Die Regelung, die Abschiebung im ersten Anlauf anzukündigen, berücksichtigte dabei insbesondere auch, dass jemand, der schon längere Zeit hier lebt, auch die Möglichkeit bekommen soll, seine Angelegenheiten regeln zu können, bevor er das Land verlässt.
Auch werden wir zukünftig nicht mehr in jedem Falle eine wiederholte Belehrung vorsehen. Damit kann eine Eingabe bei einem bereits feststehenden Termin für die Rückführung von vornherein als unzulässig erachtet werden und führt nicht zu einem Abbruch der Abschiebung.
Weiterhin ist bei den verbleibenden 3 913 Personen zu berücksichtigen, dass in vielen Fällen die Ausreisepflicht z. B. wegen anhängiger Gerichtsverfahren noch nicht vollziehbar oder die Ausreisefrist noch nicht abgelaufen ist und somit eine Abschiebung noch nicht eingeleitet werden darf.
Erstens. Asylverfahren dauern jedoch nicht selten - darüber haben wir in den letzten Wochen oft genug gesprochen - bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung Jahre. Auch danach geht bis zu einer Abschiebung aus den verschiedenen Gründen - fehlende Reisedokumente, ungeklärte Herkunft; ich habe es aufgezählt - weitere Zeit ins Land.
Diese Humanität, meine Damen und Herren, werden wir auch in Zukunft nicht opfern. Das ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass auch eine so einschneidende Maßnahme wie die Abschiebung in einer Art und Weise garantiert und durchgeführt sein muss, die dem individuellen Schicksal würdig und angemessen sind.
So, jetzt habe ich die Zahlen - richtig; mein Gedächtnis funktioniert -: untergetaucht 554, reiseunfähig 303, durch Behörden/Gerichte gestoppt 271, Umbuchungen auf anderen Flug 187, freiwillige Ausreise nach Einleitung der Abschiebung 51, Kirchenasyl 28, Asylfolgeantrag 27, Passersatzpapiere nicht rechtzeitig eingetroffen 27, Rückmeldung Ausländerbehörde negativ 20, Überbuchung 17, Widerstand 15, Sonstiges 27. Das macht in der Summe 1 527 nicht durchgeführte Abschiebungen. Gegenstand der Mündlichen Anfrage morgen.
Herr Minister Pistorius, Sie haben Erlasse angesprochen, wonach Duldungen ausgesprochen werden können, obwohl gegen eine Abschiebung zwingend nichts gesprochen hätte. Können Sie das bitte einmal näher erläutern?
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, da wir hier jetzt über Zahlen und Quoten sprechen: Wir alle wissen doch, dass die Abschiebung die Ultima Ratio ist. Mich würde wirklich einmal interessieren, wie sich in Niedersachsen die Zahlen der freiwilligen Ausreisen gerade vor dem Hintergrund des Rückführungserlasses entwickelt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Janssen-Kucz, vielleicht eine Vorbemerkung, weil Sie gerade von freiwilligen Absprachen und davon sprachen, dass Abschiebungen die Ultima Ratio seien. Da hörte ich von der anderen Seite des Hauses „bei Ihnen“. Ich verstehe diese Bemerkung, ehrlich gesagt, nicht so richtig, weil es politischer Konsens, auch mit der Bundesregierung, ist, dass die freiwillige Ausreise Vorrang vor einer Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung hat. Ich bin deshalb einigermaßen erstaunt, meine Damen und Herren.
Sie haben natürlich völlig recht, Frau JanssenKucz: Wenn wir über Zahlen sprechen, gehört es zu der Abbildung der gesamten Realität eben auch dazu, nicht nur über Abschiebung zu sprechen,
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Pistorius, Sie haben vorhin von beschleunigten Verfahren und konsequenter Abschiebung gesprochen. Ich denke dabei u. a. an das sogenannte Kosovo-Schnellverfahren. Hat sich Niedersachsen daran beteiligt und, wenn ja, in welchem Umfang?
und nach wie vor halten wir es für richtig -, dass jemand, der längere Zeit in Deutschland lebt, ohne einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu haben, vor einer Abschiebung ein ausreichendes Zeitfenster bekommen sollte, um seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Deswegen haben wir eine Regelung getroffen, die sagt: Im Regelfall ist anzukündigen.
einer Abschiebung wieder Abstand nehmen müssen und auf den Kosten sitzen bleiben. Deswegen machen wir keine wiederholte Belehrung mehr. Dadurch werden im besten Fall vier bis sechs Wochen gespart. Das ist wertvoll und richtig.
