Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag fordern die Fraktionen GRÜNE, SPD und LINKE die Staatsregierung auf, umgehend die Abschiebung von Minderheiten in die Balkanländer einzustellen. Mit dem Antrag erkennen wir die katastrophalen, menschenunwürdigen Lebensbedingungen von Minderheitenangehörigen, insbesondere der Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter, in diesen Staaten und damit die Diskriminierung dieser Menschen in ihren Heimatländern an.
Wir stehen – damit möchte ich zum Ende meiner Ausführungen kommen – klar zu den geltenden Regelungen. Wir stehen zum Asylrecht. Wenn ein Asylverfahren abgelehnt wurde, dann steht an dieser Stelle die Entscheidung der Abschiebung. Diese ist zu vollziehen.
Sie fordern ein generelles und bundesweites Verbot von Abschiebungen in den Kosovo. Auch da widersprechen Ihnen 95 % aller Sachsen heftig und fordern nicht nur die sofortige Abschiebung ziganiner Asylbetrüger, sondern auch der hier abgetauchten und untergekommenen Kosovo-Albaner.
der finanzieller Mittel zu kürzen, werden wir das Problem auch künftig nicht in den Griff bekommen. Wir brauchen Sprachkurse. Wir brauchen sie als verbindliche Angebote für diejenigen, die hier leben. Sie müssen mit der Perspektive verbunden sein, die Basis für ein Fortkommen in dieser Gesellschaft zu sein, um sich einen dauerhaften Lebensunterhalt zu sichern, und dürfen nicht mit der Aussicht auf Abschiebung verbunden sein.
Für die betroffenen Frauen kommt erschwerend hinzu, dass sie auch immer mit sofortiger Abschiebung rechnen müssen. Das wiederum hat zur Folge, dass sie den Repressalien der kriminellen Netzwerke in ihren Heimatländern schutzlos ausgeliefert sind und der Rechtsstaat seine Zeugen verliert. Diese Betrachtung macht das gesamte Dilemma deutlich.
Das System der Anker-Zentren, wie es sich in Bayern darstellt, ist auf Abschreckung und Abschiebung ausgerichtet. Die Menschenrechte werden dort in Teilen zugunsten einer restriktiven Migrationspolitik missachtet. Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ehe Sie nachher abstimmen, bedenken Sie, dass wir hier über nicht weniger als über Menschenrechte und Menschenwürde reden! Stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu!
Seit zwei Jahren diskutieren wir über mehr Abschiebung, seit zwei Jahren überlegen Bund und Länder gemeinsam, was wir besser machen können oder eben anders, und trotzdem steigt die Rückführungsquote für meine Verhältnisse zu langsam. Ich kann Ihnen jetzt auch keinen großen Durchbruch versprechen, der alles ändern wird. Es sind eben letztendlich offensichtlich die vielen, manchmal mühsam erzielten zahlreichen kleinen Schritte, die wir gehen müssen, um hier – ich will nicht von der Frage der Optimierung reden, aber von einer Verbesserung – von einer deutlichen Verbesserung reden zu können.
„Von Mitte Dezember 2016 bis Ende März 2017 gab es vier Sammelabschiebungen nach Kabul.“ Das kostete eine Menge Geld. „Insgesamt waren es 1,3 Millionen Euro. Um 92 Personen nach Hause zu fliegen. … Vom Ablehnungsbescheid bis zur Ausreise … dauert es für Personen vom Westbalkan teilweise nur eine Woche. Auch bei Abschiebungen kooperieren die Westbalkan-Staaten. Deutlich schwieriger ist das etwa im Fall der MaghrebStaaten. Da sei eine Abschiebung ‚sehr sehr mühsam‘ und die Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr“ – aus nachvollziehbaren Gründen, wie ich denke – „‚überschaubar‘ … In vielen Fällen muss dann zunächst die Identität der Asylbewerber geklärt werden. Wenn diese ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, können sie von der Ausländerbehörde zu Sammelanhörungen beim Konsulat gebracht werden. Dort aber heißt es dann oftmals, das sei gar kein Staatsangehöriger. Steht die Identität endlich fest, dann weigern sich manche Staaten, die Abgeschobenen per Charterflug aufzunehmen, und beharren auf Linienflügen. Im Falle Algeriens gebe es da vier Maschinen mit je zwei Plätzen pro Woche – für ganz Deutschland …“
Ganz klar festzustellen ist, dass die Beförderung der freiwilligen Ausreise in jedem Fall besser ist als der Vollzug einer Abschiebung, besser für den Ausreisepflichtigen und seine Angehörigen und besser für die Staatskasse. Und da sollte eigentlich auch die Priorität liegen. Wir wissen, dass die Betroffenen sehr frühzeitig darüber informiert werden, was ihnen bevorsteht und wie die Angebote zu einer freiwilligen Ausreise aussehen. Es geht eigentlich darum, hier mehr Überzeugungskraft hineinzulegen, damit eben unfreiwillige Abschiebungen gar nicht erst notwendig werden.
