se zu überprüfen. Vielmehr gibt es hier die Möglichkeit des Asylverfahrens; andere Verfahren sind in diesem Zusammenhang genauso zu nennen. Dafür ist nun einmal der Bund - und zwar das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - zuständig. Wir haben hier keinen Ermessensspielraum, zu sehen, ob es dort irgendwelche Probleme gibt oder nicht.
Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 2 hat die Drucksachennummer 6/1910. Ich darf darauf hinweisen, der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf erst heute abschließend beraten. Die Beschlussempfehlung kann dadurch erst im Laufe des Tages verteilt werden und wir müssen dann noch über eine Fristverkürzung abstimmen. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen, soweit es keinen Widerspruch gibt. Widerspruch sehe ich nicht – doch, Widerspruch, gut, sodass wir zunächst über die Fristverkürzung abstimmen. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus der Fraktion der AfD. Damit ist das erforderliche Quorum erreicht. Die Fristverkürzung ist damit vorgenommen.
Der Thüringer Sport hat sich frühzeitig dazu bekannt, die Integration von Flüchtlingen aktiv zu unterstützen und mit den Mitteln des Sports Flüchtlinge und Migranten in unserem Land willkommen zu heißen. Auch die Landesregierung erkannte das Potenzial des Sports als Integrationsmotto und stellte dem Landessportbund, wie schon gesagt, im Jahr 2015 zusätzlich 90.000 Euro bereit. Damit konnten die Sportvereine beim Aufbau von Angeboten zur Integration unterstützt werden. Zahlreiche Vereine bieten seitdem regelmäßig Sportangebote für Flüchtlinge an. Auch das schon genannte bundesweite Programm „Integration durch Sport“ des DOSB unterstützt Vereine durch zahlreiche Maßnahmen bei der Integration von Zuwanderern. Das Programm wurde 1989 zunächst unter dem Namen „Sport für Aussiedler“ auf Initiative der Bundesregierung ins Leben gerufen und steht mittlerweile unter dem geänderten Namen „Integration durch Sport“ allen Zuwanderergruppen sowie Einheimischen offen. Es wird unter anderem vom Bundesministerium des Innern gefördert und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt. Die genannte Zahl an Bundeszuweisungen beträgt seit Jahren 5,4 Millionen Euro pro Jahr und konnte auch zu Zeiten einer angespannten Haushaltslage in der Vergangenheit stets stabil gehalten werden. Mit diesen Mitteln werden in sogenannten Stützpunktvereinen integrative Maßnahmen gefördert. Zudem konnten sich alle Sportvereine über die Ziele des Programms beraten lassen. Ehrenamtlich Engagierte erhalten Zugang zu entsprechenden Fortbildungen. Die Umsetzung des Programms erfolgt in den Landessportbünden und den Sportvereinen vor Ort.
Es bedarf gezielter Maßnahmen, um integrationsfördernde Potenziale zu aktivieren, das ist klar. Im Landessportbund Thüringen wird diese Aufgabe mit dem Programm „Integration durch Sport“ umgesetzt. Ein erster wichtiger Schritt – und das will ich ausdrücklich noch mal herausstellen und möchte mich auch hier noch einmal bedanken – war die Bereitstellung von Fördermitteln, und zwar aus dem Bereich der Lottomittel in Höhe von 4.500 Euro über das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im vergangenen Jahr für den Abschluss der Versicherung für das Jahr 2015,
Das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen dem Programm als Zuwendungsgeber zur Seite. Für 2016 wurde nun eine Erhöhung der Mittel durch diese beiden Behörden über den Deutschen Olympischen Sportbund zugesagt. Der Landessportbund hat die entsprechenden Anträge gestellt und ein vorläufiger Maßnahmebeginn wurde bereits erteilt.
Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1216 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1910
Das Wort hat Abgeordnete Marx aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Die heute zu beschließende Fassung des Gesetzes beruht auf einer intensiven Diskussion. Die Mitglieder des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz haben Ausbildungsstellen, Ausbilderinnen und Ausbilder, aber insbesondere auch die Referendarinnen und Referendare des Freistaats angehört und die abgegebenen Stellungnahmen sorgsam abgewogen. Im Rahmen der Ausschussberatungen wurden das grundsätzliche Für und Wider, aber auch Einzelfragen vertieft diskutiert. Wertvolle Anregungen aus der im Ausschuss durchgeführten Anhörung haben ihren Niederschlag im Gesetz gefunden.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Drucksache 6/1910. Wer der Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Bei den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und der AfD – Stimmenthaltungen kann ich nicht erkennen – und den Jastimmen der Regierungskoalition ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Der Zuzug von Geflüchteten seit 2014 hat unser Land verändert. Bremen und Bremerhaven sind in ihrer hanseatischen Tradition seit jeher weltoffene Städte. Hier begegnen sich Menschen verschiedenster Kulturen, Religionen, Weltanschauungen, mit ganz unterschiedlichen Lebensformen, Sprachen und Gebräuchen. Das bereichert das Zusammenleben, erweitert Horizonte und macht Bremen zu einem lebenswerten Ort. Schon lange ist auch Migration ein Teil dieser gesellschaftlichen Normalität von Bremen und Bremerhaven. Deswegen ist die Differenzierung zwischen Aufnahmegesellschaft und Bevölkerungsgruppen für Menschen mit Migrationshintergrund und -geschichte schon längst nicht mehr zeitgemäß und auch keine Realität mehr.