Unser Antrag stellt explizit auf die Tätigkeit der Rückführung abgelehnter Asylbewerber ab, und das bedeutet: Abschiebung. Dies ist die Aufgabe, die am stärksten vernachlässigt wird, die Aufgabe, die am stärksten in der kritischen Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Wenn weiter so wenig abgeschoben wird, wie das bis Juli der Fall war, dann werden es in diesem Jahr keine 1 200 Personen sein. Das bedeutet, dass bis Jahresende noch nicht einmal die Hälfte aller im Juli bereits abschiebebereiten Ausländer ausgewiesen sein dürfte. Doch nicht nur das: Es würde auch bedeuten, dass wir trotz der doppelten Anzahl von Asylantragstellungen weniger Abschiebungen als im Jahr 2014 hätten.
Wenn diese Beamten auf unbürokratische Weise länger in ihrer Funktion blieben, könnten genauso viele junge, tatkräftige Beamte länger in der Bereitschaftspolizei oder den Einsatzzügen verbleiben. Dieser Personalkörper soll es ermöglichen, endlich jede Abschiebung durchzuführen, die angeordnet ist.
Mit dem von Ihnen, meine Damen und Herren der AfD, in der Begründung eingeführten Einsatz von Justizvollzugsbeamten bei der Abschiebung können Sie sich ja einmal vertrauensvoll an die Personalvertretungen und den Berufsverband der Justizvollzugsbediensteten wenden. Auch hier ist Ihr schierer Wunsch, die ungeliebten Aus
Drittens: Was bedeutet denn die ganze Angelegenheit praktisch? Praktisch muss man sich doch die Frage stellen: Wollen Sie die bedingt streifendiensttauglichen Beamten, die wir dann auch entsprechend unter der Regelung fassen müssen, weiter in der Dienststelle im Innendienst halten und deren Ruhestandseintritt verzögern, damit sie wahlweise eine Abschiebung unterstützen oder zumindest eine Versetzungsstelle blockieren für Leute, die tatsächlich draußen sind, und wo man dann nicht Leute, die potenziell bedingt streifendiensttauglich sind, versetzen könnte? Da funktioniert doch das ganze Verfahren, das Sie vorschlagen, hinten und vorn nicht.
Zuletzt kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie – ich lege jetzt einmal Ihre Äußerungen, auch die von Herrn Wippel vorhin, und Ihre Pressemitteilungen nebeneinander – die Beamten, die Sie für die Aufgabe der Abschiebung gewinnen wollen, schon mindestens für fünf andere Aufgaben verplant haben. So sollen ja die Grenzen dichtgemacht,
Wir könnten auch ein Signal an den Bund senden, dem sich vielleicht auch andere Bundesländer anschließen könnten. Denn das Thema „Abschiebung“ ist auch in anderen Bundesländern ein großes Problem. Sachsen
Das zweite Thema: Wir sind dabei – das ist in diesem Hohen Hause mehrfach angesprochen worden –, beim Thema Abschiebung veränderte Rahmenbedingungen aufzunehmen, insbesondere bei der Kooperation mit den Landkreisen. Ich weise auf die Steuerung der Polizei in der Kooperation mit dem Landkreis Meißen hin.
Darüber hinaus ist es auch so, dass das, was von der AfD hinsichtlich der Abschiebung vorgetragen wurde, sachlich falsch ist. Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr – wir sind im September – mittlerweile circa 800 Abschiebungen vollzogen. Im letzten Jahr waren es über 1 000. Insoweit kann ich nicht erkennen, dass wir unter dem Ergebnis des Vorjahres bleiben sollen. Das ist aber auch nicht der Kern der Diskussion.
Herr Hartmann, in aller gebotenen Sachlichkeit: Die Asylbewerberzahlen werden sich etwa vervierfachen. Die Abschiebezahlen – ob es jetzt 678 sind oder derzeit 800, darüber will ich mich nicht mit Ihnen streiten – werden in jedem Fall stagnieren. Das ist eine realistische Aussage für dieses Jahr. Unsere Sorge in der AfD-Fraktion ist, dass im Bereich der Abschiebung der Rechtsstaat nicht mehr wirksam umgesetzt wird.
