Liebaug, Landesbeauftragter für den Datenschutz:
Liebaug, Landesbeauftragter für den Datenschutz:
Bericht der Landesregierung zu Nr. 2 des Beschlusses des Landtages zum Tätigkeitsbericht 1998 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vorn 12.04.2000, Landtagsdrucksache 3/861-B
Was mir ein bisschen Sorge macht, ist die Ausrichtung der Umsetzung des Programms bei den Gesellschaften BIA und BIS. Aus meiner jetzigen Kenntnis sind diese Gesellschaften mit Arbeit voll gestopft. Es muss dabei überlegt werden, wie sie das Programm umsetzen sollen, und ich kann Ihnen versprechen, dass die SPD-Fraktion sehr genau hinsieht, was diese Gesellschaften machen, wie sie dieses Rahmenprogramm in konkrete Programme umsetzen und wie dann ein Masterplan dort erarbeitet wird. Was ich wirklich zurückweisen möchte, ist die Kritik, die Herr Jäger geäußert hat, indem er sagte, der Datenschutz sei der Bremser dieses Rahmenprogramms oder der Technologiepolitik.
Aus meiner Arbeit im Datenschutz konnte ich feststellen, dass dort sehr kompetente und technologisch kompetente Leute sitzen, die alles andere versuchen, als so ein Programm zu bremsen, sondern hilfreich mitarbeiten. Das möchte ich da nur noch einmal erwähnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Änderung des Gesetzes über die Saarländische Verwaltungsschule, Drucksache 14/315, wurde vom Plenum in seiner 15. Sitzung am 18. November 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften Drucksache 14/343 wurde vom Plenum in seiner 17. Sitzung am 19. Januar 2011 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist sicherzustellen, dass saarländische Mitglieder des Europäischen Parlaments künftig keine Doppelbezüge mehr erhalten. Hierzu wird mit Anrechnungsvorschriften auf das neue EU-Recht reagiert. Die durch die Tätigkeit als Abgeordneter oder Abgeordnete erworbenen Ansprüche auf Entschädigung, Übergangsgeld, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung, die auf der Grundlage des Abgeordnetenstatus des Europäischen Parlaments gezahlt werden, sollen künftig wie Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz des Bundes angerechnet werden. Das bedeutet, dass die nationalen Leistungen für diesen Zeitraum ruhen oder gekürzt werden.
Ferner fordern Sie - das ist erst vorgestern durch den Gesundheitsausschuss in Berlin gegangen -, die Krankenversicherungskarte in einen Gesundheitspass umzuwandeln. Darüber kann man sicherlich sprechen. Allerdings sollte nicht der zweite Schritt vor dem ersten gegangen werden; denn es gibt auf diesem Gebiet noch zahlreiche Fragen, die geklärt werden müssen. Ich möchte in diesem Zusammenhang die beiden Stichworte „Datenschutz“ und „transparenter Patient“ nennen. Hier gibt es Probleme, die noch nicht alle gelöst sind. Sie müssen erst noch gelöst werden.
Lieber Herr Kollege Heidan, Sie sollten sich einmal technologisch informieren: Um das Verkehrsaufkommen zu messen, nimmt man keine Kameras und zählt Bilder, sondern dafür gibt es Induktionsschleifen in der Fahrbahn, mit denen das Verkehrsaufkommen vollkommen neutral gemessen wird. Das hat nichts mit Datenschutz zu tun. Informieren Sie sich erst einmal, bevor Sie hier im Landtag solche Reden halten!
fentlickeit erfahren einige spektakuläre Fälle, Einzelfälle. Aber gerade diese Einzelfälle sind mit Vorsicht zu bewerten. Während die Organe des Staates durch den Datenschutz an einer entsprechenden Darstellung des wahren Sachverhalts in der Öffentlichkeitgehindert sind, verbreiten die abgelehn
Das Fazit aus diesen Beispielen zeigt schon: Selbst Antworten zu relativ schlichten Fragen, wie sie die FDP gestellt hat, kann das Arbeitsamt durchgängig gar nicht und die Landesregierung infolgedessen nur eingeschränkt geben. Ein Teil dieses Dilemmas ist der mangelnden Rückmeldung von Unternehmen und Arbeitssuchenden oder gar dem Datenschutz geschuldet, aber nur ein Teil.