Die Anzuhörenden nahmen insbesondere Stellung zu der Änderung des Rechtsverhältnisses der Rechtsreferendare von einem Beamtenverhältnis hin zu einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sowie zur Höhe des Grundgehalts. Im Ergebnis der Anhörung empfiehlt der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zwei Änderungen: Erstens die Verortung der Regelungsinhalte zur Vergütung und Anwendbarkeit des Beamtenrechts im Juristenausbildungsgesetz anstatt, wie zunächst im Gesetzentwurf vorgesehen, nur in der Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung. Alle wesentlichen Regelungen finden sich damit nun im Gesetz, und insoweit wurden Bedenken aus der Anhörung ausgeräumt. Die Regelung im Gesetz sieht einen Mindestbetrag für die Vergütung von 1.100 Euro pro Monat vor, der mit der Regelung in der Verordnung durch den Verordnungsgeber erhöht werden kann. Schließlich gibt es als zweite Änderung auch noch die Einführung eines kinderbezogenen Zuschlags nach dem Thüringer Besoldungsgesetz. Daher lautet die Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf mit den Änderungen anzunehmen, wie Sie sie in der Landtagsdrucksache 6/1910 hier auf dem Tisch vorgefunden haben. Die Änderungen beruhen auf folgenden Hintergründen: Die Änderung in Ziffer 1 enthält insbesondere die Regelung, dass der Grundbetrag in Höhe von mindestens 1.100 Euro monatlich und der Kinderzuschlag nach Anlage 6 zum Thüringer Besoldungs
Gestatten Sie mir, vier Aspekte hervorzuheben, die die Diskussion um diesen Gesetzentwurf geprägt und uns überzeugt haben, dass dies ein notwendiges und gutes Gesetz ist. Dieses Gesetz beinhaltet die Grundentscheidung für ein allgemeines öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die regelungstechnischen Fragen, die uns insbesondere im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschäftigt haben, wurden hinreichend berücksichtigt. Die haushalterischen Aspekte – auch diese will ich ganz direkt ansprechen – führen zu einem Mehrwert für die Thüringer Juristenausbildung und die Thüringer Justiz als Ganzes. Und viertens: Für unsere Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bringt dieses Gesetz einen Gewinn an sozialer Sicherheit. Künftig soll es ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auch in Thüringen geben. Thüringen ist – das wurde bereits mehrfach betont – das einzige Bundesland, in dem der juristische Vorbereitungsdienst bis heute noch im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wird. In allen anderen Ländern absolvieren die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erfolgreich den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Oder er will diese nicht sehen und glaubt, mit althergebrachtem Statusdenken ließen sich diese Herausforderungen bewältigen. Es reicht nämlich gerade nicht, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für die Ausbildung in ein befristetes Beamtenverhältnis zu übernehmen und zu glauben, damit alles Erforderliche getan zu haben. Eine moderne berufspraktische Ausbildung junger Akademikerinnen und Akademiker muss gesichert, ständig weiterentwickelt und an die Anforderungen der heutigen Berufsbilder angepasst werden. Zu einer modernen Juristenausbildung gehören zeitgemäße Lehr- und Lernmethoden, zum Beispiel durch den Zugang zum E-Learning. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stellt den Thüringer Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren seit Mai 2014 ein solch zeitgemäßes E-Learningsystem zur Verfügung. Dieses internetgestützte Programm wurde im Verbund mit Partnerländern aufgebaut und vermittelt juristische Lehrinhalte auf didaktisch anspruchsvollem Niveau. Thüringer Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare verfügen darüber hinaus über individuelle Zugänge zum juristischen Informationssystem „juris“. Das ist ein echter Standortvorteil.
1. Bestehen Kooperationen zwischen der Stadt Boizenburg und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nostorf-Horst bezüglich eines Fahrdienstes für Flüchtlinge, die am späten Abend oder in der Nacht im Hauptbahnhof Boizenburg ankommen?
