Das kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit von diesem Pult aus beantworten. Ich gehe aber mal davon aus, dass, nachdem die Strafverfahren abgeschlossen worden sind, der Grund dafür, dass eine Abschiebung ausgesetzt war, entfallen ist und dass es deshalb, zumindest aus diesem Grund, dann kein Bleiberecht gibt. Ob dann andere Gründe möglicherweise greifen, das kann ich Ihnen von dieser Stelle nicht beantworten.
Aufenthaltstitel gewährt und ob eine Abschiebung ausgesetzt wird oder nicht.
Am 22. Januar 2010 kam es in Göttingen zu einem möglicherweise politisch motivierten Brandanschlag auf das Göttinger Kreishaus, bei dem ein 25-Jähriger leicht verletzt wurde. Der Polizei zufolge haben unbekannte Täter in einer Teeküche der Ausländerbehörde Feuer gelegt. In der Nähe des Tatortes fanden die Ermittler nach Angaben des Leiters der Polizeiinspektion Göttingen ein Papier, das einen Zusammenhang mit einer Abschiebung aus Göttingen nahe legt.
„Abschiebung in letzter Minute verhindert“, so schrieb die Nordwestzeitung (NWZ) am 6. Januar 2010. Ein 48-jähriger aus Syrien stammender Kurde hatte, kurz nachdem er seinen Pass von den syrischen Behörden erhalten und bereits eine Arbeitsgenehmigung vom Landkreis Wesermarsch bekommen hatte, auf Initiative desselben Landkreises nach Syrien abgeschoben werden sollen. Polizei und Ausländerbehörden waren um 5 Uhr morgens zur Unterkunft des Mannes nach Frieschenmoor gefahren, um ihn abzuholen und nach Frankfurt/Main zu bringen. Dort musste er in ein Flugzeug einsteigen, das ihn nach Damaskus bringen sollte.
gung ausgestellt und Abschiebung angedroht. Der Landkreis Stade beabsichtigt anscheinend, seine Bescheide aufrechtzuerhalten und juristisch durchzufechten, obwohl eigentlich so gut wie alle Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnisse nach § 104 a AufenthG eine Überleitung nach § 23 Abs. 1 AufenthG erhalten müssten.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! Wieder einmal müssen wir feststellen, dass die Landesregierung aus Grünen und CDU im Streit ver haftet ist. Hier geht es heute um die Abschiebung von gut in tegrierten Geflüchteten in unserem Land.
Auch die Beschäftigungsduldung ist offensichtlich gewollt als Rohrkrepierer konstruiert... Die allermeisten Men schen in Arbeit und Arbeitgeber werden weiterhin stän dig eine Abschiebung befürchten müssen.
Beschreiben Sie doch mal die Situation in unserem Land: Heerscharen von Behörden und Gerichten entscheiden und verwalten jahrelang hin und her, und schließlich, nach vielen Jahren, wenn eine Abschiebung endlich möglich ist, wenn dem Rechtsstaat endlich zum Durchbruch verholfen werden soll und kann, dann berechtigt ein McJob zum Bleiben. Auch da bekämpft die SPD wieder den Rechtsstaat.
In dem der Anfrage zugrunde liegenden Einzelfall des syrischen Staatsangehörigen Abdel H. hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit E-Mail vom 15. Dezember 2009 das Bundesministerium des Innern (BMI) von der eingeleiteten und für den 5. Januar 2010 terminierten Abschiebung unterrichtet. Vorausgegangen war eine Abfrage des BMI vom selben Tage zu bereits eingeleiteten oder bevorstehenden Abschiebungen nach Syrien, verbunden mit der Bitte, gegebenenfalls gleichzeitig die Aktenzeichen der in diesen Fällen ergangenen Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu übermitteln. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen sollte in den zu benennenden Abschiebungsfällen das BAMF die Möglichkeit erhalten zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Gefährdung bei einer Rückkehr nach Syrien vorliegen könnte. Dieses Verfahren entsprach der in dem Schreiben des BMI vom 16. Dezember 2009 geäußerten Bitte, „anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse im Einzelfall gegebenenfalls mit dem BAMF abzustimmen.“
Nachdem der Ad-hoc-Ergänzungsbericht des Auswärtigen Amtes vom 22. Dezember 2009 zum Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Arabischen Republik Syrien im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration vorlag, erfolgte eine Überprüfung des Einzelfalls der für den 5. Januar 2010 terminierten Abschiebung des Abdel H., insbesondere im Hinblick auf die in dem Ad-hoc-Ergänzungsbericht dokumentierten Fälle, in denen nach Syrien zurückgeführte Personen dort inhaftiert wurden. In den dokumentierten Inhaftierungsfällen waren die Betroffenen offenkundig nur im Besitz von Passersatzpapieren, sodass von den syrischen Behörden Überprüfungen der Personalien bzw. längere Befragungen wegen fehlender Personaldokumente eingeleitet wurden. Der syrische Staatsangehörige Abdel H. war jedoch im Besitz eines gültigen syrischen Reisepasses, mit dem er auch nach Syrien zurückgeführt werden sollte. Er gehörte somit nicht zu den im Bericht des Auswärtigen Amtes erwähnten gefährdeten Personen, bei denen nach ihrer Einreise in Syrien durch die syrischen Behörden eine Überprüfung der Personalien eingeleitet wird.
