In Fällen, in denen sich die Mitteilung des Abschiebetermins unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls als untunlich oder ungeeignet erweisen würde, wird die Rück führung dann nicht angekündigt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich einzelne oder alle Familienmitglieder bei einem angekündigten Termin der Rückführung entzogen ha ben. Darüber hinaus erfolgt eine Abschiebung grundsätzlich ohne Ankündigung, wenn ein Mitglied der Familie strafrecht lich in Erscheinung getreten ist.
Herr Minister, welche Erfah rungen haben Sie denn mit der Ankündigung am Tag vor der Abschiebung gemacht? Waren die Abzuschiebenden dann am nächsten Tag noch in der Unterkunft?
Herr Kollege Pröfrock, ich kann beispielsweise den letzten Termin heranziehen, um Ihre Frage zu beantworten. Bei der Abschiebung am 20. Januar dieses Jahres konnten 50 % der Menschen, die nach Serbien rückgeführt werden sollten, nicht abgeschoben werden, aus unterschiedlichen Gründen.
Herr Minister, trifft es zu, dass sich seit dieser Abschiebung – vielleicht auch aufgrund der medialen Reaktion – verstärkt Mitglieder der GrünenFraktion oder auch Vertreter der Regierung an Sie und an das Innenministerium gewandt haben mit dem Ziel, diese Rück führung wieder rückgängig zu machen?
Herr Kollege Raab, ich habe nicht gesagt, dass die Hälfte derjenigen, die rückgeführt wer den sollten, nicht angetroffen worden sind, sondern ich habe gesagt, dass die Hälfte derer, bei denen wir die Abschiebung terminlich angekündigt hatten, nicht angetroffen worden sind.
Des Weiteren rufe ich den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Abschiebung in die von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Gebiete auf. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Es wurde vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt nach dem bald folgenden Tagesordnungspunkt 9, Bericht des Petitionsausschusses, ohne besondere Aussprache und Redezeit aufzurufen. – Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, dann ist das so beschlossen.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Abschiebung in die von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Gebiete – Drucks. 16/3559 –
Zum Schluss noch einige kurze Sätze zu unserem gemeinsamen Dringlichen Entschließungsantrag betreffend Abschiebung in die von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete in Südostasien. Zunächst einmal bin ich froh, dass es uns gelungen ist, diesen Antrag über alle vier Fraktionen hinweg gemeinsam einzubringen.
Ich komme zum Schluss. – Der Bundesinnenminister hat den Ländern empfohlen, ähnlich wie andere europäische Länder auch verfahren, die Abschiebung grundsätzlich für die nächsten drei Monate auszusetzen. Aber das war leider nicht durchsetzbar.
nein, ich habe sie doch hier –, sondern er gibt zu erwägen, ob man die Abschiebung dorthin aussetzt. Die hessischen Ausländerbehörden haben zwischenzeitlich eine Erläuterung durch das Innenministerium bekommen. Darin steht, dass überall dort, wo Menschen in die betroffenen Gebiete zurückzuführen wären, dies nur nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls, Berücksichtigung vor Ort und im Zweifel nicht geschieht. Wenn Zweifel vorliegen, entscheidet das Regierungspräsidium.
Wir haben über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Abschiebung in die von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Gebiete abzustimmen. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag einstimmig verabschiedet worden.
Ich möchte vor allem diesen Menschen danken, ganz egal, ob sie sich in Tröglitz beim Friedensgebet versammeln, ob sie in Merseburg die Abschiebung einer siebenköpfigen Familie durch zivilen Ungehorsam verhindern, ob sie Kirchenasyl bieten. All ihnen gebührt unser Dank.
Sechstens. Sehr zeitnah kann er mit seinen umfangreichen Handlungsmöglichkeiten zu Selbstaufgriff, Zutritt und Akteneinsicht handeln, was in Krisensituationen wie drohender Obdachlosigkeit, Abschiebung, Gefährdung von Kindeswohl, gravierendem Missstand in Heimen oder im Strafvollzug, auch beim Sperren von Energielieferungen sehr wichtig sein kann.
