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Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6725. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration emp fiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/7598, den Gesetzentwurf abzulehnen.

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Dementsprechend werden in Ihrem Antrag folgende Forderungen erhoben – es wurde schon darauf hingewiesen: größtmöglicher Kompetenzverlust der EU-Ebene und Rückverlagerung zentraler Entscheidungsbefugnisse auf die Nationalstaaten im Sinne der Schaffung eines Europas der Vaterländer. Leute, die nicht geschichtsvergessen sind, die schüttelt es, dazu haben schon andere Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Sie wollen den Euro abschaffen, Sie wollen die EU-Außengrenzen schützen, insbesondere auch im Mittelmeer, sowie EUAsylverfahrenszentren in nordafrikanischen Staaten gründen, um die Anreise zur illegalen Migration nach Europa zu minimieren. Völkerrechtlich und grundgesetzlich anerkannte, mithin also legale und legitime Fluchtgründe gibt es in der AfD-Welt inzwischen offenbar gar nicht mehr. Dann soll sich die Landesregierung noch dafür einsetzen, dass durch EU-Recht oder über multinationale Unternehmen keine Möglichkeiten zum Transfer von volkswirtschaftlich bedeutsamem Fachwissen oder von Schlüsseltechnologien zum Schaden der deutschen Wirtschaft ins Ausland eröffnet werden. Wir brauchen also die Mauer auch, um unser Industriewissen angeblich zu schützen; anders gehe es nicht.

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Kombiniert man Ihre Einzelpunkte, bekommt man einen bemerkenswerten Einblick in die Vorstellungs- und Gedankenwelt der AfD. Die EU ist nach Ihren Vorstellungen offenbar lediglich gegründet worden, um Deutschland massiv und nachhaltig zu schaden, EU-Ausländern Sozialmissbrauch in Deutschland zu ermöglichen, den Deutschen die DMark zu nehmen und sie im Euro-Währungssystem für das finanz- und haushaltspolitische Unvermögen anderer Eurostaaten materiell bluten zu lassen, Deutschland für illegale Migration zu öffnen und den anderen EU-Staaten Wirtschafts- und Industriespionage in deutschen Betrieben zu ermöglichen. Das ist Ihr Europa-Bild.

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a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3274 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/3605 ZWEITE BERATUNG

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Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 4 a.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3274 vortragen. Das ist das Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes. Durch den Beschluss des Landtags in

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind in Hessen, wie in der gesamten Bundesrepublik, in einer Situation, dass wir in den nächsten Jahrzehnten eine schrumpfende Bevölkerung haben, sodass wir aufgrund der Arbeitsplatznotwendigkeiten Migration brauchen. Wir brauchen gezielte Einwanderung, und wir brauchen die Unterstützung der jungen deutschen Staatsbürgerfamilien, indem sie sich entscheiden, deutsche Kinder zu haben.Wir brauchen beides.

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Die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 nehme ich zusammen vor: Die vom Abgeordneten Zippel aufgeworfenen Fragen der Erstattungsfähigkeit von Krankenkosten in den Jahren 2015 und 2016 sind vor dem Hintergrund des geltenden Kostenerstattungssystems zu beantworten. Vor der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, das heißt, vor dem 1. Januar 2017, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Kosten medizinischer Leistungen an Asylsuchenden mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen abgerechnet. Die entsprechenden Honorarforderungen der Ärztinnen und Ärzte wurden den zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten von der Kassenärztlichen Vereinigung in Rechnung gestellt. Dort erfolgte eine Prüfung der Rechnungen. Im Rahmen dessen wurden in einzelnen Fällen Forderungen für Patienten festgestellt, die nicht die Leistungsvoraussetzungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erfüllten. Die betreffenden Kostenerstattungsanträge wurden folglich abgelehnt. Das betrifft insbesondere die Fälle, in denen zwischen Ausstellung des Behandlungsscheins durch den zuständigen Landkreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt und der ärztlichen Behandlung das Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv ab

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Laut Pressemitteilung der Opferberatung RAA Sachsen e. V. vom 17.01.2012 kam es am 14.10.2011 in Plauen zu einer Vielzahl rassistisch motivierter Angriffe. Die polizeilichen Ermittlungen seien rasch vorangeschritten, so dass deren Ergebnisse bereits der Staatsanwaltschaft Zwickau vorlägen. Nun habe einer der Geschädigten ein Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten, in dem er informiert wird, dass er nach Italien abgeschoben werden solle. Eine Klage gegen diesen Bescheid sei vom Verwaltungsgericht Chemnitz abgewiesen worden, wobei der zuständige Richter seine Entscheidung damit begründete, dass die Situation in Deutschland eher dafür spräche, den jungen Mann nach Italien abzuschieben.

