Ein vom Betroffenen am 1. März 2017 gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Abschiebung zu untersagen, wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustands am gleichen Tag abgelehnt. Die Vorprüfungskommission im Hessischen Landtag für Petitionen lehnte eine entsprechende Intervention ab, das Bundesverfassungsgericht ebenfalls. – Meine Damen und Herren, das war ein durch und durch rechtsstaatlich korrektes, durch alle Instanzen hindurchgezogenes Verfahren. Insofern ist das nicht zu kritisieren.
Gymnasiums innerhalb eines Jahres jederzeit die Möglichkeit hat, einen vermeintlich falschen Schüler oder eine vermeintlich falsche Schülerin durch Abschiebung auf die Sekundarschule loszuwerden? Das ist Ihr Plan. Was geschieht denn, wenn ein Schüler, eine Schülerin die Probezeit am Gymnasium nicht schafft? Er oder sie muss wechseln. Damit kriegt dieses Kind einen Stempel auf die Stirn, Versager zu sein, Verlierer zu sein. Ob das gerade im Interesse des Kindes oder im Interesse der Sekundarschule ist, auf die das Kind wechseln soll, wage ich zu bezweifeln.
Herr Abgeordneter, wir haben hier im Plenum mehrfach die Frage diskutiert, in welcher Priorisierung Abschiebungen vorgenommen werden. Ich will das noch einmal kurz erläutern, um Ihnen damit auch die Frage zu beantworten. Der Entscheidung für die Abschiebung liegt eine sorgfältige und sensible Prüfung jedes Einzelfalls zugrunde, die insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt: erstens strafrechtlich relevantes Verhalten. Der priorisierten Rückführung von Menschen, die sich nicht an unsere Rechtsordnung halten, kommt besondere Bedeutung zu, auch wenn das Aufenthaltsgesetz den Vollzug der Ausreisepflicht nicht an Straffälligkeit knüpft. Dann wird nach familiären Bindungen, den Gründen für die Erteilung eines Aufent
haltstitels, nach vorliegenden inlandsbezogenen Vollzugshindernissen und nach bestehenden Duldungsgründen geschaut, und danach wird eine entsprechende Abschiebung durchgeführt. Insofern werden straffällige Afghanen vorrangig abgeschoben, was die Priorisierung angeht.
Herr Innenminister Beuth, handelt es sich bei den vier Personen aus Hessen, die morgen der Abschiebung zugeführt werden sollen, um straffällige Personen? Handelt es sich dabei um männliche oder weibliche Personen und Menschen mit Familienbindungen in Deutschland, in Hessen?
Ansonsten ist es zu spät, und die Abschiebung ist erfolgt. Es kann in der Tat passieren, dass man nichts mehr verhindern kann, dass man den Flieger nicht mehr stoppen kann. Wenn man über das Thema inhaltlich vernünftig debattieren will, macht es zwar keinen Unterschied, wann man es heute behandelt; aber in der Konsequenz macht es möglicherweise einen großen Unterschied, zu welchem Zeitpunkt wir über diesen Antrag diskutieren. Darum: sofort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Abschiebung nach Afghanistan ist für uns alle ein mehr als sensibles Thema. Darüber haben wir im Landtag wiederholt diskutiert; das ist unstrittig. Wir werden möglicherweise weiterhin unterschiedliche Positionen haben. Auch das müssen wir gemeinsam ertragen.
Bisher waren alle Reden sachlich. Da es um eine heute stattfindende Abschiebung geht, muss sich der Hessische Landtag zeitnah positionieren, auch wenn wir am Ende nicht zu der gleichen Auffassung kommen. Deswegen ist es von CDU und GRÜNEN wenig souverän, zu sagen: Wir machen das am Ende der Tagesordnung. – Die Hoffnung,
Die Folgen dieser Politik sind verheerend. Der 23-Jährige Atikullah Akbari wurde Ende Januar aus Bayern nach Afghanistan abgeschoben. Der junge Afghane lebte davor in einer deutschen Familie. Er hat innerhalb kürzester Zeit Deutsch gelernt, er hatte sogar einen Job als Altenpfleger. Kurz nach seiner Abschiebung wurde er bei einem Selbstmordanschlag in Kabul schwer verletzt.