Meine Damen und Herren, ein Handlungsbedarf für immer leichtere Abschiebungen ist gar nicht da, die aktuelle Herausforderung lautet vielmehr Schutzgewährung und Integration und nicht Ausgrenzung und Abschiebung.
Der zweite Punkt, in dem ich Ihnen recht gebe, Herr Minister, betrifft die Abschiebung nach Syrien. Natürlich muss es da jetzt endlich losgehen. Es muss zügig geprüft werden, in welche Gebiete insbesondere Straftäter und Gefährder abgeschoben werden können. Wenn Syrer, die hier im Land als Flüchtlinge gelten, dorthin auf Heimaturlaub fahren: Was sollte sie daran hindern, dort damit zu beginnen, ihr Land wieder aufzubauen?
Leider gibt es aber – Sie werden es erwartet haben – auch einiges, was tatsächlich der Kritik bedarf. Ich kann gleich an das vorher Gesagte anknüpfen; denn bei ihrer Aufgabe, ausländische Straftäter abzuschieben, hat sich die Landesregierung massiv im Schwerpunkt vertan. Es geht hier um Abschiebung, nicht um Aufgabe derselben. Schon jetzt zeigt sich deutlich, dass der Integrationsminister von der FDP dafür nicht der richtige Mann ist. Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Landesregierung den Geschäftsverteilungsplan wieder klassisch anwenden würde; denn Abschiebungen sind eine Sache des Innenministeriums.
Ich finde es schon bemerkenswert, dass sich die Grünen dann sozusagen jede einzelne Abschiebung vorlegen lassen wollen, um das im Koalitionsausschuss zu entscheiden.
Natürlich gab es eine Enquete-Kommission, die auch Vorschläge gemacht hat. Aber diese werden nicht ausreichend aktualisiert. Uns umfassend auf den demografischen Wandel einstellen heißt dann – das betone ich erneut –, dass wir ein wirkliches Landespflegegesetz und auch einen Landesbedarfsplan brauchen. Das meine ich mit Abschiebung der Verantwortung an die Kommunen.
Anschließend wurde tagelang diskutiert, ob in Zukunft der Vorschlag Ihres Landesvorsitzenden übernommen wird, jede Abschiebung im Koalitionsausschuss zu beraten.
die die Abschiebung und den Vollzug von Abschiebungen re geln.
Überhaupt stellt sich die Frage hier im Land, worüber wir reden. Es wurde die Zahl 55 genannt, es wurde gesagt, 49 Dublin-Fälle, und 6 Fälle waren hier, wo die Abschiebung angeordnet wurde. 6, alle anderen nicht! Alle Menschen, die im Kirchenasyl aufgenommen werden, werden dem Staat ordnungsgemäß gemeldet. Also von Geheimniskrämerei kann auch nicht die Rede sein.
Der Staat – da gebe ich Ihnen recht und das werden wir hier auch tun und darauf achten –, der Staat entscheidet, und nur der Staat, in einem rechtsstaatlichen Verfahren über die Gewährung des Schutzes vor politischer Verfolgung, nach Artikel 16a und der Zuerkennung des internationalen Schutzes nach der Europarichtlinie von 2011. Kirchenasyl richtet sich niemals gegen die Rechtsordnung und niemals auf eine dauerhafte Verhinderung der Abschiebung. – Danke.
Mit keinem Wort glaube ich daran, dass die Abschiebungen bis auf Weiteres tatsächlich ausgesetzt sind. Die Bundesminister haben sich lediglich darauf geeinigt, dass die Abschiebung für bestimmte Personengruppen ausgesetzt wird. Welche, das haben die Minister nicht gesagt. Und es wird abgeschoben, durch die Hintertür, notfalls nachts und ohne jegliche Möglichkeit, einen Anwalt zu verständigen. Sie wissen ganz genau, dass das die Wahrheit ist!
Ich muss auch darauf verweisen, dass ich mir verbitte, dass Sie hier über „Abschiebung über die Hintertür“ reden. Wir führen Flüchtlinge unabhängig von ihrer Nationalität, wenn es denn möglich ist, in die zuständigen Dublin-Länder zurück. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, solange das Dublin-System so ist, wie es besteht.
Man darf auch nicht denken, dass bei einer Abschiebung die Personen, die in einen Flieger gesetzt werden, in Kabul quasi ausgesetzt würden. Afghanische Behörden, Nichtregierungsorganisationen und die Deutsche Botschaft in Kabul unterstützen die rückgeführten Afghanen, sie helfen ihnen beim Neustart in ihrer Heimat. Das läuft unter der Bezeichnung „Reintegrationsmaßnahmen“. Diese Institutionen vor Ort waren bislang offenbar in der Lage, die abgeschobenen Personen in sichere Gebiete Afghanistans zu lenken. Aber wie gesagt, das geschieht derzeit nicht, und dies auch deshalb nicht, weil die deutsche Auslandsvertretung in Kabul beim Anschlag am 31. Mai dieses Jahres beschädigt wurde.
