nach Migration in das Digitalfunknetz, getroffen worden. Für die digitale Alarmierung im POCSAG-Verfahren werden seitens des Landes nach Rücksprache mit den Kommunen nur noch Frequenzen vergeben, die in den o. a. Frequenzblöcken liegen.

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ter Lebensabend für Schimpansen – Drucksache 15/1264 vom 30. Januar 2003, zur Beratung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz überwiesen, zurückgezogen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! 200 000 Studenten aus Nicht-EU-Ländern gibt es derzeit an deutschen Hochschulen, in Hamburg sind es etwa 9000, und bei denjenigen, die aus Nicht-EULändern kommen, bilden die Asiaten die größte Gruppe. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat im April 2012 eine Studie vorgelegt, die besagt, dass 80 Prozent der befragten Masterstudierenden nach dem Examen und 67 Prozent der Doktoranden gern in Deutschland bleiben würden. Sie nennen als wichtigste Motive die guten Aussichten auf dem deutschen Arbeitsmarkt und den Wunsch nach internationaler Berufserfahrung. Tatsächlich aber bleibt nur ein gutes Viertel der ausländischen Studierenden nach dem Examen in Deutschland.