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Herr Al-Wazir, wenn wir die Migration ins Blickfeld nehmen,dann sind es immer die beiden Seiten:diejenigen,die schon bisher aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen hier sind, und diejenigen – das sind dann ganz unterschiedliche Gruppierungen; das überschneidet sich –, die sich am Ende vielleicht nach langem Aufenthalt in Deutschland dafür entscheiden, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

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Ich schlage vor, die beiden Gesetzentwürfe Drucksachen 16/308 und 16/334 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für In neres, Digitalisierung und Migration zu überweisen. – Es er hebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

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Die zusätzliche B-10-Stelle gewährleistet Augenhöhe. Das Amt eines beamteten Staatssekretärs bei der obersten Landes behörde, deren Geschäftsbereich der stellvertretende Minis terpräsident leitet, derzeit das Ministerium für Inneres, Digi talisierung und Migration, weist eine zu der Funktion des Staatssekretärs als Chef der Staatskanzlei vergleichbare Ver antwortung auf. Diese ist auch durch eine Vielzahl der wich tigen Zukunftsthemen wie Digitalisierung usw. entsprechend gerechtfertigt.

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Jetzt will ich den Versuch unternehmen, einfach zu erklären, warum es möglicherweise doch sinnvoll sein könnte. Das In nenministerium ist neben den klassischen Aufgaben, die es hat – also Kommunales, Polizei, Verfassungsschutz, Katast rophenschutz, Rettungsdienste, Krisenmanagement, Beauf sichtigung der Sparkassen –, jetzt auch zuständig für den Be reich Migration – neu –, Flüchtlingsaufnahme und für den Be reich der Digitalisierung, ein ganz entscheidendes Zukunfts thema und ein Thema, bei dem sich diese Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat, wirklich etwas zu machen.

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Der neue beamtete Staatssekretär, der beim stellvertretenden Ministerpräsidenten geschaffen werden soll, wird sich im Schwerpunkt fachlich um den gesamten Sicherheitsbereich im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration kümmern. Damit meine ich im Einzelnen die Polizei, den Ver fassungsschutz, die Hilfsorganisationen und den Katastro phenschutz. Ich bitte um Verständnis dafür, dass diese Stelle sinnvoll und notwendig ist. Deswegen werden wir sie auch schaffen.

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Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/348 vor beratend an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration und federführend an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

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Dass die bisherigen Zuständigkeiten im Bereich der Migrati on auf das neu gefasste Ministerium für Inneres, Digitalisie rung und Migration übergehen, ist auch eine relativ logische Angelegenheit, macht Lösungen aus einer Hand möglich.

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Auch dass die Themenbereiche Migration und Integration, die zueinander gehören, auf zwei verschiedene Ressorts verteilt werden, deren Chefs auch noch aus unterschiedlichen Partei en sind, halte ich für wenig zielführend. Herr Seibel geht so gar noch einen Schritt weiter. Er bezeichnet die Trennung die ser beiden Themen als Sollbruchstelle.

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Für die AfD war schon damals klar, dass das eine Nebelkerze war. Denn der Satz "2015 darf sich nicht wiederholen" ist nichts anderes als Propaganda zur Täuschung des eigenen Volkes. Selbstverständlich hat sich von CDU bis Linkspartei niemand im Grundsatz kritisch mit dem Phänomen der Migration beschäftigt. In der letzten Bürgerschaftssitzung fragte der Kollege Grutzeck von der CDU doch noch tatsächlich, was die AfD für die Integration von Flüchtlingen getan habe. Lieber Herr Grutzeck, Sie verstehen noch immer nicht drei fundamentale Punkte.