Der zweite Hauptteil bildet das Herzstück dieses Gesetzentwurfes. Darin haben wir vier Schwerpunktbereiche. Die Gesundheits- und Ernährungsberatung bekommt einen neuen Stellenwert, die gesundheitliche Aufklärung und Prävention, der umweltbezogene Umweltschutz, die Veterinäraufgaben, Futtermittelkontrolle und, wie bereits angesprochen, der mobile Veterinärdienst sowie die Lebensmittelüberwachung, begonnen von der öffentlichen Warnung bei Gesundheitsgefahren bis hin zum Fleischhygienerecht. Schließlich ist im zweiten und dritten Teil das Allgemeine geregelt, vom Datenschutz bis zu den Übergangs- und Schlussvorschriften. Kollege Geiger hat bereits darauf hingewiesen, auch auf diese zahlreichen erforderlichen Änderungen.
Ich will noch einmal ganz kurz wiederholen, worum es ging. Der erste Punkt ist die unverzügliche Einsetzung der Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, ein Beschluss der Bürgerschaft bereits von 1998. Die Punkte zwei bis vier bezogen sich auf die Kontrolle und die Vermeidung illegaler Beschäftigung auf öffentlichen Baustellen, und der letzte Punkt war ein verbesserter Datenschutz. Nun liegt uns heute der Bericht des Senats vor. Ich bin über den Stand der Umsetzung von Punkt eins nicht ganz so erfreut wie Frau Dreyer, das muss ich ehrlich sagen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Meine Damen und Herren! Während den einen unser Gesetzentwurf nicht weit genug geht, gibt es andere, die unsere Vorstellungen als überzogenen Grundrechtseingriff ablehnen. Ein Kritiker von Rang ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 30. Mai hinsichtlich der Personenkontrollen im öffentlichen Raum zu dem Schluß gekommen ist, keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe sei hinreichend verfassungskonform.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute Morgen im Namen der Landesregierung diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes präsentieren zu können. Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für ein unabhängiges Datenschutzzentrum im Saarland. Dieses Datenschutzzentrum vereinigt künftig den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und für den privaten Bereich unter einem Dach. Damit setzt die JamaikaKoalition ihr zentrales Vorhaben im Bereich des Datenschutzes um.
Die Neuregelung des Datenschutzes stellt sicher, dass die Kontrolle des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich in völliger Unabhängigkeit stattfindet. Das ist eine Vorgabe der EG-Datenschutzrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat vor einem Jahr in einem Urteil ausdrücklich festgestellt, dass die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich in völliger Unabhängigkeit stattfinden muss und dass Deutschland bislang dieser Vorgabe nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Das ist ein weiterer Grund dafür, dass wir heute den Gesetzentwurf vorlegen, denn der EuGH fordert ganz konkret, dass es beim Datenschutz im privaten Bereich weder eine Fachaufsicht noch eine Rechtsaufsicht geben darf. Das ist bei der Landesdatenschutzbeauftragten der Fall, denn sie unterliegt weder einer Fachaufsicht noch einer Rechtsaufsicht. Nicht nur wir im Saarland müssen unser Datenschutzgesetz ändern. Viele andere Bundesländer müssen das auch, um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes Rechnung zu tragen.
Heute steht die Verlagerung des Datenschutzes im privaten Bereich zur Landesdatenschutzbeauftragten im Mittelpunkt. Wenn man sich die Entwicklung des Datenschutzes anschaut, dann stellt man fest, eigentlich hat der Datenschutz als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat begonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich des Volkszählungsurteils Anfang der Achtzigerjahre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes entwickelt. Es hatte sozusagen ein neues Grundrecht kreiert. Das hat darauf abgezielt, den Bürgern vor Eingriffen des Staates in seine Privatsphäre zu schützen.