Meine Damen und Herren, heute Morgen versuchten rund 200 Schülerinnen und Schüler einer Berufsschule in Nürnberg, die Abschiebung eines 20-jährigen Mitschülers aus Afghanistan zu verhindern. Polizeibeamte holten offenbar den jungen Mann aus seiner Klasse und nahmen ihn fest. Mitschüler wollten die Abfahrt des Polizeiwagens mit spontanen Blockaden aufhalten. Die Polizei setzte, so berichtete es der Bayerische Rundfunk, Pfefferspray, Schlagstöcke und Hunde gegen die Schülerinnen und Schüler ein.
Deshalb haben wir deutlich gesagt: zu diesem Zeitpunkt, solange das nicht geklärt ist und solange die Verhältnisse dort sind, wie sie sind, keine Abschiebung dorthin.
Von daher noch einmal die Erinnerung an unsere Position in der Frage. An der hat sich nichts geändert. Wir von der SPD-Fraktion sind klar entschieden: bei den jetzigen Verhältnissen keine Abschiebung nach Afghanistan.
Auch in Hessen entstehen zahlreiche Initiativen, die sich der Logik der Ausgrenzung und Abschottung verweigern. Es sind Initiativen wie das „Project Shelter“ in Frankfurt, das „Afghan Refugees Movement“, das „Aktionsbündnis gegen Abschiebung Rhein-Main“ oder die „Initiative Bürgerasyl“ in Hanau.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, anlässlich der heutigen Debatte will ich noch einmal sagen, dass mir das sehr wichtig ist. Denn eben wurde von Frau Faulhaber mit einem Zitat der Eindruck erweckt, bei uns hätte Abschiebung oberste Priorität. Das ist eine Aussage, die einfach nicht stimmt. Das wissen Sie auch. Ich weiß nicht, ob Sie die Zahlen kennen. Wir haben sie hier oft debattiert. Das stimmt doch gar nicht. Wir setzen primär auf freiwillige Ausreise. Das belegen die Zahlen.
Die Abschiebung soll nur im Ausnahmefall erfolgen. Wir wollen das doch gar nicht. Wir setzen auf die freiwillige Ausreise. Deswegen ist es gut, dass die Menschen das wahrnehmen.
Wenn aber ein qualifizierter und kluger Bescheid – darüber können wir gleich reden – erteilt und erkannt worden ist, dass es diese Gründe nicht gibt, dann muss das Verfahren schnell und fair durchgeführt werden. Am Ende führt ein negativer Bescheid aber dazu, dass es zu einer Rückführung kommt. Vor der Beantwortung dieser Frage drücken Sie sich. Sie behaupten sogar, dass es dann keine Abschiebung gibt. Damit widersprechen Sie aber dem Recht auf politisches Asyl und dem Grundgesetz. Das ist die Folge.
Sie unterstellen in Ihrem Antrag, Hessen sei nicht solidarisch, Hessen würde vor allem auf Abschiebung und auf Ausgrenzung von Flüchtlingen setzen. Diese Aussage ist völlig absurd – insbesondere wenn man bedenkt, dass durch den Aktionsplan II 1,6 Milliarden € zur Verfügung gestellt wurden, wenn man bedenkt, dass wir behutsame Verfahren gefunden haben, selbst für kritische Länder, wie z. B. Afghanistan, wo die Bundesregierung etwas anderes macht als wir. Da Sie das alles wissen, dürfen Sie dieses Bild nicht stellen. Daher wehre ich mich gegen das, was Sie hier tun.
Meine Damen und Herren, normalerweise sollte man, wenn man in einer Debatte gesprochen hat, bis zum Ende der Aussprache bleiben und zuhören. Normalerweise mache ich das auch, nur heute bitte ich um Verständnis, dass ich schon früher gehe. Heute findet in Offenbach eine Demonstration gegen die Abschiebung von Schülern nach Afghanistan statt. Diese Demonstration wurde organisiert von Mitschülern und von Lehrern, unter anderem auch mit Unterstützung durch den DGB.
