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Zweitens: Im 27. Jahresbericht wurde festgehalten, dass für die Komponenten des Systems der Telekommunikationsüberwachung die erforderliche Verfahrensbeschreibung fehlt. Diese sollte bis Ende Februar 2006 erstellt und mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt werden. Der Ausschuss erwartet einen entsprechenden Bericht für Mai 2006.

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Das Wort hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Holst.

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Herr Holst, Landesbeauftragter für den Datenschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich recht herzlich, dass Sie mir hier die Gelegenheit geben, zu Ihnen zu sprechen. Es ist in dieser Legislaturperiode das erste Mal, dass das Parlament von der Regelung im Paragraphen 33 des Bremischen Datenschutzgesetzes Gebrauch macht und dem Landesbeauftragten im Rahmen der Aussprache zum Jahresbericht das Wort erteilt.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist von der Verwaltung über Entwürfe für Rechtsvorschriften, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, rechtzeitig zu unterrichten. Ein Austausch über Datenschutzfragen bei Gesetzentwürfen findet mit der Verwaltung auch in der Regel statt. Ich setze mich aber oft nicht in allen Punkten durch. Dabei kann es sich um entscheidende Punkte handeln wie zuletzt bei den Änderungen im Bremischen Polizeigesetz und im Bremischen Verfassungsschutzgesetz.

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Es gibt leider kein geregeltes Verfahren, wie diese meine Bedenken an Sie, die Parlamentarier, transportiert werden. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie bei allen Regelungen, die die personenbezogene Datenverarbeitung betreffen, sich zunächst fragen, ob eine entscheidende Vorfrage, nämlich inwieweit der Datenschutz wirklich dort berücksichtigt worden ist, geklärt ist. Wenn Sie der Meinung sind, es könnte Probleme geben, dann bitte ich Sie, sich an mich zu wenden oder an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und uns unmittelbar und direkt dazu zu befragen. Rufen Sie uns an, oder laden Sie uns in die Deputationen ein und in die Ausschüsse! Begnügen Sie sich nicht damit, dass die Verwaltung Ihnen sagt, welche Meinung der Datenschutzbeauftragte hat!

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Nicht mitgezählt sind die vielen schriftlichen Eingaben, die oft eine Prüfung vor Ort erforderlich machen und in der Regel weiteren Schriftverkehr erfordern. Dabei geht es häufig für Bürger um existenzbedrohende oder wirtschaftlich beeinträchtigende Maßnahmen, hervorgerufen durch die Datenverarbeitung von öffentlichen und privaten Stellen. Auch Vertreter aus Wirtschaft und Verwaltung wollen von mir datenschutzrechtlich und technisch beraten werden. Dabei erwarten sie ebenso wie die Bürger, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf der Höhe der technischen Entwicklung ist, sei es das mo derne Handy, Stichwort „Blackberry“, sei es das In

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Das Bundesverfassungsgericht hat dem Datenschutz – der Landesbeauftragte hat darauf hingewiesen – in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts Grundrechtscharakter verliehen. Daraus folgt, dass soweit wie möglich die ohne Zwang ausgesprochene Einwilligung der Betroffenen in die Verarbeitung ihrer Daten oberster Grundsatz sein muss. Gerade die Nutzung neuer Informationstechnik, die mit großen Risiken verbunden ist, bedarf grundsätzlich der Entscheidung der Betroffenen.

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Es sollte Ziel unserer Bremer Politik sein, der Politik der großen Koalition, diese beiden Städte Bremen und Bremerhaven nicht nur zu hervorragenden Standorten für die Informations- und Kommunikationstechnik zu machen, sondern auch Vorbild für menschengerechte Gestaltungen dieser Techniken zu sein. Dass die Informationstechnik und die damit verbundenen Datenschutzprobleme für die Menschen immer undurchschaubarer werden, zeigt, wie wichtig es ist, dass wir die Kontrolle darüber haben müssen. Umso unverständlicher ist es, dass der Datenschutz zu den Gebieten gehört, die man aus haushaltsmäßigen Zwängen nach hinten schiebt. Ob es richtig ist, wird sich später herausstellen.