Unser Antrag zielte nicht auf allgemeine Informationen zur Abschiebepraxis ab, sondern auf konkrete Angaben dazu, wie viele Nachtabschiebungen es im vergangenen Jahr gab und wie diese abgelaufen sind. Da die Informationen, die mein Kollege Johannes Saalfeld im Innenausschuss erhalten hatte, unvollständig waren, reichte er mit mir zusammen am 16. Dezember 2015 eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Abschiebungspraxis der Landesregierung“ ein. Unter anderem wollten wir wissen, wie die Landesregierung zu vermeiden versucht, dass es bei Abschiebungen zu Familientrennungen kommt, wie viele nächtliche Abschiebungen im Jahr 2015 erfolgten, wie viele Familien mit minderjährigen Kindern nachts abgeschoben wurden und wie bei der Abschiebung von Familien der Schutz des Kindeswohls gewährleistet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jede durch eine Abschiebung verursachte Familientrennung ist eine zu viel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jede nächtliche Abschiebung einer Familie mit Kindern ist eine zu viel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jede Abschiebung aus einer Schule oder einer Kita ist eine zu viel.
Auf die Belange der Kinder wird bei Abschiebungen vor allem durch – ich zitiere – „die Bereitstellung von Kindersitzen und Verpflegung … Rücksicht genommen“. Nachdem uns Staatssekretär Lenz im Innenausschuss gesagt hatte, an dem Umstand, dass Kinder bei der Abschiebung ihrer Eltern zur Sprachmittlung herangezogen werden, ändert sich nichts, könne es nichts Inhumaneres geben, finde ich. Dabei sollte es eigentlich bekannt sein, dass sich Kinder in diesen Fällen eine Mitschuld an der Zwangsmaßnahme geben, der ihre Eltern unterworfen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder Fall, bei dem ein Kind bei der Abschiebung seiner Eltern zur Sprachmittlung herangezogen wird, ist einer zu viel. In der bereits erwähnten Innenausschusssitzung wollte uns Staatssekretär Lenz keine Änderung der derzeitigen Abschiebepraxis der Landesregierung in Aussicht stellen.
Neben dem Kindes- und Familienwohl sind dabei auch andere Aspekte zu berücksichtigen. Die beschriebenen Maßnahmen kommen vor allem dann zum Einsatz, ich zitiere, „wenn die Behörden bewusst hinters Licht geführt werden und versucht wird, die Abschiebung aktiv zu vereiteln. Da steckt teilweise schon ein gehöriges Ausmaß an krimineller Energie dahinter.“
… wenn also Eltern ihre Kinder absichtlich an anderen Orten schlafen lassen, um eine Abschiebung zu verhindern, müssen wir andere Wege finden, um deutsches Recht durchzusetzen, und dafür sind wir zuständig. Im Einzelfall können Kinder auch von der Schule abgeholt werden, weil es nur da möglich ist, die Familienzusammenführung am Ende zu machen. Das werden wir im Einzelfall auch weiter tun, wenn Eltern versuchen, sich mit solchen kriminellen Machenschaften der Rückführung zu entziehen.
Wird im Anschluss die Abschiebung vollzogen, ist es für die Betroffenen sicherlich nicht überraschend, wenn auf einmal die Polizei mit den Verwaltungsbeamten vor der Tür steht und sagt, heute ist Ihre Rückführung. Null Überraschung, im Gegenteil, mit Ansage, sie wissen, was mit ihnen passiert. In den Chartermaschinen werden die Abzuschiebenden schließlich von Dolmetschern begleitet. Es ist schon viel Fantasie oder Empörung notwendig,
Die GRÜNEN wollen erreichen, dass Abschiebungen zwischen 21 und 6 Uhr, während der Mutterschutzfristen, aus Schulen und Kitas sowie Familientrennungen in Zukunft unterbleiben. Ich sage dazu ganz offen: Weder ich noch die Polizei oder die Mitarbeiter in den zuständigen Behörden wollen Nachtabschiebungen, das Herausholen von Kindern aus Schulen und Kitas oder Familientrennungen. Das ist für die Kinder nicht schön, das ist für die Familien nicht schön und es ist auch für die betroffenen Mitarbeiter, die das ausführen, nicht schön. Während des Mutterschutzes wird im Übrigen sowieso niemand abgeschoben, so viel zur Realität. Da hat Ihnen „Rostock hilft“ wahrscheinlich wieder nur die Hälfte erzählt. Letztlich ist aber jede Abschiebung eine Einzelfallentscheidung. Auch das sollten Sie wissen, Frau Gajek.