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Diese Debatten sind nicht neu. Es hat ähnliche Debatten bereits anlässlich früherer Beitrittsdiskussionen gegeben. Ein Blick in die Geschichte ist dabei sehr hilfreich. So sank beispielsweise die Migration von Spanien beim Beitritt in die EU von 120 000 Arbeitnehmern Ende der 70er Jahre beim Aufnahmeantrag auf schließlich 2 000 bis 3 000 Anfang der 90er Jahre nach dem Beitritt. Fazit dieser Studie ist, dass mittelfristig weniger die Zuwanderung in die derzeitigen Mitgliedsstaaten ein Problem darstellen könnte, sondern dass vor allem die neuen Mitgliedsstaaten mit den Auswirkungen der Abwanderung zu kämpfen haben werden.

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In den Ausschussberatungen haben wir einige Fragen klären wollen, bei denen sich für uns im Hinblick auf die Nebenab reden noch Unklarheiten ergeben haben. Da war die Frage, wer denn in Zukunft für den Breitbandausbau in diesem Land zuständig ist, das Ministerium für Ländlichen Raum oder das Ministerium für Digitalisierung. Dazu gab es die Antwort, in Zukunft sei das Ministerium für Ländlichen Raum nach wie vor für den Breitbandausbau zuständig. Deshalb stellt sich mir schon die Frage, weshalb das Ministerium für Inneres, Digi talisierung und Migration im Digitalisierungspaket 150 Mil lionen € für den Breitbandausbau festlegen lassen wollte. Viel leicht können Sie das noch einmal aufklären. Wer ist jetzt für Digitalisierung zuständig: der Innenminister oder der Land wirtschaftsminister? Die Leute, die etwas von Digitalisierung verstehen, würden das sicher gern erfahren.

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Sehr geehrter Herr Minister Lauinger, dass es sich hier nur um eine zweistellige Fallzahl in der Vergangenheit handelte, ist lediglich Beschwichtigung. Mit der zunehmenden Abarbeitung der neuen und vor allem der alten und komplizierten Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird aller Voraussicht nach die Zahl der Fälle von notwendiger Abschiebehaft zukünftig steigen, ganz ähnlich wie die Zahl der Fälle vor den Thüringer Verwaltungsgerichten auch sprunghaft angestiegen ist. Wenn Thüringen für sich allein diese Plätze nicht schaffen kann oder will, so sollten wir mit unseren Nachbarn endlich richtig kooperieren, kurzfristig durch Abordnung von Personal nach Eisenhüttenstadt, um dort wieder Neuaufnahmen zu ermöglichen, und mittelfristig mit der Schaffung neuer Haftplätze für Abschiebehaft. Unsere Nachbarn Sachsen und Sachsen-Anhalt beispielsweise werden über kurz oder lang vor den gleichen Problemen stehen wie wir. Und mit den Sachsen kooperieren wir ja bereits sehr gut beim Neubau einer Haftanstalt.

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Zum anderen sprechen wir darüber, ob und wie es uns gelingt, aus Ruhestandsbeamten wieder hoheitlich einsetzbare, aktive Beamte zu machen. Hier lasse ich eine entsprechende Bundesratsinitiative wenn nötig - prüfen. Mit diesem Gesetz würden wir am Ende ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen, die über allen Sachverstand verfügen, den wir jetzt brauchen. Das ist eines der zentralen Probleme, die wir jetzt haben, wenn ich die Situation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anschaue. Denen ist deswegen mit Stellen in Stellenplänen nicht geholfen, weil es die Menschen schlicht nicht gibt, die die Qualifikation haben, als Entscheiderinnen und Entscheider in Asylverfahren jetzt zu entscheiden. Das eine ist, das Geld und die Stellen zur Verfügung zu haben, aber die ausgebildeten Menschen fehlen. Wir haben aber unter unseren Pensionären ganz viele, die allen Sachverstand haben in anderen Sachbereichen, die wir sofort einsetzen könnten, wenn sie denn wollten und das freiwillig machen. Das wollen wir miteinander tun.

