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Ich möchte in diesem Zusammenhang aus dem Grundsatzprogramm unserer Union zitieren, denn darin, Herr Kollege Lafontaine, findet sich sehr viel Wahres: „Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, im Rahmen festgelegter Grenzen die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendige Technik zu nutzen und sich die hierfür notwendigen Informationen zu beschaffen. Datenschutzinteressen sind mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen.“ Und jetzt kommt das Entscheidende, Herr Kollege Lafontaine: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“

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Auch das Bundesverfassungsgericht hat nach den schlimmen und verabscheuenswürdigen terroristischen Anschlägen im Nachgang zum 11. September umgedacht. Ich zitiere hierzu aus einem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung, einem Artikel von Prof. em. Dr. Erhard Denninger. Darin wird ausgeführt, dass nun auch das Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass das Polizeirecht jeweils nach den Erkenntnissen neuartiger Gefährdungs- und Bedrohungssituationen fortzuentwickeln ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzentwurf wollen wir genau das tun. Wir wollen also die richtige Balance zwischen Freiheit, Sicherheit und Datenschutz neu austarieren. Wir sind der Auffassung, dass wir Ihnen diesbezüglich einen guten Gesetzentwurf vorlegen.

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Man geht heute aus vom Kampf gegen den Terrorismus - Sie kennen das ja alles als Totalüberwachung der ganzen Welt und jedes Einzelnen rund um die Uhr, wenn er bestimmte Geräte hat. Es ist ja heute so, dass man selbst Zahnbürsten hat, die Daten auf irgendwelche Server spielen, die diese dann wiederum in die USA übertragen. Wir leben in einer Welt, diese wirklich ganz, ganz anders aussieht als die Welt, die wir früher einmal kannten. Da stimme ich dem, der das gesagt hat, zu. Aber der Datenschutz ist eben ein Kernanliegen jeder freien Gesellschaft.

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Wenn man sich zum Beispiel Sorgen macht, dass der Datenschutz nicht genügend gewahrt wird, ist

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Also nehmen Sie mir ab, dass die pauschale Zuweisung, die Sie versucht haben, nicht zutreffend ist. Wir brauchen Vertrauen in unsere Polizei, wir müssen unsere Polizei unterstützen. Sie ist konstituierend für jede staatliche Ordnung, für jede Gesellschaft. Aber auf der anderen Seite müssen wir auch die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger schützen und den Datenschutz. Diese Balance zu finden, ist Aufgabe der Parlamente. Da wird es unterschiedliche Sichtweisen geben, aber wir sollten und das spreche ich Ihnen ausdrücklich zu - nicht die einen in die eine Ecke schieben und die anderen in die andere. Wir ringen miteinander, Herr Kollege Schäfer, wie beim sportlichen Wettbewerb, um die besseren Argumente.

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rinnen und Schüler in Deutschland benötigt. Nach manchen Vorstellungen bekäme dann jeder Schüler mit der Einschulung eine Identifikationsnummer, damit man Wanderungen und bestimmte Entwicklungen besser nachvollziehen kann. Dazu sage ich Ihnen ganz offen: In dem Zusammenhang dreht sich mir etwas im Bauch um. Das hat auch etwas mit Datenschutz zu tun. Ich sage dazu: Man kann es mit der statistischen Erheberei auch übertreiben.

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Meine Fraktion hätte es allerdings gerne gesehen, wenn man den Vorschlägen des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes gefolgt wäre, nämlich Regelungen, die das Prüfverfahren des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Ablehnung der Auskunftserteilung näher bestimmt hätten, und auch eine Klarstellung des Geltungsbereiches bei

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Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Umgang mit den Meldebehörden - das ist normalerweise die Kommune seines Heimatortes - dadurch erheblich vereinfacht und auch schneller. Ein umfassender IT-Einsatz lässt eine verbesserte Qualität und Aktualität der Melderegister erwarten. Datenschutz und Datensicherheit haben hierbei höchste Priorität, was für uns alle ebenfalls wichtig ist. Auch muss sichergestellt sein, dass die Daten bei elektronischer Übermittlung nicht unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangen.