In Offenbach sind mittlerweile über 70 Schüler von einer Abschiebung nach Afghanistan bedroht. Ich finde, es kann nicht sein, dass vom Auswärtigen Amt offiziell eine akute Reisewarnung ausgesprochen wird, zugleich aber Schülerinnen und Schüler in dieses unsichere Land abgeschoben werden sollen. Jedes Kind, jeder Jugendliche verdient ein Recht auf Bildung, auf Unversehrtheit und auf eine gute Zukunft.
Für uns geht immer freiwillige Ausreise vor Abschiebung. Deshalb ist es folgerichtig, konsequent und ausdrücklich zu begrüßen, dass das Land Hessen die freiwillige Ausreise durch Beratung organisiert und unterstützt.
Es gibt aber auch einen Personenkreis, der sich der Ausreise zu entziehen versucht. Aus diesem Grunde kann in einzelnen Fällen unter besonderen Umständen eine sogenannte Abschiebungshaft richterlich angeordnet werden. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die Abschiebungshaft das letzte Mittel ist, um eine Abschiebung durchzuführen. Natürlich wird zuvor geprüft, ob es einerseits kein weniger einschneidendes Mittel als eine Abschiebungshaft gibt und ob andererseits die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Grundlage für eine Abschiebehaft ist immer eine richterliche Anordnung, die nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ergeht.
Wir halten in Hessen die Abschiebungshaft für geboten. Klar ist eben auch: Wer sich seiner Abschiebung entzieht, muss am Schluss mit Konsequenzen rechnen. Sonst würden wir in einem rechtsfreien Raum leben. Ich glaube, wir alle sind stolz darauf und froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Dann muss es aber auch Konsequenzen geben. Das kann im Einzelfall, wie ich ausgeführt habe, eben eine Abschiebehaft sein.
Wir hoffen, dass die Menschen, die einen ablehnenden Bescheid bekommen haben und unser Land verlassen müssen, von der freiwilligen Ausreise Gebrauch machen und wir keine Abschiebung vollziehen müssen. Wir haben oft schon miteinander darüber diskutiert, dass das für alle Beteiligten kein angenehmer Akt ist, der da zu vollziehen ist. Insofern ist das nicht wünschenswert. Ich will das hessische Innenministerium und auch die Landesregierung ausdrücklich loben, weil ich es für richtig halte, dass man in dieser Frage beratend aktiv ist, auch wenn das Einzelne in diesem Hause immer wieder kritisieren.
Frau Kollegin Wallmann hat schon dargestellt, dass wir in den vergangenen zwei Jahren viele Menschen in unser Land aufgenommen haben, über 100.000 allein in Hessen. Wir haben hier im Hause in vielen Debatten über Einzelfälle bei der Abschiebung diskutiert. Ich habe meine Einschätzung hierzu vorgetragen: Um die Akzeptanz in der Bevölkerung auch für die Zukunft aufrechtzuerhalten, müssen wir nicht nur dafür Sorge tragen, dass wir diejenigen, die hierbleiben, ordentlich behandeln, möglichst integrieren, sondern wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die kein Bleiberecht in unserer Gesellschaft haben, weil sie keinen Asylgrund und keinen Schutzgrund vorweisen können, in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Wir wollen in allererster Linie erreichen, dass sie das freiwillig tun. Dafür geben wir uns sehr viel Mühe. Ich verweise auf die Richtlinie für freiwillige Rückreisen. Wir sorgen dafür, dass die Betroffenen auch finanzielle Anreize erhalten, freiwillig zurückzugehen.
Meine Damen und Herren, die Abschiebehaft haben wir in Einrichtungen des Justizvollzugs vollziehen können, bis uns das Europarecht einen Strich durch die Rechnung gemacht und entschieden hat, dass Abschiebehaft eine Form der Verwaltungshaft ist und nicht in Justizvollzugsanstalten vollzogen werden darf. Das heißt, wir müssen eine eigene Praxis der Verwaltungshaft für die Sicherung der Abschiebung aufbauen.