Mittlerweile ist die Entwicklung weitergegangen, auch bei den technischen Möglichkeiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung. Hinzu kommt die gesamte Entwicklung, die wir beim Internet haben. Aufgrund dieser Entwicklung hat kürzlich der frühere Bundesverfassungsrichter Grimm gesagt, die Freiheit des Bürgers beim Datenschutz werde gar nicht mehr so sehr vom Staat bedroht, sondern von privaten Unternehmen. Da ist durchaus etwas dran, denn in den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich beim Staat - in den öffentlichen Behörden - eine Kultur des Datenschutzes entwickelt. Es gibt behördliche Datenschutzbeauftragte. Es kommt zwar immer wieder einmal zu Verstößen, aber dort hat sich - wie ich meine - eine gute Kultur des Datenschutzes entwickelt.
ben, zeigt, dass wir den Datenschutz im privaten Bereich besonders ernst nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Waluga, ich freue mich, dass Sie Ihren Wiedereintritt in den Landtag gleich richtig wahrnehmen und sofort mit einer Rede beginnen. Insofern ist heute sicherlich ein guter Tag. Ein guter Tag ist heute allerdings auch, wenn es in diesem Land um einen umfassenden Datenschutz geht.
tungen von zwei unterschiedlichen Datenschutzkontrollstellen wahrgenommen. Der Minister hat es gesagt: Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes im öffentlichen Bereich obliegt der Landesbeauftragten für Datenschutz; die Aufsicht über Unternehmen, Betriebe und sonstige nicht öffentliche Einrichtungen obliegt dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten.
Die Datenschutzkultur im öffentlichen Sektor ist im Saarland sicherlich auch aufgrund der Verdienste der Datenschutzbeauftragten und ihrer Vorgänger sehr hoch entwickelt. Im nicht öffentlichen Bereich indes kann man die Lage durchaus etwas kritischer sehen. Insofern liegt der Minister, wenn er den ehemaligen Verfassungsrichter Grimm zitiert, meiner Meinung nach ganz richtig. Und nicht zuletzt gab es Schlagzeilen, die uns allen noch in Erinnerung sind. Ich nenne beispielhaft folgende: Datenschutz in Online-Netzwerken mangelhaft. Für diese Feststellung hat man nicht unbedingt die Stiftung Warentest gebraucht. Dieser Mangel war bekannt, insbesondere was die Sicherheit in sozialen Netzwerken anbelangt.
Dieses Gesetzesvorhaben heute ist ein zentrales Vorhaben der Jamaika-Landesregierung. Ich will darauf hinweisen, dass wir gerade beim privaten Datenschutz bereits eine wichtige Initiative angestoßen haben - nicht hier im Landtag, sondern im Bundesrat. Das Saarland hat gemeinsam mit Hamburg eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im Bundesrat angestoßen. Es geht dabei um Google Street View. Sie wissen, dass das Unternehmen Google systematisch Straßenzüge abfilmt und dann ins Internet einstellt. Das Unternehmen hat sich zwar selbst verpflichtet, bestimmten Datenschutzgesichtspunkten Rechnung zu tragen. Wir als Saarland haben aber gesagt, dass uns das nicht reicht. Wir wollen den Bürgern verbriefte Rechte geben. Deshalb haben wir im Bundesrat gemeinsam mit Hamburg eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes angestoßen. Sie ist mittlerweile Wirklichkeit.
den. Die beantragten Anhörungen wurden aber mit dem Hinweis auf das zu erwartende Urteil des EuGH ausgesetzt. Dieses Urteil erging im März 2010. Die SZ berichtete unter der Überschrift „Datenschutz: EU-Gericht rügt Saarland - Schlappe für alte CDU-Regierung - Bestätigung für Datenschutzbeauftragten Lorenz“: „Die Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft muss im Saarland (...) neu organisiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.“ Dann war im Mai vergangenen Jahres Folgendes zu lesen: „Toscani will neues Datenschutzzentrum zügig errichten. Die Landesregierung arbeitet nach Angaben von Innenminister Stephan Toscani mit Hochdruck an der Errichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums im Saarland.“ Na ja, ich möchte das jetzt nicht weiter kommentieren. Dies sagt genug aus.