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Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir bei einem Blick in die Reihen eine Zwischenbemerkung. Wir werden in Kürze die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz vornehmen. Ich erinnere daran, dass es hierfür einer Zweidrittelmehrheit bedarf.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gemäß § 20 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG - LSA)

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag gewählt. Er ist Beamter auf Zeit und wird vom Präsidenten des Landtages für die Dauer von sechs Jahren berufen.

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Der Landtag von Sachsen-Anhalt wählte in seiner Sitzung am 9. April 1992 erstmals einen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Gewählt wurde damals Herr Klaus-Rainer Kalk, nachdem er bereits im Dezember 1990 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Datenschutzes beauftragt worden war.

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Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ist eine einmalige Wiederwahl zulässig. In der Sitzung am 8. Oktober 1998 wählte der damalige Landtag der dritten Wahlperiode erneut Herrn Kalk zum Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diese Aufgabe nimmt Herr Kalk bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt war.

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Meine Damen und Herren, auch der vorliegende Vorschlag der SPD-Fraktion wird dort Beachtung finden. Wir werden diesen Gedanken im Rahmen einer Gesamtanalyse prüfen und in das Gesetz einfließen lassen. Ich will zu Ihrem Gesetzentwurf nun noch eines sagen. Herr Bartling, man wundert sich ja doch, wo das alles herkommt. Sie haben den Gesetzentwurf aus einem Vorschlag der SPDFraktion in Schleswig-Holstein abgeschrieben. Herr Kollege Bartling, Sie haben uns allerdings leider verschwiegen, dass in Schleswig-Holstein eine Anhörung stattgefunden hat. Sie haben ja immer gesagt, ich hielte nichts vom Datenschutz und wollte ihn abschaffen. Ich zitiere jetzt einmal aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus Schleswig-Holstein, was er dazu gesagt hat:

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Auf der Basis der zitierten Rechtsgrundlagen und des zitierten Gesetzes hat die Landesregierung beschlossen, Ihnen Herrn Ministerialrat Dr. Harald von Bose als Nachfolger im Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorzuschlagen. Es ist weder üblich noch nötig, an dieser Stelle die Einzelheiten seiner Biografie vorzutragen. Sie haben in Ihren Unterlagen eine tabellarische Auflistung seiner wesentlichen biografischen Daten.

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Ich bin darüber informiert, dass Herr Dr. von Bose sich in allen Fraktionen persönlich vorgestellt hat, und ich bin darüber informiert, dass die Absprachen zwischen den Fraktionen, die in diesem parlamentarischen Geschäft bei Personalentscheidungen immer üblich sind, in der Zwischenzeit abgeschlossen sind, sodass die Landesregierung Ihnen heute einen Personalvorschlag unterbreiten kann. Ich bitte Sie, Herrn Dr. von Bose bei der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Land Sachsen-Anhalt Ihre Stimme zu geben. - Vielen Dank.

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Ich möchte Ihnen kurz diesen Stimmzettel erläutern. Im Kopfteil steht: Wahlvorschlag der Landesregierung, Herrn Dr. Harald von Bose zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wählen. Auf dem Stimmzettel können Sie entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Wie Sie wissen, wäre der Stimmzettel bei allen anderen Formen der Kennzeichnung als ungültig zu werten.

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Wie ich eingangs erläuterte, bedarf der Antrag in der Drs. 4/2031 zur Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Landtages, mindestens jedoch der Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

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Damit ist Herr Dr. Harald von Bose, den ich auf der Nordtribüne sehr herzlich begrüße, zum Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt gewählt worden. - Herr Dr. von Bose, nehmen Sie die Wahl an?

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Ich möchte aber bereits heute die Gelegenheit nutzen und Herrn Kalk für seine überaus erfolgreiche Tätigkeit beim Aufbau seines Amtes und als Beauftragter für den Datenschutz namens des Hohen Hauses und auch persönlich sehr herzlich danken.