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Wenn es dann beschlossen wird, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bedeutet dies für das Landesamt für Datenschutz ein höheres Arbeitsaufkommen, dies möchte ich hier noch einmal deutlich machen, aber auch die Behörden, die Akten herausgeben müssen, haben mehr Arbeit. Auf jeden Fall habe ich es mir so von einigen Leuten, die auch in diesem Bereich in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen tätig sind, sagen lassen. Wir haben hier aber eine Datenschutzdebatte. Das war auch nur ein kleiner Ausflug, da sich auch der Rechtsausschuss mit diesem Gesetz befassen muss.

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Der 27. Jahresbericht könnte den Eindruck erwecken, dass der Landesbeauftragte seinen Aufgaben überwiegend beziehungsweise in vollem Umfang gerecht wird. Dabei ist die Leistungsgrenze längst erreicht. Laut Stellenplan stehen mir in den kommenden Jahren elf Beschäftigte zur Verfügung. Davon arbeiten drei im Bereich der allgemeinen Verwaltung, zwei befinden sich in Altersteilzeit in der Freistellungsphase. Es verbleiben somit sechs. Da ich im Datenschutz sowohl für den öffentlichen wie für den privaten Bereich zuständig bin, halbiert sich diese Zahl noch einmal, so dass wir im Moment also bei drei ganzen Beschäftigten für die beschriebenen materiellen, technischen und rechtlichen Aufgaben im öffentlichen Bereich sind. In dieser Lage können zusätzliche Großprojekte wie das Pilotprojekt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte oder demnächst die Übertragung weiterer Aufgaben nach dem Informationsfreiheitsgesetz ohne wenigstens vorübergehenden personellen Ausgleich nicht mehr geschultert werden. Ich habe die Hoffnung, dass mit Ihrer Unterstützung eine Lösung gefunden wird.

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Ferner hat das Bundesverfassungsgericht – dies möchte ich noch einmal deutlich auch an die Verwaltung richten – die Existenz der Datenschutzbeauftragten als eine unabdingbare Voraussetzung des rechtmäßigen Umgangs mit personenbezogenen Daten angesehen. Voraussetzung hierfür ist der unbeschränkte und bedingungslose Zugang des Datenschutzbeauftragten zu den Daten sowie zu den Unterlagen über ihre Verarbeitung. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass dort nur wenige Datenschutzlinien, die wir hier im Bremischen Datenschutzgesetz gefordert haben, und auch nur schleppend und nach langen Zeiten der Aufforderung, erfüllt werden. Überhaupt ist in einigen Bereichen die Bereitschaft, mit den Datenschutzbeauftragten zu kooperieren, so stelle ich es fest, in der letzten Zeit gesunken, so dass ich persönlich den Eindruck habe, der Datenschutz wird von einigen nicht mehr so ernst genommen wie vielleicht 1980 oder 1990.

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tionen: Informationsschutz, Verarbeitungssicherheit geschützter Informationen und Transparenz. Ich glaube also, dass der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger auf Dauer in unserer Gesellschaft eine Wertigkeit haben werden, die zunehmen wird.

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Im Rechtsausschuss gab es eine gute Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern. Für die geleistete Arbeit im Datenschutzbereich möchte ich mich im Namen meiner Fraktion auf das Herzlichste bei allen Mitarbeitern des Landesamtes für Datenschutz bedanken.

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Scoring, massenhafte Datenerfassungen durch die Polizei, durch die Straßenverkehrsbehörden – es wird ja inzwischen jedes Kennzeichen jedes privaten Autos, das auf einer Autobahn fährt, erfasst – und die verfassungswidrige Einführung einer Speicherpflicht für Telefon- und Internetkommunikationsdaten sind Ausdruck eines gesellschaftlichen Trends, und der heißt Datensammelwut. Datensammeln auf Vorrat ist Generalverdacht! Datensammeln leistet Vorurteilen und Schubladendenken Vorschub. Wir müssen dem mit dem vielleicht wichtigsten Vorsatz beim Datenschutz entgegentreten: Was gar nicht erst erfasst wird, muss auch nicht besonders geschützt werden.