Heute, fast ein Jahr später, befassen wir uns endlich mit dieser Gesetzesvorlage. Im Wesentlichen sind zwei Gesetzesänderungen vorgesehen: Zum einen wird der Datenschutz in einem unabhängigen Datenschutzzentrum zusammengefasst, zum anderen geht das Vorschlagsrecht der Landesregierung für die Wahl des oder der Datenschutzbeauftragten auf den Landtag über. Die Sozialdemokraten freuen sich natürlich darüber, dass diese Bündelung nun erfolgt und der private Bereich aus der Zuständigkeit des Innenministeriums herausgelöst wird. Trotzdem sind wir noch in einer Phase der Meinungsbildung, gerade zu dem Thema, wie die völlige Unabhängigkeit gestaltet werden soll. Stichworte hierzu sind die oberste Landesbehörde und die Personalhoheit. Des Weiteren erscheint mir das vorliegende Gesetz noch ergänzungswürdig. Sehen wir uns einmal § 1 an, der die Aufgaben beschreibt. Dort heißt es: „Aufgabe dieses Gesetzes ist es, die Einzelne oder den Einzelnen davor zu schützen, dass sie oder er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird (...)“. Wo bleibt hier der Schutz vor Privaten? Ich denke, hier ist eine Ergänzung nötig. Allein die spätere Ergänzung mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz scheint mir zu wenig zu sein. Also: Das Gesetz muss dringend beraten werden.
Die gegenwärtige Datenschutzbeauftragte, Frau Thieser, hat sich ebenfalls öffentlich geäußert. Sie geht davon aus, dass für die gebündelte Datenschutzaufsicht mehr Personal nötig sein wird. Wir unterstützen dies. Wir werden die Sache im Auge behalten und herausstellen, dass die Schaffung gesetzlicher Grundlagen allein nicht ausreichen wird, um den Datenschutz in unserem Land voranzutreiben. Aufmerksamkeit allein, Herr Minister, genügt in meinen Augen nicht. Da wir uns noch nicht darüber im Klaren sind, wie die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzes gestaltet werden soll und welche Ergänzungen im Gesetz noch vorgesehen werden müssen, warten wir die Anhörung ab und werden uns heute enthalten. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Waluga, Sie haben das Thema Personal angesprochen. Zunächst einmal ist es sehr wichtig, dass die personellen Ressourcen zur Landesdatenschutzbeauftragten und in die neue gemeinsame Stelle gehen. Darauf hat der Minister hingewiesen. Ich will ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass wir heute in Erster Lesung des Gesetzes die strukturellen Bedingungen festlegen, unter denen künftig im Datenschutz im Saarland gehandelt wird. Die Frage der personellen Ausgestaltung - das gestatten Sie mir, Herr Kollege - ist meines Erachtens eher Thema der Haushaltsberatung und nicht unbedingt der Debatte in Erster Lesung.
Wichtig ist auch, dass wir künftig von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verlangen, dass sie zwischen nicht öffentlichem und öffentlichem Datenschutz unterscheiden. Allein das ist eine Hürde, die es abzubauen gilt. Künftig wird es aus einer Hand sein. Es wird einen Ansprechpartner geben. Das trägt in hohem Maße zu mehr Bürgerfreundlichkeit bei. Deshalb sind wir auf dem richtigen Weg.
Ich will ebenfalls - wie auch schon angesprochen nicht unerwähnt lassen, dass wir mit der Übertragung der Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gerecht werden. Das Vorschlagsrecht, das die Landesregierung bisher hatte, fällt weg. Dies möchte ich ebenfalls erwähnen. Es ist nun Aufgabe des Parlamentes, eine Landesdatenschutzbeauftragte oder einen -beauftragten zu wählen. Damit gehen wir einen konsequenten und richtigen Schritt in Richtung Stärkung