Zu 1: Das Länderrundschreiben des BMI vom 16. Dezember 2009 enthält den Hinweis, dass das BAMF wegen der drei Inhaftierungsfälle nach Rückführung syrischer Staatsangehöriger u. a. gebeten wurde, Entscheidungen über Asylfolgeanträge vorläufig zurückzustellen, bis eine aktualisierte Lagebewertung des Auswärtigen Amtes vorliege. Bis dahin wurden die Länder gebeten, bei anstehenden Abschiebungen besonders sorgfältig zu prüfen. Da aus Niedersachsen bereits am Vortag dem BMI die zwei zur Abschiebung anstehenden Fälle übermittelt worden waren und die aktualisierte Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes bereits am 22. Dezember 2009 vorlag, bestand zunächst keine Veranlassung zu einer weitergehenden Information der Ausländerbehörden. Die Ausländerbehörden wurden jedoch am 7. Januar 2010 informiert, als feststand, dass das BAMF bis auf Weiteres alle Asylfolgeanträge syrischer Antragsteller zurückstellte. Insoweit wird auf die Vorbemerkung Bezug genommen.
Am Morgen des 22. Januar 2010 wurde nach Polizeiangaben ein Brandanschlag auf das Gebäude der Kreisverwaltung Göttingen verübt, bei dem ein Mitarbeiter der Behörde verletzt wurde und ein Sachschaden in Höhe von 10 000 Euro entstand. Die Tat habe demnach einen politisch motivierten Hintergrund. Indiz dafür sei ein in der Nähe des Tatortes gefundenes Schreiben, in dem die Abschiebung von Flüchtlingen thematisiert und ein „Bleiberecht für alle“ gefordert würden. Fünf Tage nach dem Vorfall sollen Spürhunde eine Spur von dem Gebäude der Kreisverwaltung bis vor ein Haus gefunden haben. In der am selben Tag durchsuchten Wohnung sollen laut Polizei in den Zimmern von drei Bewohnern die Hunde angeschlagen haben, nicht aber bei den Personen selbst. Die Bewohner durften der Begehung mit den Hunden nicht als Zeugen beiwohnen. Die Polizei hat nach Angaben des Rechtsanwaltes der Bewohner drei Computer, eine Tube Klebstoff und einen Filzstift beschlagnahmt. Aufgrund dieser Indizien habe die Polizei gegen vier Bewohner ein Ermittlungsverfahren wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ eingeleitet. Die Spur führe „in die linksextremistische Szene“, wie Göttingens Vizepolizeipräsident Roger Fladung sagte. Zudem sei dieser ein weiterer Beleg für die steigende Gewaltbereitschaft der Linksextremisten. Die Polizei erklärte des Weiteren, dass es sich bei der benutzten „unkonventionellen Brand- und Sprengvorrichtung“ um „einen szenetypischen Brandsatz“ gehandelt habe. Zugleich räumte sie aber ein, dass sie in alle Richtungen ermittle und es noch keine Beweise gebe.
Im Januar 2018 habe ich den „Sonderstab gefährliche Auslän der“ eingerichtet, der seine Fälle von Straftätern, von Gefähr dern mit Nachdruck einer Aufenthaltsbeendigung zuführt. Der Sonderstab arbeitet überaus erfolgreich. Er hat – mit Stand vom 28. Januar 2020 – seit seiner Einrichtung insgesamt 103 Fälle abgeschlossen. 79 Fälle konnten mit einer Abschiebung abgeschlossen werden. In den übrigen 24 Fällen wurden Maß nahmen getroffen, um eine erneute Wiedereinreise zu verhin dern.