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Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen regelt den Anspruch auf Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger der Freien Hansestadt Bremen sowie ein antragsunabhängiges Veröffentlichungsgebot für öffentliche Stellen, um staatliches Handeln transparenter zu gestalten. Die Ausschüsse haben in ihrer gemeinsamen Sitzung durch Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der auch für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, sowie von Professor Dr. Kubicek, Professor für Angewandte Informatik an der Universität Bremen, Informationen dazu eingeholt. Gleichzeitig haben die Ausschüsse die Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände Bremen sowie der Humanistischen Union und Transparency International in die Beratung einbezogen. Außerdem ist der Justitiar von Radio Bremen involviert gewesen, weil Radio Bremen als Körperschaft öffentlichen Rechts ein Anliegen hatte, das in dem geänderten Gesetzent––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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Ich kann nur sagen, die CDU hat anscheinend ein bisschen Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern. Der Amtsschimmel wird in Bremen leider so weiter wiehern. Es bleibt bei nur einem kleinen Schritt. Wir hoffen, dass die Erfahrungen, die wir mit dem Gesetzentwurf machen, positiv sind. Ich freue mich auch, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz heute hier ist und den Beratungen beiwohnt.

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Dann kann ich noch sagen, Kollegin Sokol, Landesbeauftragte für Datenschutz aus Nordrhein-Westfalen, zu sehen gewesen bei „Buten un binnen“, da waren ja auch Sie gefragt worden, Kollege Strohmann, hat auch gesagt, dass der Gesetzentwurf der großen Koalition ein nicht so weit gehender Schritt ist, dass man zu weitergehenden Lösungen kommen muss und die Erfahrungen der anderen Bundesländer mit aufgreifen soll. Das ist und bleibt grüne Position.

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28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2006

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Wer der Überweisung des 28. Jahresberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 16/980 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Herr Jäger hat versucht, das eindrucksvoll darzustellen. Sie wollen die öffentlichen Unterschriftensammlungen auf unseren Straßen und Plätzen verbieten. Sie entdecken auf einmal Ihr Herz für den Datenschutz

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und schieben diesen Datenschutz vor, um die Menschen davon abzuhalten, sich in diese Unterschriftenlisten einzutragen. Sie wollen die Volksentscheide von den allgemeinen Wahlen abkoppeln. Dass Sie diesen Anschlag auf unsere stolze hanseatische Demokratie auch noch perfide mit Einsparung begründen, ist der Tiefpunkt Ihrer Argumentation.

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Damals hatte niemand von Ihnen Probleme mit dem Datenschutz. Wenn es gerade passt, dann nutzen Sie das Instrument und wenn es nicht passt, dann schaffen Sie es ab. Das scheint Ihr alleiniges Motto zu sein: Eiskaltes Machtkalkül.

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Doch nun zu den Einzelheiten unseres Gesetzentwurfes. Diese betreffen zunächst das Volksbegehren. Hier sollen zunächst die Unterschriftenlisten durch Einzelbögen ersetzt werden. Diese Änderung erfordert der Datenschutz. Es darf nicht so sein, dass jeder, der auf einer Unterschriftenliste erscheint, erkennen kann, wer das Volksbegehren ebenfalls unterstützt. Zudem ermöglichen Einzelbögen eine maschinelle Auswertung, sodass es bereits hier zu Kostenersparnissen kommen kann. Weiter wollen wir, dass die Eintragung zur Unterstützung eines Volksbegehrens nur noch in amtlichen Stellen stattfinden kann. Die Möglichkeit, Unterschriften sofort vor Ort bei den informierenden Initiatoren zu leisten, wird wegfallen. Dies wird natürlich dazu führen, dass es schwerer sein wird, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Gleichwohl, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist diese Ände

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Zu Ziffer 2 des Antrages. Hier geht es um die Frage, ob die Eintragung auf Sammellisten oder auf Einzelbögen erfolgt. Ansonsten marschieren Sie hinter der Hostie Datenschutz her wie die zuverlässigsten Katholiken auf der ganzen Welt, aber hier spielt das auf einmal keine Rolle mehr.

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Dann kommen wir, Frau Mandel, zu Ziffer 1 des Antrages, die ist besonders hübsch. Dort steht, dass die Eintragungsfrist für das Volksbegehren verlängert wird. Dagegen kann man auch nichts haben, gegen Datenschutz kann man nichts haben, gegen eine Übernahme der Regelungen aus neun anderen Bundesländern kann man eigentlich auch nichts haben, weil unsere Quoren immer noch die niedrigsten sind.