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Datenschutz gerät immer dann leicht vor die Hunde, wenn irgendwelche gerade aktuellen Vorurteile gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen im Spiel sind. Das war der Grund, weshalb es für die Befreiung von Rundfunkgebühren nach dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht mehr ausreicht, eine Bescheinigung der Sozialbehörde beziehungsweise des umbenannten Arbeitsamtes vorzulegen, sondern es soll der komplette Originalbescheid abgeliefert werden, und das alles mit der offiziellen Begründung, dass man einem möglichen Missbrauch und Betrug begegnen wolle, und zwar nach dem Vorurteil: Wenn es um arme Leute geht, muss man sich besonders gegen Betrug schützen. Das war der Grund, weshalb die kompletten Bescheide, einschließlich zum Beispiel der Details über die vereinbarte Drogentherapie, die zwischen Bagis und Arbeitslosengeld-II-Empfänger vereinbarte Privatentschuldung oder Bescheide über die Kinderbetreuung, an die GEZ geschickt werden sollten. Die Bescheide sind manchmal 20 bis 30 Seiten lang und enthalten intime Details über das eigene Leben.

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Holst! Zunächst einmal meinen Dank an unsere Berichterstatterin, die recht spontan, aber sehr gut in dieses Thema eingestiegen ist, nachdem Frau Dr. Hannken uns ja verlassen hat! Dann herzlichen Dank an den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Holst, mitsamt seinem Mitarbeiterstab, der wieder einen sehr guten Bericht gefertigt hat, der durch meine Mithilfe vielleicht etwas dünner geworden ist, weil ich zwei Mal gemeckert habe, dass er mir zu dick war!

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Ferner stehen noch Berichte beziehungsweise Lösungen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung und im Bereich des Stofftwechsel-ScreeningVerfahrens für Neugeborene aus. Auch in diesen Bereichen wird an einer Lösung, die dem Datenschutz gerecht werden soll, gearbeitet. Das ist gut und richtig so!

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Zum allgemeinen Datenschutz haben sich die Kollegen dankenswerterweise schon sehr ausführlich geäußert. Das brauche ich dann nicht mehr zu tun.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, von der Stellungnahme des Senats und von dem Bericht des Rechtsausschusses Kenntnis.

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Herr Staatsrat, gibt es aus Sicht des Senats besondere Gründe – beispielsweise Datenschutz oder das Persönlichkeitsrecht der Inhaftierten –, den Zugang außen Stehender soweit es geht zu beschränken?

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Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt stärken

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welchen Grundsätzen und Leitlinien muss der Datenschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern folgen?

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Meine Damen und Herren, im öffentlichen Bereich wird sehr umfangreich mit persönlichen Daten umgegangen. Ein Bereich mit ganz besonders vielen Daten ist das Bürger-Service-Center. Seit 2002 läuft das, aber ein Konzept, wie mit den Daten auch sicher umgegangen werden kann, gibt es bis heute nicht. Das ist schon ziemlich unglaublich, aber es ist so. Wir haben 2006, und seit 2002 läuft das. Es musste damals beim Bürger-Service-Center alles sehr schnell gehen, und an den Datenschutz hat schlicht niemand gedacht. Dann der absurde bremische Zwischenstand: Es ist ein externes Unternehmen für einiges an Geld beauftragt worden, das reparieren sollte, was die Verwaltung eigentlich von Anfang an selbst hätte machen müssen. 2002 hat das Bürger-Service-Center angefangen, Daten zu verarbeiten, und ein Datenschutzkonzept gibt es immer noch nicht.