Im letzten Jahr konnte beispielsweise durch in tensive Bemühungen des Sonderstabs die Abschiebung eines besonders rückfallgefährdeten iranischen Sexualstraftäters er reicht werden – ein sehr komplizierter Fall und ein Fall, in dem die hohe Gefahr bestand, dass der Täter nach der Haft entlassung erneut Sexualstraftaten zum Nachteil des früheren Tatopfers begeht. Dem Sonderstab gelang es dabei in Zusam menarbeit mit den beteiligten Behörden, zahlreiche Hinder nisse für eine Rückführung zu beseitigen. So konnten ein gül tiges Reisedokument beschafft, ein Flug mit Sicherheitsbe gleitung und Arzt organisiert und die Person am Ende direkt aus der Haft heraus abgeschoben werden.
Abschiebung von Betroffenen rassistischer Gewalt – Strafverfolgung gewährleistet? interjection: (Frage Nr. 2)
1. Wurde die Staatsanwaltschaft Zwickau darüber informiert, dass gegen den oben genannten Geschädigten innerhalb des von ihr bearbeiteten Strafverfahrens die Abschiebung verfügt wurde und dieser Geschädigte demzufolge nicht mehr als Zeuge im Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen wird und wie hat sie auf diese Information reagiert?
Zu Frage 1: Die Staatsanwaltschaft Zwickau wurde am 16. Januar 2012 durch den Verein Opferberatung RAA Sachsen e. V. und die Rechtsanwältin des Geschädigten über die beabsichtigte Abschiebung des Geschädigten informiert. Die zuständige Ausländerbehörde teilte der Staatsanwaltschaft am 20. Januar 2012 mit, dass der Geschädigte noch nicht abgeschoben wurde. Nach Kenntnis der Staatsanwaltschaft beabsichtigt die Zentrale Ausländerbehörde Chemnitz nunmehr, eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Zwickau zu stellen, ob der Geschädigte in dem Strafverfahren als Zeuge benötigt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Den Anlass für die Aktuelle Stunde gab der jüngst bekannt gewordene Vorfall, wonach ein verurteilter albanischer Mehrfachstraftäter aus Gotha untergetaucht ist, weil er sich der Abschiebung entziehen wollte, um im nordrhein-westfälischen Leverkusen wieder aufzutauchen. Was danach passierte, ist tatsächlich umstritten. Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen macht dem rot-rot-grün regierten Thüringen Vorwürfe und umgekehrt. Wahrscheinlich haben beide versagt, weil es beide nicht geschafft haben, diesen Straftäter in Abschiebehaft zu nehmen, um ihn so schnell wie möglich in seine Heimat zurückzuführen.
Die zweite Ursache sind die fehlenden Abschiebeplätze und die dritte Ursache ist der fehlende Wille zur Abschiebung. Laut mehrerer Kleiner Anfragen der AfD-Fraktion wurden – Stand 14. März 2017 – sieben Personen aus Thüringen in Abschiebehaft
Da steht nämlich nicht die Frage im Mittelpunkt, wie wir für die Menschen, die nach Deutschland kommen, und damit auch für alle Menschen, die hier in der Gesellschaft leben, gute Voraussetzungen schaffen können, also Fragen wie Integration, von mir aus auch noch Fragen, wie wir die Situation in den Herkunftsländern verbessern können, sondern die Fragen von innerer Sicherheit, angeblicher Gefährdung und daraus folgend die Fragen von Begrenzung und Abschiebung. Das ist, wenn man sich die Situation ernsthaft ansieht, unverhältnismäßig im Vergleich zum Handlungs- und Problembedarf. Das ist aber, wenn wir uns die Anträge, die es in den vergangenen Wochen und Monaten von der CDU hier im Plenum dazu gab, ansehen, relativ eindeutig, denn Sie sprechen über sichere Herkunftsstaaten, über terroristische Anschläge, über den Schutz christlicher Werte, all das immer in Bezug auf Flüchtlingspolitik, und heute geht es eben um Abschiebehaft. Wenn wir uns jetzt das Verhältnis der Zahlen einfach mal ansehen: 2015 sind 30.000 Menschen nach Thüringen gekommen, 2016 6.500. Darüber hinaus leben auch momentan noch Menschen hier in Thüringen, die immer noch nicht wissen, wie ihre Perspektive ist, obwohl sie schon weit früher angekommen sind. Und Sie stellen die jetzt einem Fall gegenüber, der am 19.04. in der TA dargestellt wurde und der darüber hinaus noch so speziell ist, dass er kaum vergleichbar ist mit den anderen 19 Fällen zum Beispiel, die im vergangenen Jahr in Abschiebehaft saßen.
Häufigere Form der Abschiebehaft ist die sogenannte Sicherungshaft. Sie wird nach dem Aufenthaltsgesetz insbesondere dann verhängt, wenn vollziehbar Ausreisepflichtige sich einer Abschiebung entzogen haben oder zu erwarten ist, dass sie sich entziehen werden. Strafrechtliche Vorgänge – ich habe es gerade betont – und Erwägungen spielen dabei allenfalls eine Nebenrolle. Noch mal: Abschiebehaft ist keine Strafhaft!