Das Einzige, was wir fordern, ist die Durchsetzung des Rechtsstaates. Kollege Lippmann, ich habe Ihnen skizziert, wie sich der Mangel an Polizei auswirkt. Das ist ein ganzer Strauß, da sind wir uns alle einig. Das ist ein sehr wichtiges Thema, das man sofort angehen kann und das über die Abschiebung hinaus Wirkung entfaltet, weil es an die Ursachen von Missverständnissen herangeht.
Sie fordern die Abschiebung von 14 000 Geduldeten, sagen aber nicht, dass darunter Kinder sind, die hier geboren sind, und ihre Eltern aus humanitären Gründen geduldet werden.
Monate bzw. bis zur Abschiebung - das ist optional - lehnt der DGB aus menschenrechtlichen und integrationspolitischen Gründen ab. - Damit, Herr Thümler, würden Sie beispielsweise die Situation in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen verschärfen. Dieser Vorschlag von CDU und CSU hätte sich durchgesetzt, wenn SPD und Grüne nicht für eine Option für die Länder gekämpft hätten, meine Damen und Herren.
die Abschiebung anzukündigen, derjenige Punkt ist, der dafür ausschlaggebend ist, dass der Ministerpräsident, nachdem er auf dem Flüchtlingsgipfel seine Zustimmung signalisiert hat, bei der Abstimmung im Bundesrat mit einer Enthaltung oder vielleicht sogar mit einem Nein auftritt. Nein, da muss es weitere, schwerwiegende Gründe geben.
der Größenordnung von 500 000. In der Diskussion gewinnt man den Eindruck, als habe das Thema Abschiebung den durchschlagenden Effekt auf unser Problem. Das hat es aber gar nicht. Solange die Entscheidungen nicht getroffen und nicht rechtskräftig sind, können wir gar nicht abschieben. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Die Diskussion bekommt gerade Schlagseite. Natürlich müssen wir über Abschiebungen reden, und dies auch konsequenter. Selbstverständlich. Aber doch bitte nicht in dem Duktus, dass das das Problem lösen würde.
„Nach Rückmeldung der Ausländerbehörden führt die konkrete Anwendung des Erlasses zur Durchsetzung des Härtefallverfahrens und des Rückführungserlasses zu einer erheblichen, mehrere Monate andauernden Verzögerung bis zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. In vielen Fällen scheitert die Rückführung endgültig an den in den beiden Erlassen vorgegebenen Modalitäten. Dies steht einer konsequenten Abschiebung abgelehnter und somit ausreisepflichtiger Asylbewerber entgegen.“
Drittens. Wer sich der freiwilligen Ausreise widersetzt, muss zurückgeführt werden. An diesem Punkt hat die Landesregierung ausweislich des Schreibens der Kommunen versagt. Aus Angst vor der Reaktion der Grünen-Basis auf Abschiebung haben Sie Regeln geschaffen, die eine Rückführung abgelehnter Asylbewerber erschweren oder sogar unmöglich machen. Nach wie vor haben der Ministerpräsident - er ist wieder einmal nicht da - und Sie, Herr Pistorius, nicht die politische Kraft, sich in dieser Frage durchzusetzen.
In Ihrem Redebeitrag auf die Dringliche Anfrage vom 17. September 2015 haben Sie, Herr Minister Pistorius, mehrfach betont, es gehe nicht um das Ob, sondern um das Wie einer Abschiebung. Das ist die schlichte Unwahrheit. Die Wahrheit ist, dass Ihre Politik seit Ihrem Antrittsantritt darauf ausgerichtet ist, Abschiebungen gegen geltendes Recht zu verhindern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Nacke, der Innenminister hat es vorhin gesagt: Die Frage der Unterbringung ist keine Frage der Abschiebung. Ich denke, unter diesem Aspekt sollten wir die Debatte hier auch führen und ein bisschen zur Sachlichkeit zurückkommen. Öl im Feuer hatten wir in den letzten beiden Tagen genug. Das können wir hierfür nicht gebrauchen.