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Wir sind immer noch beim Tagesordnungspunkt Geschäftliches. Die Fraktion der CDU hat um die Aufhebung der Überweisung ihres Antrags über Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichen- und Bestattungswesen auf Drucksache 15/784 an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz gebeten, da das vom Senat zum gleichen Sachverhalt eingebrachte Gesetz über Viertes Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes auf Drucksache 15/2539 nur in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz überwiesen wurde und mit der Aufhebung beide Drucksachen in diesem Ausschuss gemeinsam beraten werden könnten. –

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in der Langfassung ist es einfach zu früh, die Ergebnisse tatsächlich zu bewerten und fundierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir hätten uns etwas mehr Zeit dazu lassen sollen und wie verabredet zunächst erst einmal im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz grundsätzlich darüber diskutieren sollen.

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Weitere Illegalisierung von Flucht und Migration verhindern - Hau-Ab-Gesetz im Bundesrat stoppen!

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Umso wichtiger ist es, den sensiblen Umgang mit dem Kirchenasyl weiter zu begleiten. Soll es fortbestehen, darf seine Akzeptanz, die des Kirchenasyls – und das ist, glaube ich, unstrittig, für die Aufgaben, die es sich mal ursprünglich ins Stammbuch schrieb –, darf seine Akzeptanz nicht gefährdet werden. In Einzelfällen kann das Kirchenasyl dazu führen, dass ein zuvor als unzulässig beschiedenes Asylbegehren aufgrund einer dann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführten Prüfung positiv beschieden wird. Aber es muss eben die Ausnahme bleiben. Dann, denke ich, wird das weiterhin akzeptiert, auch von den Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass mit den Kirchen in wesentlichen Punkten eine Einigung zum Thema Kirchenasyl in der letzten Woche erzielt wurde. Insofern ist Ihr Antrag möglicherweise in vielen Fällen hinfällig. Ausgangspunkt ist das Gespräch des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit dem Bevollmächtigten der Evangelischen und der Katholischen Kirchen. Auf folgende Ergebnisse wurde sich dabei verständigt:

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Wie die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche erklärte, gab es, wie gehört, im Februar 226 Kirchenasyle mit den schon erwähnten 411 Personen. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft handelt es sich tatsächlich in den meisten dieser Fälle um sogenannte Dublin-Fälle. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte angedacht, die Frist, in der die Überstellung der Asylbewerber an das betreffende EULand möglich ist, wieder von 6 auf 18 Monate zu verlängern.

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staaten rund drei Viertel der Asylbewerber in der Europäischen Union auf. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat Wege zu einem europäischen Quotenmodell aufgezeigt, damit Flüchtlinge gerechter über Europa verteilt werden. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Förderung einheitlicher Standards im gemeinsamen europäischen Asylsystem. Seit 1999 wird in der Europäischen Union daran gearbeitet, in der Realität ist davon noch recht wenig zu spüren.

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Sehr verehrte Damen und Herren, nun stellt sich folgende Frage zur Debatte über Kirchenasyl: Wie kann das EU-Asylsystem den menschenrechtlichen und flüchtlingsrechtlichen Aufgaben gerecht werden? Hier ist die Bundespolitik gefragt. Hier sollten sich die Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie Bundesinnenminister Herr de Maizière dieser Debatte stellen, statt die Kirche zu kritisieren.

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Mittlerweile haben sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darauf geeinigt, dass die Tradition des Kirchenasyls nicht infrage gestellt wird. Gleichzeitig wurde die Einführung einer verschärften Fristenregelung aufgehoben. Die Kirchen erkennen ihrerseits an, dass das Kirchenasyl kein eigenständiges, neben dem Rechtsstaat stehendes Institut ist. Wir begrüßen die Einigung, dass die Gewährung von Kirchenasyl nur in Einzelfällen als Ultima Ratio in Betracht kommt. In solchen Fällen soll es demnach so frühzeitig wie möglich eine Einzelfallprüfung geben, für die Kirche und Bundesamt zentrale Ansprechpartner benennen. Dieses Verfahren soll zunächst bis zum Herbst erprobt werden.