Ehrlich gesagt, ich verstehe das nicht. Frau Wallmann, es gibt auch keinen Grund, den Innenminister hier zu loben. Ich will noch einmal den Punkt aufgreifen, dass der EuGH am 17. Juli 2014 entschieden hat, dass die Unterbringung von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Abschiebung grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen erfolgen muss. Das hat er aber nicht nur einfach entschieden, und damit muss Hessen auch nicht nur einfach für eine andere Form der Unterbringung sorgen, sondern es bedeutet, dass das Land Hessen bis dahin die Abschiebehaft mit der Unterbringung in der JVA Frankfurt europarechtswidrig geregelt hatte.
Ich will nur noch einmal kurz sagen: Die Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Vorbereitung der Abschiebung kann nur dann verhängt und vollzogen werden, wenn es überhaupt keinen anderen Weg gibt. Das sollte unserer Ansicht nach auf jeden Fall im Gesetz geregelt werden, so, wie es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – noch ein rot-grünes Gesetz – geregelt ist. Ich kündige schon an, dass wir im Gesetzgebungsverfahren einen solchen Antrag einreichen werden.
hier in Berlin wohnen, oder um Alleinstehende, die auch so lange hier wohnen. Die haben teilweise ihre Kinder hier, die Kinder sind teilweise hier geboren, sie gehen zur Schule. Wir halten es für unangemessen, denen jetzt mit Abschiebung und Ausweisung zu drohen. Wir haben vielmehr gesagt: Wer sich hier bei uns dadurch integriert, dass er sich ernsthaft und nachweislich um Arbeit bemüht, oder sich in anderer Art und Weise, wenn er aufgrund der Arbeitsmarktsituation keine Arbeit findet, darum bemüht, in unsere Gesellschaft integriert zu werden – sei es durch Sprachkurse, sei es durch ordnungsgemäßes Schicken der Kinder zur Schule usw. – muss dieses ausreichen, ihm für die nächste Zeit ein Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz zu verschaffen und ihn nicht wieder in einen Status fallen zu lassen, dass er mit Wirkung vom 1. Januar 2010 hier nur geduldet ist. Das haben wir vorgeschlagen. Der Bund hat sich dazu bisher nicht in der Lage gesehen. Die Koalitionsfraktionen auf Bundesebene sind in sich nicht handlungsfähig in der Frage, weil die CDU am liebsten nur eine Verlängerung der Regelung haben will mit der Konsequenz, in einem Jahr habe ich das ganze Problem noch mal, und die FDP auf Bundesebene nur einen Verschiebebahnhof bis zum Sommer machen und dann erneut entscheiden will.
In den klassischen Methoden von Rot und Grün hätte die andere Seite gerufen: Aber ihr vernachlässigt doch die Grenzsicherung, die Abschiebung, die Kriminalität. – Schwarz-Gelb in klassischer Manier hätte uns immer den Vorwurf eingebracht: Die armen Menschen; das ist unsensibel; Humanität hat bei euch keine Adresse. – Das ist doch die Wahrheit. Es ist aus meiner Sicht für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft, mit Verlaub, nicht so entscheidend, ob wir den Soli linksherum oder rechtsherum machen. Es ist auch nicht so spannend, ob wir den Dieselmotor bis 2032, 2034 oder gar nicht begrenzen.
Dazu will ich Ihnen noch einmal etwas sagen. Es gibt ein umfangreiches Schreiben der freien Liga Hessen aus dem Sommer, in dem sehr massive Mängel vorgetragen werden und ein sehr restriktives Vorgehen bei der Abschiebung in Hessen bemängelt wird. Unter anderem wird jeder Asylbewerber, egal woher er kommt, am zweiten Tag gebeten, wieder in sein Heimatland zurückzureisen, unabhängig davon, ob er aus Krisengebieten kommt oder nicht. Meine Damen und Herren, das ist alles andere als human.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Abschiebung aus der Schule!)