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Ja, gut, das gehört auch dazu. Man muss einfach aufpassen und das fällt einem nicht leicht, wenn man viele Informationen aus allen Ecken bekommt. Ich will damit nur sagen, auch die Parlamentarische Kontrollkommission wird und hat sich damit schon befasst und wird das fortführen. Ich glaube aber, eins ist auch sicher, das ist heute angesprochen worden, deswegen bleibe ich bei Pößneck: Es ist wichtig, dass es uns weiterhin gelingt, dass wir auch den Verfassungsschutz weiter in die Lage versetzen, Informationen auch an die Kommunen noch in verstärkterem Umfange zu geben. Ich will das ausdrücklich unterstreichen. Wir müssen genau prüfen und das Innenministerium haben wir ja auch schon gebeten, sich damit zu befassen, es muss also auch nach der jetzigen Rechtslage überprüft werden. Ich sage nur „Datenschutz“ in Richtung PDS - Datenschutzgesetz, Verfassungsschutzgesetz, einschlägige Gesetze. Es muss geprüft werden, ist es nach der jetzigen Rechtslage möglich, bestimmte Informationen dorthin zu geben, wo sie diejenigen, sprich die Kommunen, gern hätten. Wenn das nicht geht, dann muss man nach Wegen suchen, da müssen die Gesetze geändert werden. Da gibt es doch gar keine Frage. Das muss passieren und das wird natürlich auch passieren, dass auch solche Dinge dann transparenter werden; denn wir wollen ja gerade, wie es auch Dieter Althaus oder der Innenminister gesagt haben, den Verfolgungsdruck erhöhen. Dieter Althaus hat gesagt, in unserem Freistaat, in unserem Lande werden wir mit allen Mitteln entgegentreten. Das ist das A und das O. Wenn dazu Gesetze zu ändern sind, dann müssen wir das tun. Aber ich will in dem Zusammenhang, weil das auch eine Rolle spielt, zu Pößneck noch mal darauf verweisen, jeder kennt zumindest im Innenausschuss, aber auch durch die

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Alle diese Fälle haben zu Recht einen Aufschrei der Öffentlichkeit ausgelöst. Man hat sich gefragt: Wo ist eigentlich der Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt? Man hat festgestellt, dass das in verschiedenen Gesetzen geregelt ist: im Bundesdatenschutzgesetz, im Telemediengesetz, im Betriebsverfassungsgesetz, im Bundespersonalvertretungsgesetz und im Arbeitssicherheitsgesetz.

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Herr Lichdi hat schon darauf hingewiesen, dass sich das Bundeskabinett im Februar darauf geeinigt hat, dass in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden soll. Wir halten es für richtig, dass in dieser Legislaturperiode durch grundsätzliche Regelungen zunächst ein Rahmen gegeben wird und dass man dann, in der nächsten Periode, ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg bringt, woran die Länder über den Bundesrat beteiligt sind.

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Wenn Sie das nicht glauben, dann schauen Sie mal bitte in den Antrag der Linksfraktion, ausgearbeitet von den Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Neškowitć, Petra Pau und einigen anderen, ganz aktuell im Bundestag zum Thema „Datenschutz für Beschäftigte stärken“, Bundestagsdrucksache 16/11376. Ich empfehle der Bundestagsfraktion der GRÜNEN, diesem sehr guten Antrag der Linksfraktion im Bundestag zuzustimmen. Vielleicht stimmen noch einige andere zu. So hätten wir ganz, ganz schnell ein Bundesdatenschutzgesetz.

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Franz Müntefering ist ja bekannt für kurze, knappe Sätze. Deshalb: Erstens, das Thema ist wichtig. Das Anliegen ist gut. Der Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist notwendig.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in der Tat aktuell. Wir haben in diesem Haus in der vergangenen Legislaturperiode bereits öfter über Datenschutzprobleme gesprochen. Ein Datenskandal folgt dem anderen. Die Thematik verliert nicht an Brisanz. Allerdings muss man feststellen: Zählbare Ergebnisse im Bereich des Datenschutzes sind in der vergangenen Legislatur eher Mangelware.

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Seit das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung konkretisiert hat, muss man feststellen, dass der Datenschutz immer einen Schritt hinter der technischen

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Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, kann ich Sie trösten: Wenn die FDP sowohl im Bund als auch hier in Sachsen Regierungsverantwortung übernimmt, wird das mit dem Datenschutz wesentlich schneller gehen, als es in den vergangenen Jahren der Fall war.