Daneben wird ein Aspekt in der öffentlichen Diskussion gern übersehen, den es eben auch zu beachten gilt: Abschiebehaft ist – wie gesagt – keine Strafhaft und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf der Basis der Rückführungsrichtlinien der Europäischen Union gilt das sogenannte Trennungsverbot. Das heißt, die Haft zur Sicherung einer Abschiebung darf nur in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen werden und eben nicht in gewöhnlichen Haftanstalten. Abschiebehaft darf deshalb auch nur dann angeordnet werden, wenn die zuständigen Gerichte festgestellt haben, dass eine solche Unterbringung sichergestellt ist. Wir können also gerade nicht freie Haftplätze in Thüringer Justizvollzugsanstalten für die Durchführung einer Abschiebehaft nutzen. Dafür brauchen Sie komplett eigene Einrichtungen. Und nochmals: Eigene Einrichtungen für zehn oder zwölf Personen stehen, glaube ich, in überhaupt keinem Verhältnis zur Zahl der Personen, um die es hier geht. Deshalb – und das war gut und richtig so und das hat im Übrigen auch schon die Vorgängerlandesregierung so getan – ist es richtig, in dem Fall zu kooperieren und mit dem Land Brandenburg eine Vereinbarung zu schließen, dass entsprechende Personen in Eisenhüttenstadt untergebracht werden. Ich habe es bereits gesagt, in den Jahren 2015 und 2016 waren es 12 bzw. 19 Fälle, und das hat auch Sinn gemacht.
Keine Abschiebung von der Schulbank!
Wir sind also gespannt, wie Sie, liebe Landesregierung, zukünftig mit Vereinen, zum Beispiel mit der Flüchtlingshilfe, die ganz vorn mit dabei ist, umgehen werden, die Hand in Hand mit der Antifa regelmäßig auf wundersame Weise Abschiebungstermine gekannt haben, an der richtigen Stelle aufgetaucht sind und die Abschiebung haben platzen lassen. Das alles findet man auch auf der Webseite des Bundestages, dass dem ein Riegel vorgeschoben werden soll.
In der Vergangenheit waren fehlende Haftmöglichkeiten eigentlich das Hauptkriterium für gescheiterte Rückführungen. Denn die Leute bekommen Bescheid: Dann und dann ist die Abschiebung, bitte meldet euch, haltet euch bereit.
Das haben wir alles schon hunderte Male in diesem Saal diskutiert. Wir können nicht diejenigen, die sich in einem Duldungsstatus befinden, in Haft nehmen, sondern das können wir nur dann tun, wenn sich jemand der Abschiebung entzieht. Das tun wir, und dafür reichen 30 Abschiebungshaftplätze aus. Punkt.
Stattdessen haben Sie all das erzählt, was Ihnen zum Thema Abschiebung einfällt. Ich will eines klarstellen: Ausreisepflichtige Ausländer sind
Wir lehnen darüber hinaus selbstverständlich auch jegliche Unterbringung von Menschen, deren Abschiebung bevorsteht, auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt oder in einem gesonderten Trakt der regulären Justizvollzugsanstalten ab.
Allein der Verdacht, sich einer Abschiebung zu entziehen, reicht in Deutschland heutzutage aus, um einen Menschen für eine geraume Zeit einzusperren. Haft, der massivste Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, wird damit von einer Maßnahme gegen verurteilte Straftäter und Straftäterinnen zu einem simplen Verwaltungsakt gegen Unschuldige. Selbst Familien mit Kindern will man in Haft stecken, obwohl sie keine Straftaten begangen haben. Und Kinder können auch keine Straftaten
einzige - in Anführungszeichen - Straftat darin besteht, dass sie abgelehnte Asylbewerber vor ihrer Abschiebung sind, Menschen, die so bald wie möglich aus Deutschland abgeschoben werden sollen, weil ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Es sind - noch einmal - keine Straftäter. Solange es aber das Rechtsinstitut der Abschiebehaft in Deutschland gibt, welches die LINKEN und auch meine Fraktion ganz ausdrücklich ablehnen, müssen diese Menschen genau aus diesem Grund grundsätzlich getrennt von rechtskräftig verurteilten Straftätern untergebracht werden.
Sehr geehrter Herr Schulenburg, auch Sie frage ich: Finden Sie es ausreichend, eine Abschiebehaftanstalt mit 30 Plätzen zu bauen, wenn sich jährlich ca. 1 500 Abzuschiebende der Abschiebung entziehen?