Aber das haben sich diejenigen, die die Rückführung vorgesehen haben, ausgedacht und wir haben eine Verpflichtung, das geltende Recht umzusetzen. In Ausnahmefällen sind natürlich auch Familientrennungen nötig, nämlich dann, wenn offensichtlich ist, dass versucht wird, die Abschiebung zu vereiteln. Und wenn im Einzelfall ein Elternteil beim Kind bleibt, dann ist das das Ergebnis der Nichtzurkenntnisnahme eines offiziellen Asylentscheides. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Wenn Sie das nicht machen, lieber Kollege Saalfeld, der jetzt nicht hier ist und damals nachgefragt hat, liebe Frau Gajek, dann können Sie die Abschiebeverfügung gleich aufheben. Dann brauchen wir gar kein Bundesamt mehr und können alles einstellen.
Das Programm wird grundsätzlich angewandt, kommt aber eben nicht jedem zugute, zum Beispiel bei Wiederholungsanträgen, die ja jetzt schon fast bei 30 Prozent lie- gen. Insgesamt haben wir im vergangenen Jahr 1.050 Abschiebungen gehabt, ein großer Teil davon war freiwillig. Das Verhältnis ist also keineswegs nur einseitig, wie die GRÜNEN das suggerieren. Damit tragen wir nicht zuletzt dem Grundsatz Rechnung, dass eine freiwillige Ausreise der Abschiebung vorzuziehen ist, denn dieser Grundsatz, liebe Kollegen von den GRÜNEN, gilt nicht nur in Nordrhein-Westfalen, der gilt letztendlich auch bei uns im Land. Ich kann nur meine Empfehlung erneuern, dass Sie sich mehr mit unserem Land Mecklenburg-Vor- pommern und weniger mit anderen Ländern außerhalb von Deutschland befassen sollten.
Abschließend möchte ich nicht nur die offenkundig faktische, sondern auch die logische Bedeutung der Abschiebung für die Asylpolitik in Deutschland verdeutlichen. Würden wir nämlich weitestgehend auf Abschiebungen verzichten, sänke der Anreiz für eine freiwillige Ausreise natürlich erheblich.
denn die drohende Abschiebung erhöht den Druck, mit dem Menschenhändler und Zuhälter
Im vorliegenden Antrag fordern die Bündnisgrünen, dass in Mecklenburg-Vorpommern die rote Linie bei Abschiebungen nicht überschritten werden soll. Mit dem Wort „Abschiebung“ wird gleich darauf abgestellt, dass dieser Antrag etwas mit der Flüchtlingssituation zu tun haben muss – ein Thema, das in dieser Zeit bald jeden Menschen interessiert, berührt, betrifft und beschäftigt, gleich ob professionell, in der täglichen Arbeit oder im Ehrenamt. Wenn das Wort des Jahres 2015 „Flüchtling“ ist,
Ich bin aber auch der Meinung, dass wir verantwortlich dafür sorgen müssen, dass mit Ruhe und Besonnenheit Probleme gelöst werden. Das ist in erster Linie dann möglich, wenn Daten und Fakten bekannt sind. Alle Fraktionen sind im Innen- und Sozialausschuss vertreten. Auch die Abgeordneten der Bündnisgrünen werden hier regelmäßig durch die Ministerien über die aktuelle Situation der Flüchtlinge unterrichtet und haben die Möglichkeit nachzufragen. Davon wird rege Gebrauch gemacht. Schwerpunkt der Unterrichtung im Innenausschuss am 10. Dezember 2015 war das Thema Abschiebung. Am 16. Dezember stellten die Abgeordneten Herr Saalfeld und Frau Gajek die schon benannte Kleine Anfrage zur, ich zitiere, „Abschiebungspraxis der Landesregierung“ und heute dieser Antrag. Die Antwort auf die Kleine Anfrage liegt seit gestern als Drucksache vor und in vielen Beiträgen wurde dazu schon beeindruckend Stellung genommen.
wird geprüft, ob ein anderer Staat, in dem der Flüchtling vorher war, für ein Asylverfahren zuständig ist. Sollte das zutreffen, erfolgt auf Grundlage der Dublin-Verordnung eine Abschiebung in dieses Land.
Zu verzeichnen ist von der Einrichtungsleiterin aber auch, dass aus ihrer Sicht die meisten mit einem ablehnenden Bescheid nicht der Ausreisepflicht nachkommen und dies nicht freiwillig tun. Sie nehmen den Bescheid nicht ernst, wollen bleiben und sitzen es aus, sagt sie, trotz bekannter Folgen. Sie warten auf die Abschiebung, die dann unangemeldet erfolgt. In Friedland werden durch dieses Verhalten Plätze in der Unterkunft blockiert, die dringend für neue Flüchtlinge benötigt werden.