Was jedoch doch noch einmal unterstrichen werden muss, ist, dass die nötigen Abschiebungen nicht vom Himmel fallen. Viele der Asylbewerber haben keinen Erfolg mit ihrem Asylantrag, sie müssen demzufolge ausreisen. Sofern sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wird die Abschiebung erforderlich. Eine ganz andere Frage ist die Sache mit den Dublin-Fällen, darauf komme ich gleich noch mal zurück.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir haben unsere Meinung in Bezug auf Abschiebungen nach Afghanistan nicht verändert. Wir waren auch bei der letzten Debatte nicht dafür, nach Afghanistan abzuschieben. Die SPD, das wurde hier explizit angesprochen, hat auf Bundesebene, denke ich mal, maßgeblich daran mitgearbeitet, dass die Bundesregierung den Entschluss gefasst hat, zurzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan vorzunehmen, nachdem der Anschlag dort ausgeführt worden war. Auch bei der letzten Debatte zur Abschiebung nach Afghanistan habe ich meine persönliche Meinung geäußert, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es wirklich sichere Gebiete in Afghanistan gibt.
Das alles hatten wir bereits Anfang des Jahres ausgeführt. Natürlich beinhalten diese Regelungen, dass die Einschätzung der Sicherheitslage nicht statisch ist, sondern aufgrund von Veränderungen der Sicherheitssituation angepasst werden kann. Aufgrund des terroristischen Anschlages auf die Deutsche Botschaft in Kabul im Mai dieses Jahres findet derzeit keine Abschiebung nach Afghanistan statt und auch die Bewertung der Sicherheitslage im Land wird neu vorgenommen. Sie sehen also, die Bundesregierung hält sich an die rechtlichen Grundsätze. Ihre Aufforderung benötigt sie nicht.
Bis diese Neubewertung vorliegt, bleibt es bei der Förderung der freiwilligen Ausreise und bei der Abschiebung von Verbrechern, Gefährdern und Menschen, die ihre Identität nicht preisgeben wollen. Diese Abschiebungen erfolgen auf Basis einer Einzelfallprüfung. Dies bedeutet aber nicht, dass jegliche Asylanträge von Afghanen nicht mehr geprüft werden oder das Asylrecht außer Kraft gesetzt wird. Insbesondere das Dublin-III-Verfahren bleibt selbstverständlich bestehen.
Familientrennung durch Abschiebung nach Syrien
wenn die Frage der Integration positiv beantwortet worden wäre. Dementsprechend hätte auch der für potenzielle Profiteure der Bleiberechtsregelung eigens verfasste Abschiebungsstopperlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 21. Dezember 2010 Raum gegriffen und eine Abschiebung untersagt.
Die Familie Naso ist vollziehbar zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Die syrischen Behörden sind mit der Ausstellung der Passersatzpapiere ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme der Betroffenen auf der Grundlage des deutsch–syrischen Rückübernahmeabkommens nachgekommen, nachdem sie deren Identität durch Überprüfung bei den zuständigen Behörden in Syrien geklärt hatten. Die Familie Naso war der gesetzlichen Verpflichtung zur Identitätsklärung während ihres Aufenthalts in Deutschland trotz mehrfacher Aufforderung durch die Ausländerbehörde nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Sie hatte damit seinerzeit die Abschiebung verhindert und ihren Inlandsaufenthalt missbräuchlich verlängert. Ihren Lebensunterhalt hat die Familie Naso ausschließlich durch den Bezug von Sozialhilfeleistungen bestritten. Integrationsbemühungen waren nicht erkennbar.
Der Sohn Anuar hat die Hauptschule besucht und ist damit der in Deutschland bestehenden Schulpflicht nachgekommen. Der Schulbesuch allein stellt jedoch noch keine besondere Integrationsleistung dar. Vielmehr ist neben der Bewertung des Erfolgs des Schulbesuchs auch die Integration in sozialer und rechtlicher Hinsicht von Bedeutung. Insoweit war zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Anuar wegen räuberischer Erpressung erhoben hatte und dieses Strafverfahren nur im Hinblick auf die bevorstehende Abschiebung vorläufig eingestellt wurde.
Die offiziellen Zahlen zu meiner Feststellung untermauern diesen Vorwurf. Bis Ende Juli mussten beim Landeskriminalamt 3.489 Ausschreibungen – ich wiederhole: 3.489 Ausschreibungen – zur Festnahme mit dem Ziel der Ausweisung, Abschiebung beziehungsweise Zurückführung registriert werden. Ungefähr ein Drittel dieser Ausschreibung fand seit 2016 statt. Über den Erfolg dieser Ausschreibung kann die Landesregierung jedoch nichts sagen. Schon damit ist überdeutlich, unser Land hat ein Vollzugsproblem. Abschiebungen scheitern viel zu häufig.
Was ist der konkrete Nutzen einer Abschiebehaft? Unsere Behörden besäßen mit dieser Maßnahme mehr Kapazität, den Vollzug der Ausreisepflicht zu sichern. So kann insbesondere die Sicherungshaft angewandt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Diese wären erstens bei einer unerlaubten Einreise, zweitens bei einer Abschiebung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz zur Terrorabwehr, drittens, wenn Aufenthaltsorte ohne Kenntnis der Behörden gewechselt wurden, oder viertens bei einem begründeten Verdacht auf Fluchtgefahr.