Herr Abgeordneter, die Ausländerbehörde des Landkreises handelt nach geltendem Bundesrecht. Während des Verfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat lediglich den Vollzug der Ausreise zu planen und zu überwachen. Das Vorgehen der Ausländerbehörde in den zumindest uns bekannten beiden Fällen des Landkreises wird seitens der Landesregierung, also auch seitens meines Ministeriums und von mir persönlich nicht beanstandet.
Eine Zusatzfrage: Die Abschiebung wird also vom Bundesamt für Migration durchgeführt, wobei der Landkreis Hilfestellung leistet?
So stellte Erwin Lenz, der Sprecher des Regionalelternbeirats Koblenz und Mitglied im Vorstand des Landeselternbeirats, in der vergangenen Woche fest, das Thema „Migration und Inklusion“ ist aus unserer Sicht in den Schulen überhaupt nicht zufriedenstellend gelöst.
In diesem Zusammenhang möchte ich ein ganz ausdrückli ches Lob an die Polizei aussprechen. In diesem Bereich ist die Polizei schon lange in einer Vorreiterrolle. Im Gegensatz zu anderen Verwaltungseinrichtungen haben wir hier tatsächlich das Thema Migration schon seit Jahren erkannt. Es wird dar an gearbeitet. In diesem Bereich wird auch weitergebildet und werden Fortbildungsangebote gemacht.
Bemerkenswert ist hier übrigens, mit welchen Zahlen das Strategiepapier aufwartet: Da wird von 476.649 Asylanträgen gesprochen, die 2015 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registriert worden seien, was im Vergleich zu 2014 einen noch vertretbaren Anstieg von 135 Prozent bedeute. De facto geht es aber um ganz andere Zahlen,
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Staatssekretärin Dr. Albin.
Im Ergebnis wird meine Fraktion der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres und Kommunales federführend und auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen. Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Poppenhäger. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur beantragten Ausschussüberweisung. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Überweisungen, dann in Folge zur Federführung.
Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ebenfalls Stimmen aus allen Fraktionen.
Anerkennungsquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für syrische Asylsuchende liegt derzeit bei nahezu 100 %.
Aber sehr viele – wahrscheinlich sogar die meisten – werden bleiben. Das bedeutet, dass sich unser Land verändern wird, dass es sich verändern muss. Darin liegt eine große Chance. Darauf hat die Ministerpräsidentin hingewiesen. Die Geschichte der Migration lehrt uns, dass Einwanderungsgesellschaften dynamischer, innovativer, wirtschaftlich stärker sind als solche, die versuchen, sich abzuschotten.
Noch Ende letzten Jahres hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ca. 230.000 Flüchtlinge für ganz Deutschland für 2015 prognostiziert. Schon im Februar musste die Bundesbehörde ihre Prognose auf 300.000 und im Mai nochmals auf 450.000
Müssen wir also als Land improvisieren? – Ja, selbstverständlich, meine Damen und Herren. Wissen wir als Land denn nicht, dass wir unseren Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Menge zumuten, wenn wir zum Beispiel sehr kurzfristig Notunterkünfte anfordern? – Selbstverständlich wissen wir das. Es geht aber doch nicht anders. Solange das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht in die Lage versetzt wird, Asylverfahren in längstens drei Monaten abzuschließen, lässt der Unterbringungsdruck nicht nach. Auch das gehört zur Wahrheit in dieser Angelegenheit.
Deshalb sind wir der Meinung, dass jetzt jeder verfügbare Beamte auf Bundesebene – in den Ministerien, in den Behörden – in das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeordnet werden muss, um dort bei der Bearbeitung der Anträge Hilfe zu leisten und als Entscheider zu arbeiten, wenn er dazu befugt ist. Hier können wir uns beispielsweise auch Mitarbeiter vom Zoll vorstellen.
Herr Minister Jäger behauptet, der Fremdenhass sei schon ein gesamtdeutsches Problem, aber in dem einen oder anderen ostdeutschen Bundesland kenne man sich mit Migration und Integration nicht so aus wie bei uns seit vielen Jahrhunderten. – Das hat er im WDR-Interview am letzten Montag geäußert.
als Ihr sogenannter Heimatminister die Migration die Mutter aller Probleme genannt hat. Polizeibehörden, sagen Sie nicht, Sie hätten nichts damit zu tun, wenn Sie Menschen beispielsweise als Nafris
Auf der Grundlage von Paragraf 25 Aufenthaltsgesetz ist einem Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist oder wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Paragrafen 3 Absatz 1 Asylgesetz anerkannt hat. Gemäß Paragraf 26 Absatz 3 ist einem Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, und diese ist in der Regel unbefristet, zu erteilen, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 besitzt und er die Aufenthaltserlaubnis seit fünf beziehungsweise seit drei Jahren besitzt. Und darüber hinaus müssen weitere sehr enge Voraussetzungen erfüllt sein.